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Bundesratssitzung vom 5. Juli 2024

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 5. Juli 2024, beschäftigte sich der Bundesrat unter anderem mit zwei für das Land Sachsen-Anhalt aus europapolitischer Sicht wichtigen Themen:

Zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP)“ hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst, der zuvor im Ausschuss für Fragen der Europäische Union beraten und abgestimmt wurde. Mit diesem Beschluss begrüßt der Bundesrat den Vorschlag und seine Zielsetzung, mehr Rüstungsgüter gemeinsam zu beschaffen sowie stärker mit den NATO-Partnern zusammenzuarbeiten. Dafür bedürfe es dauerhafter Anstrengungen auf EU- und nationaler Ebene und einer Beschleunigung von Beschaffungsprozessen. Der Beschluss des Bundesrates wird der Europäischen Kommission zugeleitet, damit sie von der Auffassung der Bundesländer Kenntnis erlangt.   

Exkurs: Was ist EDIP?

Mit der Verordnung sollen ein Haushalt eingerichtet und eine Reihe von Maßnahmen festgelegt werden, um die industrielle Bereitschaft der Union und ihrer Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich zu unterstützen. Die Wettbewerbs- und Reaktionsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) sowie deren Fähigkeit sollen gestärkt und die rechtzeitige Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern sichergestellt werden. EDIP soll als neue Gesetzgebungsinitiative eine Brücke zwischen kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die 2023 angenommen wurden und 2025 auslaufen, und einem stärker strukturierten und längerfristigen Ansatz für die künftige industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich schlagen. Auf diese Weise wird die kontinuierliche Unterstützung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung parallel zur raschen Anpassung an die neue Realität gewährleistet. Das EDIP umfasst sowohl finanzielle als auch regulatorische Aspekte und wird im Zeitraum 2025-2027 Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB mobilisieren.

Der Vorgang ist als Bundesratsdrucksache Nr. 165/24 unter https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/dokumente-node.html recherchierbar.

Zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung“ hat der Bundesrat, ebenfalls vorberaten im Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, eine Entschließung gefasst. Grundlage der Entschließung ist ein Beschluss der 95. EMK (Verweis oder Erläuterung). Sachsen-Anhalt hat bereits im Rahmen der 95. EMK den Beschlusstext mit erarbeitet und den an den Beschluss angelehnten Antrag in den Ausschuss für Fragen der Europäischen Union gemeinsam mit weiteren Bundesländern eingebracht. Mit der Entschließung setzt sich der Bundesrat ausführlich mit den aktuellen, die Zukunft der Europäischen Union betreffenden Fragen und Entwicklungen auseinander, insbesondere mit den Auswirkungen der geopolitischen Lage, mit den Vorschlägen für Reformen der Gesetzgebungsverfahren und der Zusammensetzung der Europäischen Kommission und für die Prüfung der Möglichkeit des stufenweisen Beitritts von Beitrittskandidaten. Er unterstreicht die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Bedeutung des Schutzes der Bürgerrechte und Freiheiten als unverzichtbare Säule der gemeinsamen Werte und geht auf die zentrale Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips zur Unterstützung eines effektiven Zusammenwirkens von EU und Mitgliedstaaten im europäischen Mehrebenensystem ein. Der Bundesrat übermittelt seine Entschließung direkt an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.

Exkurs: Was beinhaltet die Mitteilung über Reformen und Überprüfungen im Vorfeld der Erweiterung der EU?

Die Mitteilung ist der Beitrag der Kommission zu den Diskussionen, die über einen Fahrplan für die künftigen Arbeiten im Bereich Erweiterung und Reformen, der bis zum Sommer 2024 von den Staats- und Regierungschefs angenommen werden soll, geführt werden. Sie befasst sich mit den Auswirkungen einer größeren EU in vier zentralen Bereichen: Werte, Politik, Haushalt und Governance der EU. Sie soll die Grundlage schaffen für die von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 angekündigten Überprüfungen von Politikfeldern im Vorfeld der Erweiterung.  Sie geht auf Konsequenzen der Erweiterung für sich bereits wandelnde EU-Maßnahmen ein, sowie auf Notwendigkeit, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten das für die Anpassung erforderliche Instrumentarium an die Hand zu geben, und die EU mit Instrumenten auszustatten, die ihren Zielen entsprechen.

Der Vorgang ist als Bundesratsdrucksache Nr. 283/24 unter https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/dokumente-node.html recherchierbar.