07. März 2024 10/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
das europäische Parlament und der Rat haben gestern eine noch formell zu verabschiedende politische Einigung zum Cyber-Solidaritätspakt erzielt.
Laut EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton verfügt Europa damit nun über ein europäisches Cyber-Sicherheitswarnsystem, um Cyber-Bedrohungen schneller zu erkennen, und über einen europäischen Cyber-Solidaritätsmechanismus, um angegriffene Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Die neue Gesetzgebung umfasst die Einrichtung eines europäischen Cybersicherheitswarnsystems und die Schaffung eines Mechanismus für Cybersicherheits-Notfälle. Sie sieht eine EU-Cybersicherheitsreserve vor wie auch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei gegenseitiger Hilfe unter den Mitgliedstaaten. Außerdem umfasst sie vorbeugende Maßnahmen wie die Koordinierung von Tests zur Auffindung möglicher Schwachstellen bei Einrichtungen, die in kritischen Sektoren, einschließlich Gesundheit und Energie, tätig sind.
Zusätzlich haben die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der EU-Kommission und der EU-Agentur für Cybersicherheit (European Network and Information Security Agency, ENISA), ein neues Handbuch zum Schutz der Integrität von Wahlen aus Sicht der Cybersicherheit erstellt.
Mit besten Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Europäische Solidarität für entlassene Stahlarbeiter in NRW
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 835 entlassene Arbeitnehmer in der deutschen Stahlindustrie mit 3 Millionen Euro zu unterstützen, und zwar aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Hintergrund ist die Entscheidung des Stahlrohrhersteller Vallourec (ehemals Mannesmann), seine Röhrenwerke zu schließen und die Produktion nach Brasilien auszulagern. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Nach polnischen Reformen zu Rechtsstaat/Justiz: Zugang zu 137 Mrd. Euro an EU-Mitteln
Die Europäische Kommission ebnet den Weg zur Freigabe von bis zu 137 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Polen. Zwei angenommene Rechtsakte beziehen sich auf die von Polen verabschiedeten Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sowie auf die jüngsten Schritte, die das Land unternommen hat, um die vereinbarten Meilensteine zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zu erreichen.
Eine Kernmaßnahme im nationalen polnischen Plan im Rahmen des EU-Wiederaufbauprogramms NextGeneration EU seien Investitionen in den Agrarsektor, um Landwirten und Fischern zu helfen, ihre Produktion zu modernisieren und neue Märkte zu erschließen. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Verstoß gegen Wettbewerb: Kommission verhängt 1,8 Milliarde Euro Geldbuße gegen Apple
Wegen kartellrechtswidriger App-Store-Vorschriften für Musikstreaming-Anbieter hat die Europäische Kommission gegen Apple eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarde Euro verhängt. • fs Quelle PM KOM
„Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht. Dazu wurden die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt. Eine solche Vorgehensweise verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften, und deshalb verhängen wir heute eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple.“
Margrethe Vestager
Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Strategie und Programm für die EU-Verteidigungsindustrie vorgelegt
Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben jetzt die erste Strategie für die Verteidigungsindustrie auf EU-Ebene vorgelegt (EDIS), kombiniert mit einem ersten Legislativvorschlag zur Umsetzung dieser Strategie (EDIP). Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken. Eine stärkere und reaktionsfähigere europäische Verteidigungsindustrie wird den Mitgliedstaaten und letztlich den EU-Bürgern zugutekommen. Gleiches gilt für die wichtigsten Partner der EU, einschließlich der NATO und der Ukraine. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission zahlt 50 Mio. Euro an UNRWA aus, erhöht Soforthilfe für Palästinenser um 68 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat beschlossen, zusätzliche 68 Millionen Euro für die Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung in der gesamten Region bereitzustellen. Sie soll von internationalen Partnern wie dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond umgesetzt werden. Dies ergänzt die vorgesehene Hilfe in Höhe von 82 Millionen Euro, die im Jahr 2024 über das UNRWA geleistet werden soll. Somit erhöht sich der Gesamtbetrag auf 150 Millionen Euro. Die Kommission wird nächste Woche 50 Millionen Euro der UNWRA-Mittel auszahlen.
Darüber stellt die Kommission für 2024 humanitäre Hilfe in Höhe von 125 Millionen Euro für Palästinenser bereit. Die ersten 16 Millionen Euro hat die Kommission letzte Woche vergeben. • fs Quelle PM KOM
I EUGH
Urteil des EuGHs zur nachträglichen Überprüfung von Nutzungsentgelten für das DB-Eisenbahnnetz
Die Länderbahn, die Prignitzer Eisenbahn, die Ostdeutsche Eisenbahn und die Ostseelands Verkehrs GmbH bieten in unterschiedlichen Gebieten Deutschlands Schienenpersonennahverkehrsdienste an. Sie nutz(t)en das Netz der Deutschen Bahn (DB Netz), um ihre Verkehrsleistungen zu erbringen und zahl(t)en hierzu eine Gebühr. Sie begehren vor dem Verwaltungsgericht Köln die Verpflichtung der Bundesnetzagentur, die Unwirksamkeit der Infrastrukturnutzungsentgelte der Jahre 2002 bis 2011 mit Wirkung für die Vergangenheit und daran anknüpfende Rückzahlungspflichten der DB Netz insoweit festzustellen, als die Entgelte auf Regionalfaktoren beruhten. Dafür berufen sie sich insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs CTL Logistics. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlug dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen u.a. vor zu entscheiden, das EU-Recht sei so auszulegen, dass es Sache des jeweiligen Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob die Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor befugt ist, die Rückzahlung der Entgelte, deren Unwirksamkeit sie festgestellt hat, durch den Infrastrukturbetreiber anzuordnen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. • fs Quelle PM EuGH
EUGH
Urteil des EuGHs zum Markenrecht- Geschmacksmusteranmeldung
Seit dem 26. Juli 2016 ist die Puma SE Inhaberin eines beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) für Schuhe. Am 22. Juli 2019 stellte eine Niederländische Gesellschaft (Handelsmaatschappij J. Van Hilst), einen Antrag auf Nichtigerklärung des GGM. Sie trug vor, dass dem angegriffenen GGM die Neuheit und Eigenart fehle. Mit Entscheidung vom 19. März 2021 erklärte die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO das angegriffene GGM für nichtig und legte der Inhaberin des Geschmacksmusters die Kosten auf. Puma hat gegen diese Entscheidung vor der Beschwerdekammer der EUIPO Beschwerde erhoben. Diese wurde zurückgewiesen. Hiergegen hat Puma vor dem Gericht der EU eine Klage erhoben. • fs Quelle PM EuGH
Aus den Fachbereichen
I BILDUNG
15 Jahre „Erasmus für junge Unternehmer“: Kommission baut erfolgreiches Programm aus
Seit nunmehr 15 Jahren besteht das Programm Erasmus für Jungunternehmer (EYE). Es hat fast 12.000 Geschäftsbeziehungen in über 45 Ländern ermöglicht. Das Jahr 2023 markierte mit über 5.000 Anträgen einen historischen Höchststand. Das EYE-Programm findet großen Anklang: 98 Prozent der jungen Unternehmerinnen und Unternehmern empfehlen es weiter, und 92 Prozent der Teilnehmenden bleiben auch nach dem Austausch in Kontakt. • fs Quelle PM KOM
I ENERGIE
Grüner Wasserstoff: Millionen-Darlehen für deutsches Elektrolyse-Unternehmen Sunfire
Das Unternehmen Sunfire mit Hauptsitz in Dresden und weiteren Standorten in Berlin, Solingen und in der Schweiz entwickelt und produziert industrielle Elektrolyseure, die grünen Wasserstoff und Synthesegas erzeugen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat jetzt eine erste Vereinbarung mit dem Elektrolyse-Spezialisten über 100 Millionen Euro unterzeichnet, um Festoxid-Elektrolyseure zur Serienreife zu bringen.
Die EU-Bank fördert gemeinsam mit privaten Investoren innovative Elektrolysetechnologien, die für die grüne Energiewende in Europa gebraucht werden. Die EIB-Investition wird durch das Programm InvestEU unterstützt, das darauf abzielt, bis 2027 europaweit mehr als 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen, auch in neue Technologien, anzustoßen. Darüber hinaus sicherte sich Sunfire in einer Serie-E-Eigenkapitalfinanzierungsrunde weitere 215 Millionen Euro. • fs Quelle PM KOM
I MIGRATION
Migration und Grenzverwaltung: Kommission startet zwei Kooperationsrahmen mit Bulgarien und Rumänien
Die Europäische Kommission führt gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien zwei Kooperationsrahmen im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement ein. Die Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Durchführung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf, die die beiden Länder im März 2023 ins Leben gerufen haben, und ermöglichen den Übergang von Ad-hoc- zu dauerhaften Lösungen. Bulgarien und Rumänien haben den gemeinsamen Bemühungen um das Management der Außengrenzen und die Steuerung der Migration neuen Schwung verliehen. Mit den vereinbarten Kooperationsrahmen werden beide Länder einen weiteren Beitrag zur Sicherheit der EU an den Außengrenzen und zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen leisten. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf folgenden Aspekten liegen:
- Unterstützung verstärkter Maßnahmen in den Bereichen Grenzmanagement, Asyl und Aufnahme, Rückkehrsystem und verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum;
- Beginn der Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakets in Bulgarien und Rumänien, insbesondere mit Blick auf die nationalen Umsetzungspläne.
Die Kooperationsrahmen berücksichtigen, dass der Schengen-Besitzstand in Bulgarien und Rumänien uneingeschränkt anwendbar sein wird und die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen ab dem 31. März 2024 aufgehoben werden. • fs Quelle PM KOM
Aus unserer Landesvertretung
I NEU BEI UNS
In den ereignisreichen Wendejahren von 1990 bis 1996 studierte ich in Berlin Tiermedizin. Anschließend stand für mich als Assistentin in einer Gemischtpraxis die Versorgung meiner kleinen und großen vierbeinigen Patienten in meiner Heimatstadt Gardelegen im Mittelpunkt. Motiviert noch etwas Neues auszuprobieren, entschied ich mich im Jahr 2001 für ein zweijähriges Referendariat in der Veterinärverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt. Den Schritt raus aus der tierärztlichen Praxis habe ich nie bereut. Vielmehr erfüllt mich seit nunmehr über 20 Jahren meine Aufgabe als Referentin für Tierschutz in der obersten Veterinärverwaltung des Landes. Da aktuell auf EU-Ebene weitreichende Reformen von Tierschutzvorschriften diskutiert werden, ist das Hospitanz Programm für mich eine hervorragende Gelegenheit, tiefere Einblicke in die Arbeitsweise der EU zu bekommen und dies in meine Tätigkeit einfließen zu lassen. Ich freue mich auf die nächsten drei Monate in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Brüssel.
I NEU BEI UNS
Hospitantin Marthe Niemöller
Mein Name ist Marthe Niemöller und ich werde vom 1. März 2024 bis zum 31. Mai 2024 in der Landesvertretung in Brüssel hospitieren. In Magdeburg beschäftige ich mich als Referentin für Internationale Zusammenarbeit in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur unter anderem mit Sachsen-Anhalts Regionalpartnerschaft mit Masowien, sowie mit Besuchen ausländischer Delegationen und Botschafterantrittsbesuchen. Ein internationaler Bezug ist damit auch bei meiner Tätigkeit gegeben. Aktuelle Themen auf EU-Ebene und die Zusammenarbeit in den europäischen Institutionen spielen dabei regelmäßig eine Rolle. Ich freue mich deshalb sehr über die Chance, in Brüssel mein Wissen über viele dieser Themen zu vertiefen und die Arbeitsweise der EU vor Ort kennenzulernen.
Ausschreibungen
I UMFRAGE LANDWIRSCHAFT
Die EU-Kommission hat eine Online-Umfrage gestartet, um die Meinung der Landwirtinnen und Landwirte zum Verwaltungsaufwand abzufragen. Unter dem Link EUSurvey - Survey (europa.eu) kann sich jeder Betriebsinhaber bis zum 8. April beteiligen. Dabei geht es unter anderem darum, zu klären, wie lange die Anfertigung des GAP-Antrages gedauert hat, wie man die Komplexität der unterschiedlichen Vorschriften beurteilt und ob man ein mobiles Endgerät für georeferenzierte Fotos nutzt. Pro Umfrage sollte man sich etwa 20 Minuten Zeit nehmen.
Die Ergebnisse werden in eine detailliertere Analyse einfließen, die im Herbst 2024 veröffentlicht wird. Die vorläufigen Ergebnisse sollen bereits Mitte April vorgelegt werden. Parallel dazu werden Befragungen von Bauernverbänden organisiert, um das Bild zu vervollständigen.
Pressemitteilung Landwirte, die aufgefordert werden, eine Online-Umfrage zur Vereinfachung auszufüllen (europa.eu) • sh