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Partner

Eine klare Zielstellung der EU ist es, Partner an der Umsetzung der EU-Fonds zu beteiligen. In der Verordnung (VO Nr. 1303/2013) mit gemeinsamen Bestimmungen über die EU-Fonds EFRE, ESF und ELER ist festgelegt, dass die Verwaltungsbehörden Partner im Sinne eines Partnerschaftsprinzips in die Vorbereitung und Umsetzung der Programme sowie die Ausführung der Aufgaben mit einbeziehen. Somit ist gesichert, dass die Interessen der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen vertreten werden.