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Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen

Höhe der Förderung

80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 50 Euro/ha

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung und zur Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen (Richtlinie Waldbewirtschaftung)

Was wird gefördert?

  • Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Waldbewirtschaftungspläne
  • Beschaffung von Kartenmaterial und Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Planung betrifft mehrere (mindestens zwei) Waldbesitzer/-innen oder einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss
  • Waldbewirtschaftungsplan entspricht den Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE)

Was soll erreicht werden?

  • Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung
  • Gemeinschaftliche Zusammenarbeit von Waldbesitzern / Waldbesitzerinnen

Wer wird gefördert?

  • Private und öffentliche Waldbesitzer / -innen
  • Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Weitere Gemeinschaften privater Waldbesitzer / -innen

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Forsten

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M16 - Zusammenarbeit

M16c: Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen

Art. 35 VO (EU) 1305/2013