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Tier- und flächenbezogene Maßnahmen

Sachsen-Anhalt weist eine Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen auf, teilweise liegen Verbreitungs- und Vorkommensschwerpunkte von nationaler und internationaler Bedeutung im Lande. Viele Lebensraumtypen und geschützte Tier- und Pflanzenarten sind an agrarische Lebensräume, sowohl des Ackerlandes als auch des Grünlandes, gebunden. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass intensiv betriebene Landbewirtschaftung zu Verlusten dieser wertvollen Lebensräume führt. Hier setzen die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen an. Ihr Hauptziel ist die Umweltsituation zu erhalten oder zu verbessern. Sie fördern eine umweltschonende nachhaltige Landbewirtschaftung und die Erhaltung genetischer Ressourcen.

Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

Der ökologische Landbau ist auf Grund seiner Wirtschaftsweise für mehrere Schutzgüter im Umweltbereich von erheblicher Bedeutung. Das betrifft den Boden durch die stärkere Nutzung von Naturfunktionen und die verstärkte Zuführung organischer Substanzen. Durch den Verzicht auf synthetischen Dünger und chemische Pflanzenschutzmittel werden Boden und auch Grund- und Oberflächenwasser weniger belastet. Damit wird nicht zuletzt durch den ökologischen Landbau auch ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet.

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Erhaltung Tier- und Pflanzengenetischer Ressourcen

Bereits seit den 1980er Jahren exisitiert die Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen in Deutschland. Bei der Erhaltung dieser Rassen geht es vor allem um die Verfügbarkeit von breitem genetischen Basismaterial, damit auf heute noch nicht bekannte Problemlagen (z. B. Resistenzgene gegen hochinfektiöse Schaderreger, Klimawandel) züchterisch reagiert werden kann. Zweck der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen entstehen. Zudem wird die in Europa einzigartige Sammlung der Gattung Rose L. unterstützt.

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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortheimische Landbewirtschaftung zu sichern. Über die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollen der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung und damit die von der Landwirtschaft abhängigen Ökosysteme gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten werden.

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Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

Durch geschlossene Stoffkreisläufe lassen sich insbesondere Einträge von Nitrat über den Boden in die Gewässer reduzieren. Hier bestehen Bedarfe an entsprechenden Formen der Tierhaltung wie bspw. der Haltung auf Stroh, einschließlich Lagerung des Festmistes bis hin zum nachhaltigen Düngemanagement für eine umweltschonende Agrarproduktion. Um Landwirte für die Umsetzung besonders umweltgerechter Produktionsverfahren zu gewinnen, wird der zunächst entstehende wirtschaftliche Nachteil für Ertragsminderungen oder höhere Bewirtschaftungskosten ausgeglichen.

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Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL)

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden besondere freiwillige Leistungen zur Steigerung der Umwelt- und Naturverträglichkeit der landwirtschaftlichen Produktion und zur zielorientierten Verfolgung wichtiger Umweltziele honoriert. Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

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