5. März 2026 05/26
Aus den Fachbereichen
I WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Rat für Wettbewerbsfähigkeitsrat tagt in Brüssel
Am 26. Februar 2026 kamen die EU-Ministerinnen und Minister für Binnenmarkt, Industrie und Handel in Brüssel zum Wettbewerbsfähigkeitsrat zusammen. Sie diskutierten in diesem Rahmen unter anderem den Wettbewerbsfähigkeitsbericht der EU-Kommission vom 30. Januar 2026 und bestätigten die darin betonten Herausforderungen wie zum Beispiel Bürokratie, Überregulierung, hohe Energiepreise, Kosten für CO₂-Zertifikate und Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen. Zahlreiche Teilnehmende sprachen sich dafür aus, dass aus den Strategien in 2026 noch konkrete Umsetzungsmaßnahmen folgen sollten.
Die Ministerinnen und Minister diskutierten zudem über die Notfallpläne zur industriellen Widerstandsfähigkeit sowie die nächsten Schritte der sektoralen Aktionspläne für Stahl-, Automobil- und Chemieindustrie. Eine breite Mehrheit begrüßte die Sektorpläne und forderte ihre rasche Umsetzung. Gleichzeitig wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, übergreifende Vorschriften – etwa Genehmigungsprozesse – zu vereinfachen. Hohe Energiepreise wurden in allen drei Branchen als zentraler Wettbewerbsfaktor hervorgehoben. Im Automobilsektor bestand weitgehende Zustimmung, den CO₂-Grenzausgleich (CBAM) und das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) zu überarbeiten, auch wenn die Vorstellungen hierzu auseinandergingen. Mehrere Delegationen unterstützten zudem eine gezielte REACH-Revision, das Automobilpaket, flexiblere CO₂-Ziele für Neufahrzeuge und Maßnahmen zur Stärkung der Batterieproduktion. Im Chemiebereich wurde die neue „Allianz für kritische Chemikalien“ positiv bewertet. Im Stahlsektor standen vor allem Überkapazitäten aus Drittländern im Fokus, weshalb vielfach der Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente gefordert wurde. Zudem wurde betont, Metallschrott stärker in der EU zu halten und einen Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.
Des Weiteren führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache über den Europäischen Wettbewerbsfonds, einem zentralen Finanzierungsinstrument im nächsten EU-Haushalts (2028–2034). Der Fonds wurde grundsätzlich begrüßt, insbesondere als wichtiges Instrument zur Förderung von Investitionen und Innovation. Diskutiert wurde jedoch, ob Projekte ausschließlich nach Exzellenz oder auch nach geografischer Ausgewogenheit priorisiert werden sollten. Mehrere Teilnehmer betonten, dass der Fonds einfach nutzbar sein und kleinen und mittleren Unternehmen gezielte Unterstützung entlang der gesamten Wertschöpfungskette bieten müsse. Zudem wurde auf die Bedeutung einer engen Verknüpfung mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa hingewiesen, um innovative Vorhaben von der Entwicklung bis zur industriellen Anwendung zu begleiten. Viele Delegationen hoben zudem hervor, dass der Fonds privates Kapital mobilisieren und Risiken reduzieren müsse – etwa durch die Einbindung nationaler Förderbanken und durch Nutzung der Erfahrungen aus dem Vorgängerprogramm InvestEU. dw
Aus der Landesvertretung
I NEU BEI UNS
Hospitantin Yvonne Lehm
Das Hospitanzprogramm Europa hat mich auf eine weitere Etappe meiner EU-Reise geschickt. Erste Berührungen hatte ich mit der Förderung aus dem ESF bereits Ende 1999. Seither habe ich das Fördergeschäft auf nahezu allen Abschnitten kennengelernt.
Beginnend mit der Bewilligungsstelle – insbesondere im Landesverwaltungsamt – bis zur EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen konnte ich quasi rückwärts den Weg der EU-Förderung begleiten; beginnend mit den Verhandlungen der neuen Verordnungen über die Programmierung der konkreten Landesförderung bis zur erfolgreichen Umsetzung von EU-geförderten Vorhaben. Meine Aufgabe in der Verwaltungsbehörde war zuletzt die Qualitätssicherung – also die Unterstützung unserer Bewilligungsstellen bei der Umsetzung und Beachtung der oft sehr bürokratischen und eher unpraktisch erscheinenden Regeln. Zuvor habe ich mich auch lange mit der Entwicklung und Einführung eines IT-Systems zur Kommunikation von den Begünstigten der EU-Förderung mit ihren Bewilligungsstellen befasst.
Und nun darf ich meine Reise mit einem Blick in das vibrierende Brüsseler EU-Leben krönen. Ich bin gespannt auf die vielen neuen Eindrücke, Begegnungen und Erlebnisse in den kommenden drei Monaten. Ein erstes Dankeschön geht an das Team der Landesvertretung für den herzlichen Empfang trotz des hier offenbar alltäglichen Wirbels aus Terminen, eigenen Veranstaltungen, neuen Praktikanten und Hospitanten. yl
I NEU BEI UNS
Hospitant Lucas Abel
Als Referendar der Fachrichtung Umwelttechnik lerne ich über zwei Jahre hinweg das breite Aufgabenspektrum der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts im Umweltbereich kennen. In dieser Zeit gehören unter anderem Einsätze beim Landesverwaltungsamt, beim Landesamt für Umweltschutz und bei den unteren Umweltbehörden zu den Stationen dieses Vorbereitungsdienstes. Dabei ist EU-Recht in vielen Bereichen omnipräsent und es ist sichtbar, dass Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene die prägenden Impulse für die Entwicklung der Umweltverwaltung setzen. Ein vertrauter Umgang mit europäischen Themen ist deswegen Voraussetzung für das umfassende Verständnis meiner Fachrichtung. Daher ist es umso wertvoller, das facettenreiche Referendariat um einen Aufenthalt bei der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union im Rahmen einer zweiwöchigen Hospitanz ergänzen zu können. Einblicke in die Arbeit der Institutionen der EU und die Teilnahme an Veranstaltungen zu aktuellen Prozessen können die Bedeutung der EU sehr viel greifbarer machen. la
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Zusammenarbeit EU-Schweiz: Von der Leyen und Parmelin unterzeichnen Abkommen
Am 2. März 2026 haben Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäische Kommission, und Guy Parmelin in Brüssel ein umfassendes Abkommenspaket zwischen der Europäische Union und der Schweiz unterzeichnet. Ziel ist es, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren und an aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Kern des Pakets ist die Modernisierung bestehender Binnenmarkt-Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, Landverkehr, Personenfreizügigkeit und gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Diese regeln zentrale Teile des Marktzugangs der Schweiz zur EU.
Darüber hinaus wurden neue Abkommen geschlossen. Sie betreffen unter anderem die Zusammenarbeit im Strommarkt, die Lebensmittelsicherheit, die Beteiligung an EU-Gesundheitsmechanismen bei grenzüberschreitenden Krisen, einen geregelten finanziellen Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU sowie die Teilnahme an ausgewählten EU-Programmen, darunter im Weltraumbereich.
Mit der Unterzeichnung beginnt nun das jeweilige Ratifizierungsverfahren in der EU und in der Schweiz. In der Schweiz ist zudem eine innenpolitische Befassung vorgesehen. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
ProtectEU: Europäische Kommission stellt neue Agenda zur Terrorismusbekämpfung vor
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2026 die neue Agenda „ProtectEU“ zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus vorgestellt. Sie reagiert auf veränderte Bedrohungslagen, darunter Online-Radikalisierung, die Nutzung neuer Technologien durch extremistische Akteure sowie internationale Sicherheitsrisiken.
Die Agenda verfolgt einen mehrsäuligen Ansatz. Vorgesehen sind Maßnahmen zur besseren Früherkennung von Gefahren, zur Prävention von Radikalisierung, zum Schutz öffentlicher Räume und des digitalen Raums sowie zur engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Auch die Analysefähigkeiten auf EU-Ebene sollen gestärkt werden.
Geplant ist unter anderem der Ausbau der operativen und analytischen Kapazitäten von Europol, eine intensivere Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, eine stärkere Kontrolle von Finanzströmen sowie Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Agenda knüpft an bestehende Strategien der EU-Sicherheitsarchitektur an und soll die Koordination zwischen Mitgliedstaaten und EU-Institutionen weiter verbessern. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Neue Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen vorgelegt
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2026 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Europäischen Union vorgelegt. Ziel ist es, die bestehenden Regeln zu ergänzen und zu harmonisieren, da es derzeit Unterschiede in der Definition von waffenbezogenen Straftaten und in der Anwendung von Strafen zwischen den Mitgliedstaaten gibt.
Die Richtlinie soll einheitliche EU-weite Definitionen für Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Feuerwaffen festlegen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden verbessern. Außerdem sollen die Erhebung und Nutzung von Daten über Schusswaffen standardisiert und Schwachstellen geschlossen werden, die den illegalen Handel erleichtern. Dazu gehört auch der Umgang mit neuen Technologien wie 3D-Druck, die für die Herstellung illegaler Waffen genutzt werden können.
Der Vorschlag richtet sich ausschließlich gegen vorsätzliche und illegale Handlungen im Zusammenhang mit Feuerwaffen und betrifft nicht den legalen Erwerb, Besitz oder Handel durch zugelassene Händler oder Eigentümer. Nach der Einbringung der Richtlinie sollen Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament folgen, um eine rasche Verabschiedung zu ermöglichen. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU und Vereinigtes Königreich vereinbaren enge Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen
Die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich haben Ende Februar 2026 in Brüssel ein Abkommen zur engen Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen unterzeichnet. Es legt einen neuen Rahmen fest, wie die EU und Großbritannien künftig in Bereichen wie Kartellrecht, Fusionskontrolle und Marktaufsicht zusammenarbeiten wollen.
Das Abkommen ergänzt das bestehende Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und schafft formale Regeln für den Austausch und die Abstimmung zwischen der EU-Kommission, den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der britischen Competition and Markets Authority. Vorgesehen ist, dass die Behörden sich gegenseitig über wichtige Untersuchungen informieren und bei Bedarf ihre Vorgehensweisen koordinieren. Gleichzeitig bleiben Verschwiegenheitspflichten und der Schutz vertraulicher Informationen Teil der Zusammenarbeit.
Das Abkommen muss noch von den EU-Institutionen und im Vereinigten Königreich ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Mit diesem Schritt wollen beide Seiten ihre Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen stärken und einen klaren rechtlichen Rahmen nach dem Brexit schaffen. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Von der Leyen in Kyjiw zur EU-Unterstützung für die Ukraine
Am 25. Februar 2026 besuchte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates António Costa die ukrainische Hauptstadt Kyjiw. Bei einem Treffen mit Präsident Wolodymyr Selenskyj kündigten sie weitere Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine an. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat die EU fast 200 Milliarden Euro an finanzieller und militärischer Hilfe bereitgestellt. Geplant ist ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027, das nach Vereinbarungen der EU-Staats- und Regierungschefs umgesetzt werden soll.
Zum vierten Jahrestag der russischen Invasion sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen : „Seit Beginn des Krieges hat die EU fast 200 Milliarden Euro an militärischer und finanzieller Unterstützung bereitgestellt. Mehr als jeder andere Partner. Und es wird noch mehr kommen.“ „Das Darlehen wurde von 27 Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vereinbart. Sie haben ihr Wort gegeben. Und das kann nicht gebrochen werden. Wir werden das Darlehen auf den Weg bringen, so oder so.“
Im Bereich Energie kündigte von der Leyen zusätzliche Hilfe für den kommenden Winter an. Die Kommission arbeitet an einem Energieplan für 2026–2027 mit dem Titel „Repair, Rebuild, Restart“, der 920 Millionen Euro für die Stabilisierung der ukrainischen Energieinfrastruktur vorsieht, den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und beschädigte Netze und Kraftwerke wiederaufbauen soll.
Darüber hinaus betonte sie, dass die EU den Druck auf Russland durch Sanktionsmaßnahmen fortsetzen werde und die Umsetzung eines 20. Sanktionspakets geplant ist. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine: EU soll Gründungsmitglied werden
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Europäische Union als Gründungsmitglied einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine zu beteiligen. Diese Kommission soll im Rahmen des Europarats auf Grundlage eines entsprechenden Übereinkommens arbeiten, das Ende 2025 in Den Haag von der EU und 35 weiteren Staaten unterzeichnet wurde. Sie ist Teil eines internationalen Mechanismus zur Entschädigung von Schäden, Verlusten und Verletzungen, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine verursacht wurden, und soll die bereits bestehende Erfassung von Ansprüchen im Schadensregister ergänzen. Sobald das Übereinkommen von mindestens 25 Unterzeichnern ratifiziert und die finanziellen Mittel gesichert sind, wird die Kommission eingerichtet und entscheidet über individuelle Entschädigungsansprüche. Der Vorschlag muss noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. fl PM KOM
Ausschreibungen
I BEWERBUNGSRUNDE OFFEN
Bewerbungen für das 2026 Young Elected Politicians Programme sind ab sofort möglich
Der Europäischer Ausschuss der Regionen (CoR) führt derzeit den Bewerbungsaufruf für sein Programm „Young Elected Politicians“ (YEP) durch.
Der aktuelle Bewerbungszeitraum läuft vom 2. März bis zum 17. April 2026. Junge gewählte Politikerinnen und Politiker im Alter von 18 bis 35 Jahren aus EU-Mitgliedstaaten und EU-Kandidatenländern können sich in diesem Zeitraum um eine Aufnahme in das YEP-Netzwerk bewerben.
Das Programm richtet sich an Personen mit einem direkt gewählten Mandat auf lokaler oder regionaler Ebene, die kein Mandat im Ausschuss der Regionen selbst innehaben und über gute Englischkenntnisse verfügen. Die Auswahl berücksichtigt unter anderem die Qualität der Bewerbung sowie Geschlechtergleichgewicht, politische Vielfalt und regionale Repräsentation.
Teilnehmende erhalten Zugang zu Austauschformaten, thematischen Sitzungen, Veranstaltungen und Bildungsangeboten im Zusammenhang mit der Arbeit des CoR und der EU-Politik. Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden. fl PM CoR
I EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2026 auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ reagiert. Die Initiative, die mehr als eine Million Unterschriften aus mehreren EU-Mitgliedstaaten gesammelt hatte, fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der EU.
In ihrer Antwort erklärt die Kommission, dass sie die Mitgliedstaaten ermutigt, bestehende EU-Instrumente zu nutzen, um den gleichberechtigten Zugang zu legal verfügbaren und erschwinglichen Gesundheitsleistungen, einschließlich Abtreibungen, zu verbessern. Dazu gehört insbesondere der Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die von den Staaten freiwillig und im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften verwendet werden können, etwa zur Deckung von Kosten für den Zugang zu sicheren Abtreibungen.
Die Kommission betont, dass aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsverteilung im EU-Recht kein neues EU-Rechtsinstrument erforderlich sei. Die Mitgliedstaaten behalten weiterhin die Zuständigkeit für ihre Gesundheitspolitik. Gleichzeitig wird anerkannt, dass unsichere Abtreibungen eine Frage der öffentlichen Gesundheit sind, und es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, über vorhandene Programme Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen.
Mit ihrer Antwort kommt die Kommission der Verpflichtung nach, auf erfolgreiche Bürgerinitiativen innerhalb von sechs Monaten nach deren Einreichung zu reagieren. Die Initiative „My Voice, My Choice“ war die zwölfte, die diese Hürde genommen hat. fl PM KOM
I KONSULTATION
Konsultation zum Ausstieg aus privaten Kapitalbeteiligungen
Die Europäische Kommission hat am 2. März 2026 eine öffentliche Konsultation zum Ausstieg aus privaten Kapitalbeteiligungen gestartet. Im Fokus stehen Fragen rund um den Verkauf von Unternehmensanteilen, etwa durch Börsengänge oder durch Private-Equity-Investoren.
Unternehmen, Investoren und weitere Marktteilnehmer sind eingeladen, ihre Erfahrungen zu bestehenden Hürden und Marktbedingungen einzubringen. Die Ergebnisse sollen in die Weiterentwicklung der geplanten europäischen Spar- und Investitionsunion einfließen. Die Konsultation läuft bis Ende April 2026.
I KONSULTATION
Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2026 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer neu gefassten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingeleitet. Ziel der Überarbeitung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Vorschriften klarer und leichter anwendbar zu machen und sie an aktuelle soziale, technologische und marktspezifische Entwicklungen anzupassen. Neue Regelungen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Gewährung staatlicher Beihilfen ermöglichen, etwa für Forschung und Innovation, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wohnraum oder die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, ohne dass diese vorab von der Kommission genehmigt werden müssen. Die Konsultation richtet sich an Behörden, Unternehmen und andere Interessenträger, die bis zum 23. April 2026 Stellungnahmen abgeben können. Die überarbeitete Verordnung soll noch vor dem Auslaufen der aktuellen AGVO Ende 2026 verabschiedet werden. fl PM KOM

