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Antwort 3: b)

Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext Rat, nichtamtlich oft EU-Rat, EU-Ministerrat oder Ministerrat), nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, ist ein Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer).

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