Institutionen der Europäischen Union
In ihrem institutionellen Aufbau stellt die Europäische Union eine Neuerung in der Geschichte Europas dar. Als Verbund von nunmehr 28 souveränen Staaten ist sie mehr als nur ein lockerer Zusammenschluss. Sie ist aber auch kein einheitlicher Bundesstaat. Die Mitgliedstaaten, aus denen die EU besteht, bleiben unabhängige, souveräne Staaten, bündeln aber ihre Hoheitsrechte in vertraglich vereinbarten Bereichen. Die wichtigsten Organe der Europäischen Union sind:
- der Europäische Rat - die regelmäßigen Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs,
- der Rat der Europäischen Union - in ihm wirken die Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen,
- das Europäische Parlament - das einzige direkt gewählte Organ der EU,
- die Europäische Kommission - die "Regierung", die die europäischen Gesetze vorschlägt und deren Umsetzung überwacht.
Zusätzlich zu den genannten Organen verfügt die EU über eine Reihe anderer Institutionen, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
- Der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des europäischen Rechts.
- Der Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben der Union und ihrer Einrichtungen.
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Organ, das die Bürgergesellschaft vertritt, u. a. die Unternehmer, Arbeitnehmer, Vertreter verschiedener Berufsgruppen sowie Verbraucher.
- Der Ausschuss der Regionen, ebenfalls ein beratendes Gremium, vertritt die Interessen der Gebietskörperschaften.
- Die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und unterstützt Kleinunternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds.
- Die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich.
- Die/der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden der europäischen Bürgerinnen und Bürger über Missstände bei den Einrichtungen und Organen der EU.
- Die/der Europäische Datenschutzbeauftragte trägt für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger Sorge.
- Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht amtliche Informationen der EU, z. B. das Amtsblatt.
- Das Europäische Amt für Personalauswahl rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderen Gremien.
- Die Europäische Verwaltungsakademie hat den Auftrag, dem EU-Personal Fortbildungsmaßnahmen auf bestimmten Gebieten anzubieten.
- Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.