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Häufige Fragen und Antworten zur Europawoche 2018 in Sachsen-Anhalt

1. Bis wann und wo stelle ich meinen Antrag?

Bis zum 22. Februar 2018 können die ausgefüllten Antragsformulare per Post und per Email eingereicht werden. Die notwendigen Formulare und Kontaktdaten finden Sie unter: www.goeurope-lsa.de/europawoche

3. Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstsumme für die finanzielle Unterstützung, die beantragt werden kann?

Es gibt keine Mindest- oder Höchstsumme, die beantragt werden kann. Es wird jedoch angestrebt, mit dem zur Verfügung stehenden Budget eine Vielfalt von Aktivitäten zu unterstützen. Somit lag die durchschnittliche Förderung in den letzten Jahren zwischen 300 und 500 Euro pro Veranstaltung.

4. Wann kann ich meine Belege einreichen?

Sobald die Veranstaltung stattgefunden hat, können Sie die Abrechnung Ihrer Veranstaltung inklusive Originalbelege, Auswertungsbogen und Sachbericht an GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt senden. Die Belege müssen bis spätestens 23. Juni 2019 eingereicht werden.

5. Wann werden die Fördermittel überwiesen?

Nach Einreichung der Unterlagen und deren Prüfung werden die Mittel im Regelfall zwei bis vier Wochen nach Eingang der Dokumente überwiesen.

6. Auf welches Konto können die Fördermittel überwiesen werden?

Die Fördermittel dürfen ausschließlich auf das Konto des Vereins, der Schule etc. und nicht auf Privatkonten überwiesen werden.

7. Wie muss ich deutlich machen, dass ich im Rahmen der Europawoche unterstützt werde?

In Publikationen, Flyern, Postern, Internetseiten etc. ist auf die Förderung durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ausdrücklich hinzuweisen. Dafür können u.a. die auf https://europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/europawoche-2018/ zur Verfügung gestellten Logogruppen (Europawoche, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und GOEUROPE!) verwendet werden.

8. Ein Referent hat kurzfristig abgesagt, darf ich die Gelder für andere Posten verwenden?

Wenn diese Verschiebung 20 % der Einzelansätze (Kostenposition) nicht überschreitet und Einsparungen bei anderen Einzeleinsätzen erzielt und somit ausgeglichen werden, ist dies grundsätzlich möglich. Bei einer möglichen Überschreitung der Einzelansätze über 20 % ist eine Rücksprache mit GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt notwendig.

9. Wie muss ich meine Veranstaltung dokumentieren?

Die Veranstaltung muss in Form eines kurzen, aussagekräftigen Sachberichts - dem vorhandene Publikationen bzw. Fotos, Internetseiten beigefügt sind - dokumentiert werden (Verwendung des Auswertungsbogens).

10. Welche Veranstaltungen sind nicht förderwürdig? Warum?

Es werden nur Veranstaltungen unterstützt, in denen es zu einem Austausch zwischen Personen über europäische Themen (Schwerpunktthemen) kommt. Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen oder Aufführungen können zwar Anstoß zur Auseinandersetzung mit diesen Themen geben, dürfen jedoch nicht alleinstehen.

11. Was mache ich, wenn ein Originalbeleg abhandengekommen ist? Akzeptieren Sie auch Kopien?

Nein, einfache Kopien und Eigenbelege werden nicht akzeptiert. Im Falle von beglaubigten Kopien können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Gegebenenfalls bitte einen neuen Originalbeleg besorgen.

12. Sie haben noch weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte:

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt

Tel.: 0391/61 06 89 76 oder Mobil: 0177/40 68 017

E-Mail: europawoche(at)goeurope-lsa.de