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20. April 2023 16/23

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

die schwedische EU-Ratspräsidentschaft konnte am 18. April eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über den EU Chips Act erzielen, mit dem die EU das Ziel verfolgt, ihren weltweiten Marktanteil bei Halbleitern bis 2030 auf 20 % zu verdoppeln, um die künftige technologische Souveränität der EU zu gewährleisten. Weitere Informationen können Sie in einem detaillierteren Artikel weiter hinten lesen.

Daneben hat das Europäische Parlament diese Woche aber auch drei Gesetzestexte des „Fit für 55“-Pakets, mit dem die EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 senken will, angenommen und damit die vorläufige Trilog-Einigung vom letzten Jahr bestätigt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Reform des bestehenden Emissionshandelssystems (EHS I) und Einführung eines EHS II für Gebäude und Verkehr, das neue CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und den Klima-Sozialfonds. Neben der Reduzierung von Emmissionszertifikaten sollen mit diesen Regelungen u.a. Anreize für Drittstaaten geschaffen werden, ihre Klimaschutzziele höherzustecken, damit die Klimaschutzbemühungen in der EU und auf der ganzen Welt nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird.

Der neue Klima-Sozialfonds soll bewirken, dass die Klimawende gerecht und sozial inklusiv gestaltet wird und kommt daher finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern zugute.

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung

Aus den Institutionen

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I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission fordert massive Schubfinanzierung bei der Ermöglichung digitaler Bildung und der Vermittlung digitaler Kompetenzen

Die Kommission hat Vorschläge für eine Empfehlung des Rates im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen angenommen, mit denen die Mitgliedstaaten und der Sektor der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei unterstützt werden sollen, eine hochwertige, inklusive und zugängliche digitale Aus- und Weiterbildung bereitzustellen, um die digitalen Kompetenzen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Die Vorschläge befassen sich mit den beiden wichtigsten gemeinsamen Herausforderungen, die von der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ermittelt wurden: 1) das Fehlen eines gesamtstaatlichen Ansatzes für die digitale allgemeine und berufliche Bildung und 2) Schwierigkeiten bei der Vermittlung der erforderlichen digitalen Kompetenzen. • kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Cybersolidarität: Auf dem Weg zu stärkeren EU-Kapazitäten für eine wirksame operative Zusammenarbeit, Solidarität und Resilienz

Durch die Kommission wurde ein Vorschlag für den EU-Rechtsakt zur Cybersolidarität angenommen, mit dem die Cybersicherheitskapazitäten in der EU gestärkt werden sollen. Es wird die Erkennung und Sensibilisierung für Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfälle unterstützen, die Bereitschaft kritischer Einrichtungen stärken sowie die Solidarität, das konzertierte Krisenmanagement und die Reaktionsfähigkeiten in allen Mitgliedstaaten stärken. Mit dem Rechtsakt zur Cybersolidarität werden die Kapazitäten der EU geschaffen, um Europa widerstandsfähiger und reaktionsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen zu machen und gleichzeitig die bestehenden Kooperationsmechanismen zu stärken. Sie wird dazu beitragen, eine sichere digitale Landschaft für Bürger und Unternehmen zu gewährleisten und kritische Einrichtungen und wesentliche Dienste wie Krankenhäuser und öffentliche Versorgungsunternehmen zu schützen. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023 eine Akademie für Cybersicherheitskompetenzen eingerichtet, um einen besser koordinierten Ansatz zur Schließung der Fachkräftelücke im Bereich der Cybersicherheit zu gewährleisten, die eine Voraussetzung für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas ist. Die Akademie wird verschiedene bestehende Initiativen zur Förderung von Cybersicherheitskompetenzen zusammenführen und auf einer Online-Plattform zur Verfügung stellen, wodurch ihre Sichtbarkeit erhöht und die Zahl qualifizierter Cybersicherheitsfachkräfte in der EU erhöht wird.• kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Bankenunion: Kommission schlägt Reform des Rahmens für das Krisenmanagement bei Banken und Einlagensicherung vor

Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Anpassung und weiteren Stärkung des bestehenden EU-Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung (CMDI) wurde angenommen, wobei der Schwerpunkt auf mittleren und kleineren Banken liegt. Da der Bankensektor der EU, zu dem auch ein solider Rahmen für das Krisenmanagement gehört, ist in den letzten Jahren deutlich widerstandsfähiger geworden. Die Finanzinstitute in der EU sind gut kapitalisiert, hochliquide und werden streng beaufsichtigt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass viele insolvente mittlere und kleinere Banken mit Lösungen außerhalb des Abwicklungsrahmens geführt wurden. Dabei wurden manchmal Steuergelder anstelle der erforderlichen internen Ressourcen der Bank oder private, von der Industrie finanzierte Sicherheitsnetze (Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) verwendet. Der Vorschlag wird die Behörden in die Lage versetzen, den geordneten Marktaustritt für eine ausfallende Bank jeder Größe und jedes Geschäftsmodells mit einer breiten Palette von Instrumenten zu organisieren. Insbesondere wird sie den Einsatz von der Industrie finanzierten Sicherheitsnetzen erleichtern, um Einleger in Bankenkrisen zu schützen, z. B. indem sie von einer angeschlagenen Bank auf eine gesunde Bank übertragen werden. Ein solcher Einsatz von Sicherheitsnetzen darf nur eine Ergänzung der internen Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken sein, die nach wie vor die erste Verteidigungslinie darstellt. • kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission ergreift Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Um das Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in allen Mitgliedstaaten zu wahren, hat die Europäische Kommission heute beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Österreich und Slowenien fortzusetzen, indem sie ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, weil sie es versäumt haben, nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften zur Festlegung von Rechten auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige mitzuteilen. Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein entscheidender Faktor für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige. Es erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem Mindeststandards für Urlaubsansprüche wie Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub festgelegt werden. Sie sieht auch das Recht vor, flexible Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige zu beantragen. Diese neuen Regeln helfen den Menschen, ihre Karriere und ihr Familienleben zu entwickeln und gleichzeitig ihr allgemeines Wohlbefinden zu verbessern. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle zu verbessern und Eltern und Betreuern die Bewältigung ihrer Aufgaben zu erleichtern. • kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert die 100. Initiative zur Anbindung von EU-Hauptstädten durch Hochgeschwindigkeitszüge

Registrierung durch die Europäische Kommission eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel "Verbindung aller europäischen Hauptstädte und Menschen durch ein Hochgeschwindigkeitsbahnnetz" zu erfassen. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen rechtsverbindlichen Rechtsakt vorzuschlagen, der darauf abzielt, alle europäischen Hauptstädte durch Hochgeschwindigkeitsstrecken zu verbinden, indem die bestehenden Hochgeschwindigkeitsbahnnetze miteinander verbunden und Hochgeschwindigkeitsstrecken gebaut werden,

wo diese noch nicht bestehen. Die Entscheidung über die Eintragung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor. Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist die Kommission der Auffassung, dass diese EBI rechtlich zulässig ist. Die Kommission hat den Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht inhaltlich analysiert.
• kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Neues Europäisches Bauhaus: Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Wiederaufbau der Ukraine und zur Förderung nachhaltiger Baukompetenzen in Europa

Durch die Kommission wurde zur Einreichung von Vorschlägen für drei Projekte aufgerufen – zwei für den Wiederaufbau der Ukraine und eines für die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich des nachhaltigen Bauens. Die Aufrufe zum Wiederaufbau der Ukraine sind Teil der im Februar von EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius angekündigten Initiative "Phoenix" und werden aus dem LIFE-Programm finanziert. Ziel von "Phoenix" ist es, das innovative Know-how der Gemeinschaft des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) für einen erschwinglichen und nachhaltigen Wiederaufbau zu entwickeln und den ukrainischen Städten zur Verfügung zu stellen. Die Initiative vernetzt auch ukrainische Städte mit Gleichgesinnten in der EU, um Erfahrungen auf ihrem Weg zu Klimaneutralität und mehr Energieeffizienz auszutauschen. • kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Europäische Kommission beschließt, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Richtlinie (EU) 2016/1164) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung erlaubt es einem Mitgliedstaat, in dem eine Muttergesellschaft eines multinationalen Unternehmens ansässig ist, Gewinne zu besteuern, die von einer "beherrschten ausländischen Gesellschaft" in einem anderen Mitgliedstaat erzielt wurden. Dies ist zulässig, wenn die von der beherrschten ausländischen Gesellschaft gezahlte Steuer weniger als die Hälfte der Steuer beträgt, die im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft gezahlt würde (die CFC-Regel). Dem Unternehmen sollte eine Steuergutschrift für alle Steuern gewährt werden, die es im Ausland gezahlt hat. Entgegen der Richtlinie erlaubt das belgische Recht einem Steuerpflichtigen jedoch nicht, die Steuer, die bereits von einer beherrschten ausländischen Gesellschaft im Staat des steuerlichen Wohnsitzes entrichtet wurde, von seiner Steuerschuld abzuziehen. • kp Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kryptowerte: Grünes Licht für neue Vorschriften für die Rückverfolgung von Überweisungen in der EU

Das Parlament billigt die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Vorschriften für die Beaufsichtigung und den Kundenschutz. Am Donnerstag stimmten die Abgeordneten mit 529 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen für die erste EU-Gesetzgebung zur Rückverfolgung von Transfers von Krypto-Assets wie Bitcoins und E-Geld-Token. Der Text, auf den sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates im Juni 2022 vorläufig geeinigt haben, soll sicherstellen, dass Krypto-Transfers, wie bei jeder anderen Finanztransaktion, immer zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sogenannte "Travel Rule", die bereits im traditionellen Finanzwesen verwendet wird, wird künftig auch den Transfer von Krypto-Assets abdecken. Informationen über die Quelle des Vermögenswerts und seinen Begünstigten müssen mit der Transaktion "reisen" und auf beiden Seiten der Übertragung gespeichert werden. Das Gesetz würde auch Transaktionen über 1000 Euro von sogenannten selbst gehosteten Wallets (einer Krypto-Asset-Wallet-Adresse eines privaten Nutzers) abdecken, wenn sie mit gehosteten Wallets interagieren, die von Krypto-Asset-Dienstleistern verwaltet werden. Die Vorschriften gelten nicht für Übertragungen von Person zu Person, die ohne einen Anbieter oder zwischen Anbietern durchgeführt werden, die in ihrem eigenen Namen handeln.  • kp Quelle EP

I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Verletzungsverfahren: Deutschland muss bei Regeln für Saisonarbeitskräfte und Terroismusbekämpfung nachbessern

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten und zur Terrorismusbekämpfung nachzukommen. In Bezug auf die Richtlinie über Saisonarbeitskräfte hat die Kommission die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Das bereits laufende Verfahren gegen Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung wurde verschärft. Es ist Aufgabe der Europäische Kommission, die korrekte Anwendung von EU-Recht durch die EU-Mitgliedstaaten zu überwachen. • kp Quelle PM KOM

Aus den Fachbereichen

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I Digitalisierung
Vorläufige Einigung zum Europäischen Chip-Gesetz erzielt

Chips sind nicht mehr wegzudenken aus unserem Leben: Sie stecken in Autos, Smartphones und Elektrogeräten – und sie sind aktuell Mangelware: Nun will die EU mit einem Milliardenprogramm gegensteuern. Eine gute Nachricht zudem für Sachsen-Anhalt und den zukünftigen Halbleiterstandort Magdeburg, wo das US-amerikanische Unternehmen Intel ab 2027 Chips der neuesten Generation produzieren will: Die Unterhändler von EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten einigten sich am
18. April im sogenannten informellen Trilog auf die Inhalte des Europäischen Chip-Gesetz, besser bekannt unter der englischen Bezeichnung „European Chips Act“. Mit diesem Gesetzespaket, welches von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgelegt worden war, will die EU ihren weltweiten Marktanteil bei Halbleitern bis 2030 von 10 % auf mindestens 20 % verdoppeln. Das Ziel: Man will künftig bei Lieferengpässen gerüstet sein – und die Abhängigkeit von US-amerikanischen und asiatischen Halbleitern verringern, die aktuell marktbeherrschend sind, und so die künftige technologische Souveränität der EU gewährleisten. Geschnürt wurde dafür ein 43 Milliarden Euro schweres Unterstützungspaket, finanziert aus dem EU-Haushalt und der Privatwirtschaft. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung auf den Gesetzesvorschlag, die nun noch formal vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden muss. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte, die Einigung zum Chips Act sei ein „klares Signal der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Deutschland und Europa müssen über strategische Technologien verfügen, um global als Wirtschaftsstandorte auf Augenhöhe agieren zu können“. dw

Aus unserer Landesvertretung

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I VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK
Filmland Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der alljährlichen Veranstaltungsreihe „Filmland Sachsen-Anhalt für Groß und Klein“, zeigte die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel am 19. April 2023 die Spielfilme „Der Räuber Hotzenplotz“ sowie „In einem Land, das es nicht mehr gibt“. Zu diesem Anlass hieß die Landesvertretung bei beiden Veranstaltungen jeweils 140 Gäste in ihren Räumlichkeiten willkommen. Simone Großner, Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, begrüßte die Besucherinnen und Besucher höchstpersönlich. Zunächst startete die Filmland-Veranstaltung mit der Neuverfilmung „Der Räuber Hotzenplotz“ von Regisseur Michael Krummenacher aus dem Jahr 2022, welche auf dem 1962 veröffentlichten Kinderbuch von Otfried Preußler basiert. Wie im Buch müssen auch in der Verfilmung die beiden Freunde Kasperl und Seppel die Kaffeemühle, die der Großmutter gestohlen wurde, vom Räuber Hotzenplotz zurückholen. Der Film startete am 8. Dezember 2022 und hat schon die Marke von einer Millionen Kinobesuche geknackt. Außerdem ist der Film für den diesjährigen Deutschen Filmpreis in der Kategorie „Bester Kinderfilm“ nominiert. Die Kinder verfolgten den Film mit großer Begeisterung. Im Anschluss lud der anwesende Produzent von „Der Räuber Hotzenplotz“, Herr Jacob Claussen, das junge Publikum zu einer gemeinsamen Raterunde ein. Kleine Überraschungen und Preise erfreuten die jungen Gäste. Des Weiteren gab es die einmalige Gelegenheit, in den direkten Austausch mit Herrn Claussen zu treten und spannende Fragen zu stellen – zurecht das Highlight für viele Anwesende. Im zweiten Teil der Filmlandreihe Sachsen-Anhalt, hatte Staatssekretärin Simone Großner die Gelegenheit, die Abendveranstaltung zu eröffnen. Sie begrüßte das Publikum, welches an diesem Abend für die Vorführung des Films „In einem Land, das es nicht mehr gibt“ gekommen war. Das u. a. von der Mitteldeutschen Medienförderung geförderte Drama, spielt im Jahr 1989, im Sommer vor der Wende, in der Modeszene der ehemaligen DDR. Es zeigt den Weg einer jungen Frau, die für sich selbst herausfinden muss, wie weit sie bereit ist zu gehen, um ihre Träume zu realisieren. Aelrun Goette (Regisseurin) erzählte über die Arbeit des Films und erwähnt ihre persönlichen Beweggründe, diesen Film auf die Leinwand gebracht zu haben: „Was mir da stark am Herzen lag, war, etwas über die Freiheit, die Frechheit und die Aufmüpfigkeit der Menschen zu erzählen, über das, was in so einer Nische wachsen kann. Wie viele Diktaturen war auch die DDR eine Nischengesellschaft. Das Spannende ist, dass am Ende der 1980er-Jahre schon alles sehr brüchig war, viel auseinanderfiel und die Strukturen aufgeweicht waren. Das schlägt natürlich eine Brücke ins Heute, weil wir uns heute auch mit starken Veränderungen konfrontiert sehen und neu nach unserem Platz, unseren Visionen und Utopien suchen müssen.“ Der persönliche Austausch mit dem Produzenten und der Regisseurin rundete den Filmabend ab.  Die Landesvertretung freut sich bereits jetzt darauf, im nächsten Jahr ihre Gäste wieder zahlreich empfangen und begrüßen zu dürfen, wenn es wieder heißt: „Film ab für Groß und Klein!“ • ef/kp

Ausschreibungen

I WEBINAR
Vorbereitung auf die computergestützten Multiple-Choice-Tests der EU

Für den Concours AD/400/22 (Weltraum/Verteidigungsindustrie) bietet das Auswärtige Amt ein zweiteiliges online-Seminar zur Vorbereitung auf die drei Multiple Choice Tests (MCT), d.h. für ‚sprachlogisches Denken‘, ‚Zahlenverständnis‘ und ‚abstraktes Denken‘, an. Diese Veranstaltung kann auch von Kandidaten*innen anderer Auswahlverfahren besucht werden, die diese MCT ablegen müssen – wie z.B. im Rahmen des CAST Permanent, oder bei den anstehenden Concours im Mai. Details zu Inhalt und Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anlage.  Anmeldungen und Fragen richten Sie bitte an Ulrike Seibel von ‚Seibel WeltWeit Leben‘: E13-seminare(at)seibel-wwl.de

I KONSULTATION
Visa-Liberalisierung: EU genehmigt visumfreies Reisen für den Kosovo

Der visumfreie Reiseverkehr für kosovarische Staatsangehörige wird spätestens am 1. Januar 2024 Realität. Wer einen kosovarischen Reisepass hat, kann dann ohne Visum in die EU reisen, und zwar für höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Auf diesen Vorschlag der Kommission haben sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt. Der visumfreie Reiseverkehr bringt den Bürgerinnen und Bürgern beider Seiten wesentliche Vorteile und stärkt die Beziehungen der EU zum Kosovo weiter. Der Kosovo hat konsequent alle Vorgaben erfüllt und kontinuierlich sein Engagement unter Beweis gestellt. Mit diesem Erfolg werden bald alle Partner im Westbalkan visumfrei in die EU einreisen können.• kp Quelle PM KOM

 

I KONSULTATION
Kartellrecht: Kommission verlängert Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge und aktualisiert ergänzende Leitlinien

Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (MVBER) um fünf Jahre verlängert, so dass sie nun bis zum 31. Mai 2028 gilt. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Sektor aktualisiert. Die überarbeiteten Leitlinien werden den Unternehmen des Automobilsektors dabei helfen, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsregeln zu bewerten, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Anschlussmarktbetreiber, einschließlich der Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparaturen und Wartungen erforderlichen Fahrzeugdaten haben. Wichtigste Änderungen: Der MVBER sollte am 31. Mai 2023 auslaufen. Mit der heute angenommenen Verordnung wird sie bis zum 31. Mai 2028 verlängert. Diese begrenzte Verlängerung wird es der Kommission ermöglichen, rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen zu reagieren, z. B. aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster. • kp Quelle PM KOM

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EG0223 DK04

Lernsoftware für Vertrieb angeboten

 

Ein dänisches Unternehmen entwickelt eine Lernplattform (SaaS), die Schulen eine intuitive und zeitsparende Software für Lehrer, Schüler, Management und Eltern bietet. Die Plattform ist marktführend und bietet heute Logins für rund 600.000 Benutzer. Das Unternehmen mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der EdTech-Branche sucht Partnerschaften für den Vertrieb der Software und den Ausbau für die Bereitstellung der Lernplattform.

 

#CP BODK20230215013

 

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Passive Brandschutzprodukte für Industrie- oder Mehrfamilienhausbau angeboten

 

Ein britisches Unternehmen stellt passive Brandschutzsysteme her und liefert seine Produkte an den gewerblichen, industriellen und Wohnungsbausektor. Die Produktpalette umfasst aufschäumende Dichtungsmasse, feuerbeständigen Mörtel, Platten und Rohrmanschetten/-umhüllungen. Das Unternehmen möchte den Vertrieb im Ausland ausbauen und sucht weltweit Vertriebsunternehmen, die aktiv im Bereich Industrie- und Mehrfamilienhausbau sind.

 

#CP BOGB20230210031

 

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Zusammenarbeit im Bereich Bio-Lebensmittel gesucht

 

Ein bekannter biodynamischer Erzeuger aus den Niederlanden sucht nach verschiedenen Arten von Verkaufs-/Vertriebskanälen in Deutschland, Frankreich und Belgien. Gesucht werden Kontakte zu kommerziellen Verkaufskanälen wie (Bio-) Supermärkte, Bio-Läden/Märkte, lokale Bio-Verkaufsstellen, etc. Das Unternehmen sucht auch industrielle Vertriebskanäle für unvollkommenes Gemüse. Das Ziel ist, die Restströme aufzuwerten. Das Unternehmen strebt einen Handelsvertrag an.

 

#CP BRNL20230213009

 

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Spanien

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EG0223 ES03

Bio-Dünger gesucht

 

Ein spanisches Unternehmen ist auf die Herstellung und den Vertrieb von biologischen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln spezialisiert. Diese Betriebsmittel werden als Biodünger verwendet. Das Unternehmen sucht weltweit nach neuen Vertriebsunternehmen, um im Rahmen einer Handelsvereinbarung den spanischen Markt zu erschließen und das Produktportfolio des Unternehmens zu erweitern.

 

#CP BRES20230221004

 

 

Unsere Empfehlungen

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Europa-Quiz des GOEUROPE! und EDIC Halle

Auf dieser Seite finden Sie wöchentlich ein Quiz zu aktuellen europäischen Themen. Erproben Sie ihr Europa-Wissen und erfahren Sie mehr! Verantwortlich für die wöchentlich neuen, spannenden und teils kuriosen Fragen sind GOEUROPE! bei der Europäischen Jugend Bildungsstätte Magdeburg sowie das Europe Direct Halle:

GOEUROPE! Fach- und Beratungsstelle für europäische und internationale Jugendarbeit Sachsen-Anhalt fungiert als One-Stop-Agency für die internationale Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt. Zu unseren Angeboten zählen: Individualberatung zu Mobilitäts- und Förderprogrammen für Jugendliche, Fachkräfte, Schulen und Kommunen; Beratung auf Messe- und Informationsveranstaltungen; Qualifizierung von Fachkräften; Unterstützung bei der Planung, Beantragung und Finanzierung von internationalen Begegnungen, Jugend- und Schüleraustauschen, Schulprojekttage, Bildungsfahrten und Workshops für Schüler*innen; Transnationaler Erfahrungsaustausch im Jugendbereich; Ausbildung von Multiplikator*innen aus Schule und Jugendarbeit im Bereich europäische Mobilitäts- und Förderprogramme sowie Netzwerkarbeit lokal & international (www.goeurope-lsa.de).

Das EUROPE DIRECT Halle ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (www.europedirect-halle.de).

Wir wünschen allen viel Spaß beim Lösen der Quizfragen!

In der EU gelten einige der weltweit höchsten Tierschutzstandards. So werden Nutz- und Labortiere, wildlebende Tiere und Haustiere geschützt.

1.
In welchem Jahr wurde das Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen beschlossen?

            a) 1979

            b) 1976

            c) 1978

Hier finden Sie die Lösungen. 

2.
Welche der folgenden Punkte gehört zum 3R-Prinzip, welches die rechtliche Grundlage für die Schutzstandards bei Tierversuchen bildet?

            a) Replacement

            b) Reduction

            c) Refinement

Hier finden Sie die Lösungen. 

3.
Welche der unten genannten Freiheiten gehören zu den 5 Freiheiten, welche auch die EU-Tierschutzvorschriften widerspiegeln?

            a) Freiheit von Durst und Hunger

            b) Freiheit von Unbehagen

            c) Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens

            d) Freiheit von Angst und Leiden

Hier finden Sie die Lösungen. 

 

 

Europa-Quiz des GOEUROPE! und EDIC Halle

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Erproben Sie ihr Europa-Wissen und erfahren Sie mehr!

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