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Europapolitik im Bundesrat

Der Bundesrat

Über den Bundesrat wirkt das Land Sachsen-Anhalt (gemäß Artikel 23 Grundgesetz) bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Der Bundesrat gibt Stellungnahmen zu den für die Länder relevanten europäischen Vorhaben ab. Diese Stellungnahmen sind von der Bundesregierung in den Verhandlungen zu berücksichtigen; insbesondere wenn Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind. Der Bundesrat berät jährlich etwa 150 EU-Vorlagen, davon betreffen etwa ein Drittel unmittelbare Rechtsetzungsvorhaben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme von Ländervertretungen an den Verhandlungen in den Beratungsgremien von Kommission und Rat, soweit wesentliche Interessen der Länder berührt sind und soweit dies möglich ist. Diese Ländervertreter haben im Wesentlichen zwei Aufgaben: Sie sollen den Sachverstand und die Interessen der Länder in die Beratungen einbringen und die Verhandlungen aus Ländersicht beobachten. Leitschnur ihres Handelns ist die Stellungnahme des Bundesrates; sie bestimmt die Verhandlungsposition der Ländervertreter.

Die Länder werden bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte durch den Länderbeobachter unterstützt. Hauptaufgabe des Länderbeobachters ist die Unterrichtung der Länder über die Beratungen in den Sitzungen des EU-Ministerrates.

Was machen die Ausschüsse des Bundesrates?

Jede Vorlage, die den Bundesrat erreicht, wird in der Regel erst in einem oder mehreren Ausschüssen beraten. Hier können die Bundesländer die Gesetzgebung in Deutschland und die Vorschriften der Europäischen Union mitgestalten, kontrollieren und verbessern. Mehr Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse sind auf den Webseiten des Bundesrats zu finden.

EU-Ausschuss im Bundesrat

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, kurz EU-Ausschuss genannt, ist einer von 16 Ausschüssen des Bundesrates.

Der EU-Ausschuss berät und beschließt über für die Länder relevante Vorlagen mit europäischem Bezug. Er gibt häufig Stellungnahmen zu diesen europäischen Vorhaben ab. Die Stellungnahmen beruhen entweder auf Anträgen, die Bundesländer im EU-Ausschuss gestellt haben, oder auf Stellungnahmen, die bereits in anderen mit der Vorlage befassten Ausschüssen beraten und beschlossen wurden.
In diesen Stellungnahmen kann der EU-Ausschuss beispielsweise das Vorhaben begrüßen oder Kritik äußern, Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen anregen oder wichtige Hinweise geben.
Beschließt der EU-Ausschuss, keine Stellungnahme abzugeben, nimmt er die Vorlage lediglich zur Kenntnis.

Der EU-Ausschuss berät und beschließt auch darüber, welche Vertreter der Bundesländer für die verschiedenen Beratungsgremien der EU benannt werden. Diese Ländervertreter setzen sich für die Interessen der Bundesländer ein in Angelegenheiten, in denen Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind oder die Länder die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis haben.

Darüber hinaus kann sich der EU-Ausschuss auch zu weiteren, für die Bundesländer relevanten Themen mit EU-Bezug äußern. Hierzu kann er Entschließungen fassen, mit denen beispielsweise die Bundesregierung aufgefordert werden soll, bestimmte, aus Ländersicht wichtige europäische Themen aufzugreifen.   

Jedes Bundesland, auch Sachsen-Anhalt, ist im EU-Ausschuss vertreten und hat genau eine Stimme. Mitglied des EU-Ausschusses ist für Sachsen-Anhalt Staatsminister Rainer Robra. Er wird im Bedarfsfall vertreten durch hochrangige Beamte der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Sitzungen des EU-Ausschusses finden in der Regel an einem Freitag, zwei Wochen vor der Sitzung des Plenums statt; die Sitzungen sind nicht öffentlich. Beschlüsse des EU-Ausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Aktuelles aus dem Bundesrat

Umfrageverfahren des EU-Ausschusses zur 1049. Sitzung des Bundesrates

Im Umfrageverfahren hatte der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates (EU-Ausschuss) insgesamt über sieben Drucksachen entschieden.  

In der Umfrage 3/24 befasste sich der EU-Ausschuss u.a. mit einer Überarbeitung der Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen.

Weiterführende Informationen

Sitzung des EU-Ausschusses vom 07.10.2024

Am 7. Oktober 2024 beriet der Ausschuss über insgesamt acht Tagesordnungspunkte, darunter über die Mitteilung der Europäischen Kommission "Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstattlichkeit in der Europäischen Union“.

Weiterführende Informationen.

Sitzung des EU-Ausschusses vom 13.09.2024

Die Tagesordnung zur Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13.09.2024 bot mit Entschließungen, Verordnungs- und Richtlinienentwürfen, Berichten und Mitteilungen der Kommission sowie Benennungsvorschlägen eine große Themenbreite.

Weiterführende Informationen

Sitzung vom 5. Juli 2024

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschäftigte sich der Bundesrat u.a. mit den Themen 

  • europäische Verteidigungsindustrie/ Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern
  • EU-Erweiterung und Reformen

Weiterführende Informationen.