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Förderperiode 2023 bis 2027 ELER

1. Änderung des GAP-Strategieplans 2023-2027 für Sachsen-Anhalt

Die 1. Änderung des GAP-Strategieplans Deutschland 2023-2027 wurde am 29. November 2023 durch die Europäische Kommission genehmigt. Die Kurzübersicht des Finanzplans für den ELER aus GAP-SP Version 3.1/2023 für Sachsen-Anhalt finden Sie hier:

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Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023-2027

Am 30. September 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den überarbeiteten GAP-Strategieplan für Deutschland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Am 14. Oktober 2022 wurde dieser nach technischen Anpassungen korrigiert erneut eingereicht und am 21. November 2022 offiziell von der EU-Kommission per Durchführungsbeschluss genehmigt. Damit ist die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 - 2027 festgelegt.

Weitere Informationen und Dokumente zum GAP-Strategieplan erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und im Folgenden:

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Gestaltungsleitlinien für die Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen zur Umsetzung des GAP-Strategieplans in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2023-2027

Hier finden Sie die Gestaltungsleitlinien für die Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen der Förderperiode 2023-2027.

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Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Sachsen-Anhalt

Die Vorhabenauswahlkriterien im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2023-2027 finden Sie hier.

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Regionaler Begleitausschuss des Landes Sachsen-Anhalt zum nationalen GAP-Strategieplan 2023–2027

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Rechtsgrundlagen

Verordnungen auf Ebene der Europäischen Kommission

Verordnung (EU) 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Verordnung (EU) 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Verordnung (EU) 2021/2117 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2117 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

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