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Umfrageverfahren des EU-Ausschusses zur 1049. Sitzung des Bundesrates

In der Umfrage 3/24 befasste sich der EU-Ausschuss mit einer Überarbeitung der Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen (Bundesrats-Drucksache 455/24).
Mit der überarbeiteten Empfehlung möchte die Europäische Kommission Menschen künftig vor der Belastung durch Aerosole sowie Passivrauchen schützen, die Gesundheitsvorsorge verbessern und die Nikotinsucht bekämpfen. Dazu fordert die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen für eine rauchfreie Umgebung auf wichtige Außenbereiche wie Freibäder, öffentliche Spielplätze, Freizeitparks und Haltestellen auszudehnen, die von Kindern frequentiert werden dürfen.

Außerdem sollen die Maßnahmen auf neuartige Produkte wie erhitzte Tabakerzeugnisse oder elektronische Zigaretten ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten werden zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie zum Austausch bewährter Verfahren durch die EU aufgefordert, um die größtmögliche Wirkung der genannten Maßnahmen entfalteten zu können.

Neben dem EU-Ausschuss haben über diese Drucksache auch folgende Ausschüsse beraten:

  • der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
  • der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz,
  • der Wirtschafts-, Verkehrs- und Gesundheitsausschuss sowie
  • der Ausschuss für Kulturfragen.

Sowohl der EU-Ausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss haben Empfehlungen abgegeben, über die abschließend der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 entscheiden wird.

Die vollständige Übersicht über die Umfragen zur 1049. Sitzung des Bundesrates mit den dazugehörenden Drucksachen ist auf der Seite des Bundesrates recherchierbar.

Sachsen-Anhalt hat 2007 ein Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (NichtraucherschutzG ST) eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass der rechtlich unverbindliche Vorschlag der Kommission im Falle einer Umsetzung gesetzliche Anpassungen auch des Landesrechts erfordern könnte.