Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat sich die Steigerung der Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ziel gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen investiert der EFRE in Forschung und Entwicklung. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Klimaschutz, insbesondere auf der Verringerung der CO2-Emissionen.
Unsere Erfolgsprojekte zeigen, welche Projekte in Sachsen-Anhalt durch den EFRE bereits umgesetzt werden konnten. Ihr Projekt könnte die nächste EFRE-Erfolgsgeschichte werden. Informieren Sie sich einfach und schnell auf den Seiten zur Antragsstellung.
Was genau gefördert werden kann, ist im Operationellen Programm EFRE festgelegt. Die Maßnahmen des EFRE basieren in der Förderperiode 2014 - 2020 auf folgenden Schwerpunkten:
Forschung, Entwicklung und Innovation
Verringerung der CO2-Emissionen
Klimaschutz und Risikoprävention
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Stadtentwicklung
Technische Hilfe
Zur Unterstützung der Programmdurchführung werden 4% der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Technische Hilfe in Anspruch genommen. Damit werden Maßnahmen zur Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und Kommunikation, zur Vernetzung, zur Konfliktbeilegung sowie zu Kontrolle und Prüfung unterstützt. Hierzu gehören neben der Sicherung personeller und materieller Kapazitäten auch Maßnahmen, die von extern beauftragten Stellen durchgeführt werden. Die Maßnahmen schließen auch die vorausgegangenen und die nachfolgende Förderperiode mit ein.
Folgende Maßnahmen werden in erster Linie unterstützt:
- Administrative Begleitung des Umsetzungsprozesses, auch des Antrags-, Bewilligungs- und Prüfungsverfahrens von Projekten, zum Beispiel durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Betrieb und Weiterentwicklung des Datenbanksystems efREporter für die Abwicklung des Antragsund Bewilligungsverfahrens von Projekten sowie den elektronischen Datenaustausch
- Durchführung von Begleit- und Kontrollmaßnahmen
- Durchführung von Bewertungen und Studien zu den EU-Strukturfonds, insbesondere zur Umsetzung des Bewertungsplans
- Durchführung von Gremiensitzungen, wie zum Beispiel des Begleitausschusses
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Erfahrungsaustauschen
- Durchführung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen zu den EU-Strukturfonds
zur Umsetzung der fondsübergreifenden Kommunikationsstrategie