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Aufgaben und Arbeitsweise der EMK

Mit der Weiterentwicklung der Europäischen Union änderte sich auch ihre Bedeutung für die Länder. Um dieser gesteigerten Bedeutung gerecht zu werden, sollte ein Gremium geschaffen werden, das den Ländern Mitgestaltung der Europapolitik ermöglichte. So wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth (Oberbayern) die Europaministerkonferenz (EMK) als eigene Fachministerkonferenz konstituiert. Mit dem Abschluss des Vertrages von Maastricht 1992 und der Gründung der Europaministerkonferenz im selben Jahr, eröffneten sich den Ländern neue Möglichkeiten der Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder. Ebenso obliegt es der EMK, den Geist der europäischen Integration zu fördern und die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zu harmonisieren. Die in der Europaministerkonferenz gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse und Stellungnahmen zu aktuellen europapolitischen Themen und längerfristigen europapolitischen Grundsatzfragen werden in der Folge an die zuständigen Institutionen in Brüssel und Berlin übermittelt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 1. Juli 2022 den Vorsitz der EMK vom Freistaat Sachsen übernommen. Turnusmäßiger Vorsitzender der 90.-92. Europaministerkonferenz ist damit ab Juli 2022 Staatsminister Rainer Robra.

Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitglieder der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie regelmäßig Gesandte aus anderen EU-Staaten und hochrangige Gäste aus Wissenschaft und Wirtschaft für Impulse und Diskussionen eingeladen.

Beschlussfassung

Die Beschlüsse der Europaministerkonferenz bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden vorab in den Ministerien und Staatskanzleien auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz (StAG), die ständige Unterarbeitsgruppe (UAG) Europapolitische Kommunikation sowie weiteren anlass- und projektbezogenen UAGs vorbereitet.

Für eine effektive Wahrnehmung der europapolitischen Interessen der Länder auf Bundes- und EU-Ebene arbeitet die Europaministerkonferenz mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz, den Fachministerkonferenzen der Länder und dem Ausschuss der Regionen (AdR) zusammen. Überdies wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Büro des Länderbeobachters der Länder, dem Auswärtigen Amt, dem BMWK sowie den Vertretungen von KOM und EP in Deutschland gepflegt.

Die Mitglieder der EMK streben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich Einvernehmen an. Bei Abstimmungen verfügt jedes Land über eine Stimme. Entscheidungen über Angelegenheiten mit Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und ihre Einrichtungen sowie Entscheidungen über die Arbeitsweise der Europaministerkonferenz müssen einstimmig getroffen werden. Andere Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von 13 Stimmen. Ein Land, welches eine andere Meinung als die Mehrheit der Länder vertritt, die Beschlussfassung aber nicht verhindern will, kann Erklärungen zu Protokoll geben.