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1. a), c)

Trotz bedeutender Fortschritte sind LGBTQIA+-Menschen in einigen Ländern immer noch Unterdrückung, Diskriminierung und sogar dem Tod ausgesetzt. Selbst in den fortschrittlichsten Gesellschaften kommt es immer wieder zu Rückschlägen bei der Durchsetzung der Rechte von LGBTQIA+.

Als Reaktion darauf setzt die EU sich für den Schutz der Rechte von LGBTQIA+ ein. Mit der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQIA+ 2020-2025 engagieren sie sich für Inklusion und gegen Diskriminierung.

Seit 2003 ist es in der EU illegal, Personen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung am Arbeitsplatz zu diskriminieren. Rechtsvorschriften verpflichten alle Länder der EU, bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, bei der Beförderung und Ausbildung, sowie bei Fragen rund um Arbeitsbedingungen, Entgelt und Entlassung rechtlichen Schutz vor Diskriminierung zu bieten.

Der gleiche Schutz gilt für Diskriminierung und Belästigung im Bereich Beschäftigung und soziale Sicherheit aufgrund einer Geschlechtsangleichung.

Unter der Federführung der für Gleichheitspolitik zuständigen Kommissarin Helena Dalli und mit Unterstützung der Task-Force für Gleichheitspolitik wird die Kommission außerdem die Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen in allen Politikbereichen und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen. Eine direkt beauftragte Person für queere Personen im EU-Parlament gibt es allerdings nicht.

2. b)

Seit 1999 verfügt die EU über die Befugnis, in Fällen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung tätig zu werden. Seitdem hat sie Rechtsvorschriften erlassen und Maßnahmen ergriffen, um den Rechts- und Sozialschutz für LGBTQIA+ auszuweiten.

LGBTQIA+ Pride ist die Förderung von Selbstbestätigung, Würde, Gleichheit und erhöhter Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuellen und allen anderen Personen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten oder -ausdrücken und Geschlechtsmerkmalen als soziale Gruppe.

 

3. c)

In 13 EU- Länder existiert die gleichgeschlechtliche Ehe, in 8 Ländern kann man sich als gleichgeschlechtliches Paar als Lebenspartnerschaft eintragen lassen und in 6 EU-Mitgliedsstaaten gibt es keine rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare. In mehr als der Hälfte, also 14 Ländern können gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten.

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