23. November 2023 42/23
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
die Europäische Kommission hat die Prioritäten zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit für das Jahr 2024 vorgestellt.
Das Herbstpaket zum Europäischen Semester, dem die Herbstprognose 2023 zugrunde liegt, und mit dem die Europäische Kommission den Zyklus zur wirtschaftspolitischen Koordination für 2024 eingeleitet hat, soll Antworten auf die Frage liefern, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken lassen kann.
Die EU sieht sich mit Herausforderungen wie einem geringen Produktivitätswachstum, dem grünen und digitalen Wandel, der Bevölkerungsalterung und der sozialen Inklusion konfrontiert.
Kommissar Valdis Dombrovskis betonte zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Europas: „Hierfür konzentrieren wir uns auf hochwertige Investitionen und Reformen, mit denen unsere Produktivität gesteigert, unsere Wirtschaft inklusiver gestaltet und die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen verbessert werden sollen. Zudem rufen wir die Mitgliedstaaten zu einer umsichtigen Haushaltspolitik auf, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren.“
Die Prioritäten des Europäischen Semesters sind weiter die Förderung von nachhaltiger Umweltpolitik, Produktivität, Gerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Stabilität und damit Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.
Mit besten Grüßen
Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU-Kommission bewertet deutschen überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan positiv
Der von Deutschland überarbeitete Aufbau- und Resilienzplan (ARF) ist von der Europäischen Kommission positiv bewertet worden. Er umfasst nun Zuschüsse in Höhe von 28 Milliarden Euro.
In dem geänderten Plan hat Deutschland zusätzliche Investitionen zur Finanzierung grüner Fernwärmenetze, des privaten Erwerbs von Elektrofahrzeugen und der Errichtung einer Ladeinfrastruktur vorgeschlagen. Die neuen Maßnahmen sowie die bereits vorhandenen und nun erweiterten Maßnahmen werden dazu beitragen, die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieeffizienz im Verkehrssektor zu verbessern.
Der Schwerpunkt wird noch stärker auf den ökologischen Wandel gelegt, indem 47 Prozent der verfügbaren Mittel für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Zuvor waren es 42 Prozent. Mit dem deutschen Plan wird der digitale Wandel des Landes weiter vorangetrieben und die wirtschaftliche und soziale Resilienz gestärkt.
• fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISION
Am Freitag, den 17. November, öffnete das Gemeenschapscentrum Vaartkapoen seine renovierten Türen und markiert damit einen wichtigen Moment nicht nur für Molenbeek, sondern auch als Beweis für die gemeinsamen Bemühungen der EU bei der Förderung kultureller Räume. Die große Wiedereröffnung verspricht eine dynamische Mischung aus Kultur, Inklusivität und Innovation. Die vierjährige Metamorphose von Gemeenschapscentrum Vaartkapoen (VK) wurde durch EU-Mittel, insbesondere aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), erheblich gefördert. Mit Projektkosten von mehr als 11 Millionen Euro unterstreicht der Beitrag der EU in Höhe von 2,25 Millionen Euro, der zu gleichen Teilen zwischen Europa und der Region Brüssel-Hauptstadt aufgeteilt wird, das Engagement für die Wiederbelebung kultureller Räume und die Förderung des gesellschaftlichen Engagements.• fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU-weit: Neue Regeln für Verbraucherkredite in der EU
Am 19. November traten neue EU-Vorschriften für Verbraucherkredite in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Projekte und Waren über Kredite finanzieren, müssen besser über die Kosten informiert werden, die auf sie zukommen. Ganz gleich, ob sie ein Auto leasen, ihre Online-Einkäufe, ihren Urlaub oder Projekte im Zusammenhang mit Hausrenovierungsarbeiten finanzieren: die neuen Rechtsvorschriften machen es weniger wahrscheinlich, dass sie sich am Ende überschulden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Kommission und das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) haben im Rahmen der EU-Initiative für KI-Start-ups zugesagt, die Hochleistungsrechenressourcen der EU, die zu den besten der Welt gehören, für europäische Start-ups und KMU, die im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) tätig sind, sowie für die breitere KI-Gemeinschaft zu öffnen bzw. den Zugang dazu auszuweiten. Voraussetzung für die Weiterentwicklung und Skalierbarkeit von KI-Modellen ist der Zugang zu Supercomputern von Weltrang, denn nur so lässt sich das Trainieren und Testen von KI beschleunigen und lassen sich die Trainingszeiten von Monaten oder Jahren auf Wochen verkürzen.
Die Erklärung wurde im Zusammenhang mit dem vierten Treffen der KI-Allianz in Madrid abgegeben und folgt auf eine Ankündigung von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023. In enger Zusammenarbeit werden die europäischen Akteure in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Hochleistungsrechnen (HPC) bahnbrechende Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit des Ökosystems der europäischen KI-Branche steigern. Dies wird die Entwicklung der KI beschleunigen und die Europäische Union als führende Kraft im weltweiten Wettbewerb positionieren. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHES PARLAMENT
Die geplante neue EU-Pflanzenschutzverordnung ist am Mittwoch, 22. November, im Europäischen Parlament gescheitert. Der Vorschlag zur Sustainable Use Regulation (SUR) wurde mit 299 Stimmen gegen 207 Stimmen bei 121 Enthaltungen abgelehnt. Berichterstatterin Sarah Wiener (Grüne) zeigte sich im Anschluss betroffen und sprach von einem „schwarzen Tag für die Umwelt und die Gesellschaft“. Auch ihr Antrag auf Zurücküberweisung in den Ausschuss ENVI wurde deutlich mit 324 Stimmen von 626 abgelehnt. Damit ist keine EP-Position vorhanden – ein Trilog kann nicht begonnen werden.
Wie geht es weiter? Theoretisch müsste die Kommission nun einen neuen Gesetzesvorschlag vorbereiten. Das wird in der Kürze der Zeit und angesichts der Europawahl 2024 wohl kaum möglich sein. Zumal auch im Ministerrat bislang völlige Uneinigkeit herrscht. Lediglich Deutschland möchte dort die SUR vorantreiben, vielen anderen Mitgliedsstaaten gehen die Reduktionsziele zu weit.
Besonders stark hatte sich die EVP-Fraktion in den letzten Tagen gegen den Vorschlag aus dem Umweltausschuss ENVI engagiert. Die Kritik entzündete sich hauptsächlich an dem geplanten Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten (wie Natura 2000 und FFH) sowie an der Halbierung des Pflanzenschutzes bis 2030. • sh
Aus den Fachbereichen
I ENERGIE
Hohe Energiepreise: Kommission ermöglicht Verlängerung der Förderregelungen
Die Europäische Kommission hat eine Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen. Mit dieser Änderung wird eine begrenzte Anzahl von Abschnitten des Befristeten Rahmens zur Bewältigung der durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und den beispiellosen Anstieg der Energiepreise entstandenen Krise um sechs Monate verlängert.
Angesichts der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Rückmeldungen wird mit der Änderung insbesondere die Geltungsdauer der Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, begrenzte Beihilfebeträge (Abschnitt 2.1 des Befristeten Rahmens) und Beihilfen zum Ausgleich der hohen Energiepreise (Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens) zu gewähren, verlängert. Diese Anpassung des Zeitplans für das Auslaufen eines Teils der Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Förderregelungen sicherheitshalber für die Heizperiode in diesem Winter beizubehalten, um Unternehmen, die weiterhin von der durch den russischen Krieg gegen die Ukraine verursachten wirtschaftlichen Störung beeinträchtigt werden, zu unterstützen. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten über die Heizperiode im Winter hinaus zusätzlich Zeit eingeräumt, um die Maßnahmen, die sie unter Umständen ergreifen müssen, umzusetzen. Dies wird den Mitgliedstaaten die praktische Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen erleichtern. • fs Quelle PM KOM
I UMWELT
Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben. Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten. Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch in Empfang nehmen.
Diese neuen Vorgaben ergänzen die neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Das ist die zweite Einigung von Rat und Parlament, die von der Kommission begrüßt wird. Die neue Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten, die Definition von Umweltstraftaten sowie wirksame abschreckende Sanktionen für Straftäter in ihr Strafrecht aufzunehmen. Der neue Rechtsrahmen wird dazu beitragen, dass schwere Umweltstraftaten nicht ungestraft bleiben. • fs Quelle PM KOM
I UMWELT
Neuer Monitoring-Rahmen für widerstandsfähige europäische Wälder
Mit einem neuen Gesetz über das Wald-Monitoring will die Europäische Kommission Informationslücken über die europäischen Wälder schließen. Es soll eine umfassende Wissensgrundlage über Wälder schaffen, damit EU-Staaten, Waldbesitzer und Waldbewirtschafter besser auf den zunehmenden Druck auf die europäischen Wälder reagieren können. Diese müssen wiederstandfähiger gemacht werden gegen Bedrohungen wie Schädlinge, Dürren und Waldbrände, die der Klimawandel weiter verschärft. • fs Quelle PM KOM
I UKRAINE
Weitere 1,5 Mrd. Euro an Makrofinanzhilfe an die Ukraine ausgezahlt
Im Rahmen der Makrofinanzhilfe (MFA+) für die Ukraine hat die Europäische Kommission weitere 1,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Damit hat die Ukraine in diesem Jahr bisher 16,5 Milliarden Euro erhalten. Das Geld trägt dazu bei, dass z.B. Krankenhäuser und Schulen weiter betrieben werden können. • fs Quelle PM KOM
I GAZA
Kommission schließt Überprüfung der EU-Finanzhilfe für Palästina ab
Die Europäische Kommission hat die laufende Finanzhilfe der EU für Palästina überprüft, wie kurz nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober angekündigt. Angesichts der sich weiterentwickelnden Lage ist die Ausgestaltung der künftigen Unterstützung für die Palästinenserinnen und Palästinenser weiter im Gange. Die Überprüfung hat das gesamte Spektrum der Entwicklungshilfe abgedeckt, einschließlich der Unterstützungsprogramme für die palästinensische Bevölkerung, die Palästinensische Behörde, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser (UNRWA), sowie einschlägige Programme anderer Kommissionsdienststellen wie Erasmus+. Die humanitäre Hilfe für das palästinensische Volk war von der Überprüfung nicht betroffen. • fs Quelle PM KOM
Aus unserer Landesvertretung
I EINLADUNG
Sachsen-Anhalts UNESCO Weltkulturerbe: Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg
Der Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Staatsminister Rainer Robra, lädt herzlich ein am Mittwoch, 13. Dezember 2023, ab 18:00 Uhr.
Die Landesvertretung ist diesmal Gast in der deutschsprachigen evangelischen Gemeinde Brüssel.
Die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg werden mit virtuellen Eindrücken vorgestellt. Sie werden bei
der Veranstaltung ebenfalls erfahren, was die Reformation mit dem Bauernkrieg von 1525 zu tun hat und warum
die damaligen Themen wie Gerechtigkeit, Freiheit und Mitbestimmung heute in Europa immer noch so aktuell sind. Die Gruppe KeinChor wird musikalisch durch den Abend begleiten. Anmeldungen sind bis zum 6. Dezember 2023 unter diesem Link möglich.
Ort:
Evangelisches Gemeindezentrum (Emmausgemeinde)
Avenue Salomé 7
1150 Brüssel
Ausschreibungen
I AUSSCHREIBUNG
Der zweite Aufruf zur individuellen Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden, Call for Individual Mobility, für die Periode 2. Oktober 2023 - 31. Mai 2024 ist gestartet.
Culture Moves Europe’s Second Call for Individual Mobility richtet sich an Künstler und Kulturschaffende, die in folgenden Bereichen tätig sind: Musik, Literatur, Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, bildende
Kunst und darstellende Kunst.
Außerdem ist ebenfalls die zweite Ausschreibung für Gastgeber von Residenzen, Call for Residency Hosts, für den Zeitraum vom 16. Oktober 2023 - 16. Januar 2023 eröffnet.
Dieser bietet finanzielle Unterstützung für Organisationen und Künstler/-innen, die als juristische Personen in den Bereichen Musik, Literatur, Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, bildende Kunst und darstellende Kunst tätig sind. Juristische Personen können gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Körperschaften, Stiftungen, Unternehmen oder Selbstständige usw. sein. • ah
Unsere Empfehlungen
I VERANSTALTUNG - 14. DEZEMBER 2023
Vom 6. - 9. Juni 2024 wird in der Europäischen Union ein neues Parlament gewählt. Wer in diesem Parlament sitzt, bestimmen wir - die wahlberichtigten Bürgerinnen und Bürger! Damit haben wir alle fünf Jahre die Möglichkeit, neue Weichen für unser Europa zu stellen.
Das Besondere daran? In 2024 haben Jugendliche in Deutschland erstmals die Chance ab 16 Jahren wählen zu gehen. Grund genug, frühzeitig zu erfahren wie das Europäische Parlament funktioniert und dafür zu sensibilisieren, wie bedeutsam die eigene Wählerstimme für das persönliche Lebensumfeld ist.
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt lädt daher interessierte Schülerinnen und Schüler (ab 9. Klassenstufe) sowie junge Menschen ab 16 Jahre aus Sachsen-Anhalt am 14. Dezember zu einer Live-Dokumentation zum Europäischen Parlament des Politologen und Journalisten Ingo Espenschied ein, die die Teilnehmenden im Kino-Format mit auf eine spannende Zeitreise nimmt.
Welche Bedeutung hat das Europäische Parlament? Wie ist es entstanden und wie arbeitet es? Ingo Espenschied begibt sich bei seiner Live-Dokumentation auf Spurensuche, spricht mit Abgeordneten verschiedenster Parteien und schaut den Parlamentariern und der Verwaltung bei ihrer täglichen Arbeit über die Schulter.
Teilnehmende können sich im Vorfeld der Veranstaltung an kleinen Infoständen über die EU und verschiedenste Angebote zu Lernmobilitäten im Ausland informieren, ihr Wissen über die EU spielerisch testen und sich bei einem kleinen Imbiss stärken.
Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, sich und ihre Klasse bzw. Gruppe mit genauer Personenzahl und unter Angabe der gewünschten Vorstellung (10 Uhr oder 13 Uhr) mit dem entsprechenden Anmeldeformular unter europa(at)stk.sachsen-anhalt.de anzumelden. Einzelpersonen nutzen bitte ebenfalls das Anmeldeformular. Aufgrund der begrenzten Platzzahl werden die Anmeldungen entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen erfolgt per E-Mail nach Posteingang. Anmeldungen sind bis zum 8. Dezember 2023 möglich.
Die Veranstaltung ist kostenfrei! Die anfallenden Fahrtkosten können zudem in Einzelfällen von der Staatskanzlei übernommen werden. • Gastbeitrag Isabell Rohde Referentin EU-Angelegenheiten Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt