Menu
menu

In­sti­tu­tio­nen der Eu­ro­päi­schen Union

In ihrem in­sti­tu­tio­nel­len Auf­bau stellt die Eu­ro­päi­sche Union eine Neue­rung in der Ge­schich­te Eu­ro­pas dar. Als Ver­bund von nun­mehr 28 sou­ve­rä­nen Staa­ten ist sie mehr als nur ein lo­cke­rer Zu­sam­men­schluss. Sie ist aber auch kein ein­heit­li­cher Bun­des­staat. Die Mit­glied­staa­ten, aus denen die EU be­steht, blei­ben un­ab­hän­gi­ge, sou­ve­rä­ne Staa­ten, bün­deln aber ihre Ho­heits­rech­te in ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Be­rei­chen. Die wich­tigs­ten Or­ga­ne der Eu­ro­päi­schen Union sind:

Zu­sätz­lich zu den ge­nann­ten Or­ga­nen ver­fügt die EU über eine Reihe an­de­rer In­sti­tu­tio­nen, die be­son­de­re Auf­ga­ben wahr­neh­men: