MSL - Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten
Höhe der Förderung
Jährlich 65 Euro/ha erosionsgefährdeter Ackerfläche.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) Abschnitt 2 - Teil B: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau
Was wird gefördert?
Anwendung von Direktsaat- oder Direktpflanzverfahren (inkl. Streifenanbauverfahren) in der festgelegten Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt.
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Anwendung von Direktsaat- oder Direktpflanzverfahren auf erosionsgefährdeten Ackerflächen des Betriebes; Saat oder Pflanzung erfolgt nach der Ernte der Vor- und Zwischenfrucht direkt in den allenfalls oberflächlich streifenweise bearbeiteten Ackerboden; Boden erfährt nur in den eigentlichen Saatreihen einen mechanischen Eingriff
- Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenkulturen verbleiben als Mulch auf der Bodenoberfläche bzw. zwischen den bearbeiteten Streifen
- Soweit die Direktsaat oder das Direktpflanzverfahren (inkl. Streifenanbauverfahren) in eine vorangegangene Zwischenfrucht erfolgt, darf diese ausschließlich mechanisch zerstört werden (Abschlegeln).
- Flächenwechsel innerhalb der Gebietskulisse jährlich zugelassen
- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
- Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Was soll erreicht werden?
Anwendung eines besonders nachhaltigen Anbauverfahrens zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch eine die Erosion minimierende Bestellung von Ackerbaukulturen.
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaber/-innen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)
M10h: Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten
Art. 28 VO (EU) 1305/2013