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Naturschutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zum Schutz der Natur richten sich vorwiegend an dem europäischen Netz des Schutzgebietssystems Natura 2000 und an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aus. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Weiterentwicklung der Planungsgrundlagen für die Schutzgebiete und Gewässer als auch die Sicherung und Wiederherstellung des Erhaltungszustands gefährdeter Arten und Lebensräume durch spezifische Artenschutz- und investive Maßnahmen. Dies entspricht insbesondere auch den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie.

Der ELER unterstützt daher die Schaffung konzeptioneller Grundlagen für das Schutzgebietssystem Natura 2000 und anderer Gebiete sowie für die Gewässerentwicklung, deren Umsetzung bis hin zu Maßnahmen zur Umweltbildung und Information. Zudem erhalten die landwirtschaftlichen Unternehmen Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftungsbeschränkungen in diesen Gebieten.

Biodiversität und Schutzgebietssystem Natura 2000-Gebiete

Ziele sind der Erhalt und die Entwicklung natürlicher, naturnaher und durch menschliche Nutzung geprägter Lebensräume und der dort lebenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

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Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 - Bereich Landwirtschaft

Das gesamtgesellschaftliche Ziel von mehr Naturschutz und mehr Artenvielfalt führt fast zwangsläufig zu Einschränkungen bei der intensiven Landwirtschaft. Das Ziel der Förderung ist die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion durch Ausgleich von Kosten und Einkommenseinbußen, die durch Bewirtschaftungseinschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen, die auf der Umsetzung von Natura 2000-Zielstellungen beruhen.

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Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

In der heutigen Kulturlandschaft sind die Gewässer durch die verschiedenen Nutzungen erheblich überprägt. Insbesondere die Begradigung der Gewässer durch Abschneidung von Flussmäandern und Altarmen und die Verbauung von Ufern haben erhebliche Defizite in der Hydromorphologie hervorgerufen. Zudem ist die ökologische Durchgängigkeit durch bauliche Anlagen oft stark eingeschränkt. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden die Gewässer naturnah umgestaltet.

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Unterstützung für die Ausarbeitung von Plänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert

Ziel der Förderung ist die Entwicklung konzeptioneller Grundlagen für die Erhaltung der natürlichen, naturnahen und durch menschliche Nutzung geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben zur Ausarbeitung und Aktualisierung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert, wie beispielsweise:

 

  • Dokumentation des Erhaltungszustandes schutzrelevanter Flächen,
  • Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsstandards als Grundlage für Schutz-, Bewirtschaftungs- und Monitoringsysteme,
  • Bewirtschaftungs- und Pflegekonzepte zur dauerhaften Sicherung von Schutzgegenständen,
  • Aufbau und Schaffung von Voraussetzungen für die Unterhaltung eines Überwachungssystems für gefährdete Arten, zur Erfüllung von Berichtspflichten, zur Prüfung, Lenkung und Dokumentation des Erhaltungszustandes von Natur und Landschaft sowie zur Umweltbeobachtung einschließlich Dauerbeobachtungsflächen zur Kontrolle mittel- bis langfristiger Entwicklungen,
  • Pflege- und Entwicklungskonzeptionen für Großschutzgebiete.

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