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Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) wurde 1994 als beratendes Gremium des Europarates eingerichtet. Damit erhielten die deutschen Bundesländer erstmals die Möglichkeit, sich an der Arbeit des Europarates zu beteiligen. Der KGRE vereint heute 636 Mitglieder aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarates, die gewählte Vertreter von kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften sind. Deutschland entsendet 18 Mitglieder: neun Vertreter der kommunalen Ebene und neun Vertreter der Länderebene. Hinzu kommen 18 Stellvertreter.

Sachsen-Anhalt hat wie alle Länder in Deutschland ein ständiges Mandat, allerdings pro Amtsperiode entweder als Mitglied oder als Stellvertreter.

Der Kongress berät das Ministerkommitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Form von Stellungnahmen und Empfehlungen. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit gehören:

  • die Schaffung bzw. Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen in allen Europastaaten,
  • die Einführung von Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung an der Kommunal- und Regionaldemokratie,
  • die Berücksichtigung der Interessen der Kommunal- und Regionalbehörden bei der Gestaltung der europäischen Politik,
  • die Förderung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Hinblick auf Frieden, Toleranz und nachhaltige Entwicklung zum Schutze und zur Erhaltung unserer Regionen für kommende Generationen.