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1. c)

Obwohl Frauen in Europa in den Genuss von Gleichstellung, Teilhabe und Sicherheit kommen sollten, sind diese Rechte für viel zu viele Frauen nach wie vor keine Realität. Statistiken zeigen, dass Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert sind und in der gesamten EU nach wie vor durchschnittlich 16% weniger verdienen als Männer. Geschlechtsbezogene Gewalt und Belästigung sind immer noch weitverbreitet.

 

2. b)

Viele Frauen haben immer noch keine vollständige wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht. Hindernisse in Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Betreuungspflichten vieler Frauen sind einige der Gründe, aus denen Frauen eher weniger und in schlechter bezahlten Sektoren arbeiten als Männer, häufigere Unterbrechungen in ihrem beruflichen Werdegang aufweisen und seltener und weniger schnell befördert werden. Die EU setzt sich jedoch dafür ein, dass Frauen die gleichen Chancen bei der Beschäftigung haben und gleiches Entgelt erhalten.

2017 gingen 66,5% der Frauen in der EU zwischen 20 und 64 Jahren einer Berufstätigkeit nach, gegenüber 62,1% im Jahr 2010. 2017 betrug die Beschäftigungsquote der Männer 78% und 2010 75,1%. Der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit wurde in die EU-Verträge und in die Regeln zur Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt aufgenommen. Es bleibt jedoch in allen Mitgliedstaaten eine Herausforderung, die richtige Anwendung der Regeln sicherzustellen.

Im Jahr 2017 hat die EU einen Maßnahmenplan vorgelegt, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu schließen. Der Plan befasst sich mit Fragen wie Stereotypen und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und ruft Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine gerechte Festlegung des Entgelts für Frauen zu gewährleisten.

 

3. a)

Der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker hatte das Ziel festgesetzt, bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2019 auf der mittleren und höheren Führungsebene der Europäischen Kommission einen Frauenanteil von mindestens 40% zu erreichen. Im Oktober 2019 waren 41% der Führungskräfte auf allen Ebenen Frauen, gegenüber 30% im Jahr 2014.

Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament führten zu einem leichten Anstieg der Zahl der weiblichen Mitglieder auf 39,4% – ein Rekordhoch. In sieben Mitgliedstaaten besetzten Frauen mindestens 50% der Sitze: Dänemark, Lettland, Luxemburg, Malta, Slowenien, Finnland und Schweden.

Die Bestimmungen über die Beschäftigung in den EU-Institutionen müssen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angewendet werden. Dies gilt auch für das Entgelt. Die Bediensteten haben Anspruch auf Eltern- oder Familienurlaub. Die Europäische Kommission unterlässt jede Diskriminierung bei der Einstellung und Beförderung ihrer Bediensteten und bietet ihnen ein von Respekt und Flexibilität geprägtes Arbeitsumfeld. Die Kommission verfolgt auch eine Strategie zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und des Wohlergehens der Bediensteten.

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