28. Mai 2026 11/26
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
am 20. Mai teilte die Europäische Kommission mit, dass sie eine staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 288 Millionen Euro genehmigt, mit der die Errichtung von zwei neuen Anlagen in der Halbleiter-Lieferkette unterstützt werden soll.
Auch Sachsen-Anhalt profitiert von der Genehmigung der Beihilfe, denn mit der zweiten, mit 66 Millionen Euro ausgestatteten Maßnahme zugunsten der Zadient Materials Europe GmbH soll eine Produktionsstätte für Halbleiter-Ausgangsmaterial in Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) errichtet werden. Hierbei handelt es sich um ultrareines Siliziumkarbid (SiC), das als Ausgangsmaterial für die Halbleiterindustrie bestimmt ist.
Deutschland hatte neben einer Beihilfe für das Unternehmen Carl Zeiss die Beihilfe für das geplante Investitionsvorhaben „Sic-Pro“ von Ziadent angemeldet. Das Vorhaben umfasst ein spezielles und in der EU neuartiges Kreislaufsystem, bei dem Prozessgase zurückgewonnen und in den Produktionszyklus zurückgeführt werden. Man erwartet hohe Materialqualität, Energieeffizienz und langfristige Kosteneffizienz.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Fachbereichen
I LANDWIRTSCHAFT
Wie geht es weiter mit dem Dünger?
Die Europäische Kommission hat jetzt (19. Mai) den Düngemittel-Aktionsplan verabschiedet. Die Initiative soll zur Unterstützung von Landwirten, die mit steigenden Düngemittelkosten und -knappheit konfrontiert sind, zur Stärkung der heimischen Produktion und zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Importen beitragen. Außerdem soll dadurch die Ernährungssicherheit gewährleistet werden, um die strategische Autonomie Europas zu stärken, während gleichzeitig hohe Klima- und Umweltziele verfolgt werden. Pressemitteilung: Neuer EU-Aktionsplan zur Sicherung der Düngemittelversorgung und Ernährungssicherheit in Europa - Vertretung in Deutschland
Laut Kommission werden 30% des Stickstoffdüngerbedarfs der EU importiert. Die Preise sind zuletzt aufgrund des hohen Energieverbrauchs bei der Herstellung explodiert und belasten die Lebensmittelproduktion. EU-Agrarpolitiker der konservativen EVP und der Bauernverband zeigten sich enttäuscht von dem Plan, da kurzfristige Maßnahmen fehlten.
Agrarkommissar Hansen hatte vorgeschlagen, die 200 Millionen Euro, die derzeit noch im Krisentopf der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verfügbar sind, mindestens zu verdoppeln. Ob er das durchsetzen kann, ist aber offen, wie er selbst einräumte. Zusätzlich will die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, bestehende GAP-Mittel zur Unterstützung zu nutzen. sh
I JUSTIZ
Diskussionsveranstaltung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen der Europawochen 2026
Anlässlich der Europawochen 2026 richteten der Lehrstuhl von Prof. Dr. Malte Stieper/MLU Halle-Wittenberg und das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt am 18. Mai d. J. in Halle eine Podiumsdiskussion zum Thema „Open Access in der (Rechts-)Wissenschaft“ aus. Die Veranstaltung nahm den digitalen Zugang zum europäischen Kulturerbe – namentlich das Projekt „Lehrtafeln“ am Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen in Halle (ZNS) – näher in den Blick. Die häufig nicht gekennzeichneten Kunstwerke werfen zahlreiche urheberrechtliche Fragen auf. An der von Prof. Dr. Stieper moderierten Diskussion beteiligten sich Prof. Dr. Linda Kuschel von der Bucerius Law School Hamburg, Martina Lehnart aus dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Florian Lenz vom Lehrstuhl Prof. Stieper und Filippo Colangelo Roccanova vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office – EUIPO) in Alicante.
Nachdem Martina Lehnart eingangs den Werdegang des unter Mitwirkung der Landesjustizverwaltungen entstandenen Länderkapitels Deutschland zum EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht nachzeichnete, leitete Prof. Stieper zur urheberrechtlichen Diskussion über. Im Mittelpunkt stand dabei der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in Zeiten eines zunehmend polarisierten, von Künstlicher Intelligenz und Desinformation geprägten öffentlichen Diskurses. In diesem Zusammenhang wurden die Perspektive der Forschenden und die Rolle wissenschaftlicher Verlage – vor allem in Bezug auf den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und einen allgemeinen offenen Zugang (open access) – näher beleuchtet.
Florian Lenz stellte das Portal des EUIPO vor, das verwaiste Werke erfasst und Kulturinstitutionen den Zugang zu diesen erleichtert. Filippo Colangelo Roccanova vom EUIPO erläuterte in einer Video-Zuschaltung die Funktionsweise des Portals und äußerte den Wunsch, dass besonders deutsche Kulturinstitutionen noch stärker auf dieses zugreifen.
In der anschließenden Diskussion wurde die Praxis, dass Verlage die Nutzung ihrer Werke ausschließlich zum Training eigener Künstlicher Intelligenz erlauben, kritisch diskutiert. Prof. Kuschel betonte die Notwendigkeit eines ad-hoc-Zugriffs auf viele relevante Quellen für eine verlässliche Qualität KI-gestützter Antworten. Gegenstand der Erörterung waren daneben Fragen des Einsatzes von KI im Jurastudium sowie der freien Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen im Internet. Gastartikel Martina Lehnart, Referat 205, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
I BEIHILFE
Halbleiter-Produktion: Bitterfeld profitiert von Beihilfegenehmigung aus Brüssel
Deutschland darf den Bau von zwei Halbleiterfabriken in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt mit insgesamt knapp 288 Millionen Euro fördern. Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilfe für die Projekte der Unternehmen Zeiss in Oberkochen (Baden-Württemberg) und Zadient in Bitterfeld genehmigt, wie die Behörde am 20. Mai mitteilte. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Chip-Gesetzes und den politischen Leitlinien der Kommission für 2024 bis 2029 sollen die Maßnahmen die Position und die Autonomie Europas in der Halbleiter-Wertschöpfungskette stärken.
Zeiss erhält demnach 222 Millionen Euro für eine neue Produktionsstätte am nordöstlichen Rand der Schwäbischen Alb in Oberkochen. Dort sollen Maschinen für die Chip-Produktion gefertigt werden. Das Unternehmen Zadient bekommt 66 Millionen Euro für ein Projekt in Bitterfeld. Dort soll mit einem neuen Verfahren ultrareines Siliziumkarbid (SiC) hergestellt werden, das in der Chipproduktion eingesetzt wird. Die Kommission erwartet von dem Verfahren eine hohe Materialqualität, Energieeffizienz und langfristige Kosteneinsparungen.
Die Beihilfegenehmigung aus Brüssel war notwendig, da staatliche Förderungen in der EU strengen Regeln unterliegen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ziel ist es, zu verhindern, dass finanzstarke Länder wie Deutschland oder Frankreich ihren Unternehmen unverhältnismäßige Vorteile gegenüber Konkurrenten aus kleineren Mitgliedsstaaten verschaffen. dw
Aus den Institutionen
I DATENSCHUTZ
Verstoß gegen den DSA: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Temu
Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Händler Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken, die mit dem Angebot illegaler Produkte auf seiner Plattform verbunden sind, sowie den daraus resultierenden Schaden für Verbraucher in der EU sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die Beweise, die der Kommission vorliegen, deuten darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit hoher Wahrscheinlichkeit auf illegale Artikel auf Temu treffen. fl PM KOM
I VERTRAGSVERLETZUNG
Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem sie acht EU-Ländern, darunter Deutschland, Aufforderungsschreiben übermittelte, weil sie es versäumt haben, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/782 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht mitzuteilen. Die Umsetzungsfrist endete am 4. März 2026. fl PM KOM
I WIRTSCHAFT
Frühjahrsprognose zeigt verlangsamtes Wachstum der EU-Wirtschaft
Die Europäische Kommission hat ihre Frühjahrsprognose 2026 vorgestellt. Sie geht von einer schwächeren Konjunktur aus, da der Konflikt im Nahen Osten einen neuen Energieschock auslöst, der die Inflation wieder anheizt und die wirtschaftliche Stimmung erschüttert.
Vor Ende Februar 2026 sollte die EU-Wirtschaft neben einem weiteren Rückgang der Inflation weiterhin moderat expandieren, doch die Aussichten haben sich seit Ausbruch des Konflikts erheblich geändert. Die Inflation begann einige Wochen nach Ausbruch des Konflikts zu steigen, angetrieben durch den starken Anstieg der Energierohstoffpreise, und die Wirtschaftstätigkeit verliert an Dynamik. Die Lage dürfte sich im Jahr 2027 leicht verbessern, wenn die Spannungen an den Energiemärkten nachlassen.
Nach 1,5 Prozent im Jahr 2025 dürfte sich das BIP-Wachstum in der EU nun auf 1,1 Prozent im Jahr 2026 verlangsamen – eine Abwärtskorrektur um 0,3 Prozentpunkte gegenüber der Herbstprognose 2025 (1,4 Prozent). Das BIP-Wachstum dürfte dann 2027 auf 1,4 Prozent ansteigen. Auch die Wachstumsprojektionen für das Euro-Währungsgebiet werden von 1,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent auf 0,9 Prozent im Jahr 2026 und 1,2 Prozent im Jahr 2027 nach unten korrigiert. Es wird erwartet, dass die Inflation in der EU im Jahr 2026 3,1 Prozent erreichen wird – ein voller Prozentpunkt höher als zuvor prognostiziert – und im Jahr 2027 wieder auf 2,4 Prozent sinken wird. Im Euroraum wird die Inflation im Vergleich zu den Herbstprojektionen von 1,9 Prozent bzw. 2,0 Prozent ebenfalls auf 3,0 Prozent im Jahr 2026 und auf 2,3 Prozent im Jahr 2027 revidiert. fl PM KOM
I INNOVATION
400 Millionen Euro für EU-Projekte zu innovativer Wärmeerzeugung
Die Europäische Kommission hat 65 Projekte aus 10 EU-Staaten im Rahmen der ersten EU-weiten Auktion ausgewählt, die den Einsatz innovativer sauberer Wärmetechnologien in der europäischen Industrie beschleunigen soll. Die Projekte, darunter vier aus Deutschland, setzen ein breites Spektrum an Technologien ein, um die industrielle Wärmeerzeugung zu dekarbonisieren und die Markteinführung elektrifizierter Wärmelösungen sowie von Wärme, die direkt aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, zu beschleunigen. Sie werden insgesamt rund 400 Mio. Euro an Zuschüssen aus dem Innovationsfonds erhalten. Das Geld stammt aus dem EU-Emissionshandelssystem (EHS). fl PM KOM
I KARTELLRECHT
Kunstrasenkartelle: Kommission richtet Beschwerdepunkte an mehrere Unternehmen
Die Europäische Kommission hat mehrere im Kunstrasensektor tätige Unternehmen von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen bzw. verstoßen haben. Sie sollen den Wettbewerb auf dem niederländischen und dem deutschen Markt für Sportkunstrasen durch Absprachen verfälschen bzw. verfälscht haben.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würde es sich bei dem Verhalten der Unternehmen um zwei Kartelle handeln, eines in Deutschland und eines in den Niederlanden. Die Kartelle würden gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, der wettbewerbswidrige Vereinbarungen und andere wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbietet.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die Hersteller und Installateure von Kunstrasensystemen Oranjewoud (Niederlande), TenCate Grass (Niederlande) und Sports & Leisure Group (Belgien) ihr Geschäftsverhalten seit der Gründung ihres Recyclingunternehmens GBN-AGR (ab Dezember 2024 AGR) in den Niederlanden im Jahr 2019 absprechen, um den Wettbewerb im Kunstrasensektor in den Niederlanden zu beschränken. fl PM KOM
I HANDELSPOLITIK
Handelsabkommen zwischen der EU und den USA: Kommission begrüßt politische Einigung
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine politische Einigung über zwei Verordnungen zur Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und den USA erzielt. Die Europäische Kommission begrüßte die Entscheidung mit der sichergestellt wird, dass die wichtigsten Ziele der Gemeinsamen Erklärung EU-USA vom 21. August 2025 erreicht werden. Konkret geht es um die Verordnungen zur Abschaffung der Zölle auf alle US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für bestimmte US-amerikanische Agrar- und Meeresfrüchteerzeugnisse im Einklang mit den in der Gemeinsamen Erklärung eingegangenen Verpflichtungen der EU. Die vereinbarten endgültigen Texte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen zur förmlichen Annahme vorgelegt, damit sie rasch in Kraft treten können. fl PM KOM
I ENERGIE
Die Europäische Kommission hat eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie soll die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument „Auctions-as-a-Service“ (Auktionen als Dienstleistung) der Europäischen Wasserstoffbank im Rahmen der 2026 abgeschlossenen Auktion unterstützen. Die deutsche Regelung wird zu dem Ziel des Deals für eine saubere Industrie, die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu beschleunigen, dem Ziel des REPowerEU-Plans, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern, sowie zu den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie beitragen. fl PM KOM
I MOBILITÄT
Nahtloses Reisen quer durch Europa: mit neuen Vorschriften will die Europäische Kommission die Planung und Buchung von Regional-, Fern- und grenzüberschreitenden Reisen vereinfachen. Dies gilt insbesondere für Bahnfahrten, an denen mehrere Betreiber beteiligt sind. Dabei soll auch der Schutz für Bahnreisende während der gesamten Reise verbessert werden.
Derzeit ist es für Reisende in der EU nach wie vor schwierig, alle verfügbaren Reisemöglichkeiten zu vergleichen und die nachhaltigsten Optionen zu ermitteln, insbesondere bei grenzüberschreitenden Reisen; dies gilt vor allem für Bahntickets. Die Buchung von Zugreisen mit mehreren Etappen, bei denen Fahrkarten verschiedener Unternehmen erforderlich sind, kann komplex sein, was vor allem auf fragmentierte Buchungssysteme und die sehr starke Marktpräsenz bestimmter Bahnunternehmen zurückzuführen ist. Der Schutz der Fahrgäste ist bei Bahnreisen mit mehreren Fahrkarten verschiedener Eisenbahnunternehmen begrenzt.
Ziel der Kommission ist es, die Buchung von Fahrkarten bei mehreren Bahnunternehmen zu ermöglichen und den Bahnmarkt transparenter und zugänglicher machen. So sollen Fahrgäste Angebote verschiedener Bahnunternehmen zu einem einzigen Ticket zusammenstellen, vergleichen und kaufen können. Dies soll in einem einzigen Vorgang auf einer Ticketplattform ihrer Wahl möglich sein. Dabei kann es sich um eine unabhängige Plattform oder um den Ticketdienst des Bahnunternehmens handeln.
Bei verpassten Anschlüssen auf Bahnreisen, an denen mehrere Betreiber beteiligt sind, kommen Fahrgäste mit einem einzigen Fahrschein in den Genuss eines neuen, umfassenden Fahrgastrechtsschutzes, der Hilfe, Umleitung, Erstattung und Entschädigung umfasst. Die Kommission führt zudem neue Verpflichtungen für Ticketplattformen und Verkehrsunternehmen ein, um einen fairen Zugang zum Ticketverkauf und eine neutrale Darstellung der Reisemöglichkeiten zu gewährleisten. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Verkehrsunternehmen faire, angemessene und diskriminierungsfreie kommerzielle Vereinbarungen mit Ticketplattformen schließen können und umgekehrt.
Die vorgeschlagenen Verordnungen gehen nun an den Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament im Zuge ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.Um nahtlose Buchungs- und Ticketingsysteme zu entwickeln, müssen die Mitgliedstaaten zudem die Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme über die gemeinsame Nutzung multimodaler Verkehrsdaten an nationalen Zugangspunkten beschleunigen. fl PM KOM
Ausschreibungen
I KONSULTATION
FFH-Richtlinie: Kommission prüft Änderungen
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie die Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist es, die praktische Umsetzung der Vorschriften zu bewerten und Möglichkeiten zum Bürokratieabbau zu prüfen. Dazu wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, an der noch bis Anfang August 2026 teilgenommen werden kann. Die Ergebnisse sollen in die laufende Überprüfung der Naturschutzrichtlinien einfließen. Ob die Kommission die Richtlinien grundsätzlich überarbeiten oder vor allem deren Umsetzung vereinfachen möchte, ist derzeit noch offen. Mehr Klarheit wird voraussichtlich Ende des Jahres erwartet, wenn die Kommission ihren Bericht zur Überprüfung vorlegt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Vorgaben für Natura-2000-Gebiete sowie die Liste geschützter Arten. sh
I KONSULTATION
Überarbeitung der EU-Tabakregeln: Kommission startet öffentliche Konsultation
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakproduktrichtlinie und der Richtlinie über Tabakwerbung gestartet. Die Einleitung dieser öffentlichen Konsultation folgt auf den ebenfalls in dieser Woche veröffentlichten Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen und ergänzt diesen. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 14. August. Sie bietet den Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Standpunkte zu äußern und Erkenntnisse zu den zu lösenden Problemen, den vorgeschlagenen Schwerpunktbereichen und den voraussichtlichen Auswirkungen einzubringen. Die Ergebnisse fließen in die bevorstehende Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Tabakkontrolle ein, die bis Ende 2026 geplant ist. fl PM KOM
I EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE
Europäische Bürgerinitiativen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Die Europäische Kommission hat zwei europäische Bürgerinitiativen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Schaffung von Biodiversitätskorridoren registriert. Nach der Registrierung der beiden Initiativen haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um die 12-monatige Frist für die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Erhält eine EBI in diesem Zeitraum mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen, wobei die Mindestzahl in mindestens sieben Mitgliedstaaten erreicht wird, muss die Kommission reagieren und entscheiden, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls als Reaktion auf die Initiative ergreifen wird, und ihre Entscheidung begründen. fl PM KOM

