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Sitzung des EU-Ausschusses vom 07.10.2024

Am 7. Oktober 2024 beriet der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates (EU-Ausschuss) über insgesamt acht Tagesordnungspunkte.  

Aus europapolitischer Sicht waren für das Land Sachsen-Anhalt folgende Themen hervorzuheben:  

In TOP 2 der Tagesordnung lag dem EU-Ausschuss eine Mitteilung der Kommission vor: „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstattlichkeit in der Europäischen Union“. Dieser fünfte Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit beinhaltet eine allgemeine Bewertung der Gesamtlage und Einzelanalysen der Entwicklungen innerhalb der Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr sowie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Der Bericht konzentriert sich auf vier Schlüsselbereiche: Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit. Erstmals wurden auch vier Kandidatenstaaten (Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) in den Bericht aufgenommen, für die jedoch mit Verweis auf die jeweiligen jährlichen Fortschrittsberichte keine Empfehlungen im Bericht enthalten sind.

Neben dem EU-Ausschuss haben über diese Drucksache auch der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss beraten. Beide Ausschüsse gaben Empfehlungen ab; die Empfehlung des Ausschusses für Kulturfragen beruhte auf einem Antrag, zu dem Sachsen-Anhalt Mitantragsteller war.

Nachdem der EU-Ausschuss seine Beratungen zu der Drucksache beendet hat, wird das Plenum abschließend über die Ausschussempfehlungen beraten und beschließen