20. November 2025 32/25
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat auf der heutigen Tagesordnung u. a. einen informellen Gedankenaustausch mit dem ukrainischen Außenminister Andrij Sybiha. Die Außenministerinnen und Außenminister der EU werden sich also auch bei diesem Treffen mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine befassen. Daneben geht es um die Lage im Nahen Osten, der Sahelzone und im Sudan.
Wie sehr die Verteidigungs- und Sicherheitssituation dieser Tage die EU beschäftigt, spiegelt sich aber auch darin wider, dass die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ein Paket vorlegten, das aus einer Verordnung und einer Gemeinsamen Mitteilung besteht mit dem Ziel, den schnellen und reibungslosen Transport von Truppen, Ausrüstung und militärischen Mitteln in ganz Europa zu erleichtern. Ergänzt wird es um den EU-Fahrplan für die Transformation der Verteidigungsindustrie.
Man will einem „militärischen Schengen“ durch Schaffung der militärischen Mobilität bis 2027 mit dem Paket näher kommen.
Im nächsten Schritt muss die neue Verordnung über die militärische Mobilität dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Fachbereichen
I ENERGIE UND KLIMA
Fortschrittsberichte Energieunion und Klimaschutz: EU auf dem Weg, Klimaziele zu erreichen
Zwei Fortschrittsberichte über den Stand der Energieunion und den Klimaschutz bestätigen: die EU ist auf dem Weg, ihr Klimaziel für 2030 zu erreichen. Im Jahr 2024 sind die Treibhausgasemissionen verglichen zum Vorjahr um 2,5 Prozent gesunken. Die Berichte skizzieren auch, wie die EU die sich wandelnden nationalen und globalen Herausforderungen angegangen ist. Sie unterstreichen die entscheidende Rolle sauberer und erschwinglicher Energie und der Emissionsminderung, um die EU-Ziele im Bereich auf Sicherheit, Energieunabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität zu erreichen. fl PM KOM
I UMWELT UND KLIMA
Die Europäische Kommission hat am 7. November 2025 bekannt gegeben, dass im Rahmen des LIFE-Programms insgesamt 358 Millionen Euro für 132 Umwelt- und Klimaprojekte in Europa bereitgestellt werden. Deutschland ist mit mehreren Projekten vertreten, darunter auch aus Sachsen-Anhalt. Das LIFE-Programm unterstützt nachhaltige Initiativen, die zum Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. In Deutschland werden zahlreiche Projekte gefördert, und auch Sachsen-Anhalt profitiert von dieser EU-Initiative. Die Unterstützung umfasst Klimaschutzmaßnahmen, die Reduzierung von Emissionen, die Förderung der biologischen Vielfalt sowie Projekte zur Verbesserung der Ressourcennutzung.
Der LIFE-Fonds spielt seit vielen Jahren eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Umweltprojekten und wird auch in den kommenden Jahren helfen, die EU-Klimaziele zu erreichen. Ein herausragendes Beispiel aus Sachsen-Anhalt ist das LIFE RePeat-Projekt, das sich auf die Renaturierung von Mooren konzentriert, die durch menschliche Aktivitäten wie Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung in ihrer Funktion als Kohlenstoffsenken beeinträchtigt wurden. Moore sind natürliche CO2-Speicher und ihre Zerstörung führt zu hohen CO2-Emissionen. Das Ziel des Projekts ist es, diese CO2-Speicherfunktionen wiederherzustellen und so einen Beitrag zur Klimafolgenbekämpfung zu leisten.
Das LIFE RePeat-Projekt konzentriert sich auf verschiedene Moorgebiete in Sachsen-Anhalt, insbesondere auf die Region des Sachsenniederungs. Ein Beispiel hierfür ist das Bärwalder Moor bei Halle, das im Rahmen des Projekts renaturiert wird. Das Projekt erhält wertvolle Unterstützung vom LIFE-Programm und trägt so zur Umsetzung nachhaltiger und innovativer Lösungen im Umweltbereich bei. fl PM KOM
I KLIMA
EU-Parlament beschließt Klimaziel für 2040
In den Verhandlungen um die europäische Klimapolitik hat sich eine Mehrheit im EU-Parlament für ein Zwischenziel für das Jahr 2040 ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten am 13. November 2025 in Brüssel grundsätzlich für die Vorschläge der EU-Kommission für ein 2040-Klimaziel, räumen den Mitgliedstaaten aber einige Spielräume zur Zielerreichung ein.
Die Treibhausgasemissionen der EU sollen demnach bis 2040 um mindestens 90 Prozent sinken. Fünf Prozentpunkte davon sollen die Länder aber durch CO2-Zertifikate aus dem Ausland ausgleichen können. De facto müsste die EU selbst ihre Emissionen also nur um 85 Prozent senken, wenn ausreichend Zertifikate aus dem Ausland verfügbar sind. Auf diesen Kompromiss hatten sich Anfang November auch schon die EU-Umweltministerinnen und -minister bei einem außerplanmäßigen Ratstreffen geeinigt.
Wie bereits die EU-Mitgliedsstaaten sprach sich ebenso die Mehrheit im EU-Parlament dafür aus, den neuen Emissionshandel in den Bereichen Verkehr und Gebäude (ETS 2) um ein Jahr zu verschieben: auf Anfang 2028. Vor allem osteuropäische Staaten hatten sich für einen Aufschub eingesetzt, weil sie Preissteigerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher befürchten.
Das EU-Parlament und der Rat der 27 Mitgliedsländer müssen nun die endgültige Fassung des Gesetzes aushandeln. Die Beteiligten hoffen auf einen raschen Kompromiss, weil die Positionen in den Kernpunkten übereinstimmen. dw
I LANDWIRTSCHAFT
Dokumentation verschiebt sich
Deutschland hat in der jüngsten Sitzung des Agrarrates (17.11.) vorgeschlagen, den Übergangszeitraum für neue betriebliche Dokumentationspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen um ein Jahr zu verlängern, wie es laut Verordnung SAIO nötig ist. Außerdem soll, so der Beitrag von Bundesagrarminister Alois Rainer, die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten nach Brüssel ebenfalls ein Jahr später greifen. Dadurch würden diese erst ab 2029 gelten. Daneben ist es aus Sicht der Berliner Delegation notwendig, die Liste der Kulturarten, die zu berücksichtigen sind, nicht zu erweitern. Stattdessen solle geprüft werden, wie die Dokumentationspflichten auf ein Minimum reduziert werden könnten.
Viele Mitgliedsstaaten sympathisierten mit dem Vorstoß. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen erklärte dagegen, dass es bereits eine Übergangsfrist gebe. Er sehe keinen Anlass für neue Verhandlungen.
Erst Anfang Oktober hatte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) einstimmig für eine Änderung gestimmt, die den Mitgliedstaaten mehr Zeit gibt. Dadurch können diese jetzt die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelverwendung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschieben. Deutschland erklärte am Montag, dass es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. sh
I LANDWIRTSCHAFT
Weniger Bürokratie für Landwirte: EU-Kommission begrüßt politische Einigung
Die Europäische Kommission hat am 11. November 2025 die politische Einigung zur Reduzierung von Bürokratie für Landwirte begrüßt. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Verwaltungslasten für landwirtschaftliche Betriebe zu verringern und gleichzeitig die Effizienz der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verbessern. Die Vereinbarung soll die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse bei der Antragstellung, Berichterstattung und Kontrolle fördern und die digitalen Verfahren weiter ausbauen.
Ein zentraler Punkt der Einigung ist die Einführung eines vereinfachten Antragsverfahrens für Direktzahlungen, wodurch die Landwirte weniger Zeit mit Bürokratie verbringen müssen und sich stärker auf ihre Arbeit auf dem Feld konzentrieren können. Zudem wird der Zugang zu Fördermitteln erleichtert, indem die Zahlungen schneller und transparenter abgewickelt werden.
Die Vereinbarung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Landwirtschaft zunehmend mit Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Biodiversität und der Nachhaltigkeit konfrontiert ist. Die EU-Kommission betonte, dass die vereinfachten Verfahren Landwirten dabei helfen werden, mehr Zeit für die Umsetzung von umweltfreundlichen Praktiken und innovativen Technologien zu gewinnen.
Diese politische Einigung wird nun weiter in nationales Recht umgesetzt, um den Landwirten in allen EU-Mitgliedstaaten zugutekommen zu können. fl PM KOM
I FINANZEN
Rede der Kommissionspräsidentin zum MFR bei der Plenardebatte im Europaparlament
Am 12. November 2025 warb Präsidentin von der Leyen erstmals persönlich im EP-Plenum für den Kommissionsvorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 vom Juli 2025. Im Hinblick auf die erste Rubrik, Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP) bekräftigte Sie: „Um es klarzustellen: Kohäsion und Landwirtschaft stehen im Mittelpunkt dieses Haushalts… Zur Rolle der Regionen: Die Gestaltung der Kohäsionspolitik bleibt unverändert – unter umfassender Einbeziehung der Regionen. Und natürlich werden sich die Regionen auch weiterhin direkt mit der Kommission austauschen. Daran kann kein Zweifel bestehen. Deshalb schlagen wir ein Prüfrecht für die Regionen vor, mit dem sichergestellt wird, dass die lokalen Gegebenheiten im Mittelpunkt der Pläne stehen, sowie spezifische Schutzmaßnahmen, um die Kontinuität der Investitionen in Übergangsgebieten und stärker entwickelten Regionen zu gewährleisten.“
Rubrik zwei des Vorschlages, Fonds für Wettbewerbsfähigkeit bezeichnete von der Leyen als leistungsstarkes Instrument für Investitionen in strategische Technologien, die für die Wirtschaft der Zukunft benötigt werden. „Der Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird Forschung und Innovation in industrielle Stärke und hochwertige Arbeitsplätze verwandeln. Deshalb ist er eng mit dem Programm „Horizont Europa“ verknüpft, dessen Mittel wir verdoppeln wollen.“ Der Fonds für Wettbewerbsfähigkeit soll über ein einziges Zugangstor und nach einem einheitlichen Regelwerk funktionieren.
Präsidentin von der Leyen betonte, die EU müsse jetzt Entscheidungen für die Welt von 2034 zu treffen. Eine Welt, die womöglich durch Geopolitik oder KI von Grund auf verändert wird. hb PM KOM
I FORSCHUNG
Forschungsförderung: Unterstützung für Deep-Tech-Innovationen und für Forscherteams in Deutschland
Die Europäische Kommission fördert ab 2026 Deep-Tech-Innovationen in Deutschland, um Technologien wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Biotechnologie voranzutreiben. Ziel ist es, Forscherteams, Start-ups und Unternehmen zu unterstützen, die an bahnbrechenden Technologien arbeiten. Die Förderung soll dazu beitragen, Europa als führenden Innovationsstandort zu stärken und neue Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Ab 2026 wird die EU weitere Programme anbieten, um die nächste Generation von Technologien zu fördern und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Deutschland spielt dabei eine Schlüsselrolle im europäischen Innovationsnetzwerk. fl PM KOM
I FORSCHUNG UND INNOVATION
Die Schweiz schließt sich Horizont Europa und anderen EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen an
Die Schweiz hat am 10. November 2025 bekannt gegeben, dass sie sich den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen Horizont Europa sowie anderen wichtigen EU-Initiativen anschließt. Durch diesen Schritt wird die Schweiz weiterhin vollumfänglich an EU-Förderprogrammen für Forschung, Entwicklung und Innovation teilnehmen können.
Dies umfasst insbesondere die Teilnahme an Horizont Europa, dem größten europäischen Forschungs- und Innovationsprogramm, das auf die Förderung von Projekten in Bereichen wie Klimawandel, Gesundheit, digitale Transformation und nachhaltige Energie abzielt. Die Schweiz wird auch in andere EU-Programme integriert, die Forschung und technologische Entwicklung fördern und der Europäischen Innovationsagenda zugutekommen.
Mit diesem Beitritt sichert sich die Schweiz den Zugang zu wichtigen Fördermitteln und Kooperationen mit europäischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Zudem stärkt die Schweiz ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihre Rolle im europäischen Forschungsraum.
Dieser Schritt kommt nach Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU und unterstreicht das langfristige Engagement der Schweiz für die wissenschaftliche Zusammenarbeit und den technologischen Fortschritt auf europäischer Ebene. fl PM KOM
I DIGITALES
Europas Unternehmen, von Fabriken bis hin zu Start-up-Unternehmen, werden dank des neuen digitalen Pakets der Europäischen Kommission weniger Zeit für Verwaltungsarbeit und Compliance sowie mehr Zeit für Innovation und Skalierung aufwenden. Diese Initiative eröffnet europäischen Unternehmen die Möglichkeit, zu wachsen und an der Spitze der Technologie zu bleiben und gleichzeitig die höchsten Standards Europas in Bezug auf Grundrechte, Datenschutz, Sicherheit und Fairness zu fördern.
Im Kern umfasst das Paket einen digitalen Omnibus,mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten gestrafft werden, ergänzt durch eine Strategie für die Datenunion zur Erschließung hochwertiger Daten für KI und europäische Business Wallets, die Unternehmen eine einheitliche digitale Identität bieten, um den Papierkram zu vereinfachen und die Geschäftstätigkeit in den EU-Mitgliedstaaten erheblich zu erleichtern.
Das Paket zielt darauf ab, die Einhaltung der Vereinfachungsbemühungen zu erleichtern, mit denen bis 2029 Verwaltungskosten in Höhe von bis zu 5 Mrd. EUR eingespart werden sollen. Darüber hinaus könnten die europäischen Business Wallets jedes Jahr weitere Einsparungen in Höhe von 150 Mrd. EUR für Unternehmen ermöglichen. lg PM KOM
I WIRTSCHAFT
Die Europäische Kommission hat die Verbraucheragenda 2030 angenommen, einen strategischen Plan für die EU-Verbraucherpolitik für die nächsten fünf Jahre. Mit 450 Millionen Verbrauchern im Binnenmarkt, die über die Haushaltsausgaben zu über 51 % des BIP der EU beitragen, spielen die Verbraucher eine wesentliche Rolle im Maschinenraum unserer Wirtschaft. Die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher, die Gewährleistung von Rechtsklarheit, die Stärkung der Durchsetzung und die Erleichterung der Verwaltungsverfahren für Unternehmen sind zentrale Ziele der Maßnahmen der Agenda, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Wachstum in der gesamten Europäischen Union zu fördern.
Während die europäischen Verbraucher weltweit eines der höchsten Schutzniveaus genießen, muss unser Rahmen angepasst werden, um mit der sich rasch verändernden Landschaft mithalten zu können, die durch steigende Lebenshaltungskosten, sich entwickelnde Marktpraktiken, insbesondere im Internet, und den rasanten Anstiegen des elektronischen Handels gekennzeichnet ist. Bei einer starken Verbraucherpolitik geht es nicht nur darum, die Verbraucher zu schützen, sondern auch darum, EU-konforme Unternehmen zu schützen und sie vor unlauterem Wettbewerb durch nicht konforme Händler zu schützen. lg PM KOM
Aus der Landesvertretung
I RÜCKBLICK
Delegation der Justiz Sachsen-Anhalts in Brüssel und Luxemburg – Einblicke und Dialog
Vom 18. bis 20. November des Jahres war eine Delegation der Justiz Sachsen-Anhalts in Brüssel und Luxemburg, um vor Ort im Dialog Einblicke in die Praxis der Rechtsetzungsprozesse und der Rechtsprechung auf EU-Ebene zu gewinnen.
Unter dem Titel „Einblicke in die Arbeitsweise europäischer Institutionen bei Gesetzgebung und Rechtsprechung unter justiziellen Gesichtspunkten – im Dialog mit Verantwortungsträgern auf europäischer Ebene“ öffnete die Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Brüssel dafür ihre Türen. Die Bediensteten aus dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie dem richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes traten in Brüssel – zum Teil zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Länder – in einen intensiven Austausch mit der sachsen-anhaltischen Europaabgeordneten Mehnert, mit dem Botschafter Dr. Schäfer, mit Repräsentanten des Ratssekretariats, zu welchem u. a. der Juristische Dienst des Rates gehört, sowie mit Vertretern der Europäischen Kommission aus den für Rechtsstaatlichkeit und Betrugsbekämpfung zuständigen Bereichen. Im Mittelpunkt standen Fragen zu Strukturen, Kommunikation und praktischen Abläufen in der täglichen Arbeit der europäischen Institutionen. Inhaltlich lag ein Akzent auf Fragen der effektiven Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit.
Der Besuch der Delegation im Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg gab Gelegenheit, Einblicke in die Tätigkeit und Abläufe des Gerichtshofs im Rahmen einer – den Justizbediensteten zuvor eingehend erläuterten – mündlichen Verhandlung zu gewinnen. Im Anschluss fand ein Austausch mit dem Mitglied des Gerichts der Europäischen Union Laitenberger sowie mit einem Mitarbeiter des Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofs Prof. Dr. von Danwitz statt. Ein Gang durch den Gerichtshof – u. a. durch dessen Bibliothek – mit Erläuterungen vervollständigte die Einblicke in die Arbeitsweise der Justiz auf EU-Ebene. ml
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Weitere Schritte zur Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets
Die Europäische Kommission geht weitere Schritte bei der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets und hat den ersten jährlichen Migrationsmanagementzyklus eingeleitet. Das umfasst den Jahresbericht (inklusive Sachstand der Umsetzung), einen Durchführungsbeschluss zur Bestimmung der Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sowie einen Vorschlag für die Einrichtung eines Solidaritätspools, der vom Rat anzunehmen ist. Der Beginn des Jahreszyklus ist ein wichtiger Meilenstein für die wirksame Umsetzung des Pakts ab Juni 2026. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Asyl- und Migrationssituation in der EU und zeigt mögliche Trends und Entwicklungen für das kommende Jahr auf. Die Lage hat sich im Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 weiter verbessert. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist – auch aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit mit Partnerländern – um 35 Prozent zurückgegangen. Herausfordernd sind weiter die irregulären Einreisen und unerlaubten Bewegungen innerhalb der EU, die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, die Nutzung von Migration als Waffe durch Russland und Belarus sowie die Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU vor Ort: 48 neu ausgewählte EUROPE DIRECT-Zentren in Deutschland
Die Ausschreibung für die neue Generation der EUROPE DIRECT Informationszentren (2026–2030) in Deutschland ist abgeschlossen, und ab dem 1. Januar 2026 werden 48 neue Zentren an den Start gehen. Diese Zentren sollen als direkte Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger dienen, die Fragen zur EU haben oder sich über europäische Themen informieren möchten. Die Zentren spielen eine zentrale Rolle dabei, Europa den Menschen näherzubringen und den Dialog zwischen den Bürgern und der EU zu fördern.
Wichtige Punkte zur Neuauswahl der EUROPE DIRECT Zentren:
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6 neue Zentren: Zusätzlich zu den bestehenden werden in Deutschland sechs neue Standorte eröffnet, darunter Berlin, Chemnitz, Erfurt, Frankfurt am Main, Gießen und Vilstal.
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Magdeburg bleibt als ein Standort bestehen und setzt damit die bereits erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort. Es wird weiterhin als Anlaufstelle für Bürger im Bereich Sachsen-Anhalt fungieren.
Die EUROPE DIRECT Zentren sind ein bedeutender Bestandteil des Netzwerks, das den Bürgerinnen und Bürgern den direkten Zugang zu Informationen aus Brüssel ermöglicht. Stefan Lock, der die Kommissionsvertretung in Bonn leitet, betont, dass der ländliche Raum weiterhin besonders in den Fokus gerückt wird. Damit wird sichergestellt, dass auch außerhalb der großen Städte die Menschen von diesen Informationsangeboten profitieren können.
Die EUROPE DIRECT Zentren sind nicht nur Anlaufstellen für EU-Informationen, sondern auch Plattformen, um den Austausch und die europäische Integration auf lokaler Ebene zu stärken. In Magdeburg wird der Fokus weiterhin auf der europäischen Bürgernähe liegen, um die EU-Politik für die Menschen in der Region verständlich und greifbar zu machen. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Einigung zur Verteidigungs-Zusammenarbeit von EU und der Ukraine
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat, dass die Ukraine in den Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) einbezogen werden kann. Das ist ein wichtiger Fortschritt in der Verteidigungszusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine und stärkt die kollektive Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Industrie in Europa. Die Einigung ebnet auch den Weg für die schrittweise Integration der Ukraine in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Absprachen zwischen Deutscher Börse und Nasdaq? Kommission startet kartellrechtliche Untersuchung
Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Deutsche Börse und die Nasdaq gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, indem sie ihr Verhalten in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt haben. Die Nasdaq und die Deutsche Börse sind Finanzdienstleister, die große Börsen für Finanzderivate betreiben.
Die Kommission befürchtet, dass Unternehmenseinheiten der Deutschen Börse und der Nasdaq Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt haben könnten, um bei Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Derivaten im EWR nicht miteinander zu konkurrieren. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die Unternehmenseinheiten i) die Nachfrage aufgeteilt, ii) Preise abgestimmt und iii) sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. lg PM KOM
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel erklärte:
„Wir untersuchen, ob sich die Deutsche Börse und die Nasdaq abgestimmt haben, um in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten nicht miteinander konkurrieren zu müssen. Die Wettbewerbsvorschriften tragen dazu bei, einen fairen und offenen Wettbewerb zwischen den Börsen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Kapitalmarktunion zu gewährleisten. Das ist eine Grundlage für Innovation, Finanzstabilität und Wachstum im Interesse aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.“
Wenn sich die Vermutungen bestätigen, könnte dieses Verhalten gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, nach denen Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens). Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken können zu einer Marktfragmentierung führen und sich unter anderem auf die Preise und die Qualität der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie auf das Funktionieren des Binnenmarkts.
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Schärfere Visumvorschriften in der EU für russische Staatsangehörige
Ab sofort erhalten russische Staatsangehörige keine Visa für die mehrfache Einreise in die EU, sondern nur noch Visa, die für eine einmalige Einreise gültig sind. Die Europäische Kommission hat nach einer gemeinsamen Bewertung und der Zustimmung der Mitgliedstaaten entsprechende strengere Vorschriften erlassen. Das wird zu einer häufigeren Prüfung der Antragstellenden führen und potenzielle Sicherheitsrisiken mindern: Die Entscheidung wurde getroffen angesichts der erhöhten Sicherheitsrisiken, die sich aus dem ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergeben. Dazu gehören der Einsatz von Migration als Waffe, Sabotageakte und potenzieller Visums-Missbrauch. fl PM KOM
I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Am 11. November 2025 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gültigkeit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne weitgehend. Das Urteil kam nach einer Klage von verschiedenen Mitgliedstaaten, die Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Auswirkungen der Richtlinie geäußert hatten.
Die Richtlinie wurde 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und zielt darauf ab, die Mindestlohnsysteme in der EU zu stärken, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhalten. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, entweder einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen oder bestehende Mindestlöhne an die Lebenshaltungskosten und die Produktivität anzupassen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Lohnungleichheit zu verringern und die sozialen Standards zu verbessern.
Im Urteil bestätigte der EuGH, dass die Kompetenzen der EU in diesem Bereich ausreichen, um eine solche Richtlinie zu erlassen, und dass sie nicht gegen die Subsidiarität oder den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten verstößt. Das Gericht stellte fest, dass die EU-Maßnahme im Einklang mit den Zielen der Union steht, eine soziale Marktwirtschaft zu fördern und gute Arbeitsbedingungen zu sichern.
Das Urteil verdeutlicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Mindestlohnsysteme in ihren Ländern zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie eingehalten wird. Zwar blieb die Flexibilität für nationale Anpassungen erhalten, aber der EuGH unterstrich die Notwendigkeit, angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten, die die soziale Inklusion fördern. fl PM KOM
I EUROPÄISCHER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Europäische Städte, Regionen und Gemeinden, die ihre Strategie und ihre Erfahrungen bei der Förderung des Wachstums kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch intelligente Regulierung, starke Ökosysteme und maßgeschneiderte Unterstützungsdienste präsentieren, teilen und bereichern möchten, können sich jetzt für die Ausgabe 2027 des vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) in Partnerschaft mit der GD GROW der Europäischen Kommission organisierten Preises für die Europäische Unternehmerregion (EER) bewerben. lg PM AdR
Ausschreibungen
I KONSULTATION
Konsultation zum Schutz des Tierwohls bei bestimmten Nutztieren im Haltungsbetrieb
Bei dieser Initiative der Europäischen Komission handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften. Sie stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, Input der Interessenträger und eine Abschätzung der sozioökonomischen Auswirkungen und sie trägt gesellschaftlichen Forderungen Rechnung. Ein Gegenstand der Initiative ist die Umsetzung der Verpflichtung, die Käfighaltung für bestimmte Tierarten schrittweise abzuschaffen.
Mit Blick auf die Wahrung der Werte der EU wird damit im Einklang mit den internationalen Vorschriften eine stärkere Angleichung der Tierschutzstandards bei der Produktion für eingeführte Erzeugnisse angestrebt. lg PM KOM
I KONSULTATION
Konsultation zur Stärkung des europäischen Sportmodells
Sport dient nicht nur der Freizeit oder der Unterhaltung. Er trägt auch zu öffentlicher Gesundheit, Bildung, Inklusion, europäischer Integration und Wettbewerbsfähigkeit bei.
Mit diesen Vorteilen für die Gesellschaft wird der Sport sowohl als öffentliches Gut als auch als in wirtschaftlicher, sozialer, politischer und kultureller Hinsicht zunehmend wertvoller Wert für Europa gesehen. Um sicherzustellen, dass die Menschen alle Vorteile des Sports nutzen können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die unterschiedliche Art und Weise der Organisation von Sport in Europa zu stärken, zu schützen und zu fördern (Europäisches Sportmodell). lg PM KOM
Empfehlungen
Rubens neu gedacht: Moritz Götzes „Rubens Altar | Der wunderbare Fischfang“
Der in Halle geborene Künstler Moritz Götze präsentiert mit Rubens Altar | Der wunderbare Fischfang erstmal seine Interpretation des Rubens-Altarswerk in Belgien. Die Installation aus Stahl und Emaille misst 298 × 247 × 40 cm und entstand in einem dreijährigen Schaffensprozess.
Der ausgebildete Möbeltischler versuchte sich als Musiker bereits früh in der Kunst. Im Laufe seines Lebens wandte er sich zunehmend der bildenden Kunst zu und gründete eine Grafikwerkstatt. Nach der Wende übernahm er Lehraufträge an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein sowie in Paris und gründete 2006 den Hasenverlag, der sich der regionalen Kultur widmet. Seine Kunst fokussiert sich auf Mythen und Erzählungen, die er meist surreal interpretiert.
Sein Werk ist an das Gemälde Der wunderbare Fischfang des belgischen Künstlers Peter Paul Rubens angelehnt. Das Original von Rubens ist ein Triptychon. Der linke Seitenflügel zeigt Tobias, der geführt vom Erzengel Raphael, einen Fisch fängt, dessen Eingeweide zur Heilung der Blindheit seines Vaters verwendet werden. Der Mittelteil bildet den wundersamen Fischfang ab. Nachdem die Apostel die ganze Nacht erfolglos gefischt hatten, bitten sie Jesus, noch einmal hinauszufahren und diesmal füllen sich die Netze überreich mit Fischen. Der rechte Seitenflügel zeigt den Heiligen Petrus, der den Goldstater im Maul eines Fisches findet.
Weitere Informationen zu der Erstausstellung können hier gefunden werden. eb





