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Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

Höhe der Förderung

Jährlich 62 Euro/ha bedarfsangepasster Ausbringung für die im Betrieb anfallenden festen Wirtschaftsdünger.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh (Richtlinie Festmist).

Was wird gefördert?

Bedarfsangepasste Ausbringung für die im Betrieb anfallenden festen Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh.

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Landwirtschaftlicher Betrieb, in dem fester Wirtschaftsdünger aus der Haltung von Rindern und/ oder Schweinen auf Stroh anfällt und auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes ausgebracht wird
  • Einhaltung eines durchschnittlichen Viehbestandes von 0,3 bis 1,4 GVE/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im Verpflichtungszeitraum
  • Ab dem ersten Jahr des Verpflichtungszeitraumes ist der Bodenhumusgehalt nach wissenschaftlich anerkannten Methoden und mindestens im fünf Hektar Raster auf den zu düngenden Flächen zu untersuchen. Untersuchungsergebnisse vor Förderbeginn können herangezogen werden, wenn diese nicht älter als drei Jahre sind. Eine erneute Untersuchung des Bodenhumusgehaltes und deren Ergebnisse müssen im letzten Jahr des Verpflichtungszeitraumes vorgelegt werden.
  • Nachweis über eine Nutzungsmöglichkeit von Geräten, um feste Wirtschaftsdünger auszubringen, die über eine regelbare Zufuhr-, Grenzstreu- und Wiegeeinrichtung verfügen.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
  • Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was soll erreicht werden?

  • Erhaltung eines geschlossenen Stoffkreislaufs, beginnend mit der Einführung oder Beibehaltung der Haltung auf Stroh im Betrieb oder Betriebszweig, einschließlich Lagerung des Festmistes bis hin zu einem besonders nachhaltigen Düngemanagement
  • Anpassung der Produktion an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf eine umweltschonende Agrarproduktion
  • Erhaltung des standortangepassten Humusgehaltes und der Übergang von Flüssigmistaufstallungen auf Festmistwirtschaft oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft

Wer wird gefördert?

Betriebsinhaber/-innen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)

M10l: Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh

Art. 28 VO (EU) 1305/2013