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1. a), b), c), d)

Die Biodiversitätsstrategie zielt darauf ab, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zum Wohle der Menschen, des Klimas und des Planeten auf den Weg zur Erholung zu bringen.

Im Kontext nach COVID-19 zielt die Strategie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften gegenüber künftigen Bedrohungen, wie

  • den Auswirkungen des Klimawandels
  • Waldbrände
  • Ernährungsunsicherheit
  • Seuchenausbrüche – u.a. durch Schutz von Wildtieren und Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels

zu stärken.

2. a), c)

Maßnahmen, die bis 2030 erfüllt sein sollen, um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind die Erweiterung der bestehenden Natura-2000-Gebiete, die Einleitung eines EU- Naturschutzplans und die Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der globalen Herausforderung im Bereich der biologischen Vielfalt. 

Die EU wird die bestehenden Natura-2000- Gebiete mit einem strengen Schutz für Gebiete mit sehr hohem Biodiversitäts- und Klimawert erweitern.

Durch konkrete Verpflichtungen und Maßnahmen sollen die EU-Länder wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, insbesondere solche mit dem größten Potenzial, Kohlenstoff einzufangen und zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern und zu verringern.

Im Rahmen dieses Plans schlug die Kommission das erste Naturschutzgesetz der EU vor, dass ein übergeordnetes Wiederherstellungsziel für die langfristige Wiederherstellung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Wiederherstellungszielen für bestimmte Lebensräume und Arten enthält.

Diese Maßnahmen werden zeigen, dass die EU bereit ist, mit gutem Beispiel voranzugehen, um die globale Biodiversitätskrise anzugehen. Insbesondere im Hinblick auf die erfolgreiche Annahme eines ehrgeizigen globalen Rahmens für die biologische Vielfalt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

 

3. a), b), c)

Die Strategie "Einführung von Maßnahmen zur WErmöglichung des notwendigen transformativen Wandels" hebt die Freisetzung von Finanzmitteln für die biologische Vielfalt hervor und setzt einen neuen, gestärkten Governance-Rahmen in Gang.

  • Gewährleistung einer besseren Umsetzung und Verfolgung der Fortschritte
  • Verbesserung von Wissen, Finanzierung und Investitionen
  • bessere Achtung der Natur in der öffentlichen und geschäftlichen Entscheidungsfindung

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Herausgeber

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