FNL - Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland
Höhe der Förderung
Jährlich 287 Euro/ha
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Was wird gefördert?
Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland in ausgewählten Gebieten
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Förderfähig sind Ackerflächen mit einer flächengewichteten Bodenwertzahl von 80 und höher.
- Anbau von einer der nachfolgenden Kulturen:
Hartweizen (Durum), Dinkel, Wintergetreide (einschließlich Wintermenggetreide), Triticale, Erbsen und/oder Bohnen zur Körnergewinnung, Klee, Kleegras, Luzerne, Lupinen, Klee-Luzerne-Gemisch, jeweils für höchstens zwei Jahre, Leguminosensamenvermehrung oder Gemenge Leguminosen und Getreide - Verzicht auf die Ernte der Hauptfrucht auf einem Streifen von mindestens 0,5 m (größere Breite zulässig), grundsätzlich durchgehend entlang des Feldrandes
- Stoppelumbruch, sowie sonstige Bodenbearbeitung erfolgt erst nach dem 10.10.; Ausnahme im Falle von Wintergerste als Folgefrucht nach dem 20.09.
- Verzicht auf das Ausbringen flüssiger organischer Dünger sowie den Einsatz von Rodentiziden
- Bodenbearbeitung maximal bis in eine Tiefe von 30 cm
- Bestätigung der Eignung der Maßnahme auf der Fläche durch die zuständige Naturschutzbehörde
- Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
- Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Was soll erreicht werden?
Beitrag zur Umsetzung des Netzwerks Natura 2000 auf Offenlandstandorten, speziell zum Schutz des Feldhamsters
Wer wird gefördert?
Landwirte, private Nutzungsberechtigte oder eingetragene Vereine, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz, Wohnsitz oder Betriebssitz in der EU haben
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)
M10a: FNL - Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland
Art. 28 VO (EU) 1305/2013