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26. November 2020 Ausgabe 36/20

Unser EU-Wochenspiegel

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

die Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, sprach gestern auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten haben am Mittwochvormittag mit ihr und der deutschen Ratspräsidentschaft über die Hauptthemen des bevorstehenden EU-Gipfels am 10. Und 11. Dezember diskutiert.

 

Die Staats- und Regierungschefs werden die bisherige Koordinierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bewerten, hierbei auch zur Arbeit an Impfstoffen und Tests. Das Thema Klimawandel und die Einigung auf ein neues EU-Emissionsreduktionsziel für 2030 sollen auf der Agenda stehen und man will sich mit den Themen Kampf gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus beschäftigen.

 

Außerdem hat die Kommissionspräsidentin zu den Abgeordneten über zwei weitere Themen gesprochen, den Brexit und die Situation zum Mehrjährigen Finanzrahmen. Auch fünf Wochen vor dem Ausscheiden Großbritanniens aus dem europäischen Binnenmarkt sei es noch nicht sicher, ob ein Handelspakt zwischen der EU und Großbritannien zustande kommen werde. Die nächsten Tage seien entscheidend.

Hinsichtlich des Vetos von Polen und Ungarn gegen den Haushaltsplan forderte die Kommissionspräsidentin die beiden Staaten auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Sie schlug vor, dass die beiden Länder vor den Europäischen Gerichtshof ziehen sollen, um dort den von ihnen kritisierten Rechtsstaatsmechanismus prüfen zu lassen. Dies sei der richtige Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten über Rechtstexte ausgetragen würden.

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen

Leiterin der Landesvertretung

 

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Bessere Nutzung von Daten auf der Basis europäischer Werte: Kommission will mit neuen Vorschriften Vertrauen schaffen

Datenaustausch in der EU soll in Zukunft einfacher werden. Dafür hat die EU-Kommission am 25. November einen Vorschlag unterbreitet, mit dem in einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen das Potenzial der ständig wachsenden Datenbestände besser ausgeschöpft werden kann.

Die Verordnung wird die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen, die mit den Werten und Grundsätzen der EU, wie dem Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), dem Verbraucherschutz und den Wettbewerbsvorschriften, im Einklang steht. Sie bietet eine Alternative zur Datenpraxis der großen Technologieplattformen, die sich mit ihren Geschäftsmodellen, die sich auf die Kontrolle großer Datenmengen stützen, eine große Marktmacht aneignen können.

Mit diesem neuen Ansatz, der darauf abzielt, das Vertrauen zu erhöhen, wird ein Modell vorgeschlagen, das auf der Neutralität und Transparenz der Datenmittler beruht, die als Organisationen der gemeinsamen Datennutzung oder der Zusammenführung von Daten dienen. Damit diese Neutralität gewährleistet ist, kann der Mittler für die gemeinsame Datennutzung nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln (z. B. indem er sie an ein anderes Unternehmen verkauft oder sie nutzt, um mit ihrer Hilfe ein eigenes Produkt zu entwickeln) und muss strenge Anforderungen erfüllen. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Erschwingliche, zugängliche und sichere Arzneimittel für alle: die Kommission präsentiert eine Arzneimittelstrategie für Europa

Die Kommission hat am 25. November eine Arzneimittelstrategie für Europa angenommen, um Patienten den Zugang zu innovativen und erschwinglichen Arzneimitteln zu garantieren und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Nachhaltigkeit der EU-Arzneimittelindustrie zu unterstützen. Die Strategie wird es Europa ermöglichen, seinen Arzneimittelbedarf – auch in Krisenzeiten – durch solide Lieferketten zu decken. Wie von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union gefordert, wird die Strategie als Schlüsselelement für die Schaffung einer stärkeren europäischen Gesundheitsunion dazu beitragen, ein zukunftssicheres und krisenfestes EU-Arzneimittelsystem einzurichten. Die Arzneimittelstrategie ist viel mehr als ein Krisenreaktionsinstrument, trotzdem werden darin Lehren aus der ersten Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gezogen und der europäische Arzneimittelsektor soll durch sie besser vorbereitet und resilienter gemacht werden.

Die Strategie enthält konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Sie unterstützt diversifizierte und sichere Lieferketten, gewährleistet die offene strategische Autonomie der EU in der Welt und fördert ökologisch nachhaltige Arzneimittel.

Mit der Strategie wird auch sichergestellt, dass die Arzneimittelpolitik der EU in einem sich ständig wandelnden wissenschaftlichen und kommerziellen Umfeld weiterhin im Dienste der öffentlichen Gesundheit steht. Mit ihr werden patientenorientierte Innovationen unterstützt und sie trägt dem digitalen und technologischen Wandel Rechnung. • fs Quelle: PM KOM

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I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission nimmt Aktionsplan für geistiges Eigentum an, um die wirtschaftliche Resilienz und Erholung der EU zu stärken

Die Kommission hat am 25. November einen neuen Aktionsplan für geistiges Eigentum veröffentlicht, um den Unternehmen, vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), dabei zu helfen, ihre Erfindungen und Schöpfungen optimal zu nutzen, und um sicherzustellen, dass die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU davon profitieren.

Mit dem Aktionsplan soll es den kreativen und innovativen Wirtschaftssektoren Europas ermöglicht werden, weltweit führend zu bleiben und den ökologischen und digitalen Wandel in Europa zu beschleunigen. Insbesondere werden im Aktionsplan wichtige Schritte für einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums festgelegt, um die Nutzung geistigen Eigentums durch KMU zu fördern, die gemeinsame Nutzung geistigen Eigentums zu erleichtern und so die Verbreitung von Technologien in der Industrie zu optimieren, Marken- und Produktpiraterie zu bekämpfen und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern sowie weltweit für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Die Coronavirus-Krise hat auch deutlich gemacht, dass in bestimmten Bereichen Abhängigkeiten von kritischen Innovationen und Technologien bestehen. Daher sieht der Aktionsplan Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen vor und stellt zugleich sicher, dass kritische IP in Krisenzeiten zur Verfügung gestellt werden können.

Immaterielle Vermögenswerte wie Marken, Geschmacksmuster, Patente und Daten gewinnen in der heutigen wissensbasierten Wirtschaft stark an Bedeutung. Auf schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige entfallen 45 % des gesamten BIP und 93 % aller EU-Ausfuhren, während gleichzeitig der Mehrwert von geistigem Eigentum in den meisten europäischen industriellen Ökosystemen zunimmt. Weltweit steigt die Zahl der Anmeldungen von geistigem Eigentum, da immaterielle Vermögenswerte im globalen Wettbewerb um die technologische Führungsposition eine immer wichtigere Rolle spielen. Der Aktionsplan baut auf den Stärken des europäischen Rahmens für geistiges Eigentum auf. • fs Quelle: PM KOM

 

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Šefčovič: Bis 2025 wird Europa genug Batteriezellen für die heimische Autoindustrie herstellen

Bei einer Konferenz zur Batteriezellfertigung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 24. November hat sich Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič zuversichtlich gezeigt, dass die EU bis 2025 in der Lage sein wird, genügend Batteriezellen zu produzieren, um den Bedarf der europäischen Automobilindustrie zu decken. Die Europäische Batterie-Allianz habe seit 2017 mehr als 500 Akteure aus der Industrie zusammengeführt. Unter deutscher Federführung werde das zweite Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse im Rahmen der Allianz 12 EU-Staaten und fast 50 Unternehmen umfassen.

Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) müssen mehrere Mitgliedstaaten umfassen, EU-weit positive Folgewirkungen haben und im Hinblick auf Forschung und Innovation äußerst ambitioniert sein. Sie können dann im Rahmen der Allianz unterstützt werden. Die Kommission werde demnächst einen Vorschlag vorlegen, der sicherstellen wird, dass nur die umweltfreundlichsten und sichersten Batterien auf den EU-Markt gelangen, kündigte der Kommissionsvizepräsident an. Er soll einen Rahmen für die transparente und ethische Beschaffung von Rohstoffen, den CO2-Fußabdruck von Batterien und das Recycling schaffen. • fs Quelle: PM KOM

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I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Inklusion für alle: Kommission legt Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 vor

Die Kommission stellte am 24. November den Aktionsplan für Integration und Inklusion für den Zeitraum 2021-2027 vor. Dieser Aktionsplan setzt sich für Inklusion für alle ein, erkennt den wichtigen Beitrag von Migrantinnen und Migranten zur EU an und beseitigt die Hindernisse, die die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund – von Neuankömmlingen bis hin zu EU-Bürger/innen – an der europäischen Gesellschaft behindern können. Er beruht auf dem Grundsatz, dass inklusive Integration Anstrengungen sowohl der betreffenden Person als auch der Aufnahmegemeinschaft erfordert, und beinhaltet neue Maßnahmen, die auf den Erfolgen des vorherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2016 aufbauen. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Deutliche Verbesserung der Luftqualität in Europa in den letzten zehn Jahren – weniger Todesfälle durch Luftverschmutzung

Dank besserer Luftqualität ist Zahl der vorzeitigen Todesfälle in Europa in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken. Allerdings geht aus den neuesten amtlichen Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EUA) hervor, dass fast alle Menschen in Europa weiterhin von Luftverschmutzung betroffen sind, die europaweit zu rund 400 000 vorzeitigen Todesfällen führt.

Der EUA-Bericht von 2020 über die Luftqualität in Europa zeigt, dass der EU-Grenzwert für Feinstaub mit kleineren Partikeln (PM2,5) 2018 in Bulgarien Italien, Kroatien, Polen, Rumänien und Tschechien überschritten wurde. Nur vier Länder in Europa – Estland, Finnland, Irland und Island – hatten Feinstaubkonzentrationen unter den strengeren Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Laut EUA-Bericht sind die Luftqualitätsgrenzwerte in den Rechtsvorschriften der EU nach wie vor nicht deckungsgleich mit den Richtwerten der WHO. Die Europäische Kommission möchte dies mit einer Überarbeitung der EU-Normen im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans angehen.

Die neue EUA-Analyse stützt sich auf die jüngsten amtlichen Luftqualitätsdaten von mehr als 4000 Messstationen überall in Europa von 2018.

Aus dem EUA-Bericht geht hervor, dass sich die Luftqualität dank politischer Anstrengungen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sowie infolge von Emissionssenkungen in Schlüsselsektoren in ganz Europa verbessert hat. Seit dem Jahr 2000 sind die verkehrsbedingten Emissionen maßgeblicher Luftschadstoffe wie Stickstoffoxide (NOx) erheblich zurückgegangen – trotz steigendem Mobilitätsbedarf und der entsprechenden Zunahme der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Und auch im Energiesektor sind die Schadstoffemissionen deutlich gesunken, aber die Verringerung der Gebäude- und Landwirtschaftsemissionen kommt nur langsam voran.

Dank der besseren Luftqualität gab es 2018 im Vergleich zu 2009 rund 60 000 weniger vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubverschmutzung. Bei Stickstoffdioxid ist der Rückgang mit 54 % in den letzten zehn Jahren sogar noch ausgeprägter. Ein wesentlicher Faktor für diese Verbesserungen ist die kontinuierliche Umsetzung der umwelt- und klimapolitischen Ambitionen überall in Europa. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolge bei Fahrgastrechten und Beseitigung von Barrieren

Die von der Kommission am 20. November vorgelegte Bilanz der Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zeigt, dass die Strategie zwar verbesserungsbedürftig ist, sich aber insgesamt positiv ausgewirkt hat. Die Einführung des EU-Behindertenausweises zum Beispiel hat es für Menschen mit Behinderungen einfacher gemacht, durch verschiedene Mitgliedstaaten zu reisen. Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft und der Wirtschaft teilzunehmen. In der EU gibt es schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihre Situation in Berufsleben und Gesellschaft zu verbessern, hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt. Seit vielen Jahren bemüht sich die EU, die gesellschaftliche Integration der Betroffenen zu verbessern. Dazu hat die Strategie für Menschen mit Behinderungen beigetragen. So konnte die Einbeziehung von Behindertenfragen in die Gesetzgebung und Politik der EU verbessert werden.

Besonders deutlich wurden die Auswirkungen der Strategie bei Zugänglichkeit und Fahrgastrechte mit der Verabschiedung des Europäischen Gesetzes über die Zugänglichkeit, der Richtlinie über die Web-Zugänglichkeit und der Gesetzgebung über die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität. Zu den wichtigen Ergebnissen gehörten auch Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung und zum zivilen Dialog, die zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beitrugen. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Verkehrskommissarin fordert mehr Investitionen in nachhaltige und digitale Binnenschifffahrt

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean hat am 20. November auf der Konferenz zur Zukunft der Binnenschifffahrt der deutschen Ratspräsidentschaft ein entschlosseneres Handeln und mehr Koordinierung auf EU-Ebene angesichts der Herausforderungen des europäischen Grünen Deals gefordert. Der heutige Anteil der Binnenwasserstraßen am Güterverkehr in der EU liegt bei knapp über 6 Prozent. Mit dem europäischen Grünen Deal sollen 75 Prozent des derzeit auf der Straße beförderten EU-Güterverkehrs auf Binnenschifffahrt und Schiene verlagert werden. Mehr als 75 Prozent der Binnenschifffahrt in der EU überquert nationale Grenzen, so dass eine Koordinierung erforderlich ist, um die Kapazität zu erhöhen, den Sektor zukunftsfähig zu machen und ihm zu helfen, eine größere Rolle im EU-Binnenmarkt zu spielen. Dafür seien Investitionen in die Infrastruktur entscheidend. Finanzmittel dafür werde es im nächsten Aktionsprogramm für den Sektor Naiades III (2021-2027) geben, das etwa im März-April nächsten Jahres vorgelegt werden soll. • fs Quelle: PM KOM

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I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Gemeinsam für saubere Autos: EU-Kommission in engem Dialog mit Industrie und Politik zu neuer Abgasnorm

Die EU-Kommission will Ende 2021 einen neuen Vorschlag für sauberere Autos vorlegen. Die künftige Abgasnorm Euro 7 soll unter anderem neue Emissionsgrenzwerte für die gesundheitsschädlichen Stickoxide festlegen. Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorschlags ist die EU-Kommission in konstantem Austausch mit Wissenschaft, Automobilwirtschaft und Zivilgesellschaft. Der Höchstwert der Luftverschmutzung, den Fahrzeuge ausstoßen dürfen, wurde vor fast einem Jahrzehnt festgelegt. Bereits 2018 haben die Vorbereitungsarbeiten für die künftige Euro-7-Norm für Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen begonnen.

Als Teil der Vorbereitungsarbeiten stützt sich die EU-Kommission auf wissenschaftliche Studien und Expertengruppen sowie solide Erkenntnisse der gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission. An den Vorbereitungen für die Kommission ist auch die Beratergruppe für Fahrzeugemissionsnormen (Advisory Group on Vehicle Emission Standards, AGVES) beteiligt, in der Sachverständige aus der Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Mitgliedstaaten zusammenkommen. Es wurde bisher in der Kommission keine Entscheidung über die Architektur, den Umfang, die Grenzen oder den Zeitplan der künftigen Euro-7-Norm getroffen.• fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Weltkindertag: Europäischen Kommission setzt sich weiter stark für Kinderrechte ein

Das aktuelle Jahr zeige besonders deutlich, wie stark Krisen das Leben von Kindern erschüttern können – ganz gleich, in welchem Land sie leben. Daran erinnern die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter Borrel in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Weltkindertages am 20. November. Erst im September hat die EU gemeinsam mit dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF in einem weltweiten dringenden Appell dazu aufgerufen, den Zugang zu Bildung für alle Kinder aufrechtzuerhalten.

Für die Stärkung der Kinderrechte setzt die Kommission zahlreiche Initiativen um, darunter eine EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und das Projekt CLEAR Cotton gegen Kinderarbeit in der Textilindustrie. Auch im kürzlich verabschiedeten EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 sind Maßnahmen für den Schutz von Kindern enthalten. Nächster Schritt ist die Annahme der EU-Strategie für die Rechte des Kindes, um die Herausforderungen, die sich aus der Pandemie ergeben, anzugehen und die Kinderrechte auf allen Ebenen zu stärken. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Dombrovskis: EU-Investitionsoffensive hat zur Schaffung von 1,4 Millionen Arbeitsplätzen beigetragen   

Die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe), das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland haben am 19. November bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin und online eine positive Bilanz der Investitionsoffensive für Europa seit 2015 gezogen. Das Nachfolge-Programm investEU werde ebenfalls privates Kapital mobilisieren und dabei stärker auf den digitalen und grünen Wandel ausgerichtet sein. Die EU-Investitionsoffensive habe gezeigt, dass mit öffentlichen Garantien sehr viel privates Kapital für öffentliche Güter mobilisiert werden könne, so Dombrovskis. In der aktuellen Coronakrise werde die öffentliche Hand gebraucht, um riskante, aber zukunftsweisende Investitionen abzusichern.

Die Investitionen der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe), abgesichert durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), haben im Vergleich zum Basisszenario das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU um 0,9 Prozent gesteigert. Die 2015 gestartete Investitionsoffensive für Europa („Juncker-Plan“) hat Jobs und Wachstum in der EU damit maßgeblich vorangebracht.

Über die Ergebnisse der Investitionsoffensive sprachen bei der Veranstaltung auch EIB-Präsident Werner Hoyer, DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Marianna Mazzucato vom University College London. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Erneuerbare Offshore-Energie fördern – für ein klimaneutrales Europa

Mit Blick auf das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 hat die Europäische Kommission am 19. November die EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie vorgestellt. Darin schlägt sie vor, die Offshore-Windenergiekapazität Europas von derzeit 12 GW bis 2030 auf mindestens 60 GW und bis 2050 auf 300 GW auszubauen. Die Kommission strebt ferner an, dies bis 2050 noch durch 40 GW an Meeresenergie sowie durch Energie, die mit anderen neuen Technologien wie schwimmenden Wind- und Solaranlagen erzeugt wird, zu ergänzen.

Grundlage für dieses ehrgeizige Wachstum ist das enorme Potenzial aller Meeresbecken in Europa und die weltweit führende Rolle europäischer Unternehmen in diesem Sektor. Es wird neue Chancen für die Industrie eröffnen, grüne Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen und die Spitzenposition der EU in Offshore-Energietechnologien stärken. Ferner wird es den Schutz unserer Umwelt, Biodiversität und Fischerei sicherstellen. Die Kommission schätzt, dass bis 2050 Investitionen von knapp 800 Mrd. € erforderlich sein werden, um die von ihr vorgeschlagenen Ziele zu verwirklichen.• fs Quelle: PM KOM

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Aus den Fachbereichen

I KOLLEKTIVER RECHTSSCHUTZ

Neue Regeln für Verbandsklagen nehmen letzte Hürde 

Gute Nachrichten für Verbraucher/innen: das Europäische Parlament hat am 24. November neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe verabschiedet. Zuvor hatte bereits der Rat die entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen angenommen.

Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.

So werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgasskandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung durch Automobilhersteller, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen, durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Dieses Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Die Richtlinie über Verbandsklagen ist Teil des „New Deal for Consumers“, der im April 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, um einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten. Sie umfasst stärkere Verbraucherrechte im Internet, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.

Die Annahme durch das Parlament erfolgte im Anschluss an die Annahme durch den Rat am 4. November. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die für Dezember vorgesehen ist, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie bis Januar 2023 umsetzen. • fs Quelle: PM KOM

I AUDIOVISUELLE MEDIEN

Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten ein

Die Europäische Kommission hat am 23.11. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil sie die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Mit diesen neuen EU-Vorschriften, die sowohl für herkömmliche Fernsehen und Abrufdienste wie auch Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19. September 2020 endete, forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt. • ah Quelle: PM KOM

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I EUROPÄISCHE WASSERSTOFFWOCHE 2020

Sachsen-Anhalt tritt Europäischer Allianz für sauberen Wasserstoff bei

Um dem großen Interesse an Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien gerecht zu werden und anlässlich der Annahme der EU-Wasserstoffstrategie im Juli 2020, findet vom 23. bis 27. November 2020 erstmals eine Europäische Wasserstoffwoche statt, coronabedingt komplett im digitalen Format.

Gastgeber sind die EU-Kommission und das Gemeinsame Unternehmen Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH JU). Zu den Highlights zählen ein Europäisches Wasserstoffforum, eine politische Konferenz unter deutscher Ratspräsidentschaft und die FCH JU Awards. Im Rahmen der Europäischen Wasserstoffwoche ist Sachsen-Anhalt über das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff beigetreten. Dieses im Juli von der EU-Kommission ins Leben gerufene europäische Wasserstoff-Bündnis soll künftig eine zentrale Rolle beim Markthochlauf und dem großflächigen Einsatz von CO2-neutralen Wasserstoff in Europa spielen. Die Mitgliedschaft im Netzwerk wird Sachsen-Anhalt dabei helfen, die Interessen der Region und der hiesigen Stakeholder, die am Aufbau einer modernen europäischen Wasserstoffwirtschaft interessiert sind, stärker sichtbar zu machen. Sie begleitet die vielfältigen Aktivitäten Sachsen-Anhalts auf europäischer Ebene, so unter anderem im Europäischen Netzwerk der Chemieregionen, der S3-Plattform Hydrogen Valleys oder in der Europäischen Initiative der Kohleregionen im Übergang.• dw

I CORONAVIRUS

„Team Europe“ hat mehr als 19 Milliarden Euro für globale Corona-Krisenhilfe ausbezahlt

Um Partnerländer bei der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen, hat die Europäische Union im April das globale Aufbauprogramm „Team Europe“ gestartet – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Aus dem 38,5 Mrd. Euro schweren Programm wurde mit mehr als 19 Mrd. Euro fast die Hälfte ausbezahlt. Die Mittel fließen in die Gesundheitsversorgung und die Deckung dringender Bedürfnisse in der Pandemie, aber auch in die Finanzierung von kurz- und langfristiger sozialer Unterstützung und Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung. • fs Quelle: PM KOM

I CORONAVIRUS

Kommission genehmigt Impfstoff-Vertrag mit Moderna

Die Europäische Kommission hat am 25. November einen weiteren Vertrag über die Lieferung eines potentiellen COVID19-Impfstoffs genehmigt. Das US-amerikanische Unternehmen Moderna wird darunter bis zu 160 Millionen Dosen an die EU liefern. Neben dem Kommissionsvertrag mit Moderna gibt es bereits Vereinbarungen mit AstraZeneca, Sanofi-GSK, Johnson&Johnson, BioNTech-Pfizer und Curevac. Sondierungsgespräche mit Moderna hatte die Kommission bereits im August abgeschlossen. Sobald der Nachweis für die Sicherheit und Wirksamkeit des COVID-19-Impfstoffs erbracht ist, erhält unter den abgeschlossenen Verträgen jeder Mitgliedstaat gleichzeitig, anteilig und zu den gleichen Bedingungen den Impfstoff.• fs Quelle: PM KOM

I CORONAVIRUS

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Luxemburger Zuschussregelung in Höhe von 120 Mio. EUR für ungedeckte Festkosten der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen

Die Europäische Kommission hat eine luxemburgische Beihilferegelung genehmigt, die vorsieht, dass den von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen ein Zuschuss zur Deckung ihrer Festkosten gewährt werden kann. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Nachdem die Kommission bereits zuvor acht Beihilferegelungen Luxemburgs zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt hatte, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, hat Luxemburg nun eine Regelung zur Gewährung bei der Kommission angemeldet, mit der die Unternehmen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens weiter unterstützt werden sollen. Die Regelung sieht vor, dass bestimmten Unternehmen, auch im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Unterhaltungsindustrie, wirtschaftliche Unterstützung gewährt werden kann, um Liquiditätsengpässe im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu überbrücken. Die Maßnahme verfügt über eine Mittelausstattung von rund 120 Mio. EUR.

Die Unterstützung soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Mit der Regelung wollen die luxemburgischen Behörden Unternehmen unterstützen, die zwischen November 2020 und März 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 40 % erlitten haben. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 70 % (bei kleinen und Kleinstunternehmen bis zu 90 %) der Festkosten, die nicht durch Erlöse gedeckt sind, und kann je Unternehmen bis zu 1 Mio. EUR betragen.• fs Quelle: PM KOM

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Ausschreibungen

I KONSULTATION

Jetzt bewerben: EU unterstützt grenzübergreifenden Investigativ-Journalismus 

Die Europäische Kommission hat am 20. November eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Medienfreiheit und investigativen Journalismus in der EU veröffentlicht. Die Aufforderung richtet sich an Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Hochschulen, wobei an jedem Projekt Partner aus mindestens zwei Ländern beteiligt sein sollen. Insgesamt stehen 3,9 Mio. Euro bereit.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist Teil einer Reihe von EU-kofinanzierten Projekten zur Förderung von Medienpluralismus und -freiheit.                                                                                                                    

Die Einreichungsfrist läuft am 20. Januar 2021 ab.• fs Quelle: PM KOM

I AUSSCHREIBUNG

Jetzt bewerben: EU unterstützt grenzübergreifenden Investigativ-Journalismus


Die Europäische Kommission hat am 20. November eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Medienfreiheit und investigativen Journalismus in der EU veröffentlicht. Die Aufforderung richtet sich an Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Hochschulen, wobei an jedem Projekt Partner aus mindestens zwei Ländern beteiligt sein sollen. Insgesamt stehen 3,9 Mio. Euro bereit.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist Teil einer Reihe von EU-kofinanzierten Projekten zur Förderung von Medienpluralismus und -freiheit.                                                                                                                    

Die Einreichungsfrist läuft am 20. Januar 2021 ab.• fs Quelle: PM KOM

I KONSULTATION

Kommission konsultiert erste Kriterien für „grüne Liste“ nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten  

Die Europäische Kommission hat am 20. November eine öffentliche Konsultation zu den ersten beiden Gruppen von Kriterien eingeleitet, die bestimmen, welche Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten können. Die Taxonomie-Verordnung  der EU, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird dazu beitragen, die weltweit erste „grüne Liste“ als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen. Damit wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten investieren, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.

Als Teil der Taxonomie-Verordnung wurde die Kommission beauftragt, technische Screening-Kriterien (so genannte „delegierte Rechtsakte“) zur Weiterentwicklung der Taxonomie vorzulegen. Die ersten beiden Gruppen von Kriterien wurden heute in einem Entwurf für einen delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der nun für Rückmeldungen offen steht. Er betrifft diejenigen Aktivitäten, die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die Aktivitäten und Kriterien basieren auf den im März 2020 veröffentlichten Empfehlungen der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG).

Frist für Rückmeldungen: 20 November 2020 – 18 Dezember 2020

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Kontaktbörse

 

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Sven Erichson
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E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Partner für sozioökonomische Analyse und Bürgerengagement gesucht

 

Eine führende französische RTO im Bereich Bauwesen bereitet einen Vorschlag für den H2020-Aufruf "Demonstration von Systemlösungen für den territorialen Einsatz der Kreislaufwirtschaft" vor. Ergänzend zum Konsortium sucht der Koordinator zwei weitere Partner (Forschungsorganisationen, Universitäten oder Unternehmen) mit spezifischen Kompetenzen:

 

Eine Kosten-Nutzen-Analyse und ein detailliertes Geschäftsmodell werden für die gesamte systemische zirkuläre Lösung benötigt. Der Partner wird für die Durchführung dieser sozioökonomischen Bewertung verantwortlich sein.

Ein Partner mit Fachwissen im Bereich des Bürgerengagements, der lokalen Partizipation und der Behandlung der verhaltensbezogenen und kulturellen Aspekte des territorialen Übergangs zu einer zirkulären Wirtschaft. Der Partner könnte das Konsortium bei der Verbreitung auf lokaler und europäischer Ebene, bei Bildungsdiensten für lokale Gemeinschaften und bei der Einbeziehung von gemeindebasierten Innovationsprogrammen unterstützen.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:  RDFR20201117001

 

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Griechenlande

 

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Griechische Organisation sucht KI/maschinelle Lerntechnologie für die Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten

 

Ein griechisches Institut sucht nach IT-Firmen, um einen Mechanismus für maschinelles Lernen zu entwickeln und eine Plattform zu erschaffen, die ein intelligentes Matchmaking von Unternehmen und Finanzierungsmöglichkeiten ermöglicht. Der Partner wird dafür verantwortlich sein, den KI-Mechanismus auf einer bestehenden Plattform anzuwenden. Die in Betracht gezogene Art der Partnerschaft ist ein Dienstleistungsvertrag mit technischer Unterstützung.  

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:  TRGR20201027001

Technologiegesuch

 

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Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

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Partner für die Entwicklung einer vollständig biologisch abbaubaren Alternative zu Elastan gesucht

 

Eine niederländische nachhaltige Sportbekleidungsmarke möchte eine vollständig biologisch abbaubare Alternative zu Elastan für die Anwendung in Sportbekleidung wie Leggings und Sportoberteilen entwickeln. Gesucht werden Partner mit Fachkenntnissen in textiler Materialforschung sowie in nachhaltigen und technologischen Textilien, die bei der Entwicklung der Elastan-Alternative helfen können. Es wird ein Abkommen über technische Zusammenarbeit oder ein Handelsabkommen mit technischer Unterstützung angestrebt.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: TRNL20201105001

Geschäftliches Gesuch

 

Bulgarien

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Anbieter von Reisepaketen für Handelsvertretervertrag gesucht

 

Ein bulgarischer Reiseveranstalter möchte seinen Kunden neue touristische Pakete anbieten und sucht nach Partnern im Ausland, die nach der Covid-19-Pandemie interessante Reiseziele und -pakete anbieten können. Die Reisepakete sollen Unterkunft, Verpflegung, Attraktionen und Aktivitäten enthalten. Es soll ein Handelsvertretervertrag abgeschlossen werden.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: BRBG20201029001

 

Unsere Empfehlungen

Europa-Quiz von GOEUROPE! und dem EDIC Halle

Verantwortlich für die wöchentlich neuen spannenden und teils kuriosen Fragen sind GOEUROPE! sowie das EDIC Halle.

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Das EUROPE DIRECT Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle (EDIC Halle) ist Ansprechpartner für alle Bürger/innen in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (http://www.europedirect-halle.de/).

Viel Spaß mit dem Europa-Quiz dieser Woche.

Christmas, Noël, Navidad, Jul – in ganz Europa wird auf verschiedene Art und Weise Weihnachten gefeiert und in zahlreichen Ländern sind Weihnachtsmärkte zu einem festen Bestandteil der vorweihnachtlichen Zeit geworden. Da an diesem Sonntag der erste Advent ist, wollen wir auch in unserem Quiz nun die Weihnachtszeit einläuten.

 

1. Wo befindet sich (laut einer Umfrage der Reisewebseite EBD im Jahr 2019) der beste Weihnachtsmarkt in ganz Europa?

a) Brüssel, Belgien

b) Danzig, Polen

c) Nürnberg, Deutschland

d) Budapest, Ungarn

 

2. In Italien kommt der Weihnachtsmann erst seit wenigen Jahren. Wer war früher für die Auslieferung der Geschenke verantwortlich?

a) Hexe Befana

b) Der Clown Giovanni

c) Der Zauberer Anafeb

 

3) Er ist bärtig, pausbäckig, trägt ein rot-weißes Kostüm und fährt Heiligabend mit seinen Geschenken auf einem Schlitten von Haus zu Haus: Wann entstand der Weihnachtsmann?

a) Im 19. Jahrhundert

b) Während einer Coca-Cola Werbekampange im Jahr 1931

c) Bei der Geburt Jesus Christus

 

Lösungen:

1 d) Der Weihnachtsmarkt vor der großen Budapester St.-Stephans-Basilika wurde von der EBD (European Best Destinations), einer Reisewebseite aus Brüssel, in einem Online-Voting mit mehr als 300 000 Teilnehmenden zum besten Weihnachtsmarkt Europas im Jahr 2019 gekürt! In der Begründung von EBD hieß es, der Markt biete nicht nur eine besonders weihnachtliche Stimmung, sondern sei darüber hinaus auch besonders nachhaltig, unter anderem durch umweltfreundliche Becher und Besteck. Zu den Highlights zählt eine weihnachtliche Lichtershow, der man mit 3D-Brillen folgen kann. Auf Platz 2 und 3 folgten Wien und Danzig.

2 a) In Italien kommt der Weihnachtsmann erst seit wenigen Jahren. Früher war die Hexe Befana für die Auslieferung der Geschenke verantwortlich: In der Nacht zum 6. Januar. Der Sage nach soll Befana  von den Hirten von der Geburt Jesu gehört und sich dann auf die Suche nach dem Jesuskind gemacht haben. Heute bringt die Geschenke in Italien auch der Weihnachtsmann und nicht mehr nur die Hexe Befana.

3 a) Sein Vorbild hat der Weihnachtsmann im Heiligen Sankt Nikolaus. Im Zuge der Reformation, in der eine Abkehr von der Verehrung von Heiligen gefordert wurde, entstand als alternativer Geschenkeüberbringer das Christkind. Der Weihnachtsmann entstand dann aus einer Mischung verschiedener Bräuche, die sich immer mehr vom Nikolaus und Christkind lösten und weltlicher wurden, und entwickelte sich im 19. Jahrhundert, wie verschiedene Quellen und Darstellungen belegen.  Mit einer Coca-Cola-Kampagne aus dem Jahr 1931 verfestigte sich der Siegeszug des Weihnachtsmanns noch weiter. Heute kommt in katholischen Regionen meist das Christkind, in evangelisch geprägten Regionen eher der Weihnachtsmann.

Interesse daran, europäische Weihnachtsbräuche und -traditionen in anderen Ländern, beispielsweise im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu erleben und kennen zu lernen? GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt  informiert Sie gern über Mobilitätsmöglichkeiten für junge Menschen in Europa und weltweit. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@goeurope-lsa.de

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