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Institutionen der Europäischen Union

In ihrem institutionellen Aufbau stellt die Europäische Union eine Neuerung in der Geschichte Europas dar. Als Verbund von nunmehr 28 souveränen Staaten ist sie mehr als nur ein lockerer Zusammenschluss. Sie ist aber auch kein einheitlicher Bundesstaat. Die Mitgliedstaaten, aus denen die EU besteht, bleiben unabhängige, souveräne Staaten, bündeln aber ihre Hoheitsrechte in vertraglich vereinbarten Bereichen. Die wichtigsten Organe der Europäischen Union sind:

Zusätzlich zu den genannten Organen verfügt die EU über eine Reihe anderer Institutionen, die besondere Aufgaben wahrnehmen: