Förderperiode 2021 bis 2027 EFRE, ESF+ und JTF
Wir sind umgezogen!
Alle Informationen zur Förderung aus den EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027 im Land Sachsen-Anhalt finden Sie auf unserer neuen Seite:
Programme EFRE/JTF und ESF+ für die Förderperiode 2021-2027
Hier finden Sie die genehmigten Programmdokumente der Förderperiode 2021-2027:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Just Transition Fund
- Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang 2021-2027 Sachsen-Anhalt (Genehmigung vom 20.10.2022)
- Kurzprofil des EFRE/JTF-Programms
Europäischer Sozialfonds Plus
- Programm des Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027 Sachsen-Anhalt (Genehmigung vom 25.08.2022)
- Kurzprofil des ESF+ -Programms
Weitere grundlegende Dokumente zu den Programmen EFRE/JTF und ESF+
Strategische Umweltprüfung
- Umweltbericht für das Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und für den Just Transition Fund sowie für das Programm für den Europäischen Sozialfonds Plus in Sachsen-Anhalt 2021-2027
- Zusammenfassende Erklärung zur Strategischen Umweltprüfung für das Programm EFRE/JTF und ESF+ in Sachsen-Anhalt 2021–2027
- Rechtsbehelfsbelehrung
Finanzinstrumente
- Ex-ante-Bewertung Risikokapitalfonds
- Ex-ante-Bewertung CO2-Darlehensfonds
- Ex-ante-Bewertung KMU-Darlehensfonds
Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2021 - 2027
- Fortschreibung der Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2021 - 2027
Datenschutzrechtliche Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der ESF+ Förderung
Mit der Teilnehme an einer ESF+ geförderten Maßnahme werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Alle Informationen über Art, Umfang und Zweck der verarbeiteten personenbezogenen Daten und Ihre Rechte als betroffene Person finden Sie hier:
Die neuen Investitionsprioritäten der Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik wird sich künftig auf fünf politische Ziele konzentrieren, bei denen die EU am besten etwas bewirken kann:
- ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen;
- ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert;
- ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;
- ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert;
- ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokal geführter Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU.
Der neue europäische Rechtsrahmen
Am 29. Mai 2018 legte die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für eine neue Dachverordnung vor. Mit Datum vom 28.05.2020 folgte dann ein geänderter Vorschlag.
Das finale Legislativpaket wurde am 30. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Das Paket beinhaltet die folgenden Verordnungen für die Förderperiode 2021-2027:
- Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)
- Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
- Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds
- Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)
- Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
- Berichtigungen - Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Wichtig: Auch wenn die Bestrebungen der EU-Kommission hier deutlich werden, für möglichst viele Förderbereiche einheitliche Regelungen zu schaffen, gibt es für den Bereich Landwirtschaft und damit auch für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums einen gesonderten Rechtsrahmen.
Politische Einigung über die Dachverordnung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
Am 01.12.2020 konnten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten im Rat auf die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, dazu gehören auch der EFRE und der ESF, einigen.
Es handelt sich hierbei um das zweite Dossier der Kohäsionspolitik bei dem die Verhandlungen abgeschlossen wurden. Der endgültige Wortlaut muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Der Kompromiss umfasst unter anderem Vereinfachungsmaßnahmen bei der Verwaltung der EU-Fonds und bei der Datenübertragung, rechtsstaatliche Anforderungen an das Investitionsumfeld und mehr Flexibilität bei Übertragungen zwischen den Fonds und zwischen Regionen unter Beachtung der Zuweisungen für die am wenigsten entwickelten Regionen. Die Dachverordnung bildet den erforderlichen Politikrahmen, mit dem gewährleistet wird, dass die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung auch in Zukunft die vertraglich festgelegten Ziele, die Förderung der Konvergenz und Unterstützung der am wenigsten entwickelten Teile der EU, erfüllen.
Unter die, der deutschen Ratspräsidentschaft nachfolgende, portugiesische Ratspräsidentschaft fallen nun noch die restlichen Anhänge und die zum Teil noch offenen Erwägungsgründe. Im Anschluss erfolgen noch die Übersetzung und die formale Annahme. Nach Ansicht des Ratssekretariats kann das gesamte Kohäsionspaket im Juni 2021 in Kraft treten.
Gestaltung der neuen Förderperiode in Sachsen-Anhalt
Grundsätze für die Programmierung der Förderperiode 2021-2027
- Aufbauend auf langjährigen Erfahrungen in der Umsetzung von EU-Fondsmitteln lassen sich erste grundsätzliche Eckpunkte für den anstehenden Programmierungsprozess wie auch die zukünftige Förderperiode ab 2021 herleiten. Die Eckpunkte wurden vom Kabinett am 04.12.2018 beschlossen.
Bericht zum Beschluss der Landesregierung zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes bei den EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027
- Mit dem Kabinettsbeschlusses vom 18. Februar 2020 wurde die Schwerpunksetzung für den EFRE, ESF und ELER für die neue Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt verabschiedet. Dem ausführlichen Bericht dazu können Sie ebenfalls das geplante Förderprofil entnehmen.
Sozioökonomische Analyse zur Programmplanung für ESF und EFRE 2021-2027
- Die sozioökonomischen Analyse für Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage für eine faktenbasierte Ableitung der Förderbedarfe, die sich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021 bis 2027 ergeben. Damit legt die sozioökonomische Analyse eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der zentralen übergeordneten Begründungszusammenhänge zu den künftigen Förderschwerpunkten und somit für die Erstellung der Programmstrategie für das ESF+- und EFRE-OP der Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt.
Marktstudie und Relevanzprüfung eines CO2 - Darlehensfonds für das Land Sachsen-Anhalt
- In Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027, prüft die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF
die Möglichkeit, den künftigen Beitrag des EFRE zur Reduktion von CO2-Emissionen im Land
primär über einen CO2-Darlehensfonds zu fördern. Als Entscheidungsgrundlage soll die vorliegende Marktstudie dienen, in der die Erfolgsaussichten eines CO2-Darlehensfonds für Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen eingeschätzt werden.
Aktualisierte Grundsätze für die Programmierung der Förderperiode 2021-2027 im EFRE und ESF+
- Die Strategische Clearingstelle hat am 8. Juni 2021 im Umlaufverfahren den aktualisierten Vorschlag zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes im EFRE und ESF+ in der Förderperiode 2021-2027 einstimmig beschlossen. Die Überarbeitung war unter anderem aufgrund eines deutlichen Anstiegs der für die Förderperiode 2021-2027 im EFRE und ESF+ zur Verfügung stehenden Mittel erforderlich geworden. Das aktualisierte Förderprofil bildet die Grundlage für die Erstellung der Operationellen Programme EFRE und ESF+.
Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) 2021-2027
Weitere Informationen und Dokumente zum MFR 2021-2027 erhalten Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.
Unter folgendem Link finden Sie auf den Seiten des Rates der Europäischen Union eine Zeitleiste mit den einzelnen Etappen zur Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und den damit verbundenen Beschlüssen auf europäischer Ebene: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/the-eu-budget/long-term-eu-budget-2021-2027/.
Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2021-2027
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 am 16.12.2020 nahm der Rat am 17.12.2020 den mehrjährigen Finanzrahmen an. Die zugrundeliegende Verordnung umfasst, einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds, einen langfristigen Haushalt der EU-27 in Höhe von 1074,3 Mrd. Euro zu Preisen von 2018. Gemeinsam mit der Wiederaufbauinitiative „NextGenerationEU“ mit 750 Mrd. Euro wird die EU über die nächsten Jahre 1,8 Billionen Euro an Finanzmitteln bereitstellen. Dies soll die Erholung von der Covid-19-Krise und die langfristigen Prioritäten der EU in unterschiedlichen Politikbereichen unterstützen.
Länderberichte der Europäischen Kommission für Deutschland
Länderbericht Deutschland 2019
Im Anhang D definiert der Bericht die Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland.
Länderbericht Deutschland 2020
Im Anhang D finden Sie die Investitionsleitlinien für den Fonds für einen gerechten Übergang (engl. Just Transition Fund, JTF) im Zeitraum 2021-2027 für Deutschland.