FNL - Erstmahd nach dem 15.07. des Jahres
Höhe der Förderung
Jährlich 300 Euro/ha
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Was wird gefördert?
Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Flächen, die in Natura 2000-Gebieten liegen und folgenden Lebensraumtypen (LRT) zuzuordnen sind:
6520 Bergmähwiesen
6230 Montane Borstgrasrasen
6410 Pfeifengraswiesen
7230 Kalkreiche Niedermoore - Flächen, die ertragreiche Grünlandtypen sind, die nicht dem LRT 6440 Brenndolden-Auen wiesen und nicht dem LRT 6510 Magere Flachlandmähwiesen zuzuordnen sind
- Flächen, die in Natura 2000-Gebieten zu diesen LRT entwickelt werden können
- Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen
- Erstnutzung als Mahd nach dem 15.07., im Harz (Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz) ggf. nach dem 15.06.
- Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm
- Abtransport des Mähgutes
- Beweidung nach der Erstmahd ist grundsätzlich möglich
- Bestätigung der Eignung der Maßnahme auf der Fläche durch die zuständige Naturschutzbehörde
- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
- Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Was soll erreicht werden?
- Beitrag zur Umsetzung des Netzwerks Natura 2000 auf Offenlandstandorten
- Erhaltung und Verbesserung ausgewählter Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen
- Erhaltung und Verbesserung der geschützten Biotope und der in diesen Lebensräumen vorkommenden Arten
Wer wird gefördert?
Landwirte, private Nutzungsberechtigte oder eingetragene Vereine, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz, Wohnsitz oder Betriebssitz in der EU haben
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)
M10c: FNL - Erstmahd nach dem 15.07. des Jahres
Art. 28 VO (EU) 1305/2013