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EU-Ausschuss im Bundesrat

Über den Bundesrat wirkt das Land Sachsen-Anhalt (gemäß Artikel 23 Grundgesetz) bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Der Bundesrat gibt Stellungnahmen zu den für die Länder relevanten europäischen Vorhaben ab. Diese Stellungnahmen sind von der Bundesregierung in den Verhandlungen zu berücksichtigen; insbesondere wenn Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind. Der Bundesrat berät jährlich etwa 150 EU-Vorlagen, davon betreffen etwa ein Drittel unmittelbare Rechtsetzungsvorhaben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme von Ländervertretungen an den Verhandlungen in den Beratungsgremien von Kommission und Rat, soweit wesentliche Interessen der Länder berührt sind und soweit dies möglich ist. Diese Ländervertreter haben im Wesentlichen zwei Aufgaben: Sie sollen den Sachverstand und die Interessen der Länder in die Beratungen einbringen und die Verhandlungen aus Ländersicht beobachten. Leitschnur ihres Handelns ist die Stellungnahme des Bundesrates; sie bestimmt die Verhandlungsposition der Ländervertreter.

Die Länder werden bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte durch den Länderbeobachter unterstützt. Hauptaufgabe des Länderbeobachters ist die Unterrichtung der Länder über die Beratungen in den Sitzungen des EU-Ministerrates.