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29. Oktober 2020 Ausgabe 32/20

Unser EU-Wochenspiegel

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

die Entwicklung der Pandemiesituation beschäftigt unverändert. Angesichts der Ansteckungszahlen, die bei uns in Belgien außerordentlich hoch sind, aber auch in Deutschland und andernorts sichtbar zunehmen, verwundert das nicht.

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass die europäische Kommission am heutigen Tag ein zusätzliches Maßnahmenpaket auf den Weg bringt, das dazu beitragen soll, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, Leben zu retten und die Resilienz des Binnenmarktes zu erhöhen.

In der Mitteilung der Kommission wird dargelegt, welche Schritte als nächste in Schlüsselbereichen zu unternehmen sind, damit die EU auf den Wiederanstieg der COVID-19-Fälle wirksamer reagieren kann. Es geht um folgende Inhalte:

  • Verbesserung des Informationsflusses für fundierte Entscheidungen
  • Einführung wirksamerer und schnellerer Tests
  • Umfassende Nutzung von Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps über Grenzen hinweg
  • Wirksame Impfung
  • Wirksame Kommunikation mit den Bürger/innen
  • Sicherung der Grundversorgung
  • Erleichterung des sicheren Reiseverkehrs
  • Ausweitung des Konzepts „Green Lanes“

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

 

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen

Leiterin der Landesvertretung

 

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Förderung der sozialen Marktwirtschaft der EU: angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten

Die Kommission schlug am 28. Oktober eine EU-Richtlinie vor, mit der sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmer/innen in der Union durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden, die ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Mindestlöhne in angemessener Höhe haben nicht nur eine positive soziale Wirkung, sondern bringen auch umfassende wirtschaftliche Vorteile mit sich, da sie die Lohnungleichheit verringern, zur Stützung der Binnennachfrage beitragen und die Arbeitsanreize stärken. Angemessene Mindestlöhne können auch dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, da mehr Frauen als Männer einen Mindestlohn erhalten. Durch die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs würde die vorgeschlagene Richtlinie außerdem jene Arbeitgeber schützen, die angemessene Löhne zahlen.

Die derzeitige Krise hat Branchen mit hohem Anteil von Geringverdienenden, wie Reinigungsdienste, Einzelhandel, Gesundheitswesen, Langzeitpflege und Heimbetreuung, besonders hart getroffen. Die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Arbeitnehmer/innen sowie die Verringerung der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist nicht nur während der Krise wichtig, sondern ist auch für eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung. • fs Quelle: PM KOM

Kommission schlägt neues 'Single Window' vor, um die Zollkontrollen zu modernisieren und zu rationalisieren, den Handel zu erleichtern und die Zusammenarbeit zu verbessern

Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober eine neue Initiative vorgeschlagen, die es den verschiedenen mit der Warenabfertigung befassten Behörden erleichtern soll, elektronische Informationen von Händlern auszutauschen, die die für die Ein- oder Ausfuhr von Waren erforderlichen Angaben nur einmal übermitteln können. Ziel des so genannten «EU Single Window Environment for Customs» ist es, die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden zu verbessern, um die automatische Überprüfung nichtzollbezogener Formalitäten für Waren, die in die oder aus der EU verbracht werden, zu erleichtern. Mit dem “Single Window” sollen Prozesse digitalisiert und gestrafft werden, so dass Unternehmen letztlich nicht mehr über verschiedene Portale Dokumente bei mehreren Behörden einreichen müssen. Der Vorschlag ist das erste konkrete Ergebnis des unlängst angenommenen Aktionsplans zur Weiterentwicklung der Zollunion. Damit wird ein ehrgeiziges Projekt zur Modernisierung der Grenzkontrollen in den kommenden zehn Jahren eingeleitet, um den Handel zu erleichtern, die Sicherheits- und Compliance-Kontrollen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.• fs Übersetzung Quelle: PM KOM

Kommission schlägt Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2021 vor 

Die Kommission hat am 27. Oktober ihren Vorschlag zur Festlegung von Fangbeschränkungen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee veröffentlicht. Auf der Grundlage dieses Vorschlags werden die EU-Fischereiminister auf der Ratstagung am 15./16. Dezember die endgültigen Fangbeschränkungen festlegen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten sollen.

Für 2021 schlägt die Europäische Kommission 23 zulässige Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) vor.

Auf der Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten schlägt die Kommission vor, die Fangquote für 13 Bestände zu senken, die Fangquote für Stöcker in den iberischen Gewässern und für Seezunge im Kattegat jedoch um 5 % bzw. 12 % zu erhöhen. Bei den Fangmöglichkeiten bzw. der zulässigen Gesamtfangmenge (TACs) handelt es sich um Quoten für die meisten kommerziell genutzten europäischen Fischbestände, durch die die Bestände in gesundem Zustand erhalten oder dieser wiederhergestellt werden und das Wohlergehen der Fischerinnen und Fischer gewährleistet werden soll. Im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind die EU-Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, Fischbestände auf nachhaltigem Niveau zu bewirtschaften. • fs Quelle: PM KOM

WTO-Fall Boeing: EU erhält offiziell grünes Licht für die Einführung von Zöllen auf US-Einfuhren

Das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) hat der EU am 26. Oktober offiziell die Genehmigung dafür erteilt, Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten zu treffen. Die EU kann nun ihre Zölle auf Ausfuhren der Vereinigten Staaten im Wert von bis zu 4 Mrd. USD erhöhen. Dem vorgestellten Beschluss ist eine Ankündigung des WTO-Panels vorausgegangen, in der bestätigt wurde, dass die EU berechtigt ist, auf illegale Subventionen zugunsten des US-amerikanischen Flugzeugbauers Boeing mit Vergeltungsmaßnahmen zu reagieren. Die Europäische Kommission schließt gerade unter Beteiligung der Mitgliedstaaten das entsprechende Verfahren ab. Damit kann sie von ihrem Recht auf Vergeltungsmaßnahmen Gebrauch machen, falls sich in naher Zukunft keine für beide Seiten vorteilhafte Lösung abzeichnet. • fs Quelle: PM KOM

Eurobarometer-Umfrage: Wirtschaftliche Lage, Umwelt und Klimawandel Hauptsorgen der Deutschen 

Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober die Ergebnisse der neuesten Eurobarometer-Umfrage veröffentlicht. Wegen der Coronavirus-Pandemie fand diese ausnahmsweise im Sommer (statt im Frühling) 2020 statt. In einer unruhigen, durch die Pandemie gekennzeichneten, Zeit bleibt demnach das Vertrauen der Deutschen in die EU stabil. Die deutschen Bürger/innen nennen die wirtschaftliche Lage, den Zustand der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten und die Einwanderung als die drei dringendsten Anliegen auf EU-Ebene. Auf nationaler Ebene ist die Umwelt und der Klimawandel die Hauptsorge, gefolgt von der wirtschaftlichen Lage und der Einwanderung.

Darüber hinaus sind die Deutschen in ihrer Einschätzung der von der EU ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie mehrheitlich zufrieden (49 Prozent zufrieden gegenüber 37 Prozent nicht zufrieden). 65 Prozent geben an, dass sie darauf vertrauen, dass die EU in Zukunft die richtigen Entscheidungen in Reaktion auf die Pandemie trifft und 62 Prozent sind weiterhin optimistisch, was die Zukunft der EU betrifft.

Die am häufigsten genannten Prioritäten der befragten deutschen Bürger für die Reaktion der EU auf die Coronavirus-Pandemie sind: Festlegung einer Strategie für die Bewältigung einer ähnlichen Krise in der Zukunft (41 Prozent); Entwicklung finanzieller Mittel für die Suche nach einer Behandlung oder einem Impfstoff (37 Prozent); Entwicklung einer europäischen Gesundheitspolitik (30 Prozent).

Die Sorge der Befragten über die wirtschaftliche Lage ist auf dem höchsten Stand seit 2014. 64 Prozent der Europäer/innen denken, dass die aktuelle Wirtschaftslage „schlecht“ ist und 42 Prozent der Europäer glauben, dass sich die Wirtschaft ihres Landes von den negativen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs „im Jahr 2023 oder später“ erholen wird. • fs Quelle: PM KOM

 

I EUROPÄISCHES PARLAMENT

Anna Cavazzini zur Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gewählt

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 26. Oktober seine neue Vorsitzende Anna Cavazzini (Grüne/EFA) sowie seinen ersten stellvertretenden Vorsitzenden Andrus Ansip (Renew, ET) ernannt. Nach ihrer Ernennung zur Vizepremierministerin der neuen belgischen Regierung trat die ehemalige Vorsitzende Petra de Sutter am 1. Oktober als MdEP zurück. Die erste Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden war bisher unbesetzt.• fs Quelle: PM EP

 

Meinungsaustausch mit Kommissarin Mariya Gabriel im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT)

Am 27. Oktober nahm Kommissarin Gabriel am CULT-Ausschuss teil, um die neue Initiative eines „Europäischen Bauhauses“ vorzustellen, die kürzlich von Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen während der Rede zur Lage der Nation angekündigt wurde. Die Kommissarin erklärte, dass die Initiative durch einen innovativen Austausch von Wissenschaft und Technologie mit Kunst und Kultur zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen solle.

Ziel der Initiative sei es auch, einen nachhaltigen Lebensstil zu schaffen und mit dem Beitrag von Wissenschaftlern, Architekten und Künstlern zum ökologischen Wandel beizutragen. Ungeachtet der Bedeutung der kulturellen Seite des Projekts betonte Mariya Gabriel, dass die Finanzierung der Projekte nicht aus dem Creative Europe, sondern hauptsächlich aus dem Forschungs- und Innovationsbudget kommen werde.

Während die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein allgemeines Interesse an der Neuen Bauhaus-Initiative zeigten, äußerten die Vorsitzende und die CULT-Mitglieder aus fast allen Fraktionen ihre Besorgnis darüber, jetzt ein neues Programm vorzuschlagen, wo der Kultur- und Kreativsektor in Zeiten der Covid-19-Pandemie Schwierigkeiten habe, angemessene Unterstützung aus bestehenden Fonds zu erhalten. Sie betonten, dass es der Initiative immer noch an Klarheit und einem klaren Mehrwert mangelte und die Finanzierung des Neuen Bauhauses auf keinen Fall aus bestehenden Programmen wie Creative Europe stammen solle. • ah

I RAT DER EU

Handel: EU erzielt politische Einigung über aktualisierte Durchsetzungsverordnung

Der Ratsvorsitz hat sich mit dem Europäischen Parlament auf eine überarbeitete Durchsetzungsverordnung geeinigt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Handelsinteressen und ‑rechte der EU vor dem Hintergrund der derzeitigen Blockade des Streitbeilegungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) besser zu schützen. Mit der Verordnung wird ferner sichergestellt, dass die EU ihre Handelsrechte durchsetzen kann, wenn einer ihrer Partner den regulären Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen bilateraler Verträge blockiert. Die Mitgliedstaaten müssen die Einigung noch mit qualifizierter Mehrheit billigen.

Mit der überarbeiteten EU-Durchsetzungsverordnung wird die seit 2014 geltende Verordnung geändert und ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte der EU im Rahmen internationaler Handelsübereinkünfte geschaffen. Dank dieser Vorschriften kann die Kommission nach Abschluss eines Streitbeilegungsverfahrens Gegenmaßnahmen verhängen, sobald sie von der WTO die Genehmigung dazu erhält.

Angesichts der derzeitigen Lähmung des WTO-Berufungsgremiums mussten die bestehenden Vorschriften aktualisiert werden, damit die Kommission tätig werden kann, wenn Streitbeilegungsverfahren blockiert sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollte vor allem im Hinblick auf Situationen Abhilfe geschaffen werden, in denen es der EU gelingt, eine positive Entscheidung eines WTO-Streitbeilegungsgremiums zu erwirken, das Verfahren jedoch anschließend blockiert wird, weil die andere Partei gegen einen WTO-Panelbericht Rechtsmittel „ins Leere“ einlegt und einem interimistischen Berufungsschiedsverfahren nach Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung nicht zustimmt.• fs Quelle: PM RAT

Einwandfreies und sauberes Trinkwasser: Rat legt strenge Mindestqualitätsstandards fest

Die EU stellt sicher, dass Leitungswasser in der gesamten Union bedenkenlos getrunken werden kann. Auf Grundlage des in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erzielten Kompromisses hat der Rat am 23. Oktober seinen Standpunkt in erster Lesung zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie förmlich festgelegt.

Mit den neuen Vorschriften werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht. Auch wird ein kosteneffizienter, risikobasierter Ansatz für die Überwachung der Wasserqualität eingeführt. Der Rat hat außerdem Hygieneanforderungen für Materialien aufgenommen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie etwa Leitungen. Dadurch soll die Qualität solcher Materialien verbessert werden, um die menschliche Gesundheit zu schützen und Verunreinigungen vorzubeugen. Der Standpunkt des Rates trägt auch der zunehmenden Besorgnis über die Auswirkungen von Umwelthormonen, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit Rechnung. Eine Beobachtungsliste wird es der EU ermöglichen, dynamisch und flexibel auf neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit zu reagieren.• fs Quelle: PM RAT

Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet – Rat bereit, über eine befristete Maßnahme zu verhandeln

Am 28. Oktober einigten sich die Botschafter der Mitgliedsstaaten auf ein Verhandlungsmandat für vorläufige Regeln, die es Anbietern von Kommunikationsdiensten wie webbasierten E-Mail- und Messaging-Diensten ermöglichen sollen, weiterhin sexuellen Kindesmissbrauch online aufzudecken. Diese befristeten Regeln müssen bis zum 21. Dezember 2020 in Kraft treten, wenn das umfassende europäische Regelwerk für die elektronische Kommunikation in Kraft tritt, das eine neue Definition der elektronischen Kommunikationsdienste mit sich bringt, die ab diesem Zeitpunkt auch "nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste" (NI-ICS) einschließt. Nach der Änderung müssen diese Dienste die Vertraulichkeitsbestimmungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy Directive) anstelle der allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) einhalten, und ohne eine spezifische Ausnahmeregelung können sie ihre derzeitigen Praktiken zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern online nicht fortsetzen. Die ePrivacy-Richtlinie gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit von Kommunikation und personenbezogenen Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation. Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste müssen bei der Verarbeitung von Kommunikationsdaten die ePrivacy-Regeln einhalten. Bei der Definition von «elektronischen Kommunikationsdiensten» stützt sich die ePrivacy-Richtlinie auf die Definition im Kodex für die elektronische Kommunikation.• fs Übersetzung Quelle: PM RAT

Europäisches Klimagesetz: Rat erzielt Einigung über große Teile des Vorschlags

Der Rat hat am 23. Oktober Einvernehmen über eine partielle allgemeine Ausrichtung zu dem vorgeschlagenen Europäischen Klimagesetz erzielt. Mit dem Vorschlag soll das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050, welches vom Europäischen Rat im Dezember 2019 gebilligt wurde, rechtlich verankert werden. In seinem Standpunkt betont der Rat, wie wichtig es ist, sowohl Fairness und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als auch Kosteneffizienz bei der Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität zu fördern.

Der Standpunkt des Rates ist partiell, weil er noch kein aktualisiertes Ziel für die Senkung der Treibhausgasemissionen für 2030 enthält. Weitere Beratungen sind erforderlich, um in dieser Hinsicht eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten zu erzielen. Mit dem vereinbarten partiellen Standpunkt des Rates ist es möglich, die Fortschritte zu konsolidieren, die in den Monaten intensiver Verhandlungen erzielt wurden (die Beratungen auf Expertenebene haben im März 2020 begonnen), und kann der Rat dabei unterstützt werden, seine (vollständige) allgemeine Ausrichtung festzulegen, sobald es zu einer Einigung über die noch offenen Fragen gekommen ist.
Um sicherzustellen, dass die EU in den kommenden Jahren bei der Verwirklichung ihres Ziels der Klimaneutralität auf Kurs bleibt, beauftragt der Rat die Kommission, innerhalb von sechs Monaten nach jeder weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris über die Anwendung des Europäischen Klimagesetzes Bericht zu erstatten. Gegebenenfalls kann die Kommission Vorschläge zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes vorlegen.• fs Quelle: PM RAT

Rat nimmt Schlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 an

Der Rat billigt die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die darin enthaltenen Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur, die die biologische Vielfalt auf den Weg der Erholung bringen sollen.

Die am 23. Oktober angenommenen Schlussfolgerungen dienen als politische Leitlinien für die Umsetzung der Strategie.

In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat die Kommission auf, die Ziele der Biodiversitätspolitik der EU in relevante künftige Legislativvorschläge aufzunehmen. Er bekräftigt außerdem die dringende Notwendigkeit, diese Ziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und bei der kohärenten Umsetzung der EU-Maßnahmen in diesen Bereichen einzubeziehen.

Darüber hinaus wünschen die Mitgliedstaaten, dass ein erheblicher Teil der 30 % der EU-Haushaltsmittel und der Ausgaben im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“, die an Klimaschutzmaßnahmen gebunden sind, in die Erhaltung der biologischen Vielfalt und in naturbasierte Lösungen zur Förderung der biologischen Vielfalt investiert werden.• fs Quelle: PM RAT

Aus den Fachbereichen

I KLIMA UND ENERGIE

Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) gegenüber der EU-Kommission vorgestellt

Die EU-Kommission will im Rahmen des Grünen Deals im Dezember 2020 einen Europäischen Klimapakt ins Leben rufen. Dieser soll zukünftig Bürger/innen, den Gemeinschaften und den Organisationen in allen Bereichen unserer Gesellschaft und Wirtschaft eine Stimme und Rolle bei der Gestaltung neuer Klimaschutzmaßnahmen, dem Informationsaustausch und der Präsentation von Lösungen geben. Unter anderem plant die EU-Kommission die Förderung von Klimaschutz-Selbstverpflichtungen (öffentliche Zusagen) und die gezielte Unterstützung in ausgewählten Bereichen, so zum Beispiel bei der Energieeffizienz von Gebäuden durch Förderung von Beratungsdiensten, die Erleichterung einer intelligenten Finanzierung und Unterstützung lokaler Behörden sowie Initiativen für Baumpflanzungen, Naturverjüngung und Begrünung städtischer Flächen.

In Vorbereitung des Europäischen Klimapakts erhielt Sachsen-Anhalt über das Forschungs- und Innovationsnetzwerk europäischer Regionen (European Research and Innovation Network – ERRIN), dem es bereits seit 2010 als Mitglied angehört, die Möglichkeit, sein Klima- und Energiekonzept (KEK) gegenüber der EU-Kommission vorzustellen. Vorausgegangen war ein ERRIN-interner Auswahlprozess, bei dem sich das KEK gegen andere Regionalinitiativen zum Klimaschutz durchsetzen konnte.

Gemeinsam mit den Regionen Auvergne Rhone-Alpes (Frankreich), Emilia-Romagna (Italien), Extremadura (Spanien), Ile de France (Frankreich), West-Finnland (Finnland) sowie den Städten Eindhoven (Niederlande) und Turku (Finnland) präsentierte die Landesvertretung Brüssel am 27. Oktober 2020 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt das KEK gegenüber Kabinettsmitgliedern von Kommissions-Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, der für den Grünen Deal zuständig ist.

Ziel des bilateralen Treffens im virtuellen Format war es, einen Überblick über den Reichtum ortsbezogener Praktiken zu geben und so zur allgemeinen Diskussion über den künftigen Europäischen Klimapakt beizutragen. Die breite Basis unter Einbindung aller relevanten Stakeholder und der umfassende Konsultationsprozess bei der Erarbeitung des KEK stieß dabei auf großes Interesse bei der EU-Kommission.• dw

I INNOVATION

Erste sechs von InnovFin unterstützte Fonds für Künstliche Intelligenz und Blockchain Technology bringen insgesamt 700 Millionen Euro auf

Der EIF hat die ersten sechs Eigenkapitalvereinbarungen mit Risikokapitalfonds unterzeichnet, um Unternehmen in ganz Europa im Rahmen des EU-Pilotprojekts InnovFin Künstliche Intelligenz/Blockchain zu unterstützen. Digitale Startups und KMUs in der Früh- und Wachstumsphase können sich ab sofort um Finanzierung bei den sechs Fonds bewerben: 42CAP III GmbH & Co. KG, Dawn Capital IV SCSp, Fly Ventures Fund II GmbH & Co. KG, HenQ 4 Fund Cooperatief U. A. , Open Ocean Fund 2020 Ky und Speedinvest III EuVECA GmbH & Co. KG.

Das kumulierte Fondsvolumen von 700 Mio. EUR unterstützt Investitionen im Technologiebereich, einschließlich skalierbarer Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz/Blockchain Technologies (AI/BT). Die neuen Mittel werden auf Sektoren in der Früh- und Wachstumsphase von Unternehmen wie B2B-Software, Data/Analytics, IoT, Smart Cities, Automatisierung, Sprach- und maschinelles Lernen, Saas, Fintech, Cybersecurity und die Zukunft der Arbeit ausgerichtet sein. Bislang gab es eine sehr starke Marktnachfrage, und mehr als 60% der im ersten InnovFin AI/BT-Pilotprojekt vorgesehenen 100 Mio EUR Risikoteilung wurden bereits gebunden. Eine vielversprechende zusätzliche Pipeline soll bis Ende des Jahres/Anfang 2021 realisiert werden.• fs Quelle: PM KOM

 

I CHEMIEINDUSTRIE

Jahreskonferenz des Netzwerks europäischer Chemieregionen

Am 26. Oktober fand unter dem Titel „Aufbau einer nachhaltigen chemischen Industrie von morgen: Regionale Antwort auf gemeinsame europäische Herausforderungen“ die Jahreskonferenz des Netzwerks europäischer Chemieregionen (englisch: European Chemical Regions Network, ECRN) im virtuellen Format statt. Im Zentrum der Debatte stand die Rolle der Regionen bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und das Potenzial vielversprechender neuer Technologien zur Beschleunigung des Übergangs der chemischen Industrie zu einer klimaneutralen, zirkulären und biobasierten Wirtschaft.

Hochrangige Sprecher aus den EU-Institutionen diskutierten diese Themen gemeinsam mit Vertretern des ECRN.

Dr. Jürgen Ude, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt stellte in seinem Beitrag die Rolle von Wasserstoff für Sachsen-Anhalt und für ein CO2-freies Europa vor. Die Einsatzmöglichkeiten von grünen Wasserstoff seien vielfältig, so unter anderem als Energieträger- und speicher oder als Rohstoff für die chemische Industrie. Derzeit sei dessen Produktion und Nutzung aber noch nicht wirtschaftlich, weswegen regulatorische Anpassungen (z.B. beim Europäischen Beihilferecht) und technischer Fortschritt entlang der gesamten Wertschöpfungskette notwendig seien. Dr. Ude kündigte ferner eine Wasserstoff-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt an, die bis Ende des Jahres 2020 von der Landesregierung verabschiedet werden soll. Darüber hinaus gebe es überregionale Wasserstoffaktivitäten mit Brandenburg und Sachsen. Ebenso wichtig sei das Engagement Sachsen-Anhalts in europäischen Netzwerken wie dem ECRN, der S3-Plattform Hydrogen Valleys oder der Europäischen Kohleplattform.  • dw

EU-Abgeordnete fordern Maßnahmen zur Schließung der digitalen Kluft im Bildungswesen

Der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments forderte am 28. Oktober rasche und konkrete Maßnahmen, um die digitale Bildungskluft in Europa zu schliessen. Die Entschliessung wird mit 26 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen. In der Entschliessung bedauern die Abgeordneten die «schwerwiegenden Diskrepanzen» beim Lernen in der EU während der Sperrung, wobei 32% der Schüler in einigen Mitgliedstaaten seit mehreren Monaten keinen Zugang zu Bildung hatten. Sie befürchten, dass dadurch das künftige Einkommensniveau einer ganzen Generation sinken und die Arbeitsproduktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Union insgesamt negativ beeinflusst werden. Daher muss die Überwindung der digitalen Kluft eine «unmittelbare Priorität» sein, wobei die Kommission Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausrüstung, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten, Vorrang einräumen muss. » Die wichtigste Lehre aus der Krise ist, dass Inklusion und Chancengleichheit im Mittelpunkt der künftigen Bildungs- und Berufsbildungspolitik der EU stehen müssen. • fs Übersetzung Quelle: PM KOM

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Aus der Landesvertretung

I VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK

Europäische Online-Konferenz „STRUKTURWANDEL - sozial innovativ gestalten!“

Am gestrigen Mittwoch, den 28. Oktober 2020, fand von 14 bis 15 Uhr eine Diskussionsveranstaltung mit der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne, Herrn Egbert Holthuis (Generaldirektion Beschäftigung, Europäische Kommission), Prof. Dr. Everhard Holtmann (Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt) und Prof. Dr. Jan Schnellenbach (Brandenburgische Technische Universität) statt.

Mehr als 90 Teilnehmende folgten der Einladung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt, der Landesvertretung bei der EU und des Kompetenzzentrums Soziale Innovation. Die europäische Online-Konferenz wurde von Magdeburg und Brüssel übertragen.

In ihrem Grußwort sprach sich die Ministerin dafür aus, die Menschen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen mitzunehmen und sie von Anfang an am Prozess teilhaben zu lassen. Sie betonte, dass ein strukturelles Umdenken erforderlich sei, um den anstehenden Strukturwandel sozial innovativ gestalten zu können.

Prof. Dr. Everhard Holtmann erläuterte die Risiken und Chancen, die der Strukturwandel in den Kohleregionen mit sich bringt. Die gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen könnten bewältigt werden, in dem einerseits Lehren aus der Vergangenheit gezogen und andererseits Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt würden. Als Beispiel dafür berichtete er von der Spring School des Kompetenzzentrums in Ferropolis.

Prof. Dr. Jan Schnellenbach ergänzte diese Aussagen mit einem wissenschaftlichen Kommentar. Er setze sich dafür ein, dass Lösungsansätze für die Gestaltung des Strukturwandels immer in partizipativen Verfahren entwickelt würden, in die regionale Präferenzen, aber auch das Wissen und die Fähigkeiten der Menschen in der Region einfließen sollten. Zudem beschrieb er die Vorteile eines transdisziplinären Zugangs. 

Egbert Holthuis, Referatsleiter in der Generaldirektion Beschäftigung der Europäischen Kommission und zuständig u.a. für den europäischen Sozialfonds in Deutschland, ging auf die europäische Dimension im Strukturwandel des Arbeitsmarkts bis 2050 ein. Die europäische Antwort auf demografische Entwicklungen, die Energiewende und den technologischen Wandel seien in der Europäischen Säule Sozialer Rechte festgeschrieben. Aktuell beschäftige sich seine Generaldirektion mit deren Umsetzung, u.a. der Einführung eines Mindestlohnrahmens, mit dem Ziel den Wandel sozialverträglich und gerecht erfolgen zu lassen.

In der Diskussion beteiligten sich die Teilnehmenden rege mit Fragen, die über ein Online-Tool live während der Veranstaltung gesammelt und durch den Moderator Richard Deiss (Generaldirektion Regionalpolitik, Europäische Kommission) in die Diskussion eingebunden wurden. • SiA

Ausschreibungen

I KONSULTATION

Lieferketten und nachhaltige Unternehmensführung

Die EU-Kommission will Nachhaltigkeit entsprechend dem europäischen Grünen Deal stärker in der Unternehmensführung verankern und hat dazu am 26. Oktober eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation werden in einen Gesetzgebungsvorschlag einfließen, den die EU-Kommission im Jahr 2021 vorlegen wird. Alle Interessengruppen sind eingeladen, sich zu beteiligen und ihre Ansichten zu teilen. Die Konsultation endet am 8. Februar 2021.

Die Konsultation wird die Ergebnisse von zwei Studien ergänzen: zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten und zu den Pflichten des Managements zur nachhaltigen Unternehmensführung.• fs Quelle: PM KOM

Periode: 26. Oktober 2020 – 08. Februar 2021

Zur Konsultation

EU-Markt für alternative Investmentfonds

Die Europäische Kommission befragt Interessengruppen, wie der Markt für alternative Investmentfonds (AIF) in der EU effizienter, effektiver und wettbewerbsfähiger gestaltet werden kann und hat heute 22. Oktober eine öffentliche Konsultation dazu eingeleitet. Die Konsultation wird Rückmeldungen sammeln, um die allgemeine Funktionsweise und Wettbewerbsfähigkeit der AIF-Branche in der EU zu verbessern und somit zu einem gut funktionierenden Umfeld für Anleger beizutragen und gleichzeitig die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu gewährleisten.

Zu den alternativen Investmentfonds gehören Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Immobilienfonds und eine breite Palette anderer Arten von Fonds. Die Verwalter dieser Fonds sind für ein hohes Investitionsvolumen in der EU und für ein beträchtliches Handelsvolumen auf den Finanzmärkten verantwortlich. Sie tragen zum Aufbau einer Kapitalmarktunion bei, indem sie Ersparnisse an Unternehmen und Projekte weiterleiten, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen. Die Vorschriften für die Verwalter alternativer Investitionen (AIFMD) schaffen einen EU-weiten Rechtsrahmen für die Zulassung, Aufsicht und Kontrolle dieser Verwalter. Im Januar 2019 veröffentlichte die Kommission einen Bericht, aus dem hervorging, dass die derzeitigen Vorschriften der AIFMD durch die Schaffung eines harmonisierten Regulierungs- und Aufsichtsrahmens erheblich zur Schaffung eines Binnenmarkts für AIF beigetragen haben. Es gibt jedoch einige Bereiche, in denen diese Regeln effizienter gestaltet werden könnten.

Die Konsultation ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, die Kapitalmarktunion (CMU) weiterzuentwickeln und damit Investitionen in ganz Europa anzukurbeln - was zum jetzigen Zeitpunkt in der Coronavirus-Krise von besonders großer Bedeutung ist.• fs Quelle: PM KOM

Periode: 22. Oktober 2020 – 29. Januar 2021

Zur Konsultation

 

I WETTBEWERB

Chemnitz wird Kulturhauptstadt Europas 2025

Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt. Das hat die europäische Jury am 28. Oktober im Europäischen Haus in Berlin bekanntgegeben. Die Ernennung zur Kulturhauptstadt aufgrund der Jury-Empfehlung erfolgt nun bis Jahresende durch die Kulturministerkonferenz im Einvernehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters.

Die Stadt in Sachsen konnte sich gegen die anderen Shortlist-Städte Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg durchsetzen.

Ins Rennen gegangen waren acht deutsche Städte, von denen sich fünf für die zweite Runde im Wettbewerbsverfahren qualifizieren konnten. Die Jury bewertet die Shortlist-Städte anhand der 100-seitigen Bewerbungsbücher, der vom 19. bis 23. Oktober stattfindenden digitalen Stadtbesuche und der finalen digitalen Präsentationen am 26. und 27. Oktober. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden sowohl die Stadtbesuche als auch die finale Auswahlsitzung in digitalen Formaten durchgeführt.

Zeitgleich mit Slowenien ist Deutschland berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder führt im Auftrag der Kultusministerkonferenz die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens für die deutsche „Kulturhauptstadt Europas 2025“ durch.• fs Quelle: PM KOM

Kontaktbörse

 

Gesuch
Programm

Land

 

 

Kontakt und Details

 

Kurzbeschreibung/Stichworte

Forschugnsgesuch

 

Horizon 2020

 

Türkei

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
 0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Konsortium für Green Deal Call sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen als zusätzliche Partner

 

Ein türkisches Unternehmen, das ein Gewächshaus mit einem vertikalen Landwirtschaftskonzept geschaffen hat, hat ein Konsortium bestehend aus türkischen, deutschen, dänischen und griechischen Partnern gegründet, um einen Projektvorschlag für das Förderprogramm Green Deal einzureichen. Ziel des Projekts ist es, Lösungen für die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Nahrungsmittelproduktions- und Versorgungssystemen zu finden. Das Konsortium sucht nach weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen aus den folgenden Bereichen:

 

·       innovative Abfallverwertung,

·       innovative Flüssigdünger und Ernährungsprodukte

·       personalisierte diätetische Lösungen

·       Verwaltung von Lebensmittelabfällen

·       vertikale Landwirtschaft

·       Agro-Lebensmittel   

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: RDTR20201015001

 

Technologiegesuch

 

Niederlande

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Technologie zur Vergasung und Verbrennung von getrennten Abfällen zur Energieerzeugung gesucht

 

Ein polnisches KMU sucht nach einer Technologie zur Vergasung und Verbrennung von getrennten Abfällen mit dem Ziel, elektrische und thermische Energie zu erzeugen. Partner können Forschungsinstitute/Universitäten oder Technologietransferzentren sein. Das Unternehmen ist offen für jede Art der Zusammenarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf kommerziellen Vereinbarungen mit technischer Unterstützung.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: TRPL20201007001

 

Technologiegesuch

 

Spanien

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

COVID-19: Validierer einer Software-Anwendung für das Gesundheitswesen gesucht

 

Ein spanisches (baskisches) KMU mit Erfahrung im Bereich der IKT für den medizinischen Sektor hat eine Software-Anwendung entwickelt, die es ermöglicht, die Ergebnisse der COVID-19-Tests im Mobiltelefon zu speichern und gleichzeitig als offizielles Dokument für Patienten zu dienen. Das Unternehmen ist auf der Suche nach Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, die die Anwendung im Rahmen einer technischen Kooperations- oder Lizenzvereinbarung validieren können. Die Partner müssen Feldtests unter realen Bedingungen durchführen, um die gute Arbeit des Programms sicherzustellen.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: TRES20200709001

 

Geschäftliches Gesuch

 

Griechenland

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Lieferanten von feuerhemmenden Materialien für Aluminiumtüren und -fenster gesucht

 

Ein großes griechisches Unternehmen, eine integrierte Industrieeinheit, die Aluminiumprofile herstellt, sucht nach Lieferanten von feuerhemmenden Materialien für Aluminiumtüren und -fenster, z. B. Stäbe oder Blöcke, Dichtungen, Zubehör, Beschläge und feuerdehnbare Klebstoffe. Es wird eine Lieferantenvereinbarung angestrebt.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: BRGR20201022001

Unsere Empfehlungen

Europa-Quiz von GOEUROPE! und dem EDIC Halle

Verantwortlich für die wöchentlich neuen spannenden und teils kuriosen Fragen sind GOEUROPE! sowie das EDIC Halle.

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Das EUROPE DIRECT Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle (EDIC Halle) ist Ansprechpartner für alle Bürger/innen in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (http://www.europedirect-halle.de/).

 

Und nun viel Spaß beim Lösen der Quizfragen dieser Woche!

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten. So werden neben Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch Projekte im Bereich der Aus- und Weiterbildung, der Umwelt oder der Erschließung neuer Märkte von der EU gefördert. Wir haben uns ein Erfolgsprojekt der EU-Förderung in Sachsen-Anhalt herausgesucht und Ihnen ein Quiz dazu erstellt.


1. Welches der folgenden Projekte gehört zu den Erfolgsprojekten der geförderten EU-Förderprogrammen in Sachsen-Anhalt?

A) „Harzdrenalin“

B) „Ein Deich als Haltefaktor“

C) „Schnelles Netz für das Gewerbegebiet Quedlinburg“

 

2. In welchem Zeitraum wurde das Projekt von dem EU-Förderprogramm unterstützt?

A) März 2011

B) April 2009

C) Dezember 2000

D) August 2019

 

3. Die Förderungen wurden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist. Wie viel Geld wurde vom Förderprogramm EFRE für das Erfolgsprojekt investiert?

A) 540.000 Euro

B) 310.000 Euro

C) 217.000 Euro

 

Lösung:

1. A) Im Harz wurde die längste Doppelseilrutsche Europas installiert, an der sich jeden Tag Adrenalindurstige festbinden und mit 90 Kilometern pro Stunde über die Rappbodetalsperre schwingen. „Einfach hochkommen und fliegen“, heißt es nun an der Rappbodetalsperre. Ein Flug an der 1000 Meter langen Megazipline dauert gerade mal eine Minute und sorgt für jede Menge Adrenalin. Die Überflieger von Harzdrenalin sind mittlerweile drei Jahre am Markt, sehen sich als gesundes Unternehmen und beschäftigen in der Hauptsaison rund ein Dutzend Arbeitskräfte. Die bisher älteste Kundin an der sogenannten Megazipline ist 87 Jahre alt, der jüngste Gast gerade einmal zehn. Sie alle wollen einen kurzen Moment lang den Boden unter ihren Füßen verlieren.

2.A) Im März 2011 wurde das Projekt mithilfe der Förderung der EU begonnen. Eine Förderung hat nur einmalig im Jahr 2011 stattgefunden. Seitdem hat es sich zu einem Erfolgsprojekt entwickelt und kann ohne weitere Zuschüsse auf eigenen Füßen stehen.

3. B) Insgesamt wurden 750.000 Euro von der EU in das Projekt „Harzdrenalin“ investiert. Dafür überzeugten die Projektleiter gleich drei Banken. Starthilfe gab es beispielsweise von der Investitionsbank Sachsen-​Anhalt. Sie förderte Harzdrenalin mit 130.000 Euro aus dem Mittelstands-​ und Gründerdarlehen Sachsen-​Anhalt IMPULS sowie mit weiteren 180.000 Euro aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Förderungen werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist.    

                                                                            

Die EU fördert nicht nur Projekte und Unternehmen, sondern ist auch bekannt für das Förderprogramm Erasmus+. Dieses Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union ist vor allem durch die Förderung von Studierenden im Ausland bekannt.  Aber auch für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Fachkräfte sowie Jugendliche im nonformalen Bereich gibt es viele Möglichkeiten. GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt berät Jugendliche und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit zu diesen Möglichkeiten. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei info(at)goeurope-lsa.de.

 

 

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I VERANSTALTUNG

Digitale Auftaktveranstaltung der gemeinsamen Beratungsinitiative zu "Horizon Europe"

Wie ist das neue EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ aufgebaut, das im Zeitraum von 2021 bis 2027 mit einem Budget von voraussichtlich 100 Milliarden € ausgestattet ist? 

Welche Teilnahmemöglichkeiten bietet das größte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation den Forschungseinrichtungen, Universitäten, Forschenden, Unternehmen aber auch Kommunen im Land Sachsen-Anhalt und wie können diese davon profitieren?

Am 12. November 2020 veranstalten die EU Service-Agentur das EU-Hochschulnetzwerk und das Enterprise Europe Network gemeinsam die zentrale Auftaktveranstaltung für das neue EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ in Sachsen-Anhalt im digitalen Format.

Hier erhalten Sie aus erster Hand einen Überblick über das Programm Horizont Europe sowie detaillierte Informationen aus den Bereichen „Gesundheit“, „Bioökonomie“ und „KMU“. Um die theoretischen Ansätze mit der Praxis zu verknüpfen, bieten wir Ihnen im Anschluss Online-Site Visits bei Unternehmen, Start-ups und Forschungslaboren in Halle und Magdeburg.

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