Sitzung des EU-Ausschusses vom 06.12.2024
Am 6. Dezember 2024 tagte der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates (EU-Ausschuss). Zwölf Tagesordnungspunkte wurden beraten.
Aus europapolitischer Sicht waren für das Land Sachsen-Anhalt folgende Themen hervorzuheben:
Im TOP 1 hat der EU-Ausschuss zu der „Entschließung des Bundesrates zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur Unterstützung der Automobilindustrie durch Vorziehen der Revisionsklausel“ beraten. Die Entschließung zielt darauf ab, den Transformationsprozess der Automobilindustrie als bedeutendstem Industriezweig Deutschlands durch Anpassung der geltenden rechtlichen Regelungen zu stärken. Dieser Transformationsprozess müsse so gestaltet werden, dass es in Europa und insbesondere in Deutschland nicht weiter zu vermeidbaren Brüchen, Marktverlusten sowie zum Abbau von Arbeitsplätzen kommt. In der Entschließung wird daher gefordert, die bestehenden bzw. bislang geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen nochmals neu zu justieren. Gefordert werden das Vorziehen der Revision des EU-Beschlusses von 2026 auf 2025 bezüglich des Verbrennerverbots ab 2035, die zeitliche Verschiebung des EU-Stufenmodells für die Änderungen der CO2-Flottengrenzwerte und die Aussetzung der geplanten Strafzahlungen für Unternehmen bei Nichteinhalten der Grenzwerte in 2025.
Vor dem EU-Ausschuss haben bereits der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zu der Entschließung beraten. Am 20.12.2024 wurde die Entschließung mit einer ergänzenden Maßgabe im Bundesratsplenum gefasst, wonach auch Plug-in Hybrid-Antriebe als eine etablierte Brückentechnologie eine wichtige Funktion einnehmen können.
Im TOP 4 hat sich der EU-Ausschuss mit dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE - Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau - zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung (EU) 2021/1057“ befasst. RESTORE soll es ermöglichen, schnell und effektiv auf zukünftige Naturkatastrophen zu reagieren. So sollen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) flexibler für den Wiederaufbau nach Katastrophen eingesetzt werden. Dadurch kann der EFRE Gesamtkosten von Wiederaufbauprojekten bis zu 95 % finanzieren. Auch eine flexiblere Nutzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ist vorgesehen, um Kurzarbeitsregelungen zu finanzieren, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu unterstützen und grundlegende Bedürfnisse zu decken.
Neben dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates befassten sich auch der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit dem Verordnungsvorschlag. Am 20.12.2024 hat der Bundesrat im Plenum einen Beschluss gefasst und eine Stellungnahme zu dem Verordnungsvorschlag abgegeben.
Die vollständige Tagesordnung des EU-Ausschusses mit den dazugehörenden Drucksachen ist auf der Seite des Bundesrates einsehbar. Das Abstimmungsverhalten von Sachsen-Anhalt im Bundesratsplenum am 20.12.2024 ist auf der Seite der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin ersichtlich.