Sitzung des EU-Ausschusses am 07.03.2025
Am 7. März 2025 berät der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates (EU-Ausschuss) über insgesamt elf Tagesordnungspunkte.
Aus europapolitischer Sicht für das Land Sachsen-Anhalt sind folgende Themen hervorzuheben:
In TOP 1 und 2 der Tagesordnung soll sich der EU-Ausschuss mit zwei von Bayern initiierten Entschließungen befassen, die das Zuzugsgeschehen nach Deutschland und die Rückführungspolitik zum Inhalt haben. Die Bundesregierung soll für beide Bereiche umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um einerseits den Zuzug zu reduzieren und andererseits eine konsequentere Rückführungspolitik zu gestalten. Das Thema besitzt auch für Sachsen-Anhalt eine hohe politische Brisanz: Migrations- und Flüchtlingspolitik werden in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Sachsen-Anhalt setzt sich insbesondere für eine Begrenzung der irregulären Migration ein (siehe hier: Zehn Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration). Dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, haben auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig festgestellt und einen Beschluss zur Migrationspolitik gefasst (siehe hier: MPK-TOP-2.1.pdf).
Mit den Entschließungen soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ihre Bemühungen um eine geordnete Zuzugs- und Rückführungspolitik zu verstärken; dies wird durch konkrete Vorschläge für weitergehende Maßnahmen untersetzt.
In TOP 6 berät der EU-Ausschuss über die „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“. Die Mitteilung beinhaltet Überlegungen der EU-Kommission für den Umbau des Haushalts der EU für die Finanzperiode 2028 bis 2034. Ziel ist, den EU-Haushalt zielgenauer, einfacher, wirksamer und flexibler zu gestalten.
Die Länder haben bereits in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12. Dezember 2024 in Berlin den Beitrag der Länder der „Gemeinsamen Stellungnahme des Bundes und der Länder zur Kohäsionspolitik der EU nach 2027“ (siehe hier: TOP7-Gemeinsame-Bund-Laender-Stellungnahme-Kohaesionspolitik-nach-2027.pdf) beschlossen, in der Bedenken an der zukünftigen Ausrichtung des Haushalts geäußert werden. Diese Stellungnahme ist in Deutschland aktuell das zentrale Dokument, das die länderseitigen Vorstellungen zur künftigen Ausgestaltung von Kohäsionspolitik und des Mittelfristigen Finanzrahmens der EU nach 2027 beschreibt.
Die Europäische Kommission möchte mit den Bürgern ins Gespräch kommen, um besser bestimmen zu können, wie der EU-Haushalt in Zukunft am besten genutzt werden kann. Eine Beteiligung ist für jedermann von März 2025 bis Mai 2025 eröffnet; die Beteiligungsmöglichkeit findet sich hier: Neuer EU-Haushalt - Europäische Kommission.
Für TOP 7 liegt eine „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ zur Beratung vor. Der Kompass soll als Leitfaden für die wirtschaftspolitische Ausrichtung der EU in der Legislaturperiode 2024–2029 dienen. Er orientiert sich an den Schlussfolgerungen des 2024 von Mario Draghi erstellten Berichts zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und leitet daraus für die gerade begonnene neue europäische Legislaturperiode einen strategischen Rahmen mit zahlreichen Initiativen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ab.
Ziel ist es, Europa wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dabei setzt die Europäische Kommission auf weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und eine gezielte Förderung strategischer Industrien. So plant die Europäische Kommission beispielsweise eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um 25% sowie einen 35%igen Abbau bürokratischer Vorgaben für KMU und Start-ups.
Steigende Energiepreise, internationaler Wettbewerbsdruck und unsichere Rahmenbedingungen stellen aktuell besonders die Chemie und Automobilzulieferer in Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen. So ist z. B. mit rund 13.000 Beschäftigten und einem Umsatz von etwa 10 Milliarden Euro die Chemieindustrie ein zentraler Wirtschaftszweig in Sachsen-Anhalt. Steigende Energiepreise und bürokratische Hürden gefährden jedoch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Bürokratieabbau begegnet Sachsen-Anhalt deshalb mit hohem Interesse.