Sitzung des EU-Ausschusses am 13.09.2024
Am 13. September 2024 tagte der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates (EU-Ausschuss) erstmals nach der Sommerpause.
Zwölf Tagesordnungspunkte wurden beraten.
Aus europapolitischer Sicht für das Land Sachsen-Anhalt waren folgende Themen hervorzuheben:
Im TOP 3 hat der EU-Ausschuss über den „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ex-post-Bewertung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation - Horizont 2020“ beraten. Horizont 2020 ist das achte Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, das von 2014 bis 2020 lief und mit Mitteln in Höhe von 75,6 Milliarden Euro ausgestattet war. Der vorliegende Bericht ist die Ex-post-Bewertung des Programms. 41 Prozent aller geförderten Programme waren zum Zeitpunkt der Bewertung noch nicht abgeschlossen. In dem Bericht wird ausgeführt, dass im Rahmen von Horizont 2020 35 000 Projekte finanziert wurden, an denen 40 000 Organisationen beteiligt waren. Lt. Auswertung der Kommission habe das Programm wissenschaftliche Veröffentlichungen befördert, Fortschritte in Bereichen wie Künstliche Intelligenz und Quanteninformatik ermöglicht und sowohl den Wissensaustausch als auch die Mobilität von Forschenden in Europa befördert.
Vor dem EU-Ausschuss haben bereits der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über den Bericht beraten.
Im TOP 4 beriet der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates über die „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss“. Der europäische Hochschulabschluss stellt eine neue Art von Qualifikation dar, die im nationalen Recht verankert werden soll. Er soll es Hochschulen aus verschiedenen Ländern erleichtern, nahtlos zusammenzuarbeiten und innovative gemeinsame Studiengänge zu entwickeln, die zu einem gemeinsamen Abschluss führen. Dabei sollen die jeweilige institutionelle Autonomie und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten geachtet werden.
Neben dem EU-Ausschuss haben auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über die Mitteilung beraten.
Im TOP 5 hat sich der EU-Ausschuss mit dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“)“ befasst. Der Richtlinien-Vorschlag hat zum Ziel, Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten zu verbessern und durchzusetzen sowie gegen als Praktika getarnte reguläre Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Scheinpraktika) vorzugehen. So soll die Abgrenzung zwischen Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen anhand einheitlicher Kriterien festgestellt werden, wie z. B. der Wiederholung von Praktika beim selben Arbeitgeber oder eine übermäßige Dauer. Ergänzend sieht der Vorschlag eine weitreichende Verpflichtung der Arbeitgeber vor, der zuständigen Behörde die notwendigen Daten zu liefern, und enthält Vorgaben für die Gestaltung von Stellenanzeigen. Darüber hinaus enthält der Vorschlag eine sehr weitgehende Regelung zu Klagerechten Dritter, z. B. Arbeitnehmervertretern.
Neben dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates befassten sich auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit dem Richtlinien-Vorschlag
Die vollständige Tagesordnung mit den dazugehörenden Drucksachen ist unter Bundesrat - Ausschuss für Fragen der Europäischen Union - 748. Sitzung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union einsehbar.