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19. November 2020 Ausgabe 35/20

Unser EU-Wochenspiegel

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

am 18. November hat die deutsche Ratspräsidentschaft eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt, mit REACT-EU die bestehenden kohäsionspolitischen Programme aufzustocken. Damit sollen weitere Finanzressourcen verfügbar gemacht werden, um die Kohäsion zu stärken und den wirtschaftlichen Aufschwung nach der COVID-19-Pandemie zu fördern.

Die zusätzlichen Mittel von 37,5 Mrd. 2021 und 10 Mrd. 2022 sollen über zwei Jahre verfügbar gemacht werden.Das Geld dafür soll im Namen der Mitgliedstaaten an den Finanzmärkten aufgenommen werden.

Die EU-Abgeordneten begrüßten insbesondere, dass die abschließende Einigung die Möglichkeit der rückwirkenden Übernahme von Zahlungen vorsieht und überschüssige REACT-EU -Mittel auch über 2022 hinaus noch abgerufen werden können.

Eine Ungewissheit trübt die Nachricht jedoch, da am Montag Ungarn und Polen ihre Zustimmung zu dem gesamten EU-Finanzpaket für 2021 bis 2027 verweigert haben, da Bedenken gegen die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus bestehen, der vorsieht, dass bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien künftig Mittel gekürzt werden dürfen. Erst wenn diese Blockade beseitigt ist, steht der Weg für Zahlungen aus REACT-EU offen.

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen

Leiterin der Landesvertretung


 

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Europäisches Semester – Herbstpaket: Unterstützung einer nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Erholung vor dem Hintergrund großer Unsicherheit

Die Europäische Kommission hat am 18. November ihr wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket (Herbst) mit den Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder für 2021 und den politischen Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet vorgelegt. Dies ist der zweite Schritt im Zyklus des Europäischen Semesters 2021, der im September mit der Veröffentlichung der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum, die das Konzept der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, eingeleitet wurde. Mit dieser Strategie wurden auch strategische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt und die Beziehungen zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Semesterzyklus dargelegt. Das heute vorgelegte Paket stützt sich auf die Herbstprognose 2020, die in einem Kontext großer Unsicherheit erstellt wurde. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 infolge des durch die Coronavirus-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU insgesamt unter dem Vorkrisenniveau liegen wird.• fs Quelle: PM KOM

Neues Beschwerdesystem zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Bekämpfung von Verstößen gegen Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Europäische Kommission hat am 16. November ein neues Beschwerdesystem eingeführt, mit dessen Hilfe sowohl Marktzugangshindernisse als auch Verstöße gegen Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung gemeldet werden können, die im Rahmen der EU-Handelsabkommen und des Allgemeinen Präferenzsystems bestehen.

Das neue Beschwerdesystem spiegelt die verstärkten Bemühungen der Kommission eine bessere Durchsetzung und Umsetzung von Handelsabkommen wider. Bereits im Juli hatte die Kommission zur Überwachung ihrer strengeren Maßnahmen zur Durchsetzung der Handelspolitik ihren ersten Leitenden Handelsbeauftragten (Chief Trade Enforcement Officer, CTEO) ernannt und schon 2018 den 15-Punkte-Aktionsplan für Handel und nachhaltige Entwicklung veröffentlicht. Dieser Plan entspricht dem Einvernehmen, einerseits eine enge langfristige Zusammenarbeit im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung zu fördern und andererseits die Überwachungsanstrengungen – und eine konsequentere Durchsetzung – zu verstärken. Für die Bearbeitung der Beschwerden wird es eine neue zentrale Anlaufstelle in der GD Handel geben, um ein reaktives, zielgerichtetes und strukturiertes Verfahren zu gewährleisten. • fs Quelle: PM KOM

 

Entwürfe zu neuen Standardvertragsklauseln für internationale Datentransfers

Die EU-Kommission hat die Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und am 13. November ihre Entwürfe veröffentlicht. Dabei hat sie auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt. Standardvertragsklauseln (SCCs) sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale Datentransfers, auch für transatlantische Datenflüsse. Die europäische Datenschutzverordnung (GDPR) bietet ein breites Instrumentarium für internationale Datentransfers und Standardvertragsklauseln, die Unternehmen verwenden können.

Die Kommission hat zwei Entwürfe von Muster-Datenschutzklauseln veröffentlicht:

 

2021 wird das Europäische Jahr der Schiene: EU-Gesetzgeber einigen sich im Trilog 

2021 soll das Europäische Jahr der Schiene werden. Darauf haben sich am 12. November das Europäische Parlament und der Rat im Trilog geeinigt. Die Kommission, die diese Initiative im März 2020 vorgeschlagen hatte, will die Schiene als nachhaltigen, sicheren und innovativen Verkehrsträger fördern. Die vorläufige Vereinbarung sieht für das Jahr 2021 eine Reihe von Projekten, Veranstaltungen und Initiativen vor, um die Schiene als attraktive und nachhaltige Möglichkeit des Personen- und Güterverkehrs in ganz Europa zu fördern. Das Jahr 2021 ist ein wichtiges Jahr für die Eisenbahnpolitik der EU: Es wird das erste Jahr sein, in dem die im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets vereinbarten Regeln in der gesamten EU umgesetzt werden, wodurch der Wettbewerb verstärkt und die Kosten und der Verwaltungsaufwand für die Eisenbahnunternehmen verringert werden.

Die vorläufige Vereinbarung muss nun vom Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. • fs Quelle: PM KOM

 

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt bundesweite Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 13. November eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit in Deutschland nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Regelung wird im Einklang mit den EU‑Breitbandzielen dafür sorgen, dass Kunden in Gebieten, in denen der Markt keine derartigen Breitbandnetze bereitstellt, angebunden werden. Deutschland hatte die Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen in Deutschland bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die nationale Gigabit-Regelung soll den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland schnellere Internetverbindungen erhalten. Für die Regelung sind nationale Haushaltsmittel von 6 Mrd. EUR veranschlagt, die durch Beiträge aus regionalen und lokalen Haushalten für die einzelnen Förderprojekte ergänzt werden, sodass sich die Gesamtmittelausstattung auf bis zu 12 Mrd. EUR beläuft.

Mit den neuen Netzen kann eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Upload und im Download („symmetrisch“) erreicht werden, was für die Nutzer in den Zielgebieten eine erhebliche Verbesserung darstellt. Somit wird die deutsche Gigabit-Regelung zu einer „wesentlichen Verbesserung“ der Konnektivität führen.

Die Regelung wird unterversorgten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen.• fs Quelle: PM KOM

 

Neue Verbraucheragenda Europäische Kommission stärkt Verbraucher/innen als treibende Kraft für den Übergang

Die Europäische Kommission hat am 13. November die neue Verbraucheragenda auf den Weg gebracht, um die europäischen Verbraucher/innen in die Lage zu versetzen, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen. Die Agenda befasst sich auch mit der Frage, wie der Verbraucherschutz und die Resilienz während und nach der COVID-19-Pandemie verbessert werden können, die erhebliche Herausforderungen für den Alltag der Verbraucher mit sich brachte. Konkret werden in der Agenda Prioritäten und Schwerpunktmaßnahmen genannt, die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene zu ergreifen sind. Dazu gehören unter anderem ein neuer Legislativvorschlag, der darauf abzielt, den Verbraucher/innen bessere Informationen über Nachhaltigkeit zur Verfügung zu stellen, die Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften an den digitalen Wandel sowie ein Aktionsplan zur Produktsicherheit mit China.• fs Quelle: PM KOM

Daten retten leben: Gesetzesvorschlag für europäischen Gesundheitsdatenraum kommt 2021

Die EU-Kommission und der deutsche EU-Ratsvorsitz wollen im Hinblick auf eine sichere und patientenorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Europa enger zusammenarbeiten und einen europäischen Gesundheitsdatenraum schaffen. Diese Absicht haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und Binnenmarktkommissar Thierry Breton am 11. November auf Konferenz „Digital Health 2020 - EU on the Move“ bekundet. Die EU-Kommission plant, ihren Legislativvorschlag für den europäischen Gesundheitsdatenraum im kommenden Jahr vorzulegen. Der Minister und die Kommissionsmitglieder waren sich darin einig, dass es nun dringend notwendig sei, die EU-weite Zusammenarbeit zu verstärken.

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Umsetzung der Datenstrategie noch in diesem Jahr ein Rechtsakt zur Daten-Governance vorgelegt werden, mit dem die Weiterverwendung sensibler öffentlicher Daten wie Gesundheitsdaten unterstützt wird. Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021vorgesehen, ist für nächstes Jahr ein spezieller Legislativvorschlag für einen europäischen Gesundheitsdatenraum geplant.

Als erste Schritte werden die folgenden Maßnahmen, die ab 2021 eingeleitet werden sollen, den Weg für eine bessere datengestützte Gesundheitsversorgung in Europa ebnen.• fs Quelle: PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Eine Union der Gleichheit: Kommission legt erstmals eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU vor 

Die Europäische Kommission hat am 12. November, wie von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 angekündigt, erstmals eine EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ) vorgestellt. Wenngleich in der EU in den letzten Jahren Fortschritte bei der Gleichstellung von LGBTIQ erzielt wurden, werden LGBTIQ-Personen nach wie vor diskriminiert (43 % fühlen sich nach eigenen Aussagen diskriminiert). Die COVID-19-Krise hat die Lage noch verschärft. Die vorgelegte Strategie befasst sich mit den Ungleichheiten und Herausforderungen, mit denen LGBTIQ-Personen konfrontiert sind, und enthält eine Reihe gezielter Maßnahmen (einschließlich rechtlicher und finanzieller Art) für die nächsten 5 Jahre. In der Strategie wird unter anderem vorgeschlagen, die Liste der „EU-Straftaten“ um Hassstraftaten, einschließlich homophober Hetze und Hassdelikte, zu erweitern und neue Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Elternschaft in grenzüberschreitenden Situationen vorzulegen. Sie stellt außerdem sicher, dass LGBTIQ-Anliegen in der Politikgestaltung der EU angemessen berücksichtigt werden, sodass LGBTIQ-Personen in ihrer ganzen Vielfalt sicher sind und gleiche Chancen auf Wohlstand, Entfaltung und volle Teilhabe an der Gesellschaft haben. • fs Quelle: PM KOM

 

 

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Aus den Fachbereichen

I EU-HAUSHALT

Einigung der Mitgliedstaaten für den EU-Haushalt und Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ durch Veto von Polen und Ungarn gefährdet

Der Hintergrund für die Blockade der beiden Mitgliedstaaten war die Einigung des Rates mit dem Europäischen Parlament zu einer Regelung über eine Rechtsstaats-Konditionalität. Danach können EU-Fördergelder mittels qualifizierter Mehrheitsbeschlüsse gekürzt werden, wenn mitgliedstaatliche Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip die wirtschaftliche Führung des EU-Haushalts oder den Schutz der finanziellen Interessen der EU unmittelbar beeinträchtigen oder gefährden. Mit dieser Regelung sollen missbräuchliche Verwendungen von EU-Mitteln verhindert und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gestützt werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich auf dem Europäischen Rat im Juli 2020 prinzipiell auf eine solche Rechtsstaatskonditionalität verständigt. Die Details zu dieser zunächst allgemein formulierten Einigung waren anschließend in internen Gesprächen im Rat der Mitgliedstaaten und in Verhandlungen mit dem EU-Parlament ausgearbeitet worden. Am 16. November wurde der endgültige, etwas erweiterte Kompromiss auf Botschafterebene mehrheitlich angenommen. Polen und Ungarn, die dabei überstimmt wurden, wehren sich mit dem Veto gegen die Einführung der Regelung zur Rechtsstaats-Konditionalität und nehmen in Kauf, nicht nur den EU-Haushalt, sondern auch das europäische Corona-Hilfspaket zu blockieren. Das Veto ist wirksam, weil die Beschlussfassungen zur Haushaltsverordnung und zum Wiederaufbaufonds wie auch zum Eigenmittelbeschluss als einstimmige Entscheidungen vorgesehen sind. Die Blockade erschwert die Bereitstellung dringend benötigter EU-Mittel in den von der Pandemie schwer betroffenen Ländern wie z.B. Spanien oder Italien zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Pandemie weiter über Europa ausbreitet und die wieder eingeführten Lockdown-Maßnahmen eine wirtschaftliche Erholung erschweren.
Polen und Ungarn müssten sich bewusst sein, dass der Stopp des Haushaltsverfahrens sie ebenso hart treffen würde - beide Länder gehören zu den größten Netto-Profiteuren der EU (Polen würden ca. 23 Milliarden Euro nicht rückzahlbarer Zuschüsse und Ungarn über 6 Milliarden Euro zugedacht werden). Mit den Regierungen beider Mitgliedstaaten gibt es seit mehreren Jahren auf Grund von Einschränkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Dialoge, Klageverfahren vor dem EuGH sowie Auseinandersetzungen im sog. Artikel-7-Verfahren. Letzteres erlaubt Sanktionen im Falle der Verletzung von grundlegenden Werten der EU, scheiterte hier aber an den vorgeschriebenen Abstimmungsverhältnissen. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht nunmehr unter Druck, in der schwierigen politischen Situation eine Lösung zu verhandeln und den Haushalt trotz der Widersprüche möglichst schnell abzuschließen. Dies gilt umso mehr, als die Auszahlung der Fördermittel droht, sich zeitlich weiter nach hinten zu verschieben und der dem Haushaltsverfahren zugehörige Eigenmittelbeschluss noch in allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss, bevor der EU-Haushalt in Kraft treten kann. • ml

I ENERGIE

Initiative der Kohleregionen im Übergang: Energiepark „Bad Lauchstädt“ vorgestellt

Vom 16. bis 19. November 2020 tagte erneut die europäische Initiative der Kohleregionen im Übergang, diesmal coronabedingt allerdings im virtuellen Format mit einer Reihe von Webinaren. Sachsen-Anhalt ist bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2017 Mitglied der Initiative der EU-Kommission, die den Strukturwandel der europäischen Kohleregionen unterstützt.

In der Sitzung am 17. November wurden die Herausforderungen und Chancen vorgestellt, die sich für Kohleregionen aus den bevorstehenden Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Wasserstoffwirtschaft ergeben. Hans-Joachim Polk, Vorstandsmitglied der VNG AG, stellte zunächst kurz die Wasserstoffaktivitäten Sachsen-Anhalts dar. So arbeite das Land an einer regionalen Wasserstoff-Strategie, die in Kürze von der Landesregierung verabschiedet werden soll.

Darüber hinaus gebe es überregionale Wasserstoffaktivitäten mit Brandenburg und Sachsen. Im Anschluss präsentierte Polk das Power-to-Gas-Projekt „Energiepark Bad Lauchstädt“, wo zukünftig großtechnisch und unter realen Bedingungen grüner Wasserstoff erzeugt, gespeichert und transportiert werden soll. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Kavernenspeicher in Bad Lauchstädt.

Die aus einer 500 Meter dicken Salzschicht ausgesolten Kavernen befinden sich in einer Tiefe zwischen 765 und 925 Metern. Dort kann der grüne Wasserstoff über eine umgewidmete Gaspipeline in das Wasserstoffnetz der in Mitteldeutschland ansässigen chemischen Industrie eingespeist und perspektivisch für urbane Mobilitätslösungen eingesetzt werden. Mit dieser Art von Leuchtturm-Vorhaben, welches auch durch das Bundeswirtschaftsministerium als „Reallabor der Energiewende“ gefördert wird, möchte sich Sachsen-Anhalt zu einer Modellregion für grünen Wasserstoff entwickeln. • dw

I BILDUNG

EU-Bildungsbericht bescheinigt deutschen Schulen mangelhafte IT-Ausstattung und Defizite der Lernenden bei digitalen Kompetenzen

Innerhalb und zwischen den EU-Ländern bestehen bei der digitalen Bildung weiterhin große Unterschiede. Die digitalen Fertigkeiten der Schüler/innen verbessern sich, sie sind aber keine „digital natives“. Dies geht aus dem Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung hervor, der am 12.11. von Kommissarin Mariya Gabriel während der DigiEduHack Konferenz vorgestellt wurde. Der Anteil der Lernenden in Deutschland mit grundlegendem computergestütztem Denkvermögen liegt bei 67 Prozent und stagniert seit 2013. Der Monitor präsentiert auch die Ergebnisse einer internationalen Studie zur Computer- und Informationskompetenz (ICILS), danach sind unterdurchschnittliche Leistungen selbst zu Kenntnissen grundlegendster IT-Anwendungen in der EU weit verbreitet, in Deutschland bei 33,2 Prozent der Lernenden, in Frankreich bei 43,5 Prozent, in Italien sogar bei 62,7 Prozent. • ah

I BILDUNG

Kommission mobilisiert Unternehmen für mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung

Sozialkommissar Nicolas Schmit und Binnenmarktkommissar Thierry Breton haben in Berlin einen neuen Pakt für Kompetenzen gestartet.

Die Auftaktveranstaltung für den Pakt fand im Rahmen der Europäischen Woche der Berufsbildung 2020 statt, die die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem deutschen EU-Ratsvorsitz letzte Woche organisiert hat. In dieser fünften Europäischen Woche der Berufsbildung wurden Menschen aller Altersgruppen dazu aufgerufen, durch berufliche Aus- und Weiterbildung ihre Talente zu entdecken.

Der Kompetenzpakt wird Investitionen von Unternehmen in Höherqualifizierung und Umschulung stärken. Gefördert wird die Zusammenarbeit von Industrie, Arbeitgebern, Sozialpartnern, Handelskammern, Behörden, Bildungs- und Ausbildungsanbieter und Beschäftigungsagenturen. Die Teilnehmer des Pakts geben ein klares Bekenntnis zu Investitionen in die Ausbildung für alle Menschen im erwerbsfähigen Alter in der gesamten Union ab. Die ersten europäischen Partnerschaften für Kompetenzen konnten bereits für wichtige Industriebranchen geschlossen werden - Automobilindustrie, Mikroelektronik sowie Luft- und Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie.

Der Kompetenzpakt ist ein neues Zusicherungs- und Governance-Modell für gemeinsame Maßnahmen zum Ausbau von Kompetenzen. Der Pakt soll Ressourcen mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter zu ergreifen und gegebenenfalls die Anstrengungen durch Partnerschaften zu bündeln. Alle Interessenträger, die sich dem Pakt anschließen, sollten die Charta unterzeichnen. So profitieren sie von der Unterstützung durch die EU in Form von Networking, Wissen, Beratung und Ressourcenzentren. • ah

I KLIMA UND UMWELT
Elf Klima- und Umweltprojekte in Deutschland werden über das EU-Programm LIFE gefördert, unter anderem auch ein Projekt aus Sachsen-Anhalt

Die Europäische Kommission hat am 16. November Investitionen von mehr als 280 Mio. Euro für über 120 neue Projekte des LIFE-Programms genehmigt. In Deutschland werden elf Projekte gefördert. Dabei geht es unter anderem um Strom aus industrieller Abwärme, eine Logistikplattform für mehr Schienenverkehr, den Schutz von Wiesenvögeln und einen Ansatz aus Sachsen-Anhalt im Projekt LIFE VineAdapt der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, um Weinberge widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen.

Alle geförderten Projekte werden dazu beitragen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, in dem unter anderem die EU-Biodiversitätsstrategie, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der grüne Wiederaufbau nach der Coronavirus-Pandemie und die Verwirklichung des Ziels, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen, unterstützt werden.

Viele der neuen Projekte sind grenzübergreifende Projekte, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die EU-Mittel werden Investitionen in Höhe von insgesamt fast 590 Mio. Euro mobilisieren, um die ehrgeizigen Ziele dieser Projekte in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erreichen. Gegenüber dem im Vorjahr bereitgestellten Betrag entspricht dies einem Anstieg um 37 Prozent.

• fs Quelle: PM KOM


 

 

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I CORONAVIRUS

Kommission genehmigt Impfstoff-Vertrag mit Tübinger Unternehmen CureVac

Die Europäische Kommission genehmigte am 17. November einen weiteren Vertrag über die Lieferung eines potentiellen COVID19-Impfstoffs. Das Tübinger Unternehmen Curevac wird darunter bis zu 405 Millionen Dosen liefern, kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an. Die Kommission hat nun fünf Verträge mit Pharmaunternehmen unterzeichnet und arbeitet mit dem US-Unternehmen Moderna an einem sechsten Vertrag, bestätigte die Präsidentin. Entsprechende Sondierungsgespräche mit Moderna hatte die Kommission bereits im August abgeschlossen.

Bereits genehmigt hat die Kommission neben dem Vertrag mit CureVac auch Verträge mit AstraZeneca, Sanofi-GSK, Johnson&Johnson und BioNTech-Pfizer. Sobald der Nachweis für die Sicherheit und Wirksamkeit des COVID-19-Impfstoffs erbracht ist, erhalte unter den abgeschlossenen Verträgen jeder Mitgliedstaat gleichzeitig, anteilig und zu den gleichen Bedingungen den Impfstoff. • fs Quelle: PM KOM

 

Kommission zahlt im Rahmen des SURE-Instruments 14 Mrd. EUR an neun Mitgliedstaaten aus

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des SURE-Instruments die zweite Tranche der finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten in Höhe von 14 Mrd. EUR an neun EU-Länder ausgezahlt. Im Rahmen der heutigen Transaktionen erhält Griechenland 2 Mrd. EUR, Italien weitere 6,5 Mrd. EUR, Kroatien 510 Mio. EUR, Lettland 120 Mio. EUR, Litauen 300 Mio. EUR, Malta 120 Mio. EUR, Slowenien 200 Mio. EUR, Spanien weitere 4 Mrd. EUR und Zypern 250 Mio. EUR.

Diese Unterstützung in Form von zu günstigen Konditionen gewährten Darlehen soll den betreffenden Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Konkret soll dadurch ein Beitrag zu den Kosten geleistet werden, die den Mitgliedstaaten unmittelbar durch die Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen, unter anderem zugunsten Selbstständiger, entstehen, die zur Bekämpfung der derzeitigen Coronavirus-Pandemie ergriffen wurden.• fs Quelle: PM KOM

Kommission hält erste Sitzung der EU-Plattform für wissenschaftliche Beratung zu COVID-19 ab

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte am 13. November die COVID-19-Berater/innen der Mitgliedstaaten zur ersten Sitzung der EU-Plattform für wissenschaftliche Beratung zu COVID-19. Die EU-Plattform wird eine besser koordinierte wissenschaftliche Beratung zu den COVID-19-Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen ermöglichen. Sie ergänzt die Arbeiten des COVID-19-Beratungsgremiums der Präsidentin sowie des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Die wissenschaftlichen Berater/innen erörterten die wirksamsten Rahmenbedingungen für die Anwendung von Antigen-Schnelltests sowie Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen, mit denen sich die Ausbreitung des Virus am effektivsten eindämmen lässt. Diese und künftige Beratungen der Plattformmitglieder werden in die inhaltliche Ausgestaltung und Koordinierung der einschlägigen EU- und nationalen Maßnahmen einfließen und die wissenschaftliche Beratung durch EU-Agenturen und aus anderen Quellen ergänzen.• fs Quelle: PM KOM

 

Erleichterungen für Luftfahrt sollen bis Ende 2021 verlängert werden

Einige der Übergangsbestimmungen, die im Mai für Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertiger in der Corona-Krise eingeführt wurden, sollen bis Ende 2021 verlängert werden. Das gab die EU-Kommission am 13. November bekannt. Der neue Bericht, den die Kommission vorgelegt hat, empfiehlt, die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Betriebsgenehmigungen und der Auswahl von Bodenabfertigern, die am 31. Dezember 2020 auslaufen, um ein Jahr zu verlängern. Begründet wird dies mit der andauernden Pandemie und ihren Auswirkungen auf den Flugverkehr.

Die Kommission hält zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerung der derzeitigen Ausnahmeregelung, die eine Verlängerung der Bodenabfertigungsverträge bis zum 31. Dezember 2022 erlaubt, nicht für notwendig, wird die Situation aber weiterhin beobachten.

Ebenso wenig wird die Kommission die seit Mai angebotene Flexibilität bei den Flugbeschränkungen verlängern, da sich wirksame gesundheitspolizeiliche und sanitäre Maßnahmen als wirksamer erwiesen haben, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Kommission wird die Lage weiter prüfen und, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wenn dies gerechtfertigt ist, um dem Sektor zu helfen, die Krise zu überstehen und sich zu erholen.• fs Quelle: PM KOM

 

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Ausschreibungen

I KONSULTATION

Der Weg zur Klimaneutralität bis 2050  

Die Europäische Kommission hat am 16. November öffentliche Konsultationen zu vier zentralen Teilen der europäischen Klimagesetzgebung eröffnet, die im Juni 2021 verabschiedet werden sollen. Diese vier künftigen Vorschläge werden dazu beitragen, den Europäischen Grünen Deal umzusetzen und das vorgeschlagene neue EU-Ziel von mindestens 55 Prozent Emissionsreduktionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 zu erreichen. Die öffentlichen Konsultationen zum EU-Emissionshandel, zur Verordnung über die Lastenteilung, zur Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie zu den CO2-Regeln für Kraftfahrzeuge sind nun bis zum 5. Februar 2021 für öffentliche Rückmeldungen offen.• fs Quelle: PM KOM

Kommission konsultiert Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Vor der geplanten Überarbeitung der EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen bittet die Europäische Kommission die Öffentlichkeit um ihre Kommentare. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Umweltschutz- und Energieprojekte unter bestimmten Bedingungen staatlich zu unterstützten. Sie stellen sicher, dass öffentliche Beihilfen zu gemeinsamen europäischen Zielen wie der Dekarbonisierung beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren.• fs Quelle: PM KOM

Frist für Rückmeldungen: 12 November 2020 - 10 Dezember 2020

Zur Konsultation

 

 

Null-Schadstoff-Aktionsplan

Umweltverschmutzung wirke sich nicht nur negativ auf unsere Gesundheit aus, insbesondere auf die Bürger der am stärksten gefährdeten Gruppen, sondern sei auch eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt, so der Kommissar weiter. „Es liegt also auf der Hand, dass dringend gehandelt werden muss.“

Die Konsultation folgt auf die jüngste Veröffentlichung des Fahrplans zum Null-Schadstoff-Ziel.

Der Null-Schadstoff-Aktionsplan wird nach der jüngsten Veröffentlichung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der nächste wichtige Schritt zur Umsetzung des Null-Schadstoff-Ziels sein.

Die Rückmeldungen werden bei der Weiterentwicklung und Feinabstimmung der Initiative berücksichtigt.• fs Quelle: PM KOM

Frist für Rückmeldungen: 11 November 2020 - 10 Februar 2021

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Kontaktbörse

 

Gesuch
Programm

Land

 

 

Kontakt und Details

 

Kurzbeschreibung/Stichworte

Forschungsgesuch

 

Eurostars

 

Schweiz

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
 0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

KMU mit Erfahrung in der Entwicklung und Vermarktung von Medizinprodukten gesucht

 

Eine Schweizer Universität bereitet zusammen mit zwei KMU einen Eurostars-Antrag vor. Ziel ist es, ein medizinisches Gerät zur Unterstützung der Autismus-Therapie zu entwickeln. Das Gerät soll eine bereits entwickelte und weit verbreitete Therapie ergänzen und wird verschiedene Sensoren und KI-Technologie integrieren. Zur Vervollständigung des Konsortiums wird ein F&E-KMU mit Fachkenntnissen in der Entwicklung medizinischer Geräte, der Sensorentwicklung und -integration sowie der Kommerzialisierung für eine Forschungskooperation gesucht. Das gesuchte KMU soll das Projekt außerdem koordinieren.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: RDCH20201111001

 

Forschungsgesuch

 

Horizon 2020

 

Finnland

 

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Partner zur Entwicklung grüner Lösungen für die Beheizung von Luftwegen gesucht

 

Eine finnische Gesellschaft sucht ein multidisziplinäres Konsortium oder einen Koordinator eines Konsortiums, um sich auf eine H2020-Ausschreibung zum Thema Grüne Flughäfen zu bewerben. Dabei sollen grüne Lösungen für die Beheizung von Luftwegen erforscht, getestet und erprobt werden. Das potentielle Konsortium soll Partner mit den entsprechenden komplementären Kenntnissen und Fähigkeiten umfassen, wobei es sich um Industrie, Beratungsunternehmen, Flughafen-/Hafenbehörden, Universitäten, Hochschulen usw. im Rahmen einer Forschungskooperationsvereinbarung handeln könnte.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: RDFI20201112001

Geschäftliches Gesuch

 

Kroatien

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.
  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Kroatischer Vertreiber von Hygieneprodukten bietet Vertriebsdienstleistungen an

 

Ein Unternehmen aus Kroatien, das seit mehr als 25 Jahren auf dem Markt tätig ist und als Großhandelsunternehmen hauptsächlich Hygieneprodukte und Ähnliches vertreibt, möchte sein Geschäftsnetzwerk und sein Produktangebot erweitern. Es bietet daher einen Vertrag über Vertriebsdienstleistungen und Handelsvermittlungsdienste an. Die Firma versucht, möglichst viele Hygienelösungen zu importieren und zu vertreiben, die den Umweltstandards entsprechen.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer: BRHR20200924001

 

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Unsere Empfehlungen

Europa-Quiz von GOEUROPE! und dem EDIC Halle

Verantwortlich für die wöchentlich neuen spannenden und teils kuriosen Fragen sind GOEUROPE! sowie das EDIC Halle.

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Das EUROPE DIRECT Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle (EDIC Halle) ist Ansprechpartner für alle Bürger/innen in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (http://www.europedirect-halle.de/).

 

Der 25. November wurde 1981 bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feminist*innen zum Gedenktag der Ermordung der Miraba -Schwestern durch Militärangehörige der Dominikanischen Republik  1960 ernannt. 1999 griffen die Vereinten Nationen diesen Tag auf und erklärten ihn zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Auch heutzutage sind Ungleichbehandlung und Gewalt  gegen Frauen  auf der ganzen Welt ein Problem. Darum wird  versucht, an diesem Tag auf Themen wie Zwangsprostitution, häusliche Gewalt, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Ungleichbehandlung in Sachen Bildung und viel zu vieles mehr aufmerksam zu machen. Auch wenn Frau und Mann in vielen Ländern auf dem Papier eine Gleichbehandlung zugesprochen wird, ist dies in der Realität noch nicht annähernd überall angekommen und umgesetzt.

 

1. Im Jahr 2013 startete die FRA (European Union Agency for Fundamental Rights) eine Umfrage zum Thema  „Gewalt gegen Frauen“. Wie viel Prozent der Frauen aus der EU wurden demnach schon mal Opfer körperlicher/sexueller Gewalt?

 

a)       14%

b)       21%

c)       29%

d)       33%

 

2. Auch die Ungleichbehandlung von Frauen ist nach wie vor ein ernstes Problem. Die EU hat sich die Gleichstellung von Männern und Frauen darum ausdrücklich zum Ziel gemacht. Wo ist dies unter anderem festgehalten?

 

a) Im Vertrag über die Europäische Union, Artikel 2

b) In der Europäischen Verfassung, Artikel 5

c) Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 157

d)In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 23

 

3. Frauenhandel ist ein weltweites Geschäft, bei dem Frauen wie Waren behandelt und in andere   Länder verschoben werden. Wie viele Frauen und Mädchen werden Schätzungsweise jährlich weltweit zum Zweck der Heirat, der Prostitution oder der Sklaverei  ver- bzw. gekauft?

a)      1 000 000

b)      2 000 000

c)      3 000 000

d)      4 000 000

 

Lösungen

1 d) 33% der Frauen haben in der Befragung angegeben, schon mal Opfer von sexueller/körperlicher Gewalt gewesen zu sein. Anders formuliert wurde jede dritte Frau in ihrem Leben schon mal Opfer von Gewalt. (fra.europa.eu)

2 a) c) d) Das Thema der Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist in den Europäischen Verträgen (Stichwort: Vertrag von Lissabon) gleich an mehreren Stellen zu finden. Ganz zu Beginn (Antwort a) wird die Gleichheit von Frauen und Männern als einer von 12 Werten, auf denen die EU aufgebaut ist, erwähnt. Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU widmet sich beispielsweise der Artikel 157 dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es „Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen (…) sicherzustellen“. Dennoch sind wir auch in der EU noch weit weg von der Verwirklichung dieser Grundsätze.

Kleine Fangfrage: Eine europäische Verfassung gibt es nicht. Der Versuch hierzu ist im Jahr 2005 an Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Stattdessen wurde der Vertrag von Lissabon auf den Weg gebracht. Antwort b) stimmt also nicht.

3 d) Schätzungsweise 4 Millionen Frauen und Mädchen werden jedes Jahr für diese Zwecke ver-  bzw. gekauft. Dazu kommt, dass jährlich ca. 2 Millionen Mädchen zwischen 5 und 15 Jahren zur Prostitution gezwungen werden.

Jede dritte Frau wird gemäß der UNIFEM in ihrem Leben mindestens einmal vergewaltigt, geschlagen, zum Sex gezwungen oder auf andere Weise misshandelt.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (www.hilfetelefon.de) bietet Betroffen in Deutschland  die Möglichkeit, sich rund um die Uhr und anonym beraten zu lassen. Die Nummer lautet 08000 166 016.

 

 

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I VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK

Überwältigendes Interesse: Auftakt zu „Horizont Europa“

Die regionale Auftaktveranstaltung Sachsen-Anhalts zu „Horizont Europa“, dem neuen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation am 12. November 2020, ist über die Landesgrenzen hinaus auf eine überwältigende Resonanz gestoßen. Mehr als 150 Teilnehmende aus Wissenschaft und Forschung, Unternehmen oder kommunale Verwaltungen verfolgten die vielfältigen Beiträge aus Bonn, Brüssel, Halle/Saale, Magdeburg und München. Dr. Jürgen Ude, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hob in seiner Begrüßung die Relevanz der europäischen Innovations- und Forschungspolitik und -förderung für Sachsen-Anhalt hervor. Das Programm „Horizont Europa“ und seine wesentlichen neuen Merkmale stellte Dr. David Fenner (Forschungsreferent in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Kommission) zusammen mit dem EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt vor. Die Nationalen Kontaktstellen Lebenswissenschaften und FET, sowie die Bayrische Forschungsallianz erläuterten Details zu Beteiligungsgrundsätzen und Förderthemen, die in 2021 und 2022 in den Bereichen Gesundheit und Bioökonomie zu erwarten sind, sowie zu den Programmen des Europäischen Innovationsrats (EIC), der sich speziell der Innovationsförderung von der Forschung bis zur Markteinführung hin widmet.

Weitere Beiträge ermöglichten einen Einblick in die innovative Forschungs- und Unternehmenslandschaft in Sachsen-Anhalt mit Schwerpunkten auf Bioökonomie und Gesundheit: Das Dorothea Erxleben Lernzentrum Halle, das FORMAT Projekt, die Translationsregion für digitalisierte Gesundheitsversorgung, das Gründungsprojekt TrypCo, der Technologiepark Weinberg Campus, der Forschungscampus Stimulate und das Virtual Development and Training Centre stellten ihr Wirken in Forschung und Innovation vor.

Das Informationsprogramm wurde durch die gemeinsame Beratungsinitiative aus Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt, EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt und der EU Service-Agentur als Online-Veranstaltung gemeinsam mit den o.a. Partnern angeboten. Mit den zahlreichen verschiedenen Referenten konnte es einen vielseitigen und konkreten Eindruck über die Entwicklungen in der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung geben.

Weitere Informationsveranstaltungen, die den Interessierten aus Sachsen-Anhalt andere Förderlinien oder -themen des Programms „Horizont Europa“ vertiefend erläutern, werden folgen. Hinweise zu solchen Veranstaltungen oder auch zu möglichen Förderthemen erhalten Sie u.a. auf den Webseiten des EU-Hochschulnetzwerks Sachsen-Anhalt sowie des Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt und über die Ansprechpersonen in den genannten Unterstützungseinrichtungen.

Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ ist im Zeitraum von 2021 bis 2027 mit einem Budget von 85,5 Mrd. € ausgestattet und damit das weltweite finanzstärkste Förderprogramm für Forschung und Innovation. • Gastbeitrag von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

Kontakt:

Enterprise Europe Network

Sachsen-Anhalt

Sven Erichson

Tel.: +49 (0) 391 5693 148

E-Mail: erichson@magdeburg.ihk.de

 

EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt

EU-Büro Nord                                                    EU-Büro Süd

Dr. Ramona Grzeschik                                     Dr. Sabine Pabst

EU-Forschungsreferentin                                EU-Forschungsreferentin

Tel.: +49 (0) 391 6758702                               Tel.: +49 (0) 345 5522104

E-Mail: ramona.grzeschik@ovgu.de               E-Mail: sabine.pabst(at)verwaltung.uni-halle.de

 

EU Service-Agentur in der Investitionsbank

Sabine Eling-Saalmann

Tel: +49 (0) 391 589 8381

E-Mail: sabine.eling-saalmann@ib-lsa.de

I VIDEOREIHE

Start der ersten Staffel von „Mein Freiwilligendienst in Europa“

Neues Material bei diversen Streamingdiensten ist gerade in Coronazeiten sehr gern gesehen. Auch die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (AGSA) legt nach und veröffentlicht ein neues Format auf Youtube unter dem Titel „Mein Freiwilligendienst in Europa“. Seit 13. November wird die erste Staffel mit zwei neuen Folgen wöchentlich gezeigt.

Die Videoreihe „Mein Freiwilligendienst in Europa“ portraitiert zwölf ehemalige Freiwillige, die in 11 unterschiedlichen Ländern in der biografisch prägenden Phase zwischen Schule, Ausbildung und Beruf einzigartige Erfahrungen mit dem Leben und Arbeiten im Ausland gesammelt haben.
Kameramann Johannes Erban (17) stieß als leidenschaftlicher Filmer zum Projekt-Team, das sich aus Fabian Erban (21) und Tessa Buchwitz (24), Praktikant/innen der AGSA, sowie Aleš Janoušek (25) und Hannah Zake (18), zwei Freiwilligen zusammensetzt.

„Als mein Bruder mich fragte, ob ich beim Dreh über den Europäischen Freiwilligendienst mitmachen möchte, wusste ich zunächst überhaupt nicht was das ist. Jetzt möchte ich selber die Möglichkeit nutzen und nach der Schule ins Ausland gehen“, resümiert Johannes, der hinter der Kamera besonders intensiv mit den Protagonist*innen zu tun hatte, ihr Funkeln in den Augen sah, wenn sie in Erinnerungen schwelgten und versicherten, dass sie jederzeit wieder aufbrechen würden. Ein Freiwilligendienst ist jedoch nicht nur eine einzigartige, sondern auch einmalige Erfahrung – eine Wiederholung ist aufgrund der Bestimmungen ist ausgeschlossen.

„Leider ist die Möglichkeit viel zu wenig bekannt“, so Tessa Buchwitz, „dass es Wege ins Ausland gibt, die zu 100% von der EU gefördert sind. Wir wollen mehr junge Menschen in Sachsen-Anhalt informieren.“

„Das Projekt war super spannend für mich, da ich zum ersten Mal so intensiv bei einem Videodreh dabei war und viele neue Erfahrungen sammeln konnte“, berichtete Hannah. Gemeinsam mit Aleš, Fabian und Tessa übernahm sie abwechselnd die Moderation, interviewte die Freiwilligen über ihr Projekt, ihre Einsatzstelle, über persönliche Erfahrungen und die Bedeutung des Freiwilligendienstes auf die Europäische Gemeinschaft.

Informationsvideo mit Freiwilligen-Aussagen

Mein Freiwilligendienst in Europa

Video-Interviews mit Freiwilligen

Juliane – Mein Freiwilligendienst in Crowthorne
Sascha – Mein Freiwilligendienst in Skopje

Bis zum 11. Dezember werden wöchentlich am Freitag zwei Einzelinterviews auf Youtube veröffentlicht.

Daniel Adler, Fachbereichsleiter für Europäische Projekte / Internationale Jugendarbeit und Linda Koch, Koordinatorin Freiwilligendienste „Europäisches Solidaritätskorps“ haben das Medienprojekt der Jugendgruppe im Namen der AGSA unterstützt, vermittelten Kontakte zu den ehemaligen Freiwilligen und stellten die Räumlichkeiten für den Videodreh im einewelt haus zur Verfügung.• Gastbeitrag von Manja Lorenz, Öffentlichkeitsarbeit, Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

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