29. Oktober 2026 19/26
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
Demokratie und demokratische Werte sind den jungen Europäerinnen und Europäern wichtig. Welche Ansichten die jungen Menschen vertreten und ihr wachsendes Engagement für Demokratie und Jugendthemen bildet die aktuelle Eurobarometer-Umfrage ab.
Befragt wurden im Juni/Juli 26.806 junge Menschen im Alter zwischen 15 und 30 Jahren in 27 Mitgliedstaaten.
Die Umfrage brachte aktuelle Erkenntnisse in mehreren Bereichen hervor. Beispielsweise ergab die Abfrage, was man von der EU für seine Generation erwarte für Deutschland diese Top-Drei-Liste:
- 30 Prozent erwarten von der EU-Engagement beim Kampf gegen Armut, wirtschaftliche und gesellschaftliche
- 28 Prozent möchten, dass die EU-Menschenrechte, Demokratie und gemeinsame europäische Werte fördert
- 27 Prozent legen den Fokus vor allem auf die Bewahrung des Friedens, der Stärkung der internationalen Sicherheit und der internationalen Zusammenarbeit
Die nächsten Plätze belegten die Wünsche nach mehr Einsatz der EU bei Arbeitsmöglichkeiten für junge Menschen und umweltfreundliche Politik inklusive des Kampfes gegen den Klimawandel.
Glenn Micallef, Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport äußerte: „Junge Menschen wollen einen anständigen Job, ein Zuhause, das sie sich leisten können, und eine faire Chance, ein gutes Leben aufzubauen.
Doch nur jeder Dritte glaubt, die gleichen Chancen zu haben wie die Generation vor ihm. Dies sollte jeden politischen Entscheidungsträger in Europa betreffen.“
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Fachbereichen
I NEB
Gewonnen! NEB_PREIS für den Upsala-Circus aus Zeitz mit „Große Leute“
Die Freude ist groß! Der Upsala-Circus aus Zeitz hat einen der begehrten NEB_PREISE gewonnen! Das Zirkusensemble hatte das Kinder- und Jugendlichenprojekt „Große Leute“ („Big people“) bei dem jährlich ausgelobten Wettbewerb der Europäischen Kommission eingereicht und es bereits in die Riege der Finalisten geschafft. Am 15. Oktober 2026 wurden nun die 13 Gewinnerprojekte der Preise des Neuen Europäischen Bauhauses bekanntgegeben – und dabei ist der Upsala-Circus mit „Große Leute“ aus Zeitz, Sachsen-Anhalt! Gratulation!
Ausgezeichnet wurde das Zirkus-Karneval-Projekt in der Kategorie „Arts, Culture and Heritage as Drivers of Change” (Kunst, Kultur und Erbe als Motoren des Wandels) und zeigt beispielhaft, wie Kultur und soziale Inklusion den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Entwicklung von Städten im Strukturwandel stärken können. Der Preis ist mit 20.000 € dotiert. Die jährlich vergebenen NEB-Preise würdigen herausragende innovative Projekte, Initiativen und Ideen, die die Werte des NEB verkörpern und erfolgreich verbinden: Nachhaltigkeit, Inklusivität und Schönheit.
Was ist „Große Leute“? Ein Straßenzirkus, organisiert vom Upsala-Circus, Zeitz. Im Juni 2026 erlebte er bereits seine dritte Auflage, diesmal in Kooperation mit Bauhaus Agentinnen des NEB_PROJEKTs Reallabor ZEKIWA Zeitz. Unter dem Motto „Denk nicht an Elefanten“ wurden gemeinsam und voller Freude, Fantasie und Kreativität Kostüme genäht, Figuren gebastelt, wurde geprobt und trainiert. Im Juni 2026 zog dann der bunte Zug, in dem Kinder in die Rolle der Großen schlüpfen und ihre Stadt erobern, gemeinsam mit ihren Familien und Freunden durch die Straßen, animierten zum Mitmachen und zum Fröhlichsein. Zeitz wurde zu einem wunderbaren Begegnungsort für Gemeinschaft.
Wer ist der Upsala-Circus? Es ist ein offener Zirkus, der schon seit 2018 in Zeitz mit Kindern, Jugendlichen und Familien unterschiedlicher Herkunft kreativ und aktiv arbeitet. Er bietet kostenloses Zirkustraining und initiiert inklusive Projekte. Gemeinsam wird ein jährlicher Zirkuskarneval gestaltet, der öffentliche Räume in Orte der Begegnung verwandelt. FL PM Sachsen-Anhalt NEB
I SOZIALPOLITIK
Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und Wohnungslosigkeit
Erstmals wurde am 19. Oktober von allen 27 Sozialminister und -ministerinnen der EU im Rahmen des Rats zuständig für Beschäftigung und Sozialpolitik eine Empfehlung zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, einschließlich Wohnungslosigkeit, angenommen. Für Deutschland war Staatssekretär Dr. Michael Schäfer in Luxemburg.
Inhaltlich geht es um einen umfassenden, präventiven und am Menschen orientierten Ansatz, dessen Maßnahmen Wohnungsverlust verhindern und den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum verbessern sollen. Z. B. soll der soziale und bezahlbare Wohnungsbau ausgebaut werden, bestehende Wohnraumreserven besser genutzt werden und frühzeitig bei drohendem Wohnungsbau gehandelt werden. Dabei stehe der Ansatz „Housing first“ im Mittelpunkt und sei die Grundlage für weitere soziale Unterstützung.
Wie relevant die Debatte über Wohnraum in vielen Mitgliedstaaten ist, zeigt sich z. B. in Deutschland (Enteignungsdebatte in Berlin) oder Spanien (Thema Zwangsräumung bzw. „Maricarmen-Abascal-Fall“).
Die Form der EU-Ratsempfehlung ist kein verbindliches Gesetz, sondern ein fachpolitisches Signal der 27 Sozialminister und -ministerinnen, sich auf gemeinsame Ziele und Handlungsansätze zu verständigen, ohne konkrete Maßnahmen EU-weit verbindlich vorzuschreiben. Allerdings entsteht politischer Handlungsdruck der Empfehlung, auch Taten folgen zu lassen. So ist es z. B. möglich, dass in Deutschland Bund und Länder die Empfehlungen in bestehende Strategien zur Wohnungs- und Sozialpolitik aufnehmen. SiA
Weitere Informationen zur Ratsempfehlung und zur Wohnraumkrise in der EU
I LANDWIRTSCHAFT
Rat will Autonomie stärken
Der Rat der EU hat seine teilweise Verhandlungsposition zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für den Zeitraum nach 2027 vereinbart. Die Änderungen betreffen sektorale Interventionen, Eiweißpflanzen, das EU Schulprogramm, Vermarktungsstandards und die Hanfproduktion.
Die am 19. Oktober bei einer Sitzung des Sonderausschusses für Landwirtschaft (SLA) in Brüssel erzielte Einigung ist Teil der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum 2028 bis 2034.
Die Position bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Sie wird als teilweise bezeichnet, da sie finanzielle und horizontale Bestimmungen ausklammert, die weiterhin Gegenstand der Verhandlungen über den gesamten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bleiben. Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission sollen bestehende EU-Mittel, einschließlich der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), in einem neuen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsfonds (NRPP) zusammengeführt werden. Jeder Mitgliedstaat soll einen umfassenden Plan für Landwirtschaft, Kohäsion, Fischerei und weitere Politikbereiche erstellen. Die Finanzierung von Maßnahmen, die derzeit unter die Verordnung über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fallen, würde somit durch die NRPP-Verordnung geregelt. Der Rat erklärte, seine Position halte im Wesentlichen an der Vorgehensweise der Kommission fest, führe aber gezielte Änderungen ein, um den Gegebenheiten einzelner Agrarsektoren Rechnung zu tragen.
Gemäß der vereinbarten Position bleiben sektorale Interventionen für die Bienenzucht, Obst und Gemüse sowie unter bestimmten Umständen für Wein verpflichtend, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten. Der Rat hat jedoch Bestimmungen eingeführt, die flexible Ausnahmen für Weinbauländer mit einem weniger entwickelten Sektor ermöglichen. Zudem wird ein separater Sektor für Eiweißpflanzen und Ölsaaten eingerichtet, der den bestehenden Sektor für Trockenfutter ersetzt. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Erzeugerorganisationen im neuen Sektor für sektorale Interventionen anzuerkennen. Ein Ziel ist es, die heimische Produktion zu steigern, die Abhängigkeit von importierten Eiweißpflanzen zu verringern und die strategische Autonomie von Europa zu erhöhen. SH
I AGRARPOLITIK
Agrarminister einigen sich auf GAP-Reform
Die 27 Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich während ihres jüngsten Treffens auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 geeinigt. Der Agrarrat fasste am Montagabend (26.10.) einen Beschluss, der sich im Grundsatz dem Vorschlag der Kommission anschloss. Der Kompromiss sieht nun unter anderem folgende Punkte vor:
Kontrollen förderfähiger Flächen: Mitgliedstaaten sollen mehr Freiheiten bei der Überprüfung bekommen. Unter anderem Deutschland hätte sich hier noch weitere Lockerungen gewünscht.
Nationale Übergangsbeihilfen: Diese Zusatzzahlungen, die neuere EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten anbieten können, sollen sukzessive auslaufen, statt sofort mit Beginn der neuen Förderperiode zu enden. Dies hatten mehrere neuere EU- Länder vehement gefordert. Deutschland sieht die Beibehaltung kritisch. Außerdem kritisierte Bundesminister Rainer die geplante Streichung der sozialen Konditionalität. Arbeitsschutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen seien wichtig in der Landwirtschaft.
Fragen zum Budget – und damit auch zu Kappung und Degression - waren beim Agrarrat ausgenommen. Die Haushaltsgespräche laufen parallel zu den Verhandlungen über die einzelnen Dossiers. Über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2028 bis 2034 wollen die Staats- und Regierungschefs im Dezember entscheiden.
Das Europäische Parlament möchte seine Position im Januar 2027 beschließen. Danach könnte der Trilog zur GAP-Verordnung starten. SH
I GLEICHSTELLUNG
Gleichstellung als Triebkraft für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU
Am 19. Oktober 2026 rückte der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO/BSGV) auch das Thema Gleichstellung in den Mittelpunkt. Die EU-Ministerinnen und -Minister billigten Schlussfolgerungen zum Thema „Gleichstellung als Triebkraft für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU“.
Mit Blick auf Nichtdiskriminierung und Gleichstellung riefen sie die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen auf: die Gleichstellung der Geschlechter, die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Bekämpfung von Rassismus, die Inklusion der Roma sowie die Bekämpfung von Altersdiskriminierung und Ageismus. Dabei wurde betont, dass Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit nicht im Widerspruch zueinander stünden, sondern sich gegenseitig stärkten. Die politischen Schlussfolgerungen benennen Handlungsansätze u.a. die wirksame Durchsetzung des bestehenden Antidiskriminierungsrechts, die Verankerung von Gleichstellung, Inklusion und Nichtdiskriminierung in Unternehmens- und Talentstrategien, die Überwachung der Auswirkungen Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt unter Gleichstellungsgesichtspunkten, die Integration von Gleichstellungsaspekten in politische Maßnahmen, sowie die Verbesserung der Datenlage.
Wie dringlich die Herausforderung sei, zeigten die bestehenden strukturellen Hürden auf dem Arbeitsmarkt mit negativen Folgen für die Beschäftigungsquote, die Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine größere Vielfalt an verfügbaren Kompetenzen.
Weitere Informationen zu den Schlussfolgerungen des Rates und zu Daten des Europäischen Instituts für Geschlechtergleichstellung (engl. „European Institute for Gender Equality”, kurz EIGE) finden Sie unter den angegebenen Links. YB
I INNOVATION
Europäischer Innovationsfonds: Projekt aus Sachsen-Anhalt unter den Gewinnern
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober die 77 Gewinner der aktuellen Ausschreibungsrunde „Net-Zero-Technologien“ vorgestellt, die mit insgesamt 3,4 Milliarden Euro aus dem EU-Innovationsfonds gefördert werden sollen. Darunter sind auch mehrere deutsche Projekte, unter anderem das Vorhaben METHANOL.ONE in Sachsen-Anhalt, bei dem im Chemiepark Leuna die weltweit erste Pilot-Anlage für die kosteneffiziente Produktion von grünem Methanol entsteht. Ein neuer, hocheffizienter Katalysator ermöglicht dort die wirtschaftliche Produktion von grünem Methanol aus nicht-fossilen Rohstoffen wie Biomasse oder CO₂. Ziel des Projekts ist es, grünes Methanol für die Schifffahrt und Luftfahrt marktreif zu machen und dessen Herstellung skalierbar zu gestalten.
Der Innovationsfonds ist Teil des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). In ihm werden zwischen 2020 und 2030 unter anderem durch die durch Versteigerung von 450 Mio. Emissions-Zertifikaten Mittel in Höhe von rund 40 Milliarden Euro – abhängig vom CO₂-Preis im EU-ETS –gebündelt. Mit dem Fonds sollen finanzielle Anreize für Unternehmen geschaffen werden, schon heute in die nächste Generation CO₂-armer Technologien zu investieren. Außerdem sollen die EU-Unternehmen ihrer Vorreiterrolle profitieren, um weltweit führend bei „Net-Zero-Technologien“ zu werden.
Die ausgewählten Projekte aus 23 Ländern decken ein breites Spektrum ab – von der Dekarbonisierung energieintensiver Industrien wie Chemie und Stahl über erneuerbare Energien und Energiespeicherung bis hin zur Herstellung sauberer Technologien, zur Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe sowie zum industriellen CO₂-Management. Erstmals sind auch ein Projekt zu kleinen modularen Kernreaktoren und eines zur direkten CO₂-Abscheidung aus der Luft mit anschließender Speicherung vertreten. Sechs Vorhaben sollen zudem die Versorgung mit kritischen Rohstoffen stärken, etwa für Batterien und Permanentmagnete. Die aktuelle Runde war stark überzeichnet: 358 Anträge mit einem Fördervolumen von zusammen 17,5 Milliarden Euro standen einem verfügbaren Budget von 2,9 Milliarden Euro gegenüber. Nach Einschätzung der Kommission könnten die Projekte in den ersten zehn Betriebsjahren Treibhausgasemissionen im Umfang von rund 290 Millionen Tonnen CO₂ vermeiden. Die ausgewählten Projekte müssen nun ihre Fördervereinbarungen vorbereiten; die endgültigen Ergebnisse werden für das erste Quartal 2027 erwartet.
Bereits Anfang Dezember 2026 will die Europäische Kommission die nächste Ausschreibungsrunde starten. Sie soll einen eigenen Themenbereich für die Herstellung sauberer Technologien mit einem Budget von 1 Milliarde Euro enthalten, um Lieferketten abzusichern. DW
I KOHÄSION
Treffen der Cohesion Alliance: Nationale und regionale Partnerschaftspläne im Fokus
Am 14. Oktober 2026 kam die Cohesion Alliance im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) zusammen, um über die Rolle lokaler und regionaler Akteure in den neuen nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) zu diskutieren. Die NRPP liegen dem Vorschlag der Europäische Kommission zur Ausgestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 zugrunde und sollen zukünftig ein zentrales Element der EU-Förderarchitektur bilden.
Unter dem Titel „National and Regional Partnership Plans with local and regional authorities at the centre: myth or reality?“ widmete sich die Veranstaltung der Frage, inwieweit Städte und Regionen in der Vorbereitungsphase der aktuellen Pläne tatsächlich berücksichtigt werden. Die Eröffnung erfolgte durch die AdR-Präsidentin Kata TÜTTŐ. Zu den weiteren hochrangigen Mitwirkenden zählten Vertreter der europäischen Regionalvertretungen bei der EU. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Thema Einbindung und Vereinfachung. Vertreter der Cohesion Alliance und das Publikum diskutierten über die künftige Ausrichtung der Kohäsionspolitik im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens. Die NRPP sollen als Instrument dazu dienen, Förderstrukturen zu bündeln, Bürokratie abzubauen und die Mittelvergabe erheblich zu vereinfachen. Vertreter der Cohesion Alliance unterstrichen, dass Vereinfachung nicht zu Lasten der regionalen Autonomie oder der Demokratie vor Ort gehen darf. Es wurde betont, dass die Zusammenfassung von Finanzierungsinstrumenten in nationale Pläne nur dann erfolgreich sein kann, wenn lokale und regionale Behörden von Anfang an als gleichberechtigte Partner eingebunden werden und nicht lediglich als reine Ausführungsorgane agieren. Eine Ausgestaltung im Sinne der Subsidiarität und eine echte Mehrebenen-Governance seien essenziell, damit die Vereinfachung der Verfahren auch tatsächlich den Kommunen und Regionen direkt zugutekommt. HB
Aus der Landesvertretung
I NEU BEI UNS
Mein Name ist Ina Frank und seit dem 15. Oktober 2026 bin ich für 18 Monate an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet. In dieser Zeit darf ich die Arbeit der Landesvertretung Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel kennenlernen. Mein beruflicher Ausgangspunkt ist die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, bei der ich tätig bin. Die Abordnung eröffnet mir die spannende Möglichkeit, neue fachliche Perspektiven zu gewinnen und die europäische Ebene der Landespolitik aus nächster Nähe zu erleben.
In der Landesvertretung übernehme ich Aufgaben der internen Verwaltung, bin insbesondere Teil des Veranstaltungsteams der Landesvertretung und unterstütze die Leiterin bei ihren Aufgaben.
Ich freue mich darauf, die Arbeitsweise der europäischen Institutionen besser zu verstehen und neue Kontakte zu knüpfen. Die kommenden 18 Monate sehe ich als wertvolle Chance, meinen fachlichen Horizont zu erweitern und neue Impulse für meine berufliche Entwicklung zu gewinnen.
Für den freundlichen Empfang und die offene Aufnahme im Team der Landesvertretung möchte ich mich herzlich bedanken. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, die neuen Erfahrungen und die vielfältigen Einblicke, die mich während meiner Zeit in Brüssel erwarten. IF
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Kapazitäten von Frontex zum Schutz der Außengrenzen zu stärken und die Grenzschutzagentur zum zentralen Akteur der EU für Rückführungen zu machen.
Frontex spielt bereits eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Management der europäischen Außengrenzen und beim Schutz des Schengen-Raums. Die neuen Vorschriften werden auf dieser Rolle aufbauen, indem sie das Mandat der Agentur weiter stärken, ihr ein schnelleres und wirksameres Handeln ermöglichen und es den Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Instrumente und Dienste in vollem Umfang zu nutzen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: eine verstärkte ständige Reserve, einschließlich einer neuen Europäischen Grenz- und Rückführungsreserve, eine Schnelleinsatztruppe, die in Krisensituationen eingreifen kann, und eine neue Online-Beobachtungsstelle für die Früherkennung potenzieller Bedrohungen unserer Grenzen. Frontex wird über ein spezielles Rückkehrkoordinierungszentrum verfügen und nun in der Lage sein, bei der Durchführung von Rückführungen aus Drittländern behilflich zu sein. FL PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Klimaresilienz: Neuer EU-Plan soll Europa besser schützen
Die Europäische Kommission hat einen EU-Rahmen für Klimaresilienz vorgestellt, um Europas Fähigkeit zur Vorhersage, Vorbereitung und Bewältigung von Klimarisiken zu stärken. Die Rahmenmitteilung schlägt einen systemischen Wandel vor: Klimaresilienz soll in allen wichtigen Politikbereichen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – verankert werden. Sie unterstützt lokale und regionale Behörden bei der Anpassung durch Pilotprojekte und Beratungsdienste.
Das vorgeschlagene Gesetz zur Klimaresilienz bietet einen gemeinsamen Referenzpfad für die globale Erwärmung. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Welt auf dem Weg ist, sich bis 2030 um 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau, bis 2050 um 2 Grad Celsius und bis 2100 um 3 Grad Celsius zu erwärmen. Dieser Pfad bildet eine gemeinsame Grundannahme, anhand derer die Mitgliedstaaten bei ihren Entscheidungen künftige Klimarisiken bewerten können.
Das Gesetz soll für mehr Effizienz sorgen und den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten verringern. Die nationalen Planungsverpflichtungen und -instrumente werden durch die Einführung eines einzigen nationalen Strategieplans vereinfacht. Verbesserte und regelmäßigere Klimarisikobewertungen werden zudem die Kohärenz und Vergleichbarkeit zwischen EU- und nationalen Bewertungen gewährleisten. FL PM KOM
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Europa erwärmt sich doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Um wirklich klimaresilient zu werden, müssen wir uns anpassen und dabei lernen. Heute stellen wir einen europäischen Ansatz für Klimarisiken vor – um diese zu antizipieren, uns darauf vorzubereiten und sie zu bewältigen. Wir stellen sicher, dass Klimaresilienz in die Politik auf dem gesamten Kontinent einbezogen wird und unterstützen damit Investitionen, Innovation und langfristiges Wachstum.“
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Außenperspektive auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes der Europäischen Kommission
Die Hochrangige Reflexionsgruppe unter dem Vorsitz von Catherine Day hat der Europäische Kommission ihren Bericht mit neun Empfehlungen übergeben, wie sich die Kommission weiterentwickeln und auf die Zukunft vorbereiten kann. Der Bericht ist Teil einer von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angestoßenen umfassenden Überprüfung des EU-Exekutivorgans und seiner Tätigkeit.
Im September 2024 hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Kommissar Piotr Serafin beauftragt, eine umfassende Überprüfung der Organisation und der Tätigkeiten der Kommission durchzuführen. Diese Überprüfung zielt darauf ab, die Kommission zu stärken und besser zu rüsten, um den Europäern in einer sich rasch wandelnden Welt zu dienen. FL PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission akzeptiert Temu-Aktionsplan
Die Europäische Kommission hat den Aktionsplan von Temu akzeptiert, mit dem das Unternehmen die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) erfüllen und gegen die Verfügbarkeit illegaler Produkte im Internet vorgehen will.
Der Plan des Online-Marktplatzes Temu konzentriert sich auf folgende fünf Maßnahmen, um den Verstoß gegen das DAS zu beheben:
- Das Unternehmen wird eine plattformspezifische Risikoanalyse durchführen.
- Es wird anhand verlässlicher Messgrößen bewerten, wie wirksam die getroffenen Maßnahmen das Risiko der Verbreitung illegaler Inhalte verringern.
- Die Plattform wird die Grenzen ihrer Inhaltsmoderation bewerten.
- Temu wird analysieren, ob und wie ihre Empfehlungssysteme die Verbreitung illegaler Waren verstärken könnten.
- Darüber hinaus wird Temu den Einfluss vorsätzlicher Manipulation und Verbreitung illegaler Artikel untersuchen, unter anderem durch Verkäufer, die Funktionen von Temu ausnutzen, um potenziell illegale Angebote zu verbreiten.
Das Unternehmen hat nun vier Monate Zeit, um eine vorläufige Risikobewertung für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30. November 2026 durchzuführen und so sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. FL PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Europäische Kommission und das Verbraucherschutznetzwerk CPC haben erreicht, dass sich Coca-Cola, Nestlé und Danone zu klareren und transparenteren Recyclingangaben auf ihren Plastikflaschen verpflichten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
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Aussagen wie „100 % recycelter Kunststoff“ werden präzisiert, wobei Verschluss und Etikett ausdrücklich ausgenommen werden.
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Die Formulierung „Recycle mich nochmal“ wird durch „Recycle mich“ ersetzt, um irreführende Eindrücke über eine frühere Wiederverwertung zu vermeiden.
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Etiketten und Werbung dürfen keine falschen Umweltvorteile vermitteln.
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Auch digitale Marketingkampagnen auf Websites und in sozialen Medien müssen die neuen Vorgaben berücksichtigen.
Die Maßnahmen wurden von der schwedischen Verbraucherbehörde und der ungarischen Wettbewerbsbehörde geleitet. Coca-Cola und Nestlé haben bereits erste Verpflichtungen umgesetzt.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen über die Recyclingfähigkeit und die Zusammensetzung von Plastikflaschen zu bieten und irreführende Umweltaussagen zu verhindern. FL PM KOM
Ausschreibungen
I KONSULTATION
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der dazu beitragen soll, die Kosten für Landwirte zu senken und die Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln zu verringern. Durch den Abbau dieser Abhängigkeit zielt der Vorschlag darauf ab, die europäischen Landwirtinnen und Landwirte weniger anfällig für Preisschocks zu machen, die aus geopolitischer Instabilität resultieren. Zudem soll er dazu beizutragen, Nährstoffkreisläufe zu schließen.
Wie im EU-Aktionsplan für Düngemittel und in der Strategie für die Tierhaltung angekündigt, würde diese vorgeschlagene gezielte Änderung der Nitratrichtlinie den Mitgliedstaaten größere Flexibilität einräumen, um Landwirten die Verwendung bestimmter flüssiger Gärrückstände aus Tierdung zu gestatten und gleichzeitig den Umweltschutz zu gewährleisten.
Bürgerinnen, Bürger und Interessengruppen – darunter Landwirtinnen und Landwirte, die Zivilgesellschaft, Behörden und Forschende – können bis zum 13. November ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Kommission für eine gezielte Änderung einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird die Kommission ihren Vorschlag den Mitgliedstaaten im Nitratausschuss vorlegen. Stimmt der Ausschuss zu, wird der Vorschlag anschließend an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet, die dann drei Monate Zeit haben, um etwaige Einwände zu erheben.
Nährstoffreichen Düngemittel, die Mineral-Düngemitteln ausreichend ähnlich sind, könnten als Alternative zu chemischen Düngemitteln eingesetzt werden – und zwar auf sichere Weise, um den Schutz der Gewässer und der Umwelt weiterhin zu gewährleisten. Die im März 2026 verabschiedeten Vorschriften für aus Gülle gewonnenen Stickstoff (RENURE) erlauben bereits den Einsatz von RENURE-Düngemitteln über den in der Nitratrichtlinie festgelegten Grenzwerten für die Ausbringung von Gülle und aufbereiteter Gülle hinaus.
Da jedoch geopolitische Spannungen und Störungen auf den globalen Düngemittelmärkten weiterhin die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Düngemitteln für Landwirte beeinträchtigen, wird die vorgeschlagene Änderung die Ausnahmeregelungen auf bestimmte Arten von flüssigen Gärresten ausweiten, die ebenfalls die RENURE-Kriterien erfüllen können.
Der Vorschlag wird durch einen neuen Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission gestützt, in dem das Potenzial für die sichere Verwendung von landwirtschaftlichen Gärresten als Düngemittel bewertet wird. FL PM KOM
I KONSULTATION
Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und EU-Ebene
Die Europäische Kommission bereitet den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2027 vor und holt dazu die Ansicht von Interessensträgern ein. Die gezielte Konsultation steht Justizverbänden, der Zivilgesellschaft, NGOs, internationalen Organisationen, EU-Agenturen und anderen interessierten Kreisen offen. Mit Blick auf die Binnenmarktdimension richtet sie sich auch an Interessenträger aus der Wirtschaft.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Der Zyklus ist ein präventives Instrument, das der Rechtsstaatlichkeit den Rücken stärken und Probleme im Vorfeld verhindern bzw. entschärfen soll.
Für frühere Ausgaben des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit lieferten die gezielten Konsultationen der Interessenträger sowohl horizontale als auch länderspezifische wertvolle Erkenntnisse. FL PM KOM
Die Konsultation ist online verfügbar und läuft bis zum 4. Dezember 2026.
