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Förderung der internationalen Kooperation

Die Landesregierung fördert die internationale Zusammenarbeit auch finanziell. Bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur können Fördermittel beantragt werden zum Beispiel für

  • Aktionen und Projekte, die die bestehenden Regionalpartnerschaften des Landes begleiten oder der Anbahnung bzw. Verstetigung interregionaler Kooperationen dienen,
  • internationale Jugendbegegnungen nichttouristischen Charakters
  • Vorhaben im Bereich kommunaler Partnerschaften

Erläuterungen zu Zielen, Antragsverfahren, förderfähigen Kosten etc. sind den folgenden pdf-Dokumenten zu entnehmen:

Das notwendige Antragsformular, das für alle drei Förderbereiche gilt, finden Sie hier. Ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen versehen, senden Sie den Antrag dann per Post an:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Internationale Zusammenarbeit
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

 

Wichtig: Anträge auf Projektförderung sollten 4 - 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Bitte beachten Sie stets, dass mit einem Projekt, für das Sie eine Förderung beantragen wollen, noch nicht begonnen werden darf, solange nicht der Zuwendungsbescheid erteilt oder ein so genannter "Vorzeitiger Maßnahmebeginn" genehmigt wurde. Sie können im Formular direkt den "Vorzeitigen Maßnahmebeginn" beantragen.