Menu
menu

07. Dezember 2023 44/23

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

die Welt schaut dieser Tage gebannt auf den Wüstenstaat Dubai, wo noch bis 12. Dezember die UN-Klimakonferenz COP28 stattfindet. Diese tritt jährlich zusammen, um Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz festzulegen und zu koordinieren. Die diesjährige Konferenz wird von den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgerichtet, die den Vorsitz der COP 28 innehaben.

Die EU wird durch den Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und den spanischen Ratsvorsitz auf der COP repräsentiert. Die Spitzenvertreter der EU betonten in Dubai, dass sich die EU für eine Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030 und eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz einsetze. Zudem werde die EU einen finanziellen Beitrag in Höhe von 25 Millionen Euro für den sogenannten Loss-and-Damage-Fonds bereitstellen. Dieser dient zum Ausgleich von Klimaschäden in besonders verwundbaren Ländern Er soll etwa nach Dürren, Waldbränden oder Unwettern Hilfe leisten können. Die EU-Vertreter warben auch für einen entschlossenen Ausbau von Bepreisungssystemen für klimaschädliches Kohlendioxid.

Mit besten Grüßen

Daniel Wentzlaff

Stellvertretender Leiter der Landesvertretung

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Startschuss für erstes europäisches Datenverarbeitungs-Ökosystem: EU-Kommission genehmigt geplante Beihilfen von bis zu 1,2 Milliarden Euro

Die Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) genehmigt, mit dem Forschung, Entwicklung und erste gewerbliche Nutzung fortgeschrittener Cloud- und Edge-Computing-Technologien bei mehreren Providern in Europa unterstützt werden sollen. Das Vorhaben mit der Bezeichnung IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services (IPCEI für Cloud-Infrastruktur und -Dienstleistungen der nächsten Generation, im Folgenden „IPCEI CIS“) wurde von sieben Mitgliedstaaten gemeinsam angemeldet: Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien und Ungarn.

Die Mitgliedstaaten werden bis zu 1,2 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln bereitstellen, wodurch zusätzliche private Investitionen im Umfang von 1,4 Milliarden Euro mobilisiert werden dürften. Im Rahmen dieses IPCEI werden 19 Unternehmen – aus Deutschland die Deutsche Telekom, SAP und Siemens – 19 hochinnovative Vorhaben durchführen. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Internationale Partnerschaften: Kommissionsvizepräsident Schinas übernimmt Aufgaben von Kommissarin Urpilainen

Jutta Urpilainen, EU-Kommissarin für Internationale Partnerschaften, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über ihre Bestätigung als Kandidatin bei den bevorstehenden finnischen Präsidentschaftswahlen informiert. Sie hat dafür einen unbezahlten Urlaub ab dem 2. Dezember 2023 bis zum 28. Januar 2024 oder, falls sie an einem zweiten Wahlgang teilnimmt, bis zum 11. Februar 2024 beantragt.

Die Kommissionspräsidentin hat der Kommissarin den unbezahlten Wahlurlaub gewährt. Während dieses Zeitraums gelten die einschlägigen Bestimmungen der Verträge und des Verhaltenskodex für die Mitglieder der EU-Kommission weiter. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISION

Unionsbürgerschaft: Kommission will Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern stärken

Die Unionsbürgerschaft gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der EU. Zum 30. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft stellt die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vor, das die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte überall in der Union stärken soll. Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, verfügen über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sie durch die Staatsangehörigkeit in ihrem eigenen Land haben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen. • fs Quelle PM KOM

„Im Rahmen der jüngsten Krisen in Afghanistan, der Ukraine, Sudan, Niger, Israel und Gaza haben wir wichtige Lehren daraus gezogen, wie die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU besser zusammenarbeiten können, um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Ausland in eine Notsituation geraten, zu unterstützen. Die heute vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften über den konsularischen Schutz werden Koordinierung und Solidarität innerhalb der EU bei der Vorsorge für und der Reaktion auf Krisen stärken.“

Josep Borrell

Hoher Vertreter und Vizepräsident

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Solidaritätsfonds gewährt Slowenien nach den Überschwemmungen im Sommer einen Vorschuss in Höhe von 100 Mio. EUR

Die Vorauszahlung folgt auf den von Slowenien am 20. Oktober 2023 eingereichten Antrag auf Unterstützung aus dem EUSF. Die letzte Zahlung, die von der Bewertung des Antrags Sloweniens auf EUSF-Unterstützung und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln durch die Kommission abhängt, wird 2024 folgen.

Die Überschwemmungen wurden von den slowenischen Behörden als die schlimmste Überschwemmungskatastrophe in der jüngeren Geschichte Sloweniens bezeichnet, von der fast zwei Drittel des Landes betroffen waren. Wichtige Infrastrukturen wie Straßen und Energieversorgung wurden beschädigt, Hunderte von Häusern und Gebäuden zerstört. Präsidentin von der Leyen und der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič besuchten Slowenien am 9. August 2023, um die Solidarität und Unterstützung der EU direkt zum Ausdruck zu bringen.

Unmittelbar nach den Überschwemmungen zeigte sich die Kommission solidarisch mit Slowenien und bot Hilfe im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens an, das unter anderem Hubschrauber, Lastwagen und Bagger umfasste. Seitdem hat die Kommission auch 8,6 Mio. EUR aus der Agrarreserve mobilisiert, um Landwirte in Slowenien zu unterstützen, deren Lebensunterhalt am stärksten von den Überschwemmungen betroffen ist.• fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz: Kommission für Verlängerung der Übergangsverordnung

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Ausnahmeregelung von der e-Privacy-Richtlinie zu verlängern. Sie erlaubt es Providern, sexuellen Missbrauch von Kindern in ihren Diensten freiwillig aufzudecken und zu melden. Die Interimsverordnung ist eine vorübergehende Lösung bis neue, dauerhafte EU-Vorschriften in Kraft sind.

Die bestehende Ausnahmeregelung läuft am 3. August 2024 aus. Wenn bis dahin keine neuen Vorschriften in Kraft sind, fehlt diesen Anbietern in der EU die Rechtsgrundlage, um sexuellen Kindesmissbrauch im Internet aufdecken und melden zu können. Dies würde es Tätern erleichtern, Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern weiterzugeben, Kontakt zu Kindern zu suchen („Grooming“) und damit ungestraft davonzukommen. Die vorgeschlagene Verlängerung würde ab dem 4. August 2024 für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gelten. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Europäisches Chip-Gesetz: Kommission gründet Gemeinsames Unternehmen für Chips

Die EU-Kommission hat das Gemeinsame Unternehmen für Chips aus der Taufe gehoben, um das europäische Halbleiter-Ökosystem zu stärken. Das Gemeinsame Unternehmen wird unter anderem Pilotanlagen einrichten. Dafür hat die Kommission die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angekündigt, es stehen 1,67 Milliarden Euro an EU-Mitteln bereit.

Diese dürften durch Mittel der Mitgliedstaaten auf 3,3 Milliarden Euro anwachsen sowie durch zusätzliche private Mittel ergänzt werden. Vorschläge für diese Pilotanlagen können bis Anfang März 2024 eingereicht werden. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Schutz von Journalisten und Zivilgesellschaft: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Regeln gegen missbräuchliche Klagen

Die EU bekommt erstmals ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPP-Klagen. Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat politisch geeinigt.

Die missbräuchlichen Klagen werden vor allem gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und ‑aktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt. Wie die Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt. Dies hatte die Zivilgesellschaft nach der Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia gefordert. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich: einmalige Verlängerung der Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien vorgeschlagen

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, die geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einmalig bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Dieser Vorschlag berührt nicht die umfassenderen Ursprungsregeln des Handels- und Kooperationsabkommens, die wie geplant ab 2027 gelten werden. Darüber hinaus stellt die Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro bereit, um die Batterieindustrie in der EU anzukurbeln.  • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Urteil zur Erstellung von Score-Werten durch private Wirtschaftsauskunfteien sowie zur Datenspeicherung bei privaten Wirtschaftsauskunfteien am EuGH

Die private Wirtschaftsauskunftei SCHUFA versorgt ihre Vertragspartner mit Informationen zur Kreditwürdigkeit Dritter und erstellt zu diesem Zweck sog. Score-Werte. Für die Ermittlung dieses Wertes wird aus bestimmten Merkmalen einer Person auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren für diese die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie beispielsweise die Rückzahlung eines Kredits, prognostiziert. Die im Einzelnen zugrunde gelegten Merkmale als auch das mathematisch-statistische Verfahren werden von der SCHUFA nicht offengelegt. Eine Betroffene, die die Löschung ihrer Ansicht nach falscher Eintragungen sowie Auskunft über die über sie gespeicherten Daten begehrt, wandte sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Dieser lehnte ihr Begehren jedoch ab, da die SCHUFA bei der Berechnung des Bonitätswertes den im Bundesdatenschutzgesetz detailliert geregelten Anforderungen in der Regel genüge und im hiesigen Fall keine Anhaltspunkte vorlägen, dass dem nicht so sei. Das von der Betroffenen angerufene Verwaltungsgericht Wiesbaden ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung 2016/679. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Urteil zur Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen – Diskriminierung wegen des Alters am EuGH

Das Unternehmen AP Assistenzprofis bietet Menschen mit Behinderungen Beratung, Unterstützung sowie Assistenzleistungen in verschiedenen Bereichen des Lebens (sog. Persönliche Assistenz) an. Die Kosten für Assistenzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) werden vom zuständigen öffentlich-rechtlichen Leistungs-/Kostenträger getragen. AP Assistenzprofis veröffentlichte ein Stellenangebot, demzufolge eine 28jährige Studentin „weibliche Assistentinnen“ in allen Lebensbereichen des Alltags suchte, die „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“ sollten.  Eine 50-jährige Bewerberin, deren Bewerbung erfolglos blieb, sieht sich aufgrund ihres Alters diskriminiert und hat das Unternehmen vor den deutschen Arbeitsgerichten auf Zahlung einer Entschädigung verklagt. AP Assistenzprofis hält die Ungleichbehandlung wegen des Alters für gerechtfertigt. Nach dem SGB Leistungsberechtigte, die eine persönliche Assistenz in Anspruch nähmen, hätten ein Wunsch- und Wahlrecht auch im Hinblick auf das Alter der Assistenten/innen. Nur so sei eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu um Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 ersucht. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

Aus den Fachbereichen

I BILDUNG

Erasmus+ wächst weiter: 26.000 Projekte und 1,2 Millionen Lernaufenthalte im Jahr 2022

Erasmus+, das EU-Programm für die Mobilität von jungen Menschen und Lehrkräften, wächst weiter. Im Jahr 2022 wurden rund 26.000 Projekte unterstützt, über 73.000 Organisationen profitierten.

Mehr als 1,2 Millionen Studierenden, Lernenden, Professoren, Lehrkräften, Ausbildern, Jugendbetreuern und jungen Menschen wurden Möglichkeiten zur Lernmobilität gegeben. Das zeigt der Jahresbericht 2022, den die Europäische Kommission vorgelegt hat. Erasmus+ ist für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Budget von rund 26,2 Milliarden Euro ausgestattet – fast doppelt so viel wie im Zeitraum 2014-2020. Die Schwerpunkte des Programms sind insbesondere soziale Inklusion, ökologischer und digitaler Wandel und die Förderung der Teilhabe am demokratischen Leben.

Aktuell läuft die Ausschreibung für Erasmus+ im kommenden Jahr. Es stehen 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I ENERGIE

COP28: EU schmiedet Bündnis zur Verdreifachung erneuerbarer Energien und Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030

Auf dem Weltklimagipfel in Dubai hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam mit dem Vorsitz der COP28 und über 118 Ländern die Globale Verpflichtung zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz auf den Weg gebracht. Die Präsidentin hatte diese Initiative erstmals im April vorgeschlagen. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln und die Kapazität der erneuerbaren Energien auf mindestens 11 Terawatt zu verdreifachen. Die Verwirklichung dieser Ziele wird den Übergang zu einem dekarbonisierten Energiesystem unterstützen und zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ohne Emissionsminderung beitragen. Zudem hat die EU auf der COP28 175 Millionen Euro angekündigt, um die Verringerung der Methanemissionen zu unterstützen. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I ENERGIE

Europäische-Japanisches Projekt JT-60SA: Kadri Simson weiht bisher leistungsstärksten Kernfusionsreaktor ein

EU-Energiekommissarin Kadri Simson hat im japanischen Naka gemeinsam mit dem Kultus- und Wissenschaftsminister Japans, Masahito Moriyama, die weltweit leistungsstärkste Kernfusions-Versuchsanlage JT-60SA eingeweiht. Der Fusionsreaktor, auch Tokamak genannt, ist das Ergebnis der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Japan zur Weiterentwicklung Kernfusion durch verschiedene Projekte. Die Anlage wurde gemeinsam gebaut, sie ist ein Meilenstein für die beiden Partner, für Wissenschaft und Industrie. Insgesamt waren 500 Forschende aus Europa und Japan am Bau der Anlage beteiligt, und mehr als 70 Zulieferer haben zur Herstellung der Komponenten beigetragen.

Die Gesamtkosten des Projekts für die Bauphase (2007-2020) werden auf 560 Millionen Euro geschätzt. Dieser Betrag wird von Europa und Japan gemeinsam getragen. 80 Prozent des europäischen Beitrags wurden von verschiedenen freiwillig beteiligten Organisationen wie dem Karlsruher Institut für Technologie und EUROfusion, einem europäischen Konsortium aus 31 Laboratorien im Bereich der Kernfusion, geschultert; die restlichen 20 Prozent wurden über das EU-Institut Fusion for Energy (F4E) direkt aus dem EU-Haushalt finanziert. Seit der Betriebsphase ab 2020 hat die Europäische Union zudem bisher etwa 75 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. • fs Quelle PM KOM

Zum Seitenanfang

I NACHHALTIGKEIT

Nachhaltige Produkte sollen zur neuen Norm in der EU werden

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden: Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt.

Die Verordnung verbietet außerdem die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse, mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen.

Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat. Sie wird es ermöglichen, Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festzulegen.

Die Kommission wird eine Liste von Produkten annehmen und regelmäßig aktualisieren, die auf der Grundlage einer gründlichen Analyse und von Kriterien, insbesondere im Zusammenhang mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU, ermittelt wurden. • fs Quelle PM KOM

„Dies ist eine enorme Chance für Unternehmen und Verbraucher, und es ist auch von entscheidender Bedeutung, Klimaneutralität zu erreichen, den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren, Europas Abhängigkeiten zu verringern und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“

Maroš Šefčovič

Exekutiv-Vizepräsident

Aus unserer Landesvertretung

I VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK

Staatsekretär Zender diskutiert über Digitalisierung in der Landwirtschaft

Agrarstaatssekretär Gert Zender diskutierte mit dem Vorstand der AgGateway Europe anlässlich einer Tagung in den Räumen der Landesvertretung. Dem weltweit aktiven Verband gehören Agrarunternehmen an, die sich mit der Transformation der Branche befassen. Unter dem Titel „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ ging es darum, wie die kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe die Herausforderungen der Standardisierung bewältigen können. 

Ein besonderes Anliegen war ihm in diesem Zusammenhang die Außendarstellung des Berufsbilds: „Landwirte kümmern sich um Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Digitalisierung. Es ist wichtig, dass wir diese nach vorne gerichteter Perspektive auch vermitteln.“

Der zweite thematische Schwerpunkt seiner Brüssel-Reise war die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028. Staatssekretär Gert Zender führte Gespräche mit Norbert Lins, dem Vorsitzenden des Agrarausschusses im Europäischen Parlament, dem Generalsekretär des europäischen Bauernverbandes Copa-Cogeca, Pekka Pesonen sowie der Generaldirektion Agrar. Mit Blick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 wurden verschiedene Szenarien der Fortsetzung der GAP diskutiert. Man war sich einig, dass die Einkommensgrundstützung unbedingt beibehalten werden müssen. Staatssekretär Zender forderte, dass dringend eine Entbürokratisierung des Antragsverfahrens vorgenommen werden müsse, um die Akzeptanz der GAP bei den Landwirten nicht zu gefährden. • sh, Bilder: LV Brüssel

Zum Seitenanfang

I EINLADUNG

Sachsen-Anhalts UNESCO Weltkulturerbe: Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg

Der Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Staatsminister Rainer Robra, lädt herzlich ein am Mittwoch, 13. Dezember 2023, ab 18:00 Uhr.

Die Landesvertretung ist diesmal Gast in der deutschsprachigen evangelischen Gemeinde Brüssel.

Die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg werden mit virtuellen Eindrücken vorgestellt. Sie werden bei

der Veranstaltung ebenfalls erfahren, was die Reformation mit dem Bauernkrieg von 1525 zu tun hat und warum

die damaligen Themen wie Gerechtigkeit, Freiheit und Mitbestimmung heute in Europa immer noch so aktuell sind. Die Gruppe KeinChor wird musikalisch durch den Abend begleiten.

Anmeldungen sind bis zum 12. Dezember 2023 unter diesem Link möglich.

Ort:

Evangelisches Gemeindezentrum (Emmausgemeinde)

Avenue Salomé 7

1150 Brüssel

Zum Seitenanfang

Ausschreibungen

I KONSULTATION

Nitratrichtlinie für sauberes Wasser: Kommission eröffnet Konsultation

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Interessenträger wie Landwirte, die Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Verwaltungen und andere werden gebeten, ihre Meinungen zur Nitratrichtlinie bis zum 8. März 2024 mitzuteilen.

Im Rahmen dieser Bewertung wird bestimmt, ob die Nitratrichtlinie noch zweckmäßig ist und ob sie zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Sie wird prüfen, ob die Richtlinie vor dem Hintergrund sich verändernder Klima- und Umweltbedingungen es den Landwirten ermöglicht, sich anzupassen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen; ob sie neue landwirtschaftliche Verfahren unterstützt und ob sie gleichzeitig das Recycling von Nährstoffen aus verschiedenen Quellen, einschließlich verarbeitetem Dung, ausreichend fördert. Die Bewertung wird auch den Beitrag der Richtlinie zu den Verpflichtungen im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal prüfen, die Nährstoffverluste bis 2030 weltweit um 50 Prozent zu verringern. • fs PM KOM

Zum Seitenanfang

Europäische Projekte und diverse Partnergesuche

erstellt vom Enterprise Europe

Network Sachsen-Anhalt.

Herausgeber

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

Boulevard Saint Michel 80, 1040 Brüssel

Verantwortliche Redakteurin

Florentine Stäuber

Fotos

siehe Copyright

ohne Angabe: Fotos der Landesvertretung

Layout

Florentine Stäuber

Tel. : +32 2 741 09 32

Mobil.: +32 492 44 64 77

E-Mail: florentine.staeuber(at)lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de