29. Februar 2024 09/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hielt diese Woche eine Grundsatzrede im Europäischen Parlament, bei der sie herausstellte, dass Europa sich noch stärker aufstellen müsse in sicherheitspolitischer Hinsicht. Sie betone, wie wichtig es sei, an der Zukunft der europäischen Sicherheitsarchitektur in all ihren Dimensionen und mit der nötigen Geschwindigkeit und dem erforderlichen politischen Willen zu arbeiten und ging auf die Situation in der Ukraine ein.
Zum zweiten Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine hatte die Europäische Kommission am 23. Februar das inzwischen 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Hauptmaßnahmen des Pakets sind weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologien und die Aufnahme weiterer Unternehmen und Personen, mittlerweile sind es 2000, in die Sanktionsliste.
Die Kommissionspräsidentin legte dar, dass es keinen Raum mehr für Illusionen gebe, z.B. bezüglich der Dauerhaftigkeit des Friedens in Europa, oder dass Europa genug für die Sicherheit, sei es wirtschaftlich, militärisch, auf konventionelle Art oder im Cyberspace tue.
Ein gemeinsames Handeln in der Verteidigungspolitik sei nun ein zentraler Punkt.
Mit besten Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Neue EU-Behörde in Deutschland: Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt
Die neue Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt haben. Das haben das Europäische Parlament und der Rat, also die Mitgliedsstaaten, beschlossen. Frankfurt hatte sich gegen andere mögliche Standorte in acht Mitgliedsstaaten durchgesetzt. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Dekarbonisierung der Stahlproduktion von Arcelor Mittal: Kommission genehmigt Beihilfemaßnahme
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe sollen ArcelorMittal Bremen und ArcelorMittal Eisenhüttenstadt („ArcelorMittal“) dabei unterstützt werden, einen Teil ihrer Stahlproduktion zu dekarbonisieren. An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl. • fs Quelle PM EP
„Die Dekarbonisierung der Schwerindustrie ist für den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung. Diese 1,3 Milliarden Euro schwere deutsche Maßnahme ermöglicht es ArcelorMittal, seine Stahlproduktionsstandorte Bremen und Eisenhüttenstadt durch den Einsatz von Wasserstoff zu dekarbonisieren. Durch eine grünere Stahlerzeugung trägt sie dazu bei, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme sichergestellt, dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben.“
Margrethe Vestager
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die meisten EU-Regionen verzeichnen einen Anstieg des realen BIP im Jahr 2022
2022 stieg das reale BIP in 231 von 242 EU-Regionen, während in 11 Regionen ein Rückgang zu verzeichnen war. Die Region mit dem größten BIP-Wachstum war die Algarve in Portugal mit +17,0%. Eine weitere portugiesische Region ist die Região Autónoma da Madeira (+14,2%), gefolgt von der südlichen Region Irlands (+13,5%), den Balearen in Spanien (+12,5%) und der belgischen Provinz Brabant Wallonisch (+10,9%).
Den stärksten Rückgang verzeichnete die bulgarische Region Yugoiztochen (3,1 %). Es folgte eine weitere bulgarische Region, Severozapaden, die einen Rückgang von -1,7 % verzeichnete, gefolgt von Korsika in Frankreich und Észak Magyarország in Ungarn (jeweils -1,2 %).• fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Journalismus-Partnerschaften: Kommission unterstützt 8 Projekte mit 12 Millionen Euro
Die EU-Kommission hat die Ergebnisse ihrer jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bekannt gegeben, um Partnerschaften zwischen europäischen Medien zu unterstützen. Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit des Nachrichtenmediensektors und den Medienpluralismus zu stärken. Acht Konsortien von Medienorganisationen, die aus 74 Vorschlägen ausgewählt wurden, erhalten insgesamt fast 12 Millionen Euro. Sie werden ihre Aktivitäten in den nächsten zwei Jahren umsetzen. Die Preisträger kommen aus 17 EU-Ländern und drei weiteren Ländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina und Ukraine). Aus Deutschland ist die Thomson Foundation sowie das Europäische Zentrum für Presse- Und Medienfreiheit SCE Mbh beteiligt.
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen zwei Arten von Projekten unterstützt werden: Kooperationen zwischen Medien, um innovativere Geschäfts- und Verlagsmodelle zu entwickeln, und Projekte, die Stipendien und Unterstützung für Medien anbieten, die für die Demokratie besonders wichtig sind. • fs Quelle PM KOM
I EUGH
Urteil des EuGH zur Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingtem Rücktritt
Ein deutsches Ehepaar buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden sollte. Auf die Gesamtkosten von 6.148,00 Euro leisteten sie eine Anzahlung von 1.230,00 Euro. Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat das Ehepaar wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die das Ehepaar bezahlte. Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Das Ehepaar verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Da Kiwi Tours dem nicht nachkam, hat der Verbraucher das Unternehmen vor den deutschen Gerichten verklagt. Der Bundesgerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob nach der Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 für die Beurteilung der Berechtigung des Rücktritts nur jene unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder ob auch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen sind, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise tatsächlich auftreten. Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen vom 21. September 2023 die Ansicht vertreten, dass die Beurteilung des Auftretens unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen, wodurch der Reisende zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr berechtigt wird, ausschließlich zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag vorzunehmen sei. Das Entstehen dieses Rechts hänge nicht davon ab, ob solche Umstände nach dem Rücktritt vom Vertrag tatsächlich aufgetreten seien. • fs Quelle PM EuGH
I EUGH
Drei Urteile des EuGH zur Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung
Mit Beschluss vom 20. März 2020 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das öffentliche Finanzierungsmodell für die Feste Fehmarnbeltquerung zur Verbindung der dänischen und der deutschen Küste mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Kommission hatte das Finanzierungsmodell bereits im Juli 2015 ein erstes Mal genehmigt. Auf Klagen von Scandlines und Stena Line hin erklärte das Gericht der EU den Kommissionsbeschluss von 2015 jedoch mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig. Das Gericht bestätigte den Kommissionsbeschluss zwar bezüglich der Femern Landanlæg gewährten Finanzierung für die Hinterlandanbindung, stellte jedoch fest, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die Maßnahmen zu bewerten, die Dänemark der Femern A/S gewährt hatte. Die Urteile des Gerichts hatte der Gerichtshof mit Urteil vom 6. Oktober 2021 bestätigt. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland haben den Kommissionsbeschluss vom 20. März 2020 vor dem Gericht der EU angefochten (wie zuvor schon den Kommissionsbeschluss von 2015). Auch Dänemark hat den Beschluss der Kommission vom 20. März 2020 vor dem Gericht der EU angefochten. Anders als Scandlines beanstandet Dänemark den Beschluss jedoch nur insoweit, als die Kommission darin festgestellt hat, dass die Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der Femern A/S als staatliche Beihilfe anzusehen seien. Weitere Informationen hier, hier und hier. • fs Quelle PM EuGH
Aus den Fachbereichen
I LANDWIRTSCHAFT
Mehr als 900 Traktoren blockierten am vergangenen Montag die Brüsseler Innenstadt und das Europaviertel. Hunderte Landwirtinnen und Landwirte nutzten das Treffen der EU-Agrarminister, um ihrem Ärger über die aktuelle Politik lautstark Luft zu machen.
Ab 7 Uhr morgens war für den Berufsverkehr „stand still“ – nichts ging mehr auf den Zufahrtsstraßen, Busse wurde umgeleitet, Metrostationen geschlossen. Die Vorsichtsmaßnahmen der Polizei umfassten Straßensperren rund um den Schuman-Kreisel und das Parlament. Später flogen dort nicht nur Orangen und Feuerwerkskörper. Immer wieder wurde Stroh angezündet und Gülle versprüht. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein.
Alles wurde von einem endlosen Hupkonzert begleitet, das überall zu hören war. Die Forderungen der Landwirtinnen und Landwirte entsprachen denselben wie bei der Demo Anfang Februar vor dem Parlament: Weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung und genügend große Fördertöpfe.
Die Bauern-Proteste mit Traktoren fanden übrigens europaweit statt: Straßenblockaden von polnischen und deutschen Landwirten sorgten bei Frankfurt an der Oder für Behinderungen auf der A2. • sh
I ENERGIE
Für stabile Energie: EU-Kommission empfiehlt weiter sparsamen Umgang mit Gas
Zwischen August 2022 und Dezember 2023 haben die EU-Staaten ihren Bedarf an Gas um 18 Prozent gesenkt und damit rund 101 Milliarden Kubikmeter Gas eingespart. Damit haben sie das gemeinsame Ziel von 15 Prozent Einsparung übertroffen, ein wichtiger Faktor für die Aufrechterhaltung einer stabilen Energieversorgung nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und als Zeichen der Solidarität mit dem Land. Die im Sommer 2022 verabschiedete Verordnung zur Senkung der Gasnachfrage läuft zum 31. März aus; die Kommission schlägt deshalb eine neue Ratsempfehlung vor, um weiter Gas zu sparen. • fs Quelle PM KOM
I UMWELT
Parlament: Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU
Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Das EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Parlament und Rat geeinigt haben, sorgt für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen; bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 sogar 90 %. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen. • fs Quelle PM EP
Ausschreibungen
I KONSULTATION
Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Welche Erfahrungen haben Bäuerinnen und Bauern sowie kleinere Lieferanten in der EU mit unlauteren Handelspraktiken und fühlen sie sich durch die geltenden Rechtsvorschriften ausreichend geschützt? Die Europäische Kommission fordert Landwirte und Akteure in der Lebensmittelversorgungskette auf, ihre Erfahrungen zu teilen. Die Erhebung richtet sich speziell an Landwirtinnen und Landwirte sowie Kleinlieferanten in der EU, die in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in verschiedenen Produktions- und Vertriebsstufen tätig sind.
Die Befragung läuft bis zum 15. März, sie ist online in allen EU-Sprachen verfügbar. Link zum Fragebogen hier, das Ausfüllen dauert etwa 15 Minuten. Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden die anonymisierten Ergebnisse unter der folgenden URL veröffentlicht: Unfair Trade Practices (europa.eu). • fs Quelle PM KOM
Unsere Empfehlungen
I VERANSTALTUNGSHINWEIS
Nehmen Sie an der City-to-City-Exchanges teil: Online-Matchmaking-Veranstaltung am 11. März 2024
Nehmen Sie an der Online-Veranstaltung der Europäischen Stadtinitiative am 11. März 2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr teil, um mehr über den Austausch von Stadt zu Stadt zu erfahren und während dieser interaktiven Veranstaltung werden Sie:
- informiert über das Angebot des City-to-City-Austauschs und der Europäischen Städteinitiative. Die Initiative verbindet Stadtverwaltungen mit Gleichaltrigen, die Erfahrung mit der Bewältigung einer spezifischen Umsetzungsherausforderung im Zusammenhang mit der nachhaltigen Stadtentwicklung haben.
- Erfahrungsberichte von Stadtpraktikern hören, die bereits von dem Service profitiert haben: Vertreter aus Oulu (FI) und Fuenlabrada (ES)
- Beziehungen pflegen. Das Webinar wird einen Raum für Networking schaffen und Matchmaking zwischen den Teilnehmern und mögliche Anwendungen für den Austausch von Stadt zu Stadt erleichtern.
Melden Sie sich jetzt auf der Website der Europäischen Stadtinitiative an, um potenzielle Begegnungen zu entdecken, die auf den bei der Registrierung geäußerten thematischen Interessen basieren, und finden Sie Ihren Partner: City-to-City-Austausch: Online
Der "City-to-City-Austauschdienst" der Europäischen Stadtinitiative ist Teil des EUI-Kapazitätsaufbau-Angebots zur Verbesserung und Stärkung der Kapazitäten von Städten bei der Gestaltung nachhaltiger Stadtentwicklungspolitiken, -strategien und -praktiken auf integrierte und partizipative Weise Mehr erfahren: City-to-City-Austausch und Capacity Building für Städte. • fs Quelle PM KOM