Biodiversität und Schutzgebietssystem Natura 2000-Gebiete
Höhe der Förderung
- 100 % der förderfähigen Ausgaben, sofern sich die Vorhaben auf
- die Verhinderung einer Verschlechterung, Erfüllung der Pflichten und ggf. die Wiederherstellung gemäß Vogelschutz- und FFH-Richtlinie beziehen
- die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt durch das LAU, den Nationalpark Harz, die Biosphärenreservate Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz, den Naturpark Drömling und die S.U.N.K. beziehen
- die Erstellung und Fortschreibung von Pflege und Entwicklungskonzeptionen in Naturparks beziehen - 80 % der förderfähigen Ausgaben bei sonstigen Vorhaben, bei modellhaften Vorhaben bis 90 % möglich
- 80 % (in begründeten Fällen 100 %) für Landankäufe
- Mindesthöhe der Förderung: 5.000 Euro
- Förderhöchstsumme: 750.000 Euro je Projekt (nicht für Landesamt für Umweltschutz (LAU), Nationalpark Harz, Biosphärenreservate Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz, Naturpark Drömling, Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald)
Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Ausarbeitung und Aktualisierung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert
- Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement
- Gebietsbetreuung in Natura 2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturschutzwert
- Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins
- Studien und Investitionen(Details siehe Richtlinie)
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Nur Vorhaben auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit hohem Naturschutzwert
- Vorhaben entspricht den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Was soll erreicht werden?
- Erhaltung und Entwicklung des Schutzgebietssystems Natura 2000 sowie von Gebieten mit hohem Naturwert
- Erhalt der biologischen Vielfalt
Wer wird gefördert?
- LAU
- Nationalpark Harz/Sachsen-Anhalt, Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Naturpark Drömling
- Landesforstbetrieb, Landeszentrum Wald
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
M07h: Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und für das Schutzgebietssystem Natura 2000
Art. 20 VO (EU) 1305/2013