Veranstaltung zum Digitalen Vertragsrecht
Am 26. und 27. April kamen in Brüssel Experten der Länder und des Bundes aus der vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ geleiteten Unterarbeitsgruppe „Digitales Vertragsrecht“ in der Vertretung des Landes bei der Europäischen Union zusammen.
In ihrer Begrüßungsansprache betonte die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Frau Anne-Marie Keding, die aktuelle Bedeutung der digitalen Entwicklung vor allem für die jüngere Bevölkerung und die Notwendigkeit, für die Zukunft Rechtssicherheit und Schutz für Menschen und Unternehmen zu gewährleisten. Der Leiter der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“, Abteilungsleiter im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Andreas Christians, verwies auf die zu entscheidende Frage, welche Sachverhalte der Rechtsstaat angesichts neuer Entwicklungen noch auf der Basis des geltenden Rechts lösen könne und wieviel der Rechtsprechung überlassen werden dürfe bzw. inwieweit neue Vorschriften notwendig seien.
Die Zivilrechtsexperten beschäftigten sich mit Diskussionsstand und Thesen zum Regelungsbedarf im deutschen Vertragsrecht angesichts aktueller EU-Richtlinienvorschläge, besonders zum Handel mit digitalen Inhalten - z.B. elektronisch gespeicherten Texten, Musikdateien, aber auch Steuersoftware in Kühlschränken und Mobiltelefonen sowie Streaming-Leistungen. Schwerpunkt der Erörterungen war der Verhandlungsstand zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte – COM(2015) 634 final.
Am zweiten Tag der Sitzung entspann sich eine sehr lebhafte Diskussion mit den eingeladenen Gästen aus dem Europaparlament, der Vizepräsidentin Frau Evelyne Gebhardt aus der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten und dem Abgeordneten Herrn Axel Voss von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), beide Ausschuss-Berichterstatter für den genannten Richtlinienvorschlag. Eine Auseinandersetzung erfolgte auch mit der Auffassung des Beauftragten für den Datenschutz der EU, Herrn Giovanni Buttarelli, in einer Stellungnahme vom 14. März 2017, nach der persönliche Daten keine vertragliche Gegenleistung sein könnten.
Zentraler Punkt des Austausches mit Frau Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts der Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, war vor allem die Frage der Vollharmonisierung. Identische wesentliche Regelungen könnten gleiche Bedingungen für die europäischen Unternehmen und Bürger garantieren. An den Erörterungen nahm auch Frau Salla Saastamoinen, Direktorin der Direktion A, Ziviljustiz und Handelssachen, in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher teil.
In einem weiteren Schritt sollen die von der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ erarbeiteten Ergebnisse der Justizministerkonferenz am 21./22. Juni d. J. vorgelegt werden.