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MSL - Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen

Höhe der Förderung

  • Jährlich 6,50 Euro pro gepflegtem Baum
  • Abgestorbene Bäume können bis zum Ende des Verpflichtungszeitraumes gefördert werden, soweit sie ausreichend verwurzelt sind.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) Abschnitt 2 - Teil D: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen: Förderung extensiver Obstbestände.

Was wird gefördert?

Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Im Verpflichtungszeitraum mindestens ein Erhaltungsschnitt
  • Keine Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraumes
  • Personen, die die Pflegearbeiten durchführen, müssen über eine fachliche Qualifikation für Schnittmaßnahmen (z. B. entsprechende Berufsausbildung, Lehrgangsbescheinigung, Teilnahmebescheinigung an Schnittkurs, Baumwart) verfügen.
  • Gewährleistung einer regelmäßigen Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen
  • Bestandsdichte beträgt nicht mehr als 100 Bäume/ ha und die Stammhöhe bis zum Kronenansatz beträgt mindestens 1,40 m.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
  • Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was soll erreicht werden?

  • Erhaltung der Gesundheit und Vitalität extensiver Obstbestände im Land Sachsen-Anhalt
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt durch Bewahrung des Lebensraums für verschiedene Pflanzen- und Tierarten

Wer wird gefördert?

Betriebsinhaber/-innen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)

M10k: Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen

Art. 28 VO (EU) 1305/2013