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Antwort 1 c.)

Die ersten EU-Vorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere stammen aus den Siebzigerjahren. Mit der Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere aus dem Jahr 1998 wurden allgemeine Schutznormen für Tiere (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien) festgelegt, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden.

Die Richtlinie beruht auf dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen aus dem Jahr 1978.

Das Übereinkommen gilt für Tiere, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden. Sie betrifft insbesondere Tiere aus Intensivzuchthaltungen.

Es soll die Tiere vor unnötigen Quälereien oder Verletzungen bei der Unterbringung, Fütterung und Versorgung schützen. Zur Erhaltung des Wohlbefindens der Tiere verpflichtet das Übereinkommen die Parteien, die Unterbringung und Gesundheit der Tiere sowie die bei der Intensivtierhaltung verwendeten technischen Einrichtungen zu überwachen.

2. a), b), c)

Die EU hat einen Rechtsrahmen geschaffen, der Schutzstandards bei Tierversuchen für die Entwicklung neuer Arzneimittel, für physiologische Studien und die Prüfung von Lebensmittelzusatzstoffen oder Chemikalien regelt. Die Regeln beruhen auf dem sogenannten „3R-Prinzip“.

Das „3R-Prinzip“ besteht aus den Punkten Replacement (Förderung des Einsatzes alternativer Methoden), Reduction (Verwendung von weniger Tieren für denselben Forschungszweck), Refinement (Bemühungen zur Minimierung von Schmerzen und Leiden).

3. a), b), c), d)

3. a), b), c), d)

Die EU-Tierschutzvorschriften spiegeln die sogenannten „fünf Freiheiten“ wider: Freiheit von Hunger und Durst; Freiheit von Unbehagen; Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit; Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens; Freiheit von Angst und Leiden.

Andere EU-Vorschriften enthalten Schutzstandards für Nutztiere bei der Betäubung und Schlachtung sowie Mindestanforderungen an die Zuchtbedingungen bestimmter Tiere wie Kälber‚ Schweine und Legehennen.

Im Oktober 2018 verabschiedete das Parlament eine neue Verordnung über Tierarzneimittel, mit der die Verwendung von Medikamenten zum Ausgleich schlechter Haltebedingungen oder zur Beschleunigung des Wachstums von Tieren eingeschränkt wurde.

Vor dem Hintergrund der neuen „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie zur Schaffung eines nachhaltigen Lebensmittelsystems führt die Europäische Kommission derzeit eine Bewertung aller EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren durch.

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