25. Januar 2024 04/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
mit 5 Initiativen, die im Einklang mit der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit zu sehen sind, plant die KOM, die wirtschaftliche Sicherheit der EU weiter zu stärken.
In Zeiten tiefgreifender geopolitischer Unruhen und eines raschen technologischen Wandels sollen die Initiativen, wie Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis ausführte, Investitionen sicherer machen und ermöglichen, die Ausfuhr sensibler Produkte zu kontrollieren, damit sie nicht in die falschen Hände geraten. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten soll es ermöglichen, das offene Wirtschaftsmodell beizubehalten und wirksamer gegen Risiken vorzugehen.
Hierzu wurde ein Legislativvorschlag zur Stärkung des Screenings ausländischer Investitionen vorgelegt. Auch soll die schrittweise Analyse von Auslandsinvestitionen erfolgen vor dem Hintergrund, dass Auslandsinvestitionen in eine begrenzte Anzahl von Spitzentechnologien erkannt wird, die die militärischen und nachrichtendienstlichen Kapazitäten von Akteuren stärken könnten, die diese Fähigkeiten gegen die EU einsetzen oder den internationalen Frieden und die Sicherheit untergraben könnten.
Daneben geht es um eine wirksamere EU-Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und die Verbesserung der Forschungssicherheit in der EU.
Letztlich sind öffentliche Konsultationen geplant, zu Forschung und Entwicklung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Details und Ziele der Initiativen können Sie hier vertieft nachlesen.
Mit besten Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU-Notfallmaßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte seit 2014: 2,5 Mrd. Euro
In einem neuen Bericht für den Rat und das Europaparlament listet die Europäische Kommission die Krisenmaßnahmen auf, mit denen die EU den Agrar- und Lebensmittelsektor in den Jahren 2014 bis 2023 unterstützt hat. Es wurden insgesamt 63 außergewöhnliche Maßnahmen im Wert von mehr als 2,5 Milliarden Euro beschlossen.
Damit wurden Landwirtinnen und Landwirte sowie Erzeuger unterstützt, die von Produktionsverlusten, Preissenkungen, höheren Produktionskosten oder Unterbrechungen der Lieferkette betroffen waren bzw. sind.
Die Maßnahmen zeigen die anhaltende Solidarität der EU. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass der europäische Agrarsektor in den vergangenen zehn Jahren mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert war: dazu gehören die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, Tierseuchen, erhebliche Marktstörungen und extreme Wetterereignisse. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Europäische Kommission bittet alle betroffenen Marktteilnehmer um Stellungnahmen zu Verpflichtungen, die Apple angeboten hat, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen, die Beschränkungen des Zugangs zu NFC (Near Field Communication) betreffen. Das ist die Technologie für kontaktlose Zahlungen mit Mobilgeräten in Ladengeschäften. Die Kommission war zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Apple auf dem Markt für intelligente Mobilgeräte über erhebliche Marktmacht verfügt und auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten eine beherrschende Stellung innehat. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommissionspräsidentin von der Leyen ruft Bosnien und Herzegowina zur Fokussierung auf Reformen auf
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat Bosnien und Herzegowina zu mehr Fortschritten auf dem Weg des Landes in die EU ermutigt. Bei einer Pressekonferenz in Sarajevo mit der Regierungschefin von Bosnien und Herzegowina Borjana Krišto sowie den Premierministern der Niederlande und von Kroatien, Mark Rutte und Andrej Plenković, sagte von der Leyen, die Zukunft von Bosnien und Herzegowina liege in der EU, und zwar als geeintes und souveränes Land. Die Kommissionspräsidentin verwies auf die Reformen, die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden, und sprach konkret Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit an. Jetzt gehe es darum, sich weiter darauf zu konzentrieren – zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina, die so sehr an die EU glauben. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
In-Vitro-Diagnostika: Kommission will Unternehmen mehr Zeit für Anwendung neuer Regeln geben
Die Europäische Kommission will Unternehmen unter bestimmten Bedingungen mehr Zeit für die Anwendung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) geben. So soll die Verfügbarkeit grundlegender Medizinprodukte verbessert werden. Die Kommission will auch die Transparenz im Sektor erhöhen und schlägt vor, einige Elemente der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) schneller auf den Weg zu bringen.
In-vitro-Diagnostika (IVD) sind Tests, die an biologischen Proben zum Einsatz kommen, um den Gesundheitszustand einer Person zu bestimmen. Dazu gehören HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder COVID-19-Tests. Die seit Mai 2022 geltende Verordnung zielt darauf ab, den EU-Rahmen für diese Produkte zu modernisieren und zu verbessern. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission prüft Lufthansa-Einstieg bei ITA Airways
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um den von der Deutschen Lufthansa AG („Lufthansa“) und dem italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen („MEF“) geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways („ITA“) eingehend zu prüfen.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik sagte, die Kommission wolle den Zusammenschluss genauer untersuchen und sicherstellen, dass die Übernahme von ITA weder zu einer Verringerung des Wettbewerbs auf Kurz- und Langstrecken führt, noch zu höheren Preisen, geringeren Kapazitäten oder einer geringeren Qualität der Passagierluftverkehrsdienste innerhalb und außerhalb Italiens.
Die Kommission hat derzeit Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Markt für Passagierluftverkehrsdienste auf einigen Kurz- und Langstrecken innerhalb und außerhalb Italiens verringern könnte. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kampf gegen den Menschenhandel: EU einigt sich auf strengere Vorschriften
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels geeinigt. Die neuen Regeln werden den Strafverfolgungs- und Justizbehörden bessere Instrumente zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung neuer Formen der Ausbeutung – einschließlich jener über das Internet – an die Hand geben. Jedes Jahr werden mehr als 7.000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden. Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen an den verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Menschliche Tragödien werden ausgenutzt, um auf skrupellose Weise Profit zu machen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU werden auf bis zu 2,7 Milliarden Euro geschätzt. Die Formen der Ausbeutung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei bei dieser Kriminalität zunehmend eine Online-Dimension zu beobachten ist und sich ihre Methoden und illegalen Gewinne diversifizieren. Um diesen beträchtlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den starken Zuwachs technologischer Entwicklungen, zu begegnen, sind aktualisierte Vorschriften erforderlich. Daher hat die Kommission beschlossen, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der Schwerpunkt liegt sowohl darauf, den Menschenhandel zu verhüten, als auch darauf, seine Bekämpfung durchzusetzen. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHES PARLAMENT
EPRS Policy Roundtable – Zehn Herausforderungen für das Jahr 2024
Am 24.01.2024 fand in der Bibliothek des Europäischen Parlaments der Policy Roundtable des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) statt. Dabei kamen verschiedene Analysten der Politik zusammen, um über zehn Herausforderungen für die EU im Jahr 2024 zu informieren.
Allem voran werden sich die Wahlen wie ein roter Faden durch das Jahr ziehen. Eine der entscheidendsten Wahlen für Europa: die US-Präsidentschaftswahl. Diese wird sich neben den transatlantischen Beziehungen auch auf das NATO-Bündnis sowie die Ukraine auswirken.
Auch die Ukraine wird die EU in diesem Jahr vor mehrere Herausforderungen stellen. Zum einen müsse man einen Weg finden, mit Ungarns Veto gegen die EU-Hilfen umzugehen, und zum anderen müsse man über einen zukünftig anstehenden Wiederaufbau der Ost-Ukraine sprechen. Dafür wird es am 11. und 12. Juni 2024 in Berlin eine Ukraine-Wiederaufbaukonferenz geben. Zusätzliche Herausforderungen im Jahr 2024 sind der Klimawandel, der Umgang mit Desinformation, und die Kombination des Grünen und Digitalen Wandels.
Aufmerksam gemacht wurde auch auf weniger offensichtliche Herausforderungen. So müsse man sich beispielsweise mit der europäischen Jugend, der wachsenden Stärke Indiens, Veränderungen in der Automobilindustrie, und dem Wetterphänomen „El Niño“ befassen, dessen Folgen sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirken. • em
I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
EuGH-Urteil zum Geschmacksmusterstreit um einen Baustein des Lego-Spielbaukastens
2010 meldete der dänische Spielzeughersteller Lego beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster an, das einen Baustein eines Spielbaukastens darstellt. 2016 beantragte das deutsche Unternehmen Delta Sport Handelskontor beim EUIPO die Nichtigerklärung dieses Geschmacksmusters. Mit Entscheidung vom 10. April 2019 gab die Dritte Beschwerdekammer des EUIPO dem Antrag letztlich statt und erklärte das Geschmacksmuster für nichtig, da alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien. Lego focht diese Entscheidung vor dem Gericht der EU an, mit Erfolg: Mit Urteil vom 24. Mai 2021 hob das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf: Das EUIPO habe weder geprüft, ob die von Lego geltend gemachte Ausnahmeregelung für modulare Systeme anwendbar sei, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt. Das EUIPO erließ daraufhin eine neue Entscheidung, mit der es den von Delta Sport Handelskontor gestellten Antrag auf Nichtigerklärung des Geschmacksmusters zurückwies, da das Geschmacksmuster jedenfalls unter die Ausnahmeregelung für modulare Systeme falle. Delta-Sport Handelskontor hat diese Entscheidung vor dem Gericht der EU angefochten. Das EU-Gericht wies die Klage nun aber ab – der Schutz bleibt weiter bestehen. • fs Quelle PM EuGH
I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
EuGH-Urteil zur Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung
Ein Fluggast verlangt von Laudamotion eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 Euro, weil der von ihm gebuchte Flug von Düsseldorf nach Palma de Mallorca dort mit mehr als drei Stunden Verspätung ankam. Er selbst war allerdings gar nicht an Board, sondern hatte angesichts der angekündigten Verspätung eigenständig einen Ersatzflug gebucht, mit dem er Palma mit weniger als drei Stunden Verspätung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Ankunftszeit erreichte. Der Bundesgerichtshof wollte vom EuGH u.a. wissen, ob in einem solchen Fall ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung ausgeschlossen ist. Normalerweise gibt es nach europäischem Recht bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine pauschale Ausgleichszahlung. In diesen Fällen muss sie aber nicht gezahlt werden. Fluggäste haben die Pflicht, sich zur Abfertigung zu begeben, sagen die europäischen Richter. Denn der Flug soll ja stattfinden, anders als wenn er komplett gestrichen würde.
Wer erst gar nicht erscheint, habe jedenfalls keinen Anspruch auf die pauschalierte europäische Entschädigung. Er könnte höchstens noch versuchen, nach anderen Gesetzen von der Fluggesellschaft Schadensersatz zu bekommen. Dasselbe gelte für denjenigen, der auf eigene Initiative einen Ersatzflug nimmt. Denn es komme allein darauf an, dass man Zeit verloren hat, eben mehr als drei Stunden. Wenn der Fluggast weniger als drei Stunden Verspätung gehabt habe, müsse er nach dem europäischem Recht keine Entschädigung bekommen. • fs Quelle PM EuGH
I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
EuGH-Urteil zu immateriellem Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
Ein Kunde verlangt von MediaMarktSaturn Schmerzensgeld wegen immateriellen Schadens nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bei der Warenausgabestelle war das von ihm bestellte Haushaltsgerät einschließlich der Unterlagen für dessen Kreditfinanzierung, in denen u.a. sein Name, seine Adresse, sein Arbeitsgeber und sein Einkommen aufgeführt werden, irrtümlich einem anderen Kunden ausgehändigt worden. Einem Mitarbeiter von MediaMarktSaturn gelang es, dass das Gerät und die Unterlagen eine halbe Stunde später zurückgegeben wurden. Das von dem Kunden angerufene Amtsgericht Hagen hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Gültigkeit der darin enthaltenen Schadensersatzbestimmung vorgelegt. • fs Quelle PM EuGH
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
EuGH-Urteil zu Markenschutz bei Ersatzteilen
Audi hat ausschließliche Rechte an der für Fahrzeuge, Ersatzteile, und Fahrzeugzubehör eingetragenen Unionsbildmarke. Dieses Zeichen benutzt Audi auch als Emblem. Audi beanstandet vor einem polnischen Gericht, dass ein Ersatzteilhändler nachgebaute Kühlergrills mit einem Zeichen anbietet, das mit ihrer Marke identisch oder ihr ähnlich ist. Die Kühlergrills haben nämlich, wie die Original-Kühlergrills, eine eingeschnittene Stelle, die für die Anbringung des Audi-Emblems vorgesehen ist und dem Erscheinungsbild der Marke entspricht. Das polnische Gericht hat den Gerichtshof ersucht, den Markenschutz in Bezug auf die Vermarktung von Ersatzteilen, insbesondere für Autos, zu präzisieren. Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen vom 21. September 2023 die Ansicht vertreten, dass eine Markenverletzung im vorliegenden Fall zu verneinen sei. Der EuGH stellte nun zunächst fest, dass die Kühlergrills nicht von Audi stammten und ohne die Zustimmung des Autoherstellers auf den Markt gebracht worden seien. Das Teil, an dem das Audi-Emblem angebracht werden solle, sei für die Vermarktung durch Dritte gedacht und für potenzielle Käufer sichtbar.
Die Funktion einer Marke könne unter anderem darin bestehen, die Herkunft oder Qualität der Ware zu garantieren, führte der EuGH aus - diese Funktion könne hier beeinträchtigt sein.
Den konkreten Rechtsstreit entscheiden muss aber das Gericht in Warschau, welches dabei an die Rechtsauffassung des EuGHs gebunden ist. Dieser überließ dem polnischen Gericht die Prüfung, ob das strittige Teil an dem Kühlergrill mit der Marke Audi identisch oder ihr ähnlich ist. • fs Quelle PM EuGH
I EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
EuGH-Urteil zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in zwei Mitgliedstaaten
Eine Syrerin, die bereits 2018 in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde, begehrt nunmehr auch in Deutschland die Anerkennung als Flüchtling. Nach Griechenland kann sie nicht zurückkehren, weil ihr dort die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohen würde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte es ab, ihr den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, gewährte ihr jedoch subsidiären Schutz. Die Betroffene ist indessen der Meinung, dass das Bundesamt an die bereits in Griechenland erfolgte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gebunden sei. Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge sind EU-Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet, jemanden automatisch als Flüchtling anzuerkennen, der zuvor in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurde. Der in dem anderen Land gewährte internationale Schutz müsse nicht ohne Prüfung anerkannt werden, argumentierte Generalanwältin Laila Medina in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil war dies noch nicht (Az. C-753/22). • fs Quelle PM EuGH
Aus den Fachbereichen
I KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Maßnahmenpaket: EU-Unterstützung für Start-ups und KMU bei der Entwicklung von KI
Nach der politischen Einigung auf das Gesetz über künstliche Intelligenz hat die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu unterstützen. Das Paket beinhaltet unter anderem die Einrichtung von KI-Fabriken, den leichteren Zugang zu Hochleistungsrechnern, die Einrichtung eines KI-Büros in der EU-Kommission, eine EU-Mitteilung über KI-Gründungen und -Innovationen sowie die Gründung von europäischen Konsortien zu Sprachtechnologien und digitalen Zwillingen. Außerdem hat die EU-Kommission ein Konzept vorgelegt, wie sie selbst künstliche Intelligenz intern einsetzen will. • fs Quelle PM KOM
I KLIMA
EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue CO2-Standards für LKW und Busse
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt. • fs Quelle PM KOM
I KLIMA
EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue CO2-Standards für LKW und Busse
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt. • fs Quelle PM KOM
„Die Emissionen aus dem Straßenverkehr steigen, und wir müssen diesen Trend umkehren. Diese Einigung wird LKW und Busse weniger umweltschädlich machen, die Emissionen senken und die Luftqualität in der gesamten EU verbessern. Wenn wir mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf unsere Straßen stellen, kommt es uns allen zugute.“
Wopke Hoekstra,
EU-Kommissar für Klimapolitik
„Die Emissionen aus dem Straßenverkehr steigen, und wir müssen diesen Trend umkehren. Diese Einigung wird LKW und Busse weniger umweltschädlich machen, die Emissionen senken und die Luftqualität in der gesamten EU verbessern. Wenn wir mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf unsere Straßen stellen, kommt es uns allen zugute.“
Wopke Hoekstra,
EU-Kommissar für Klimapolitik
Ausschreibungen
I AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON ANTRÄGEN
Das Projekt European Heritage Hub hat ein Programm für kleine Zuschüsse aufgelegt, um von der Zivilgesellschaft geleitete Projekte zum Schutz des kulturellen Erbes in den Nachbarländern der EU zu unterstützen. Das Bewerbungsverfahren läuft vom 23. Januar bis zum 31. März.
Das Programm für kleine Zuschüsse der Europäischen Kulturerbe-Drehscheibe steht zivilgesellschaftlichen Organisationen in 11 Nachbarländern der Europäischen Union offen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo*, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine.
Die Länder in diesen Regionen - sowohl Kandidaten als auch potenzielle Kandidaten für den EU-Beitritt oder enge Nachbarn der EU - sind mit einem bewaffneten Konflikt konfrontiert, müssen sich mit Herausforderungen nach einem Konflikt auseinandersetzen oder benötigen Maßnahmen zur Verhinderung möglicher künftiger Konflikte. Das Programm für kleine Zuschüsse der Europäischen Kulturerbe-Drehscheibe (European Heritage Hub Small Grants Scheme) zielt darauf ab, Kulturerbe-Akteure aus den oben genannten Ländern zu ermutigen und zu befähigen, aktive Protagonisten der europäischen Kulturerbe-Bewegung zu werden. Weitere Informationen über die Zulassungs- und Auswahlkriterien und die Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier. • fs Quelle PM European Heritage Hub
I BÜRGERINITIATIVE
Zwei neue Europäische Bürgerinitiativen: Schutz der Landwirtschaft / Verbot von Konversionsmaßnahmen
Zwei Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ und „Europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa“ können nach dem Beschluss der Kommission registriert werden. • fs Quelle PM KOM
Unsere Empfehlungen
I PLANSPIEL
Online: Neue Fortbildungstermine zum Planspiel "Fakt oder Fake"
Zum erfolgreichen Planspiel Fakt oder Fake bietet die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland gemeinsam mit planpolitik neue Fortbildungstermine für Lehrkräfte, Teamerinnen und Teamer sowie Trainerinnen und Trainer an. Dabei wird das Planspiel kurz angespielt und es werden seine sechs Kurzformate rund um das Thema Digitalisierung, Desinformation und Hassrede vorgestellt.
Interessierte können das Planspiel Fakt oder Fake mit Hilfe der Anleitungen auch sofort selbstständig durchführen, falls keiner der Termine passt. Weitere Informationen sowie das komplette Material zum Download hier. Die Fortbildungen finden online von 15 bis 17.30 Uhr statt. Weitere Informationen hier. • fs Quelle PM KOM