Antwort 5: B) Ärztliche Untersuchung oder Selbstauskunft.
Vor der Fahrprüfung muss künftig ein ärztliches Attest oder eine Gesundheits-Selbstauskunft vorgelegt werden, verpflichtende Gesundheitschecks ab 70 Jahren sind jedoch nicht vorgesehen.
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Vor der Fahrprüfung muss künftig ein ärztliches Attest oder eine Gesundheits-Selbstauskunft vorgelegt werden, verpflichtende Gesundheitschecks ab 70 Jahren sind jedoch nicht vorgesehen.




