Antwort 1: B)
Das Abkommen soll den Waren‑ und Dienstleistungshandel zwischen EU und Mexiko erleichtern, Zölle schrittweise reduzieren und Investitionsbedingungen klarer regeln, ohne jedoch „über Nacht“ alle Zölle abzuschaffen oder neue generelle Handelshemmnisse aufzubauen.

