1. a)
Der Grundgedanke für den Europäischen Datenschutztag geht auf die Europäische Datenschutzkonvention zurück. Am 28. Januar 1981 nahm der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 "zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" an. Die Datenschutzkonvention des Europarates war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen und internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten.
2. a), b), c)
Der Datenschutztag soll das Bewusstsein der Menschen in Europa dafür schärfen, welche ihrer personenbezogenen Daten durch wen bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Und er soll sie dafür sensibilisieren, welche Rechte sie in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten haben. Neben Staaten und ihren Behörden sind auch Firmen oder Verbände aufgefordert, an diesem Tag mit Aktionen und Veranstaltungen auf das Thema aufmerksam zu machen.
3. a), b), c)
Das Europäische Parlament hat am 14. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Mit der neuen Verordnung hat die EU eine einheitliche Regelung zum Datenschutz erhalten, die in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen gilt. Die DSGVO bietet Nutzern und Firmen mehr Schutz sowie Rechtssicherheit. Sie bringt unter anderem neue Informationspflichten für all diejenigen mit sich, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten.