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03. Dezember 2020 Ausgabe 37/20

Unser EU-Wochenspiegel

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

Die britische Aufsichtsbehörde hat eine Notfallzulassung für einen Impfstoff gegen COVID-19 erteilt. Die ersten 800.000 Corona-Impfstoffdosen sollen bereits in der kommenden Woche in Großbritannien zur Verfügung stehen.

China und Russland lassen bereits seit einiger Zeit bestimmte Bevölkerungsgruppen impfen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat angekündigt, bis zum 29. Dezember über eine Zulassungsempfehlung für den Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer zu entscheiden. Es sind also Schritte aus der Pandemie in Sicht.
Einig scheinen die Experten aber auch, dass die Impfungen nicht dazu führen werden, dass eine vollständige Rückkehr zum „Normalbetrieb“ in Kürze eintreten kann. Einfluss haben hier u. a. die Punkte, wie viel Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann, wie die Impfungen in der Bevölkerung akzeptiert und wie lange der Schutz durch die Impfung anhalten wird.

Umso wichtiger ist damit weiterhin die von der EU-Kommission am 02. Dezember angenommene Strategie für eine nachhaltige Bewältigung der Pandemie in den kommenden Wintermonaten, in denen die Gefahr der Virusübertragung aufgrund besonderer Umstände wie z. B. Zusammenkünften in Innenräumen verstärkt besteht. In der Strategie wird empfohlen, bis ins Jahr 2021 hinein achtsam zu bleiben und Vorsicht walten zu lassen. Die Kommission stellt in Aussicht, weitere Leitlinien für eine schrittweise und koordinierte Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen vorzulegen.

 

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen

Leiterin der Landesvertretung

 

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission bekräftigt ihr Engagement für die Stärkung der Grundrechte in der EU

Am 2. Dezember legte die Kommission eine neue Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU vor. Grundrechte können nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Mit der neuen Strategie bekräftigt die Kommission ihr Engagement, dafür Sorge zu tragen, dass die Charta vollumfänglich Anwendung findet. Ab dem nächsten Jahr wird die Kommission einen jährlichen Bericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie die Mitgliedstaaten die Charta in einem ausgewählten Themenbereich anwenden. Die Strategie ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, die zusammen den umfassenden Ansatz der Kommission für die Förderung und den Schutz der Grundwerte veranschaulichen. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Modernisierung der Justiz in der EU: Neues Paket zur rascheren Digitalisierung der Justiz und zur Förderung der justiziellen Ausbildung

Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember ein Paket mit mehreren Initiativen zur Modernisierung der Justiz in der EU angenommen. Die beiden Hauptbestandteile des neuen Pakets sind eine Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz in der EU und eine neue Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa. Mit diesem Instrumentarium für digitale Justiz sollen die Mitgliedstaaten weiter dabei unterstützt werden, ihre nationalen Justizsysteme ins digitale Zeitalter zu führen und die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in der EU zu verbessern. Im Rahmen der EU-Strategie zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung sollen Richter, Staatsanwälte und sonstige Angehörige der Rechtsberufe für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie die Digitalisierung gewappnet werden. Außerdem soll auf Grundlage von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und gegenseitigem Vertrauen eine gemeinsame europäische Rechtskultur gefördert werden. • fs Quelle: PM KOM

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I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

Die EU-Kommission begrüßt, dass sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat am 30. November auf die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, darunter auch die kohäsionspolitischen Fonds der EU, geeinigt haben. Dies ist das zweite Dossier zur Kohäsionspolitik, bei dem die dreiseitigen Verhandlungen abgeschlossen wurden. Allerdings muss der endgültige Wortlaut noch vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Die Dachverordnung bietet den notwendigen Politikrahmen, mit dem sichergestellt wird, dass die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung auch weiterhin das Vertragsziel, Konvergenz zu fördern und die am wenigsten entwickelten Teile der EU zu unterstützen, erfüllen. Als wichtigste Rechtsgrundlage für die Kohäsionspolitik gewährleistet sie, dass aufkommenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen begegnet werden kann: Die Ressourcen können flexibler übertragen werden, und die Kapazitäten zur Begegnung künftiger Krisen werden ausgeweitet. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Faire Besteuerung: Mitgliedstaaten erzielen Einigung über neue Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen

Die Mitgliedstaaten haben kürzlich einen Kompromiss darüber erzielt, die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen auszuweiten. Damit wird sichergestellt, dass alle, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld verdienen, einen gerechten Anteil am Steueraufkommen leisten. Der Einigung ging ein Vorschlag der Kommission voraus, der im Juli im Rahmen des Aktionsplans für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie vorgelegt wurde. Mit dem Vorschlag für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 7) wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die von Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einnahmen austauschen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Plattform in der EU befindet oder nicht. Dadurch können die nationalen Behörden nicht nur ermitteln, in welchen Fällen Steuern entrichtet werden sollten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Plattformen verringern, die häufig mehreren unterschiedlichen nationalen Meldepflichten unterliegen. Der Vorschlag konsolidiert und präzisiert – beispielsweise durch gemeinsame Steuerprüfungen – auch die Vorschriften in anderen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Steuermissbrauch zu bekämpfen. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission zahlt im Rahmen des SURE-Instruments 8,5 Mrd. EUR an fünf Mitgliedstaaten aus

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des SURE-Instruments die dritte Tranche der finanziellen Unterstützung in Höhe von 8,5 Mrd. EUR an fünf Mitgliedstaaten ausgezahlt. Im Rahmen der Transaktionen am 1. Dezember erhält Belgien 2 Mrd. EUR, Ungarn 200 Mio. EUR, Portugal 3 Mrd. EUR, Rumänien 3 Mrd. EUR und die Slowakei 300 Mio. EUR.

Diese Unterstützung in Form von zu günstigen Konditionen gewährten Darlehen soll den betreffenden Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Konkret soll dadurch ein Beitrag zu den Kosten geleistet werden, die den Mitgliedstaaten unmittelbar durch die Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen, unter anderem zugunsten Selbstständiger, entstehen, die zur Bekämpfung der derzeitigen Coronavirus-Pandemie ergriffen wurden.

Mit der Auszahlung haben 15 Mitgliedstaaten zwischen Ende Oktober und Ende November rund 40 Mrd. EUR im Rahmen des EU-SURE-Instruments erhalten. Nach Abschluss der Auszahlungen aus dem SURE-Instrument werden an Belgien 7,8 Mrd. EUR, an Ungarn 504 Mio. EUR, an Portugal 5,9 Mrd. EUR, an Rumänien 4,1 Mrd. EUR und an die Slowakei 631 Mio. EUR geflossen sein.

Ein Überblick über die bislang ausgezahlten Beträge und die verschiedenen Laufzeiten der Anleihen ist hier abrufbar.• fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU bereitet sich auf Ende des LIBOR-Referenzwerts vor

Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über wichtige Änderungen der EU-Vorschriften über finanzielle Referenzwerte zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom 1. Dezember. Die Kommission hatte diese Änderungen am 24. Juli 2020 vorgeschlagen. Sie sollen sicherstellen, dass die Finanzstabilität der EU nicht beeinträchtigt wird, wenn der weithin verwendete Referenzwert London Interbank Offered Rate (LIBOR) ausläuft. Referenzwerte sind Indizes, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten und Verträgen (einschließlich Hypotheken für Haushalte) oder zur Messung der Leistung eines Investmentfonds verwendet werden.

Die Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da die britische Financial Conduct Authority - die Aufsichtsbehörde für den LIBOR - 2017 angekündigt hatte, dass sie diesen Referenzwert ab Ende 2021 nicht mehr unterstützen wird und erwartet, dass er kurz darauf eingestellt wird. Die vereinbarten Änderungen der Verordnung über Referenzwerte ermächtigen die Kommission, einen Ersatz-Referenzwert zu benennen, der alle Verweise auf einen weithin verwendeten und auslaufenden Referenzzinssatz wie den LIBOR abdeckt, wenn dies notwendig ist, um Störungen der Finanzmärkte in der EU zu vermeiden. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Neue Fragen und Antworten zu Sozialreformen im europäischen Lkw-Verkehr

Damit die neue EU-Verkehrsgesetzgebung mit verbesserten Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden kann, hat die Europäische Kommission am 30. November für alle Beteiligten eine erste Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht. Diese Fragen & Antworten zum so genannten „Mobilitätspaket 1“ werden nach und nach durch weitere Klarstellungen zu den anderen Bestimmungen des Pakets ergänzt werden, wo dies erforderlich ist. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Geoblocking-Verbot in der EU zeigt Wirkung

Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Am 30. November hat die Europäische Kommission einen ersten Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Verordnung vorgelegt. Die Hälfte der Verbraucher/innen sind sich des EU-weit geltenden Verbots bewusst. Der grenzüberschreitende Zugang zu Websites wurde verbessert. Die EU-Kommission werde die Auswirkungen weiter beobachten und mit den Interessenvertretern diskutieren, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans für Medien und audiovisuelle Medien, um sicherzustellen, dass die Branche expandieren und neue Zielgruppen erreichen kann. Die Vielfalt der Waren und Dienstleistungen soll grenzüberschreitend in vollem Umfang nutzbar sein, so der EU-Kommissar weiter.

Der Bericht befasst sich mit den potenziellen Auswirkungen für die Verbraucher/innen, die sich aus der Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung für den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Serien, Musik, E-Books oder Videospielen ergeben könnten, um der Nachfrage auch von Menschen, die in Grenzregionen leben, und von sprachlichen Minderheiten gerecht zu werden.

Um die potenziellen Auswirkungen der Verordnung auf den audiovisuellen Sektor weiter zu bewerten, wird die Kommission einen Dialog mit den Interessengruppen einleiten, um konkrete Wege zur Förderung der Verbreitung von und des Zugangs zu hochwertigen Inhalten für die Verbraucher in der gesamten EU zu untersuchen.• fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Erstes Schengen-Forum: Auf dem Weg zu einem stärkeren und resilienteren Schengen-Raum

Das Schengen-Forum, das die Kommission am 30. November zum ersten Mal einberufen hat, war dem konstruktiven Austausch über die Schaffung eines stärkeren und resilienteren Schengen-Raums gewidmet. Das Ziel der Videokonferenz, an der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Innenminister/innen teilgenommen haben, war die Förderung der Zusammenarbeit sowie des politischen Dialogs und die Wiederherstellung des Vertrauens.  

Bei den Gesprächen ging es um die folgenden Themen: 

  • Verbesserung des Mechanismus zur Bewertung der Umsetzung der Schengen-Vorschriften
  • Ein neuer Ansatz für die Reform des Schengener Grenzkodexes
  • Ein besseres Außengrenzenmanagement
  • Engere polizeiliche Zusammenarbeit und ein intensiverer Informationsaustausch
  • Verbesserte Governance des Schengen-Raums

Die Diskussionen waren die erste Etappe einer inklusiven politischen Debatte, die in die Schaffung eines stärkeren, auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Schengen-Raums münden soll. Sie werden in die Schengen-Strategie einfließen, die die Kommission Mitte 2021 vorzulegen gedenkt. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission begrüßt politische Einigung über Übergangsbestimmungen für Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Kommission begrüßte am 27. November die politische Einigung über die Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Übergangszeitraum 2021–2022, die zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat erzielt wurde. Diese Bestimmungen beruhen auf dem Grundsatz der Beibehaltung der bestehenden GAP-Vorschriften, enthalten aber auch neue Elemente, um für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Geeinigt hat man sich auch darauf, dass die Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) integriert werden, um die Erholung und die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft nach der Coronapandemie zu fördern.

Die Höhe der nationalen Zuweisungen während dieses Übergangszeitraums entspricht dem, was für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 vereinbart wurde. In der Zwischenzeit unterstützt die Kommission weiterhin die Bemühungen um eine möglichst baldige Einigung über den nächsten langfristigen Haushalt und NextGenerationEU, damit alle neuen Programme am 1. Januar 2021 anlaufen können. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Kommissarin McGuinness: „Wer die Zahlungssysteme kontrolliert, kontrolliert zunehmend unsere digitalisierten Volkswirtschaften“

Bei einer virtuellen Konferenz der Bundesbank hat die neue EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness am 27. November über die politische und strategische Bedeutung des Zahlungsverkehrs in Europa gesprochen.

McGuinness lobte die von einem europäischen Bankenkonsortium in diesem Jahr angeschobene „European Payments Initiative“, mit der eine moderne europäische Zahlungsinfrastruktur aufgebaut werden soll. Sie habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass sich vor zwei Tagen zwei im Zahlungsverkehr tätige Unternehmen entschlossen haben, dem Projekt beizutreten.

Die EU-Kommissarin verwies auf die im September vorgelegte Strategie der Kommission für den Massenzahlungsverkehr. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Dadurch werden Zahlungen in Euro zwischen der EU und anderen Ländern vereinfacht und gesamteuropäische Zahlungslösungen gefördert.

Zahlungsdienste werden zunehmend als eine Goldgrube für Daten angesehen. Die Datenkonzerne werden nun zu den Hauptkonkurrenten der Banken. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Kohäsionspolitik: Kommission und EBWE fördern die innovative Nutzung von Daten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit EU-Mitteln   

Die Europäische Kommission, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und die „Open Contracting Partnership“ setzen sich gemeinsam für mehr Qualität und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die aus EU-Mitteln kofinanziert werden, in Griechenland und Polen ein. So werden die Behörden in beiden Ländern im Rahmen zweier Pilotprojekte mit Fachwissen und praktischer Hilfe unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf digitaler Innovation liegt.

Durch die Förderung einer intelligenten Nutzung von Innovation und offenen Daten werden die beiden Pilotprojekte den öffentlichen Verwaltungen helfen, die Auftragsvergabe für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen besser zu planen, durchzuführen und zu überwachen. Dies wird zu einer besseren Nutzung öffentlicher Ressourcen und zu mehr Chancen für Unternehmen, insbesondere für KMU, führen. Dank der Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen wird diese Initiative auch die Transparenz der öffentlichen Ausgaben fördern und die Einbeziehung der Bürger/innen in die Überwachung von für die Gemeinschaft relevanten Investitionen intensivieren, wie beispielsweise Investitionen in Nachhaltigkeit, lokale Entwicklung und soziale Inklusion. • fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Warnung: Betrüger zielen mit angeblichen EU-Coronahilfen auf T-Online-Nutzer

Erneut kursieren Tausende Emails mit einem falschen Antragsformular für Corona-„Überbrückungshilfe II für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen“, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten und von Mitarbeitern der Europäischen Kommission in Deutschland durchgereicht werden. Betroffen sind derzeit vor allem Nutzer/innen von T-Online, da die Empfängerinfrastruktur hinter T-Online offenbar keine Herkunftsüberprüfung der betrügerischen Emails durchführt. Öffnen Sie diese Emails nicht! Es handelt sich um einen Betrugsversuch böswilliger Akteure, um an sensible Unternehmensdaten zu kommen. • fs Quelle: PM KOM

Aus den Fachbereichen

I CORONAVIRUS

Europäische Kommission präsentiert Corona-Strategie für die Wintermonate

Die Europäische Kommission mahnt mit Blick auf die Wintermonate und das Risiko einer erhöhten Übertragung des Coronavirus weiter zu Vorsicht und zu einem möglichst gemeinsamen Ansatz für den Wintertourismus. In ihrer am 2. Dezember vorgelegten Strategie zur Bewältigung der Pandemie in den kommenden Monaten empfiehlt sie unter anderem, Kontaktbeschränkungen - abhängig von der epidemiologischen Situation vor Ort - weiter aufrechtzuerhalten. Diese seien während der Wintermonate entscheidend, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen – auch an den Feiertagen. Das Europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) und die EU-Agentur für Luftsicherheit (EASA) haben zudem Empfehlungen für Reisende vorgelegt. Flugreisende sind demnach nicht automatisch ein höheres Risiko für die Verbreitung der Infektion. Sie sollten aber über die Lage in ihrem Zielland und die auf Flughäfen und an Bord getroffenen Vorsichtsmaßnahmen informiert sein. • fs Quelle: PM KOM

I CORONAVIRUS

BioNTech/Pfizer und Moderna beantragen Zulassung von COVID-19-Impfstoffen

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat am 1. Dezember sowohl von BioNTech/Pfizer als auch Moderna Anträge auf die bedingte Marktzulassung der Impfstoffe erhalten, die die Unternehmen gegen COVID-19 entwickelt haben. Die EMA wird nun innerhalb der nächsten Wochen unabhängige wissenschaftliche Bewertungen ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit durchführen. Kommt sie zum Schluss, dass der Nutzen eines Impfstoffs seine Risiken beim Schutz gegen COVID-19 überwiegt, wird sie eine positive Empfehlung aussprechen. Die Europäische Kommission kann dann binnen weniger Tage die europaweit gültige Zulassung für die Impfstoffe erteilen. Parallel dazu bereiten sich die EU-Staaten auf den Einsatz der Impfstoffe vor.

Innerhalb der EMA bereitet der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) die Entscheidungen der Agentur im Rahmen der Marktzulassung von Arzneimitteln vor. Um das Zulassungsverfahren zu beschleunigen, bewertet der Ausschuss den Impfstoff BNT162b2 von BioNTech/Pfizer bereits seit dem 6. Oktober und den Impfstoff mRNA-1273 von Moderna bereits seit dem 16. November im Rahmen der sogenannten „Rolling Review“ (fortlaufenden Überprüfung).• fs Quelle: PM KOM

I CORONAVIRUS

Kommission genehmigt deutsche Kapitalhilfe-Rahmenregelung für Unternehmen in der Coronakrise

Die Europäische Kommission hat die Pläne Deutschlands für eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Bund und Länder mittels Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten in von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen investieren können. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Deutschland hat bei der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine Rahmenregelung angemeldet, mit der Bund und Länder von der Coronakrise betroffenen Unternehmen Kapitalhilfen gewähren können.

Im Rahmen der Regelung erfolgt die Unterstützung in Form von i) nachrangigen Darlehen und ii) Rekapitalisierungsinstrumenten, insbesondere Eigenkapitalinstrumenten (d. h. Erwerb neu ausgegebener Stammaktien und Vorzugsaktien oder andere Formen der Beteiligung) und hybriden Kapitalinstrumenten (d. h. Wandelschuldverschreibungen und stille Beteiligungen). Die Einzelmaßnahmen sind auf 250 Mio. EUR pro Begünstigtem begrenzt, und das Gesamtbudget der Regelung beläuft sich nach Angaben der deutschen Behörden vorläufig auf rund 3.5 Mrd. EUR.• fs Quelle: PM KOM

I CORONAVIRUS

Kommission genehmigt Finanzhilfen für Jugendherbergen in Deutschland

Die Kommission hat am 27. November die deutsche Regelung zur Entschädigung von Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten für pandemiebedingte Einkommensverluste genehmigt. Die öffentliche Unterstützung wird in Form von direkten Zuschüssen erfolgen. Die Regelung wird bis zu 60 Prozent der Einnahmeverluste ausgleichen, die den Begünstigten in der Zeit zwischen dem Beginn des Lockdowns (der in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten begann) und dem 31. Juli 2020 entstanden sind. Während dieses Zeitraums mussten die Begünstigten aufgrund der staatlich verhängten Corona-Maßnahmen ihre Unterbringungsmöglichkeiten schließen.

Bei der Berechnung der Einnahmeverluste werden alle Kostensenkungen, aus den während des Lockdowns erzielten Einnahmen und alle möglichen finanziellen Beihilfen abgezogen, die vom Staat oder von Dritten zur Bewältigung der Folgen des Coronavirus-Ausbruchs gewährt oder tatsächlich ausgezahlt wurden. Auf der Ebene der Bundesregierung wird den antragsberechtigten Einrichtungen ein Budget von bis zu 75 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind jedoch nicht ausschließlich für dieses Programm vorgesehen.

Darüber hinaus können auch regionale Behörden (auf Landes- oder kommunaler Ebene) diese Regelung aus den kommunalen Haushalten in Anspruch nehmen. In jedem Fall stellt die Regelung sicher, dass dieselben förderfähigen Kosten nicht zweimal durch verschiedene Verwaltungsebenen ausgeglichen werden können. • fs Quelle: PM KOM

I KLIMASCHUTZ

Treibhausgasemissionen in der EU 2019 auf niedrigstem Niveau seit drei Jahrzehnten

Am 30. November hat die Kommission den jährlichen EU-Fortschrittsbericht über den Klimaschutz angenommen, in dem sie die Fortschritte der EU bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2019 darlegt. Die Treibhausgasemissionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % zurückgegangen, während das BIP um 1,5 % gewachsen ist. Gegenüber 1990 wurden die Emissionen um 24 % reduziert. Am stärksten sanken im Jahr 2019 die Emissionen, die unter das Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen: Sie verringerten sich gegenüber 2018 um 9,1 % bzw. um rund 152 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente (Mio. t CO2-Äq). Dieser Rückgang ist in erster Linie auf den Energiesektor zurückzuführen: Hier wurden die Emissionen um fast 15 % reduziert, vor allem durch Umstellung der Stromerzeugung von Kohle auf erneuerbare Energien und Gas. Die Emissionen der Industrie gingen um fast 2 % zurück. Die im Rahmen des EU-EHS geprüften Luftverkehrsemissionen, d. h. derzeit nur die Emissionen aus Flügen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, stiegen erneut leicht an (gegenüber 2018 um 1 % bzw. rund 0,7 Mio. t CO2-Äq). Bei den Emissionen, die nicht unter das EU-EHS fallen, d. h. die in nicht vom EU-EHS erfassten Sparten der Industrie oder in Bereichen wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft entstehen, ist gegenüber 2018 keine nennenswerte Veränderung zu verzeichnen.

Die EU hat ihre Ausgaben für den Klimaschutz, die Finanzierung umweltfreundlicher Technologien, den Einsatz neuer Lösungen und die internationale Zusammenarbeit 2019 aufgestockt und wird sie im Zuge der Erholung Europas von COVID-19 noch weiter erhöhen. • fs Quelle: PM KOM

I BILDUNG

Osnabrücker Erklärung: EU bringt hochwertige Berufsbildung voran

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist mit der Annahme der Osnabrücker Erklärung zur Zukunft der Berufsbildung durch die EU-Bildungsminister einen großen Schritt vorangekommen. Die für Bildung zuständigen Minister/innen der Mitgliedstaaten, der EU-Beitrittskandidaten und der EWR-EFTA-Länder, die Kommission und die europäischen Sozialpartner haben in einer Videokonferenz am 1. November die „Osnabrück 2020-Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft“ gebilligt. Die Erklärung wird von EU-Ausbildungsverbänden und Organisationen der Lernenden unterstützt. • fs Quelle: PM KOM

I BESCHÄFTIGUNG

Studie über Arbeitsbedingungen von Künstlern

Die Europäische Kommission und Experten haben eine neue Studie veröffentlicht, die den Status und die Arbeitsbedingungen von Künstlern beleuchtet. Die Studie untersucht Aspekte der Beschäftigung von Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden in den EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Künstlerstatus, soziale Sicherheit, Selbständigkeit, Ökosysteme und alternative Finanzierung, künstlerische Freiheit, Karriereentwicklung und Maßnahmen in der Covid-Krise. Die Studie empfiehlt u.a. der Europäischen Kommission, bewährte Praktiken zu sammeln und zu verbreiten und die Mitgliedstaaten über Politiken und Maßnahmen zu informieren, die den Menschen im Kultur- und Kreativbereich zur Verfügung stehen. • ah Quelle: PM KOM

I KARTELLRECHT

Kommission verhängt Geldbuße von 60.5 Mio. EUR gegen Teva und Cephalon wegen Verzögerung der Einführung eines preisgünstigeren Generikums

Die Europäische Kommission hat die Pharmaunternehmen Teva und Cephalon mit einer Geldbuße von 60.5 Mio. EUR belegt, weil diese vereinbart hatten, die Markteinführung eines preisgünstigeren Generikums des Cephalon-Arzneimittels gegen Schlafstörungen, Modafinil, nach Ablauf der Hauptpatente von Cephalon um mehrere Jahre zu verzögern. Die Vereinbarung wurde weit vor dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem Cephalon eine Tochtergesellschaft von Teva wurde. Die Vereinbarung verstieß gegen EU-Kartellrecht und verursachte erheblichen Schaden für Patienten und Gesundheitssysteme in der EU, da sie dazu führte, dass die Modafinil-Preise hoch blieben. Modafinil ist ein Arzneimittel zur Behandlung exzessiver Tagesschläfrigkeit, die insbesondere im Rahmen einer Narkolepsie auftritt. Es wurde unter dem Markennahmen „Provigil“ gehandelt und war das meistverkaufte Produkt von Cephalon. Jahrelang entfielen über 40 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens auf Provigil. 2005 waren die Hauptpatente für das Arzneimittel in Europa ausgelaufen, aber Cephalon hielt noch einige Sekundärpatente für die pharmazeutische Zusammensetzung von Modafinil, die dem Unternehmen zusätzlichen Patentschutz bieten sollten. Der Beschluss vom 26. November betrifft eine Patentvergleichsvereinbarung, durch die Cephalon Teva dazu veranlasste, kein preisgünstigeres Modafinil-Produkt auf den Markt zu bringen. Die Gegenleistung waren einige für Teva vorteilhafte Nebenabsprachen und Barzahlungen. Teva verfügte über eigene Patente für das Herstellungsverfahren und war so weit, dass es sein eigenes Generikum auf den Modafinil-Markt bringen konnte. Im Vereinigten Königreich hatte es sogar schon mit dem Verkauf des Generikums begonnen. Dann vereinbarte das Unternehmen mit Cephalon, die Markteinführung zu stoppen und Cephalons Patente nicht anzufechten.

 

Die Kommission stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass Teva durch diese Pay-for-Delay-Vereinbarung mehrere Jahre lang als Wettbewerber ausgeschaltet wurde und Cephalon deshalb höhere Preise berechnen konnte, obwohl das Hauptpatent für Modafinil seit Langem abgelaufen war. • fs Quelle: PM KOM

Aus unserer Landesvertretung

I VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK

Landesvertretung Brüssel stellt Aufgaben und Arbeitsweise vor

 Als einziger Standort in Deutschland bietet die Hochschule Harz einen Bachelor-Abschluss im Europäischen Verwaltungsmanagement in einem vielseitigen und interdisziplinär angelegten Studium an. Die Studierenden dieses Studiengangs informierten sich am 2. Dezember coronabedingt im virtuellen Raum im Rahmen des Programms „EVM plus“, welches zusätzlich zum Studium eine Reihe an Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen (z.B. Auslandspraktikum oder zukünftige Karrieremöglichkeiten) anbietet, zu den Praktikumsmöglichkeiten in der Landesvertretung Brüssel.

 Gastredner war Daniel Wentzlaff, stellvertretender Leiter der Landesvertretung, der die Aufgaben und Arbeitsweise der Repräsentanz von Sachsen-Anhalt bei der EU vorstellte und auch auf die bewegte Geschichte der Liegenschaft am Boulevard Saint-Michel 80, die einst als Botschaft der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) diente, einging. Im Anschluss gab es viel Interesse der Studierenden an den Inhalten des Praktikums und allgemein zum Leben in der Stadt Brüssel. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass der ein oder andere Zuhörer später einmal ein Praktikum in der Landesvertretung absolvieren wird. • dw

Ausschreibungen

I PREIS

Preisverleihung des 26. Jugendvideopreises Sachsen-Anhalt

Am Samstag, 28. November fand die Preisverleihung des Jugendvideopreises Sachsen-Anhalt 2020 unter dem Motto „Get out“ in vollständig digitalem Format statt. Die Ausstrahlung der Veranstaltung erfolgte über alle Offenen Kanäle Sachsen-Anhalt sowie über diverse Social-Media-Plattformen.

Europaminister Rainer Robra eröffnete die Preisverleihung mit einem Grußwort. Er zeigte sich beeindruckt von den künstlerischen Leistungen der jungen Filmemacherinnen und Filmemacher und lobte ihr Engagement unter den aktuellen pandemiebedingten Umständen.

Besonders freute sich Minister Robra auch über den erfolgreichen Verlauf der erstmalig ausgelobten Sonderkategorie „Europa – hier und jetzt“ mit einer Vielzahl eingereichter Filme, die sich auf kreative Art und Weise mit dem Thema Europa und seinen vielfältigen Bezügen zum Leben in Sachsen-Anhalt auseinandersetzten. Der Sonderpreis in Höhe von 800 Euro wurde von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur vergeben.

Von insgesamt 75 eingereichten Filmbeiträgen in vier Kategorien wurden durch die jeweiligen Fachjurys 33 Kurzfilme für den Wettbewerb nominiert und im Rahmen der Preisverleihung dem Publikum gezeigt. Die Filmemacherinnen und Filmemacher konnten sich über Preisgelder in Höhe von insgesamt 3.300 Euro freuen.

Folgende Gewinnerinnen und Gewinner wurden gekürt:

  • ABC-Teams: „Freundschaft über und unter Wasser“ – Ein filmpädagogisches Projekt mit der Evangelischen Domgrundschule Magdeburg unter Leitung von Laura Böllstorf und Viktoria Magnucki;
  • Sonderpreis „Europa – hier und jetzt“: „Mein Freiwilligendienst in Europa“ von Aleš Janoušek, Fabian Erban, Hannah Zake, Johannes Erban, Tessa Buchwitz mit Unterstützung der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.;
  • Newcomer: „Zeitstrafe“ von David Brosch (Platz 1) und „Hunger“ von Santo Boese (Platz 2);
  • Masterclass: „Gestrandet“ von Robert Hirschmann (Platz 1/bester Film) „Recueillement“ von Malvin Jäpel (Sonderpreis), „Nicht allein“ von Alexander Wiese (Sonderpreis).

Alle Filmbeiträge und Informationen im Detail sind auf der offiziellen Website des Jugendvideopreises unter nachfolgendem Link einsehbar: https://jugend-video-preis.de/.

Die Gewinner/innen werden außerdem im Rahmen der Twitterreihe #guteNachricht (https://twitter.com/sachsenanhalt) des Landes Sachsen-Anhalt vorgestellt. • Gastbeitrag Susanne Brunnbauer Referentin Referat Internationale Zusammenarbeit Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

I PREIS

Jönköping in Schweden gewinnt den Access City Award 2021

Jönköping (Südschweden) hat gemeinsam mit Behindertenorganisationen ständige Verbesserungen in neuen Stadtgebieten sowie in der Altstadt erzielt. Die Stadt hat außerdem einen lokalen „Access City Award“ für Unternehmen oder Organisationen geschaffen, die mit ihren Kunden zusammengearbeitet haben, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Aus einer Gruppe von 50 Bewerbern wurde Jönköping bei der Online-Zeremonie am 1. Dezember zum Gewinner des 11. Access City Award erklärt. Bremerhaven (Deutschland) und Gdynia (Polen) erzielten den zweiten und dritten Platz beim Access City Award.

Posen (Poznań – Polen) erhielt wegen der Barrierefreiheit öffentlicher Dienstleistungen in Zeiten der Pandemie eine besondere Erwähnung von der Jury. Zwei weitere besondere Erwähnungen gab es für Komotini (Griechenland) für „Barrierefreiheit als Chance für die gesamte Stadt“ und für Florenz (Italien) für die „bauliche Umwelt“. • fs Quelle: PM KOM

I KONSULTATION

Anreize für den Ausbau von Breitbandnetzen

Die Kommission eröffnet am 2. November im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten eine öffentliche Konsultation. Bis zum 2. März 2021 werden Meinungen über Anreize für den Ausbau schneller Breitbandnetze, einschließlich Glasfaser und 5G, eingeholt. Die 2014 eingeführte Richtlinie soll schnelle elektronische Kommunikationsnetze für Menschen in der gesamten EU ermöglichen, indem die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. • fs Quelle: PM KOM

Kontaktbörse

 

Gesuch
Programm

Land

 

 

Kontakt und Details

 

Kurzbeschreibung/Stichworte

Forschungsgesuch

 

Horizon 2020

 

Slowenien

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Konsortium für Projekt zu energie- und ressourceneffizientem Bauen und Renovieren gesucht

 

Zwei slowenische Forschungsinstitute und ein großes slowenisches Unternehmen suchen ein Konsortium für die eine Horizon 2020-Ausschreibung. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Herstellung von expandiertem Polystyrol mit verbesserten Brandverhaltenseigenschaften, das das Recycling von expandiertem Polystyrolabfall aus Bau- und Verpackungsabfällen ermöglicht. Gesucht werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet des expandierten Polystyrols.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: RDSI20201124001

 

Technologiegesuch

 

Niederlande

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Nachhaltige Alternative für Paraffinschicht auf Käse gesucht

 

Ein niederländisches Käseproduktions- und Handelsunternehmen verkauft traditionellen Käse an Fachgeschäfte, große Supermärkte der gehobenen Preisklasse und Großhändler in den Niederlanden und im Ausland. Das Unternehmen ist auf der Suche nach nachhaltigen, zukunftsfähigen Innovationen für einen Ersatz der auf Erdöl basierenden Paraffinschicht auf Käse. Die Lösung soll nachhaltig und auf Pflanzenbasis sein und die gleichen Merkmale wie eine Paraffinschicht (Schmelz und Gerinnungsverhalten) haben. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen eines Handelsabkommens mit technischer Unterstützung geregelt. Dieses Profil bezieht sich auf eine Herausforderung auf einer offenen Innovationsplattform.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: TRNL20201118001

 

Geschäftliches Gesuch

 

Luxemburg

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Händler von Autoteilen aus Luxemburg sucht internationale Lieferanten

 

Eine technische Handelsagentur mit Sitz in Luxemburg hat 15 Jahre Erfahrung im Vertrieb von Automobilteilen, Flugzeugteilen, Nutzfahrzeugteilen und Automatisierungstechnik. Sie sucht internationale Lieferanten für diese Teile, um sie auf deutschsprachigen Märkten zu vertreiben. Die Agentur kann Vertriebs- und Projektmanagement sowie logistische Unterstützung anbieten. Zu diesem Zweck strebt das luxemburgische Unternehmen den Abschluss eines Handelsvertretervertrags an.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: BRLU20190528001

 

Geschäftliches Gesuch

 

Frankreich

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Sven Erichson
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Französischer Importeur sucht hochwertige gedichtete Plattenwärmetauscher

 

Ein französisches Unternehmen im Energiesektor hat sich auf den Import und Verkauf von Plattenwärmetauschern für den französischen Markt spezialisiert und verfügt über ein großes Netzwerk von Wiederverkäufern. Das KMU möchte sein Sortiment mit zuverlässigen Dichtungsplattenwärmetauschern vervollständigen, die hydraulisch geprüft und für das Kühlen oder Heizen in Industrie- oder Haushaltsanwendungen zertifiziert sind.

Der gesuchte Industriepartner muss in der Lage sein, diese zu konstruieren, herzustellen und zu liefern. Die Produkte sollen komplex, maßgeschneidert, zerlegbar und für viele industrielle oder häusliche Anwendungen geeignet sein. Das Unternehmen strebt eine langfristige Partnerschaft mit einem etablierten Industriehersteller im Rahmen eines Vertriebsvertrags an.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: BRFR20201116001

 

Unsere Empfehlungen

Europa-Quiz von GOEUROPE! und dem EDIC Halle

Verantwortlich für die wöchentlich neuen spannenden und teils kuriosen Fragen sind GOEUROPE! sowie das EDIC Halle.

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Das EUROPE DIRECT Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle (EDIC Halle) ist Ansprechpartner für alle Bürger/innen in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (http://www.europedirect-halle.de/).

Willkommen bei unserem dieswöchigen Quiz! Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Beantworten unserer Fragen!

 

Schon vor der Erweiterung der Europäischen Union von 12 auf 15 Mitgliedern im Jahr 1995 war klar, dass sich die EU einer institutionellen Reform unterziehen muss, um auch mit einer großen Anzahl von Mitgliedern handlungsfähig zu bleiben. Jedoch hat sich schon in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt, dass institutionelle Fragen immer auch Machtfragen sind und daher schwer umzusetzen sind. Weder der Vertrag von Amsterdam (1999), noch der Vertrag von Nizza (2003) oder der an Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Verfassungsvertrag (2005), konnten das Institutionengefüge modernisieren. Der Lissabonner Vertrag ist ein weiterer Versuch, dieser Aufgabe gerecht zu werden.

 

1. Wann trat der Vertrag von Lissabon in Kraft?

 

a) 01.12.2008

b) 01.12.2009

c) 01.12.2010

d) 01.11.2011

 

2. Welcher der folgenden Punkte ist eine Neuerung, die der Lissabonner Vertrag einführte?

 

a) mehr Befugnisse für das Europäische Parlament

b) die Europäische Bürgerinitiative

c) Berufung eines offiziell ernannten Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

d) ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat

 

3. Ein ständiger Präsident des Europäischen Rates ist nur einer von vielen wichtigen und grundlegenden Neuerungen, doch auch dieser ständige Präsident hat eine festgeschriebene Amtszeit. Wie lange ist diese?

 

a) zwei Jahre

 b) zweieinhalb Jahre

c) vier Jahre

d) fünf Jahre

 

 

 

Lösungen:

 1 b) Der Lissabonner Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 01.12.2009 in Kraft. Er reformierte den Vertrag der EU und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und band die Charta der Grundrechtecharta mit ein, die somit rechtsverbindlich wurde.

 

2 a) b) c) d) Alle vier Antworten sind richtig. Unter den Neuerungen des Vertrages waren unter anderem: mehr Befugnisse für das Europäische Parlament, ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat, die Europäische Bürgerinitiative, ein ständiger Präsident des Europäischen Rates, ein neuer Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und ein neuer diplomatischer Dienst.

 

3 b) Der Präsident des Europäischen Rates (auch EU-Ratspräsident genannt) hat eine reguläre Amtszeit von zweieinhalb Jahren mit der Option einmal Wiedergewählt zu werden, dass entspricht also einer möglichen Amtszeit von insgesamt fünf Jahren. Während seiner Zeit als Präsident darf er keine nationalen Ämter ausüben.

 

 Das Europe Direct Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle bietet unter anderem auch die Möglichkeit an, Infomaterial über die EU, die verschiedenen Institutionen und Politikbereiche kostenlos zu erhalten. Für mehr Informationen besuchen Sie gern unsere Internetseite www.europedirect-halle.de.

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