Antwort 5: C) Kopenhagener Kriterien
Der Europäische Rat legte die Kopenhagener Kriterien 1993 fest. Danach braucht ein Kandidat stabile Institutionen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, den gesamten EU-Rechtsbestand zu übernehmen. Die Maastricht-Kriterien gelten dagegen für die Einführung des Euro.
