Menu
menu

15.02.2024 07/24

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

am vergangenen Wochenende haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat der EU eine politische Einigung über den neuen EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung erzielt.

Auch die Kommission begrüßt die Einigung.

Vizepräsident der KOM, Valdis Dombrovskis, führte hierzu aus, die Vorschriften würden die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern und durch die Schaffung von Anreizen für Investitionen und Reformen ein nachhaltiges Wachstum fördern. Dadurch würden sowohl die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU als auch die Wirtschafts- und Währungsunion zum Nutzen aller Europäerinnen und Europäer weiter gestärkt.

Hauptpunkte der Einigung sind eine stärkere nationale Eigenverantwortung und mittelfristige Pläne, einfachere Regeln, die den unterschiedlichen haushaltspolitischen Herausforderungen Rechnung tragen, die Förderung von Reformen und Investitionen sowie eine bessere Durchsetzung der Vorschriften.

Weitere Informationen finden sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung                   
 

Aus den Institutionen

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Gelder für humanitäre Hilfe: Kommission kündigt für 2024 ersten Mittelansatz in Höhe von 1,8 Mrd. Euro an

Da Schätzungen zufolge im Jahr 2024 fast 300 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen werden, verstärkt die EU erneut ihr weltweites Engagement zur Unterstützung der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Daher hat die Kommission ihren ersten Mittelansatz für humanitäre Hilfe in Höhe von über 1,8 Mrd. EUR für dieses Jahr angenommen. Die größten Summen sind dabei für die folgenden Bereiche vorgesehen: Rund 346 Mio. EUR als Unterstützung für Menschen im östlichen und südlichen Afrika, die von langfristigen Konflikten betroffen sind, sowie für Menschen, die durch extreme Wetterereignisse und bewaffnete Konflikte vertrieben wurden. Fast 470 Mio. EUR an humanitärer Hilfe der EU werden im Nahen Osten und in Nordafrika zur Deckung des extremen humanitären Bedarfs genutzt. Rund 315 Mio. EUR sind für die Reaktion auf plötzliche Notlagen und unvorhergesehene humanitäre Krisenbestimmt, die im Laufe des Jahres auftreten können. • nm Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Europäische Kommission begrüßt vorläufige Einigung über Modernisierung der Untersuchung von Seeunfällen

Die Kommission befürwortet die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über die Untersuchung von Seeunfällen, mit der eine Richtlinie von 2009 modernisiert wird. Die Richtlinie gilt nur für im Seeverkehr eingesetzte Schiffe, die den internationalen Übereinkommen unterliegen, und für Fischereifahrzeuge. Obwohl der Seeverkehr in den Gewässern der EU sehr sicher ist, werden jährlich immer noch mehr als 2 000 Unfälle und Vorfälle auf See gemeldet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass sich die gesetzgebenden Organe darauf geeinigt haben, die schwersten Unfälle, an denen kleinere beteiligt sind, in den Geltungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (European Maritime Safety Agency, EMSA) wird für die nationalen Untersuchungs-behörden auf deren Ersuchen – und unter Wahrung von deren operativen Unabhängigkeit – operative Unterstützung und Schulungen bereitstellen. Mit der überarbeiteten Richtlinie wird zudem das EU-Recht an die aktuellsten internationalen Bestimmungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation angeglichen. Die Richtlinie sieht nun vor, dass die Unfalluntersuchungsbehörden der Mitgliedstaaten ein Peer-Review-Verfahren durchführen, um ihre Leistungen zu verbessern, voneinander zu lernen und ihre Verfahren und Ergebnisse zu optimieren. • kp Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission genehmigt Übernahme von Asiana durch Korean Air unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Asiana Airlines Inc. durch Korean Air Lines Co., Ltd. nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass die von Korean Air angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig eingehalten werden. Dem Beschluss war eine eingehende Prüfung des Vorhabens vorausgegangen.  Korean Air ist Südkoreas größte Fluggesellschaft. Das Unternehmen erbringt internationale Personenluft- und Luftfrachtverkehrsdienste. Asiana, die zweitgrößte Fluggesellschaft in Südkorea, erbringt ähnliche Dienstleistungen. Die beiden Fluggesellschaften nehmen eine starke Stellung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein. • nm Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Kommission stellte neuen Jahresbericht über Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit vor

Die EU-Kommission hat den neuen Jahresbericht über Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt. In dem Bericht werden die Wettbewerbsstärken und Herausforderungen des europäischen Binnenmarkts dargelegt, wobei die jährlichen Entwicklungen anhand der neun in der Mitteilung der EU über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von 2023 ermittelten Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden. Dazu gehören das Funktionieren des Binnenmarkts, der Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie. In der Mitteilung von 2023 wurde eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren festgelegt, die als Dashboard für die Fortschritte in Bezug auf diese Faktoren dienen sollen. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Binnenmarkt einer der weltweit größten integrierten Marktbereiche ist und dass er die Wirtschaft der EU mit einem großen Nachfragepool, diversifizierten Versorgungsquellen, Möglichkeiten zur Innovation und Ausweitung der Produktion, starken sozialen Rechten und fairen Arbeitsbedingungen ankurbelt und gleichzeitig als geopolitischer Hebel dient. Er weist auf die Notwendigkeit hin, die Durchsetzung vereinbarter Vorschriften zu verbessern und ihre Umsetzung zu vereinfachen. • nm Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHES PARLAMENT

Menschenrechtsverletzungen in Belarus, Iran und Nigeria

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments verurteilen die jüngste Welle von Massenverhaftungen in Belarus aufs Schärfste und fordern das Lukaschenka-Regime auf, seine Repression einzustellen, und erinnern das Regime an seine internationalen Verpflichtungen. Das Parlament fordert die unverzügliche, bedingungslose Freilassung und Entschädigung von mehr als 1.400 politischen Gefangenen sowie ihrer Familien und anderer willkürlich inhaftierter Personen. Das Parlament fordert die EU und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, die Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen in Belarus wegen ihres Mangels an Transparenz, Freiheit und Fairness nicht anzuerkennen. Die Abgeordneten fordern den EU-Außenbeauftragten Borrell und die Mitgliedstaaten auf, schärfere Sanktionen gegen das Regime und Sanktionen gegen die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen zu verhängen. Die Abgeordneten sind der Meinung, dass die Opfer des Regimes Unterstützung durch spezielle Instrumente benötigen, die es ihnen ermöglichen, EU-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten, sowie in Fällen von Staatenlosigkeit. Sie wollen die Untersuchung der Menschenrechtslage in Belarus durch das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in einen völlig unabhängigen Untersuchungsmechanismus verwandeln und das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte in Belarus aufrechterhalten und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht durch extraterritoriale und universelle Gerichtsbarkeit stärken. • kp Quelle PM EP

 

Zum Seitenanfang

Aus den Fachbereichen

Zum Seitenanfang

I LANDWIRTSCHAFT

Brachflächen in der Landwirtschaft: Bewilligung von Ausnahmen von der Kommission angenommen

Die Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäische Landwirte teilweise von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen ausgenommen werden.  Die Verordnung trat am 14. Februar in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für ein Jahr und somit bis zum 31. Dezember 2024. Mit der teilweisen Ausnahme werden mehrere Forderungen nach mehr Flexibilität berücksichtigt, um besser auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen die Landwirte in der EU konfrontiert sind. Anstatt vier % ihrer Ackerfläche brach liegen zu lassen oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass EU-Landwirte, die auf vier % ihrer Ackerfläche stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Favas) und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel anbauen, die so genannte GLÖZ 8-Anforderung erfüllen. Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung mitteilen, damit die Landwirte so bald wie möglich informiert werden können. • kp Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I WIRTSCHAFT

Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen: Neue EU-Vorschriften zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Der Umweltausschuss hat seine Vorschläge zur besseren Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen in der EU angenommen. Die Abgeordneten des Eruopäischen Parlaments wollen die von der Kommission vorgeschlagenen verbindlichen Ziele für die Abfallreduzierung auf mindestens 20 % in der Lebensmittelverarbeitung und - herstellung (statt 10 %) und auf 40 % pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, in der Gastronomie und in Haushalten (statt 30 %) im Vergleich zum Jahresdurchschnitt zwischen 2020 und 2022 erhöhen. Die neuen Regeln, wie sie von den Abgeordneten angenommen wurden, würden eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) einführen, durch die Wirtschaftsakteure, die Textilien auf dem EU-Markt anbieten, die Kosten für deren getrennte Sammlung, Sortierung und Recycling übernehmen würden.  • kp Quelle PM EP

Zum Seitenanfang

I WIRTSCHAFT

Neue Regelungen für Unternehmen zur Validierung umweltfreundlicher Werbeaussagen

Die Ausschüsse für Binnenmarkt und Umwelt haben am 14. Februar 2024 ihren Vorschlag für die Regeln angenommen, nach denen Unternehmen ihre umweltbezogenen Marketingaussagen validieren können. Die so genannte Green-Claims-Richtlinie ergänzt das bereits verabschiedete EU-Verbot von Greenwashing. Sie legt fest, welche Art von Informationen Unternehmen in Zukunft vorlegen müssen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Außerdem schafft sie einen Rahmen und Fristen für die Prüfung von Nachweisen und die Genehmigung von Angaben und legt fest, was mit Unternehmen geschieht, die gegen das Gesetz verstoßen. Die Abgeordneten bestätigten das kürzlich erlassene EU-Verbot für umweltfreundliche Angaben, die ausschließlich auf so genannten Kompensationsregelungen beruhen. Sie legen nun fest, dass Unternehmen weiterhin Kompensationsprogramme erwähnen können, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Programme nur für Restemissionen nutzen. Die Kohlenstoffgutschriften aus diesen Systemen müssen zertifiziert sein, wie dies im Rahmen des Carbon Removals Certification Framework festgelegt ist. • nm Quelle PM EP

Zum Seitenanfang

I VERKEHR

Verkehrsausschuss setzt sich für "grünere" Lkw und Busse ein

Kürzlich haben die Abgeordneten des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr ihren Entwurf zur Überarbeitung der Vorschriften für Gewichte und Abmessungen im Straßenverkehr, der auf die Ökologisierung des Güterverkehrs abzielt, angenommen. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Vorschriften ändert die Gewichts- und Abmessungsgrenzen für Lkw und Busse, die im internationalen Straßenverkehr eingesetzt werden. Die Abgeordneten wollen das Höchstgewicht und die Länge von emissionsfreien Lkw um vier Tonnen erhöhen, um den Platz- und Gewichtsbedarf für den Einbau von Batterie- oder Wasserstoffzellen zu kompensieren und zusätzliche Ladekapazität zu schaffen. Dies könnte als Anreiz für die Transportindustrie dienen, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen, da die zusätzliche Ladekapazität emissionsfreie Lkw und Busse wettbewerbsfähiger macht als ihre konventionellen Alternativen. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Einbau von emissionsfreien Technologien nicht auf Kosten eines ausreichenden Platzangebots in der Fahrerkabine erfolgen und den Fahrerkomfort nicht beeinträchtigen sollte. • nm Quelle PM EP

Zum Seitenanfang

I SOZIALES

Parlament und Rat erzielen vorläufige Einigung zu einheitlichen EU-Behinderten- und Parkausweisen

Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung über den EU-Behindertenausweis und den EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen erzielt. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen bei Kurzzeitreisen gleichberechtigten Zugang zu Vorzugsbedingungen wie ermäßigten oder kostenlosen Eintrittspreisen, vorrangigem Einlass und Zugang zu reservierten Parkplätzen haben. Der Europäische Behindertenausweis wird in physischer Form und, sobald verfügbar, in digitaler Form ausgestellt und kostenlos verlängert. Je nach Land können Kosten für den Verlust und die Beschädigung des Ausweises erhoben werden. Menschen mit Behinderungen, die mehr Hilfe oder Unterstützung benötigen oder Anspruch auf Unterstützung durch einen persönlichen Assistenten haben, können ihren Ausweis mit dem Buchstaben "A" versehen. Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen wird in physischer Form ausgestellt.
Die EU-Länder werden ermutigt, den Ausweis auch in digitaler Form auszustellen. • kp Quelle PM EP

Zum Seitenanfang

I DIGITALISIERUNG

Untersuchung von Kommission und Verbraucherbehörden: mangelhafte Kennzeichnung von kommerziellen Inhalten durch Online-Influencer

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island die Ergebnisse einer Überprüfung („Sweep“) von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 %) kommerzielle Inhalte, aber nur jede/r fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt. Mit dem Sweep sollte überprüft werden, ob Influencerinnen und Influencer ihre Werbeaktivitäten – wie im EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben – offenlegen. Überprüft wurden die Posts von 576 Influencerinnen und Influencern auf großen Social-Media-Plattformen. Die Kommission wird die Ergebnisse des Sweeps vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtungen der Plattformen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste analysieren und gegebenenfalls die erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. • kp Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I KINDER – UND JUGEND

EU-Abgeordnete befürworten strengere Regeln, um die Sicherheit von Kinderspielzeug zu gewährleisten

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat seinen Standpunkt zu einer Aktualisierung der EU-Vorschriften zur Sicherheit von Spielzeug einstimmig mit 37 Ja-Stimmen angenommen. Der Text, der auch die derzeitige Richtlinie in eine Verordnung umwandelt, reagiert auf eine Reihe neuer Herausforderungen, darunter die veränderten Kaufgewohnheiten in Online-Shops und die verstärkte Nutzung digitaler Technologien.
• kp Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

Aus unserer Landesvertretung

Zum Seitenanfang

Ausschreibungen

Zum Seitenanfang

I KULTUR

Kooperationszuschüsse für Integration durch Kultur: "Culture Helps / Культура допомагає"

Die Europäische Kommission hat die dritte Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen für Kooperationszuschüsse zur Integration durch Kultur im Rahmen des Projekts "Culture Helps / Культура допомагає" veröffentlicht. Das Programm bietet Unterstützung für kulturelle Organisationen, die sich auf die Arbeit mit Menschen konzentrieren, welche aufgrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine gezwungen waren, in sicherere Regionen der Ukraine oder in andere EU-Staaten zu ziehen. Die Projektidee muss sich auf Vertriebene oder Geflüchtete konzentrieren, ihre Integration in neue Kontexte durch Kultur fördern, den Dialog und das gegenseitige Verständnis fördern sowie Aktivitäten anbieten, die auf die Verarbeitung von Kriegstraumata eingehen und die Stärkung der mentalen Gesundheit unterstützen. Zusätzliche Anstrengungen sollten unternommen werden, um Familien und Kinder in die Projektaktivitäten einzubeziehen. Die vorgeschlagenen Aktivitäten können diverse Formate haben. Denkbar sind beispielsweise Workshops, Bildungsprojekte, Kunsttherapien oder ähnliches. • ah Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I KONSULTATION

Holocaust-Gedenken: Kommission startet Ausschreibung für Erinnerungs-Netzwerk

Holocaust-Gedenkstätten sind europaweit von besonderer Bedeutung, da es immer weniger Überlebende gibt, die von ihren Erfahrungen erzählen können. Die EU will dafür sorgen, dass der Holocaust im Gedächtnis bleibt und die Geschichten der Opfer weiterleben. Deshalb stellt sie 3 Millionen Euro für ein Europaweites Netzwerk des Erinnerns bereit. Dieses Netzwerk von Orten, an denen der Holocaust stattfand, wird einen wichtigen und langfristigen Beitrag zur EU-weiten Erinnerungskultur leisten. Dieses Gedenken ist auch Teil der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens.
• kp Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

Empfehlungen

Europa-Quiz des GOEUROPE! und EDIC Halle

Auf dieser Seite finden Sie wöchentlich ein Quiz zu aktuellen europäischen Themen.

Erproben Sie ihr Europa-Wissen und erfahren Sie mehr!

Europäische Projekte und diverse Partnergesuche

LINK zur Internetseite.

Kontaktbörse.

Erstellt vom Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt.

Impressum

Herausgeber

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
Boulevard Saint Michel 80, 1040 Brüssel

Verantwortliche Redakteurin

Kerstin B. Pagel 

Fotos

siehe Copyright
ohne Angabe: Fotos der Landesvertretung

Layout

Florentine Stäuber

Tel. : +32 2 741 09 32
Mobil.: +32 492 44 64 77
E-Mail: florentine.staeuber(at)lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de